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Ur. 194

Mittwoch, de« 21. August 1918.

35. I chrgaug.

Deutsche Kriegsfürsorge.

Von Tr. Georg Panzer, Berlin.

Ein Ruhmestitel Deutschlands ist seine soziale Ge­setzgebung i ge rag.m von dem Geist werktätiger Nächsten­liebe und Hilfsbereitschaft hat das Reich in mühsamer, zäher Zusammenarbeit der Regierung und Volksver­tretung in den Friedensjahren bereits das Gebäude so­zialer Hilfe für den bedrängten, hilfsbedürftigen Mit­menschen errichtet. Im Krieg mußten die geschaffenen Einrichtungen sich bewähren. Wir können es mit Ge­nugtuung feststellen: die deutsche Fürsorge hat sich glänzend bewährt. Man kann wohl die Behauptung aufstellen, daß zwar alle unter dem Kriege und seinen Trangsalen zu leiden haben, daß aber kein Einziger in der Heimat zugrunde gegangen ist; im Feld fordert der Krieg ja unersetzliche Opfer, aber es ist für diese, wie auch für ihre Hinterbliebenen gesorgt.

Tie Kriegsfürsorge gliedert sich in die gesetz­liche Versorgung und in die freiwillige Fürsorge, Tie Militär-Versorgungsgesetze regeln die Ansprüche auf Bezüge für den Mann selbst, wie für seine Familie; kommt er durch den Militärdienst zu Schaden, so erfolgt Heilbehandlung und Reutengcwährung; starb er den Heldentod, so regeln die Gesetze die Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen. Diese gesetzlichen Leistungen, die in den Jahren 1906 und 1907 festgelegt wurden, muß­ten in der Kriegszeit erweitert werden, da sie mit den steigenden Preisverhäl-tnissen nicht im Einklang standen. Außergesetzliche Zuschläge zu den Renten der Schwer­beschädigten gelangten zur Einführung und durch Ge­währung von Zuwendungen und Unterstütz ugen (Kriegs- be'h lf.n) untr Berückficht g ing der Häusl chm Verhält­nisse (Familienstand usw.) werden Notlagen beseitigt. Einen Nachwil wissen aber die bestehend.n Mil tär-Ber- sorgungsgesetze auf; die mangelhafte Einfettung auf die Verhältnisse des bürgerlichen Lebens; die B, Messung der Renten erfolgte nämlich nach dem militärischen Dienst­grad. Doch sind auch nach dieser Richtung Abände­rungen bereits in die Wege geleitet; bis diese Gesetzes­kraft erhalten, werden außergesetzliche Zusatzrenten ge­währt, auch helfen private und öffentliche Hilfsvereini­gungen über etwa feststellbare Nöte hinweg. So steht die Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen heute ein ans privaten Mitteln auf­gebrachtes Vermögen von über 100 Millionen zur Ver­fügung. Tie vom Reichsausschuß der KriegSbeschädig- tenfü. sorge eing lest te Lud e nd o r ffspe n d e ha aber diese Sammeltätigkeit durch ihren glänzenden Erfolg noch in Schatten gestellt. ,

Diese Maßnahmen reichen aber nicht aus, um Kriegs­teilnehmer und Angehörige, Kriegsbeschädigte und Hin­terbliebene in der früheren sozialen Schicht zu halten. Ta helfen W o h lfahrts ei nr i ch t un g e n aus, die von R ich, Gemeinden und Privaten tatkrä t g unterstützt werden. Tiefe über das Notwendige hinaus freiwillig geleistete Fürsorgearbeit erstreckt sich auf die vier Haupt- gebiete: Kriegsteilnehmersürsorge, Kriegsbeschädigtensiir- sorge, Kriegeraugehörigenfü.sorge und Kriegerhiuterblie- b nenfursi-rge, Tie Fürsorgetät gleit wird entweder von den Behörden selbst ausgeübt oder sie wird von lei­stungsfähigen Zweckverbänden mit öffentlichem Charak­ter geleistet. Infolge der Erfahrungen, die man leider auch airf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege mit allzu gcs.häftstürhtig tt, privaten Unternehmern machen mu te, wurde dann die Kriegswohlfahrtspflege im Reich durch Bmidcsratsverordnung der Aufsicht der Behörden un­terstellt, so daß also eine wucherische Ausbeutung der Allgemeinheit durch Wohlfahrtshyänen, wie auch der .Kriegsopfer durch solche Gründungen nach Tunlichkeit schon im Anfang erstickt wird. Zu diesem Zweck wird weitgehend Berufsberatung, Berufsausbildung und Ar­beitsvermittlung gewährt. Erhebliche Geldmittel wer­den aufgewendet, um während der arbeitslosen Zeit der Ausbildung oder des Heilverfahrens die Angehörigen vor Not zu bewahren- Bedenkt man noch, daß die persön­liche Arbeit am Einzelfall zumeist freiwillig und unent­geltlich geleistet wird, so kann man nicht anders, als staunend und dankbaren Herzens vor solcher Opfersreudig- keit ein«s ganzen Volkes sich neigen. Ein solches Volk kann nicht untergehen, es hat noch eine Weltsendung zu erfüllen! >

Zu diesen Wohlfahrtseinrichtungen für die Allge­meinheit dew Kriegchwsorgenehmer kommen nun ergän­

zende 'Hilfseinrichtungen: Jugendfürsorge, Mittelstands- siirsorge, Standesfürsorge für Akademiker/ Künstler und Offiziere, Kriegsgefangenenfürsorge, Fürsorge für die gei­stigen Bedürfnisse unserer Frontkämpfer und der Ver­wundeten, Flüchtlingsfürsorge, das Rote Kreuz usw. Männer und Frauen, Hoch und Nieder, wetteifern darin, die Schäden dieses furchtbaren Kampfes zu beheben und auszumerzen. ...

Will man den Begriff Kriegsfürsorge aber noch weiter fassen, so fallen hierunter noch alle jene Maßnah­men, die es dem kleinen Mann aus dem Volke ermög­lichen sotten, den wirtschaftlichen Nöten gewachsen zu sein. Als Wohlfahrtseinrichtungen wurden Volkskü­chen geschaffen, in denen gegen billiges Geld das Not­wendigste für den Lcbensbedars an Essen hergestellt wird und die schon an viele, viele Millionen Essen abgegeben haben; den weniger bemittelten Schichten wird dadurch das Tnrchhalten erleichtert. Schließlich bedarf noch be­sonderer Erwähnung der weitreichende Rechtsschutz für Kriegsteilnehmer, der Jügendschütz und die Fürsorge- einrichtungen der Sozialversicherung. Organisatorisch sol­len diese Hilfsquellen durch die in Bildung begriffenen bürgerlichen Kreiswvhlfahrtsämier zugänglich gemacht werden. D eeMWäe .- ; LK

15-

Basehrenvolle Friedensangebot" der Entente.

Lloyd George hat in seiner Kundgebung zum Ein­tritt in das fünfte Kriegsjahr behauptet, die Verbands­mächte haben an die Mittelmächtevor sechs Monaten" cinehrenvolles Friedensangebot" gemacht, aber es sei von den Beherrschern Deutschlands schroff abgelehnt wor­den. Tie Schuld an der Fortsetzung des Kriegs falle also Deutschland und seinen Verbündeten zu.

Dazu bemerkt dieNordd. Allg. Ztg.": Der zuerst von Lloyd George als Antwort auf Lord Lansdownes Brief vom 31. Juli unternommene und von einem großen Teil der gegnerischen (namentlich italienischen) Presse aufgegriffene Versuch, die Schuld an der Kriegsfortsetzung den Mittelmächten aufzubürden, rechnet allzusehr mit der Leichtgläubigkeit oder dem schlechten Gedächtnis der Mit­welt. Mit demvon Deutschland abgelehnten Friedens­angebot" sind offenbar die Bedingungen gemeint, die Lloyd George am 5. Januar den Führern der briti­schen Gewerkschaften als die Kriegsziele des Verbands hinstellte. Wie sah denn diesevon den Beherrschern. Deutschlands mit Vorbedacht abgelehnte gerechte und ve. Zünftige Regelung der Weltverhältnisse" ans? Neben oer Wiederherstellung und vollen Entschädigung Bel­giens, der Wiederherstellung Serbiens und Mon­tenegros, der Räumung der besetzten Gebiete F r a nk- reichs, Italiens und Rumäniens verlangte Lloyd George dieWiedererwägung" desU nrechts von 18 7 1", ein unabhängiges Polen, dasalle wahr­haft polnischen Elemente" vereinigen sollte nach dem Sprachgebrauch der Verbandspolitiker, al'o auch Danzig, Thorn, Oberschlesien, die Umwandlung Oesterreich- Ungarns in einen Staatenbund, die Erfüllung der nationalen Ansprüche Italiens und Rumäniens, die Lostrennung Arabiens, Syriens, Palästi­nas, Armeniens, Mesopotamiens vom türki­schen Reiche, freies Bcrfügnngsrecht der Friedenskon­ferenz über die deutschen Kolonien nach Maß- gabe der Wünsche der Eingeborenen (!), Bestrafung Deutschlands für alle Verletzungen des Völkerrechts durch entsprechende Rattoniernng der Rohstoffe. Das also waren dieehrenvollen Friedensvorschläge", wozu noch zu bemerken ist, daß Lloyd George jene Vorschläge nicht einmal als dasvolle Kriegsziel" Englands, sondern nur als vorweg von Deutschland anzunehmeude Vorbe­dingungen jeder Friedcnsuntcrhaudlung ausgestellt wissen wollte! Tie Wetter vorgeschlagene Gründung eines Völ­kerbunds sollte hiernach offenbar nur dem Zwe.. dienen, diesegerechte und vernünftige Regelung der Wettverhältnisse" von Englands Gnaden durch iuter- ..ationale Garantie zu einem dauernden. Zustande zu machen. Von einem seiner eigenen Landsleute hat sich Lloyd George sagen lassen müssen, daß ein solches Frie­densangebot für die Mittelmächte unannehmbar sei, da damit etwa der zehnte Teil des Deutschen' Reiches, ein Drittel der habsburgischen Monarchie und die Hälfte der Türkei gefordert, werde. -

Die tschechoslowakische Nation.

- Berlin, 20. Aug. In derNorddeutschen Allgrm. Zeitung" wird geschrieben: England, der Hüter von Recht und Gerechtigkeit, hat mit der Erklärung der tschecho-slotvakischen Nation, das heißt eines Teils der österreichisch-ungarischen Monarchie, als selbständiger und gegen das eigene Vaterland Krieg führender Nation, ^ eine neue ungeheuerliche Rechtswidrigkeit be Zungen. Dieser Versuch, ohne eine Spur und ohne eine,, Schein von Recht, der österreichisch-ungarischen Monarchie ein Stück ihres Landes abzureißen, könnte, da es sich bei dem Versuch um einen Akt der Großspreche­rei handelt, dem keine praktischen Folgen beschieden sein können, nur als eine Verhöhnung jedes ge­schriebenen Rechtes erscheinen, wenn die Engländer mit dieser Rechtswidrigkeit nicht ganz b e stimm te Z i elc politischer Natur im Auge hätten. Wenn man zn dem Versuch der englischen Regierung, aus eigenem Recht einen Teil der österreichisch-ungarischen Nation als selb­ständige Nation zn erklären, einen Vergleich ziehen wollte, so könnte er nur darin bestehen, daß von deutscher oder österreichisch-ungarischer Seite die aufständischen Iren als selbständige, mit uns im Bunde stehende Nation be­zeichnet und feierlich erklärt würden. Rechtlich würde die eine Maßnahme so wenig Bestand haben können, wie die andere. Unangenehme innere politische Folgen könnte Dagegen eine derartige Maßnahme besonders'für England haben, dessen innere Politik auf die brutale Verge­waltigung einer Minderheit eingestellt ist. Die Eng­länder haben diesmal aber wirklich nicht ihre Geschäfte besorgt. Die hätten darin bestanden, daß sie die Vor­täuschung eines gewissen Wohlwollens gegenüber Oesterreich-Ungarn aufrecht erhielten. Statt dessen h len sie unserem verbündeten Oesterreich-Ungarn durch die .zynische Offenheit, mit der sie die Karten im Spiel gegen unsere Nachbarmonarchie auf den Tisch legten, die Augen geöffnet, was es zn erwarten hätte, wenn es in seinem Widerstand erlahmen würde.

Brünn, 20. Aug. Das tschechische BlattHlas - schreibt zu der Anerkennung der Tschecho-Slownken durck- Eugland als verbündete Nation: Mit dieser Erklärung zündet eigentlich England unserem Volk das Dach übe, dem Kopf an. Der tschechische Nationalrat in Prag is ganz sicher in der englischen Proklamation nicht gemeint. Einen anderen Nationalrat hat unser Volk nicht, einen anderen erwählt es nicht. Und ein Pariser oder Londoner Nationalrat hat nicht das Recht, im Namen unseres Volkes anfzutreten oder zu handeln. Unser Volk woh n i Hause, keineswegs in der Fremde. Schon das wider­legt das Pharisäertum der englischen Regierung. Tie Anerkennung der Legion (als reguläre Armee ist durchaus wertlos, das weiß man auch in England. Wozu ülst diese internationale Giftmischerei?

Vom Fliegerangriff auf Trier.

Dem jüngsten Angriff feindlicher Flieger auf Trier ist das bekannte Provmzialmusenm, in dem namentlich die wertvollen Funde ans der Nömerzeit ausüewahrt

wurden, zum Opfer gefallen. Tie Gebäude sind völlig zerstört, desgleichen der Hof, in dein größere Fundstücke ausgestellt waren. Ob wohl die Entente die Frage nach oem Zwecke derartigerKulturtaten" beantwer'en kann?

Z

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