Verhältnisse des Kursaals hinausgeh'n. Gleich die Wiedergabe der ,,Holländer"-Ouverture war ein guter Wurf, und eine glückliche Haltung, immer im Rahmen des überhaupt Möglichen, erwies das Orchester in der Glocken- und Gralsszene aus „Parsifal". Herr Frantz selber ist ein kluger und sicher zupackender Führer, ein gewandter Partituren- Leser, mit einer etwas starken Neigung zu breiten Zeitmaßen, aber immer auf Ausdruck und Stiltreue bedacht, von lebendigem Gefühl auch für versteckte Feinheiten det Notenwerks. Selbst in den Stücken aus »Siegfried" hielt er das Ganze über vielen, vielen Klippen. Einen ausgezeichneten Mithelfer fand der stimmungsvoll anregende Abend in dem Kammersänger Herrn Richard Könnecke aus Berlin. Er sang seinen Wagner recht aus dem Innersten und mit großem, deutungsfähigem Tonvermögen: Wolframs Ansprache und Lied an den Abend
stern ein wenig sentimental untermalt, aber sehr warm und eindrucksvoll, das Lied „Träume" (eine Tristan-Vorstudie) mit bewundernswert feiner Vertiefung in's Seelische, den heroisch sich aufschwingenden Herzenserguß „Schmerzen" mit dem Ausdruck echter Leidenschaft, Wotans Abschied von Brünnhilde in einem reichgesteigerten, bühnenmäßigen Zug, in wohltuender Einheit der bei Wagner so wichtigen Wort- gebung und der ebenmäßigen und wandlungsfühigen, auch das weE-vocs beherrschenden, im Forte geschmackvoll bleibenden Stimme. Der Sänger, gleich der Begleiterin mit reichem Beifall und Blumen bedacht, gab ein Beethoven- Lied („Die Himinel rühmen") hinzu, das allerdings in der Wagner-Umgebung sich reichlich fremd ausnahm. Am Flügel saß Frl. Eeci Preuß. Sie begleitete sicher und verständnisvoll, mit künstlerischem Takt und namentlich das Nackspiel zu „Träume" geriet ihr duftig und anziehend.
Alle» in allem: Gin genußreicher Abend, dessen man sich gerne erinnern wird, auch wenn man dem wonnigen Wildbad, diesem Schoßkinde der Natur, längst wieder Lebewohl sagen mußte. Soll.
Wildbad, 32. Aug. Zur Zeit finden Verhandlungen zwischen den Vertretern der württembergischen, badischen und bayrischen Eisenbahnverwaltungen statt, die den Zweck haben, wegen außerordentlicher Kohlenknappheit den Sonntags-Zug-Verkehr vollständig einzustellen. Nur noch Milch- und Lebensmittelzüge sollen geführt werden. Wer den ungeheuren Bahnverkehr an den letzten Sonntagen von und nach Wildbad zu beobachten Gelegenheit hatte, kann ermessen, was für ein Schaden unserer Fremdenindustrie durch den Ausfall der Sonntagszüge erwachsen würde.
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Gberamt Neuenbürg.
Muchs- und WahlmMftk«
im Wirtschaftsjahr 16. Aug. 1919 — 15. «ug. 19L0.
kl. Nach der neuen Reichsgetreideordnung dürfen die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe aus selbstgebautem Brotgetreide und selbstgebauter Gerste vom 16. August ab (entsprechend der Festsetzung des Reichsernährungsministers vorläufig bis auf weiteres) pro Person und Monat an Brotgetreide 12 kg an Gerste . . 5 kg
verbrauchen.
Hafer, Hülsenfrüchte und Buchweizen sind verkehrsfrei insoweit als sie nicht vom Kommunalverband zur Erfüllung einer etwaigen Lieferungspflicht gegenüber der Reichsgetreide- ftelle benötigt werden.
Der Begriff des landwirtschaftlichen Unternehmers ist etwas enger gefaßt worden, als solcher ist derjenige anzusehen, durch den und auf dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, gleichgülig ob er Eigentümer, Pächter oder Nutznießer des Grund und Bodens ist. Dem landwirtschaftlichen Beruf fernstehende Personen, die sich durch Pacht- oder ähnliche Verträge (Kauf) die Rechte von Selbstversorgern zu verschaffen suchen oder zu verschaffen gewußt haben, während sie die Bewirtschaftung der Grundstücke ganz oder in der Hauptsache fremden Personen überlassen, sind nicht als Unternehmer anzufehen.
ö. Die Mahlvorschriften im neuen Wirtschaftsjahr sind im allgemeinen dieselben wie bisher. Neu ist, daß nur noch die Verarbeitung von Brotgetreide und Gerste in die Reichsgetreide-Ordnung einbezogen ist. Im einzelnen gilt folgendes:
1. Die Verarbeitung von Roggen, Weizen, Dinkel (auch Einkorn) und Gerste zu Mehl, Schrot, Gries, Grütze, Graupen, Flocken und ähnlichen Erzeugnissen in eigenen oder fremden Betrieben und die Weiterverarbeitung von diesen Erzeugnissen ist von der Ausstellung von Mahltarten und Schrotkarlen abhängig.
2. Die Ausstellung geschieht durch die Geschäftsstelle des Kommunalverbaudes.
3. Den Antrag auf Ausstellung von Mahlkarten oder Schrotkarten hat der Landwirt unter Vorlegung der letzten Mahlkarte (Mahlschein) oder Schrotkarte beim Ortsvorsteher zu stellen.
4. DaS weitere Verfahren bezüglich der Ausstellung von Mahl- oder Schrotkarten, der Anlieferung von Brotgetreide und Gerste bei dem Müller und der Verarbeitung durch diesen einschließlich der Buchführung und des Gewichtseintrags in den Mahl- bezw. Schrotkarten durch den letzteren usw. ist unverändert beibehalten.
5. Die Bearbeitung (Reinigen, Sortieren und dergl., von Brotgetreide und Gerste kann vom Kommuualverband zugelassen werden und ist von der Erteilung eines Erlaubnisscheins durch die Geschäftsstelle des Kommunalverbands abhängig.
6. Die Benützung von Schrotmühlen zur Verarbeitung von Früchten im Sinne des tz 2 der R.-G -O. und von Mais ist verboten. Als Schrotmühlen gelten ohne Rücksicht auf die Bezeichnung alle nicht gewerblich betriebenen Mühlen und sonstigen Vorrichtungen, welche zum Mahle», Schroten oder Quetschen von Getreide geeignet sind, mögen sie für Hand- oder Kraftbetrieb eingerichtet, beweglich oder fest eingebaut sein. Alle derartigen Mühlen sind von der Orts- Polizeibehörde durch Anlegen von Siegeln oder sonstige geeignete Maßregeln zu verschließen. Ausnahmen von diesen Bestimmungen können in besonderen Fällen von der Geschäftsstelle des Kommunalverbandes (wenn die Ausstellung einer Schrotkarte nicht erforderlich ist, von der Ortspolizeibehörde) zugelassen werden. Die Erlaubnis muß stets an die Bedingung geknüpft werden, daß während der Zeit der Benützung der Mühle ihr Betrieb auf Kosten des Unternehmers polizeilich beaufsichtigt wird. Nach dem Schroten ist die Mühle wieder polizeilich zu verschließen.
7. Die Anlieferung von Brotgetreide und Gerste und die Abholung von Erzeugnissen sowie die Verarbeitung von Brotgetreide und Gerste an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie zur Nachtzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Kommunalverbands gestattet.
8. Aufträge zur Verarbeitung von Teilen der auf den Mahl- bezw. Schrotkarten verzeichnten Mengen darf der Müller nur annehmen, wenn der Auftraggeber gleichzeitig schriftlich auf die Verarbeitung des Restes verzichtet.
Die (Stadt-)Schultheißenämter werden beauftragt. Vorstehendes ortsüblich bekannt zu machen und die Landwirte und Müller zur Einhaltung des vorgeschriebenen Geschäftsgangs anzuhalten unter Hinweis auf die Folgen, die Zuwiderhandlungen nach sich ziehen (strenge Strafe, Entziehung der Selbstversorgerrechte, Betriebsschließuyg). Falls an deni von den Gemeinden der Geschäftsstelle vorgelegten Verzeichnis der für ihre Landwirte überwiegend in Betracht kommenden Mühlen Aenderungen eingetreten sind, sind sie der Geschäftsstelle des KommunalverbandeS umgehend anzuzeigen.
Den 15. August 1919. B u l l i n g e r.
Mekanntmachung.
Die Aarnilienunterstützuugen an die noch Bezugsberechtigten kommen am
Samstag, den 23. August ISIS vorn», von 7—8 /- Uhr
zur Auszahlung.
Wildbad, S2. August 1919. _Stadtpflege.
Lllllst-Spvisvlvtt
Auf Lebensmittelmarke 6 wird abgegeben:
400 xr an die Butter-Verforgüngsberechtigte« 200 gr an die Kuhhalter
In den Listen der Kaufleute sind die Kubhalter getrennt einzutragen.
Listenschluß Montag Abend S Uhr.
Stadt. Kebensmittelamt: Arbeiterrat
Kappelmann. Schlüter.
Wiidbad.
I9IS.
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Danksagung.
Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme, die wir bei dem frühen Hinscheideu meiner lieben Frau, unserer guten Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante
Christine Eitet,
ged.
Wetter i» Awbach im „ViMi>sM"D
^ Sonntag, den 24. August, nachm. V,4 Uhr ^ und abendS V-8 Uhr
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erfahren dursten, für 'die reichen Blumenspenden und die zahlreiche Begleitung zu ihrer letzten Ruhestätte; insbesondere für die trostreichen Worte deS Herrn Stadtpfarrer, sür den erhebenden Gesang, sowie den Herren Träger sprechen wir unfern innigsten Dank aus.
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