ooer „tadükälMche Waren" und die in Gewichtsleilen ausgedrückle Angabe der darin enthaltenen Mengen reinen Tabaks, sowie die Bezeichnung der zur Herste' ng ''nst verwendeten Stoffe. Auch der Inhalt nach ... Mein Gewicht und der Kleinverkanssvreis-in deutscher Währung ist anzugeben. Vom l. Oktober ab di'irstm .. a ren ohne diese Kennzeichnung nicht mehr verkauft werden.
" Die Lehrer im Kriege. Bon den evangelischen Lehrern Württembergs sind nunmehr 759, von der katholischen Lehrern 289 fürs Vaterland gestorben. Dm Eiserne Kreuz (darunter eine große Anzahl 1. Klasse' erhielten 1467 württ. Volksschullehrer, andere Au.-zeich- nungen 1108 Lehrer.
— Eine äußere Kennzeichnung von Tab-rk- inischwaren und tabakähalichen Waren schreibt eitt.e Bekanntmachung vom 18. Juli vor. In deutscher Sprache und in einer sür den Käufer leicht erkennbaren Werse müssen die Packungen folgende Angaben enthalten : Name der Firma und Ort, die Bezeichnung „Tabakmischung" oder „tabakähnliche Waren" und die in Gewichtstellen ausgedrückte Angabe der darin enthaltenen Mengen reinen -Tabaks, sowie die Bezeichnung der zur Herstellnnc sonst verwendeten Stoffe. Auch der Inhalt nach deutschein Gewicht und der Kleinverkaufspreis in deutscher Währung ist anzugeben. Vom 1. Oktober ab dürfen Wa- - ren ohne diese-Kennzeichnung nicht mehr verkauft werden.
— Die Honigpreise. Aus Jmkerkreisen wird uns geschrieben: Mit der Honigbewirtschaftung sind -schwere Fehler gemacht worden, insofern, als man die Preise zu nieder ansetzte. In manchen Landesgegenden hat es seit drei Jahren nicht ordentlich gehonigt. Dieses Jahr schien es besser, auch der Schwarzwald versprach zu Höningen. .Mer das Wetter, bald zu . kalt, bald zu trocken, machte immer wieder einen Strich durch die Erwartungen, so daß im Ganzen bis jetzt die Erträgnisse nicht befried' "en. Und was wird nun aus -dem wenigen Honig, dc e schließlich geerntet wird. Der Imker hat bekanntlich die Hälfte davon an die Kommunalverbände abzuliefern; da- hei hat er für das Pfund nur 2,75 Mark erhalten. Dies ist zu wenig! Alles hat riesig nusgeschlagen, was man zum imkern braucht: Wohnungen (über iOO Prozent), Kleingerät, Wachs, Tabak,. Fntterzncker nsw. die Zeit und die vielen Stiche nicht zu rechnen! Während für alle not wendigen Lebensmittel so hohe Höchstpreise festgesetzt wu'- -,en, daß der Bauer gut anskommen kann und ein Anrcu „ w Erzeugung gegeben ist, hat man für einen stets als Luxus bezeichneten Artikel, wie den Honig, einen Spott preis festgesetzt. Außerdem droht man den Imkern, den notwendigen Fntterzncker für die Einwinterung, der schon seither knapp zugewiesen wurde, vorzuenlh l'en, wa? len Ruhr- oder Hungertod der Bienen im Winter bedeutet. Der pflichttreue Linker liefert nun die Hälfte seines Ertrages wie verlangt zu 2,75 Mark ab und behält den Rest für seine Familie und die vielen ihn anbettclnden Bekannten. Aber er sieht, wie vielfach der weniger Bedenkliche seine verfügbare Hälfte zu Preisen verkauft, die ein Hohn auf die 2,75 Mark sind. Unter 5 bis 6 Mk. das Pfund ist nichts zu haben. Dieser Preis soll aber durchaus nicht als Wucherprcis bezeichnet werden In der Regel wird aber 6 bis 7 Mark und noch mehr bezahlt, bis 10 Mk. das Pfund ist gar keine Seltenheit. Und das letztere kommt auf Rechnung der Behörde. Denn gäbe sie dem Imker einen anständigen Lohn, Per de» heutigen Verhältnistnl angemessen wäre, a so mindestens 5 Mk. für das Pfund, so würde der heimliche Wuch-er aufhören. Jetzt aber sieht sich mancher veranla ßt, für das, was er durch Pflichtablieferung ungerechtfertigt einbüßt, sich anderweitig schadlos zst halten. Wenn dem abgeholfen werden.soll, fetze man sofort den Höchstpreis hinauf. Wer meint, das sei zu viel, der treibe einmal selbst Bienenhaltung.
— Fahrpreisermäßigung zugunsten der Feldbestellung. Im Interesse einer . Mehrcrzeugnng an Lebensmitteln beantragte die Bad. Landwirtschaftskammer in einer Eingabe an die Großh. Bad. Generaldirekrion Fahrpreisermäßigung sür die Personen, die auswärts gelegene, eigene oder gepachtete Grundstücke, täglich odrr doch mehrmals in der Woche bearbeiten. Leider ist der badischen Landwirtschaftskammer ein ableh n.e n d e r Bescheid zu Teil geworden; im Interesse einer Steigerung der Bodenerzeugnisse ist diese Entscheidung zu bedauern. Steuerfreie Arbeiterkarten dürfen nach den reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Personenverkehrssteuer nur an Arbeiter und Arbeiterinnen im engeren Sinne -abgegeben werden. Eine sonstige Fast: Preisermäßigung hat das GroW. Ministerium der Fm uzen abgelehnt mit Rücksicht auf die Schwierigkeit, die mißb ä» - liche Inanspruchnahme der Vergünstigung wirksam verlMen zu können. Personen, die regelmäßig znm.Zwecke der Feldbestellung die Eisenbahn benützen, können also nur Monatskarten 4. Klasse lösen, die übrigens nicht erheblich teurer sind, als 4 Arbeiterwochenkarten.
— Beschlagnahme von getragenen Schuhwa- xen und von Ältledcr. Um getragenen Schuh-waren, Mtleder und gebrauchte Waren aus Leder, die von d m jElgentümer nicht mehr ihrer Zweckbestimmung gemäß benutzt werden, einer rationellen Verwertung im Interesse der Versorgung der bürgerlichen Bevölkerung mit Schuhwaren zuzusühren, hat die Reichsstelle für Schub- Versorgung eine Beschlagnahme dieser Gegenstände ausgesprochen. In ber Hauptsache unterliegen der Beschlagnahme die im Besitz von Händlern sind Gewerbetreibenden einschl. der landw. Betriebe befindlicheil Gege stände genannter Art, zu denen eine Reihe besonder- aufgeführter gebrauchter fertiger Waren gehören wie Koffer, Ledertaschen, Mappen, Riemen, Zaumzeug lind dergl. Ausgenommen von der Beschlagnahme sind, von einzelnen Sondcrfällen abgesehen, nur die im Privatbesitz befindlichen Sachen. Auch diese dürfen aber, wenn ihr Besitzer sie veräußern will, nur an die von den Kommn- nalverbänden zugelassenen Stellen abgegeben werden. Trotz der Beschlagnahme dürfen die in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben anfallenden Sachen sür di- Hecke dieser Betriebe verwendet und verarbeitet werden. Wer die beschlagnahmten Gegenstände nicht bis zum 30. "ept. .1918 an die Annahmestelle des K'ommunalverbands liefert bat. muß feine Bestände amneld'en, wenn die
Gesamtmenge 10 'Kg. Mersteigt. Gelverblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben, die für ihre eigenen Betriebe ausnahmsweise eine Menge von mehr als 10 Kg. Alt- , leder benötigen, können -auf besonderen Antrag, der Mit der Bestandsanmeldüng zu verbinden ist, auch Men- ^ gen über 10 Kg. Altleder freigcgeben werden. Das beschlagnahmte Altleder soll in erster Linie den Kommunalverbänden zur eigenen Bedarfsdeckung Angeführt werden.
— Nichtveförderung von Schreibmaschinerr- durchschlägen als Drucksache. Ju der Geschäfts- -welt war mitunter die Ansicht vertreten, daß auch Schreib- mafchinendurchfchläge als , Drucksache befördert werden müßten, ähnlich den hektographierten Schriftstücken. In einer an den Reichstagsabg. Felix Marquart gegebenen Auskunft weist nun das Reichspostamt darauf hin, den Wunsch zum Bedauern des Postamtes' nicht erfüllen zu können. Nur solche Vervielfältigungen von mit der Schreibmaschine gefertigten Schriftstücken werden befördert, die durch Abdruck oder Abzug, nicht aber mittels Durchschlags hergestellt sind. Bei den Schreibmaschinen- durchschlägen wird nicht der fertige Satz gedruckt oder abgezogen, sondern cs werden die einzelnen Buchstaben durchgeschlagen. Mit Heliographien, die Abzüge fertiger Schriftstücke find, stehen die Schreibmaschinendurchschläge nicht auf derselben Stufe. Eine Aenderung der Vorschrift >a. a. O. in dem gewünschten Sinne würde jeden Absender eines Briefes in die Lage versetzen, die Urschrift Ms Mit der Schreibmaschine geschriebenen Briefes zu- iHuhalten und lediglich der Portoersparnis wegen eine' Durchschlag, gegen die Drucksachentaxe abzuscnden. Ec,, derartiges Verfahren hätte einen unabsehbaren Gebüh- KMLps sall, für^die „Posi kasse zur^ Folge. ^
— Zur Entlassung des Jahrgangs 1870 wird uns mitgeteilt: Die Entlassung auch nur eines Teils des Jahrgangs 1870 wird aus militärischen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich sein. Dagegen widerspricht es den Tatsachen, wenn behauptet wird, daß die Entlassung* des Jahrgangs 1869 „mit seinen wenigen Monaten" so gut wie gar keine Entlassung gewesen, si-
— Keine Rückbeförderung der in Hollauo
Internierten. Einige Zeitungen veröffentlichten eine'' Mitteilung aus dem Haag, wonach Holland wegen der eigenen Ernährimgsschwjerigkeiten keine weiteren Internierten und Gefangenen aufnehmen wolle und die zurzeit in Holland untergebrächten englischen und deutschen Gefangenen zurückbefördert werden sollen. Hierzu wird amtlich bemerkt, daß eine Zurückbeförderung der in Holland internierten deutschen Kriegsgefangenen nach England nicht in Frage kommen kann. Die deutsche Negierung hat sich der holländischen gegenüber verpflichtet, für die Ernährung der von England nach Holland über- führtett und dort untergebrachten deutschen Kriegsgefangenen zu sorgen.
— Umsatzsteuer auf Luxusgegenstände. Nach dem am 1. August d. I. in Kraft tretenden Neichsum- satzsteuergesetz unterliegt die Lieferung der nachfolgend bezeichneten Gegenstände, wenn sic im Kleinhandel erfolgt, mit Wirkung vom 1. August d. I. an einer Umsatzsteuer von 10 v. H'., nämlich: 1. Edelmetalle, - Perlen, Edelsteine, synthetische Edelsteine,- Halbedelsteine und Gegenstände aus oder in Verbindung mit diesen Stoffen, jedoch mit Ausnahme von Fassungen von Augengläsern;
2. Taschenuhren, sofern das Entgelt für die Lieferung 100 Mark überschreitet; 3. Werke der Plastik, Malerei und- , Graphik, sowie Kopien und Vervielfältigungen solcher s Werke, sofern das Entgelt für die Lieferung 200 Mark
< überschreitet; 4. Antiquitäten, einschließlich aller Drucke, und Gegenstände, wie. sie aus Liebhaberei von Sammlern erworben werden,! sowie Erzeugnisse des Buchdrucks auf besonderem Papier-mit beschränkter Auflage; 5. Photographische Handapparate, sowie deren Bestandteile und Znbehörstücke; 6. Flügel, Klaviere, Harmonien und Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe mnsikalischer Stücke (Klavierspielavparate, Sprechapparate, Phonographen, Orchestrions nsw.) sowie zugehörige Platten, Walzen und dergl.; 7. Billards und deren Znbehörstücke; 8. Handwaffen, deren Bestandteile und Zubehörstücke, sowie für Handfeuerwaffen bestimmte Munition; 9. Land- und Wasserfahrzeuge zur.Personenbeförderung, wenn sie mit motorischer Kraft angetrieben werden oder wenn sie nach ihrer Beschaffenheit (Bauart, Ausstattung) für Vcrgnü- gnngs- oder sportliche Zwecke bestimmt sind;- 10. Teppiche,-einschließlich der Wandteppiche, für deren Lieferung das Entgeld 30 Mark für den Qadratmeter überschreitet: 11. Zugerichtete Felle zur Herstellung von Pelzwerk mit Ausnahme gewöhnlicher Schaffells sowie Beklei- dnngs- und Jnneneinrichtungsgegenstände aus oder unter Verwendung- von Pel'zwerk mit Ausnahme gewöhnlichen Schafpelzes, soweit es sich nicht um bloßen Aufputz handelt. — Handel- und Gewerbetreibende, die Lieferungen der aufgeführten Luxnsgcgenstände ansführen, sind verpflichtet, für diese Luxus gegenstände in jeder von ihnen unterhaltenen Niederlassung neben ihren sonstigen Büchern ein Lagerbuch und ein Steuerbuch zu führen.
— Trübe Aussichten für die Raucher. Die
deutschen Tabakhandelsepesellschaft m. b. H. in Bremen, der ausschließlich das Recht der Beschlagnahme und Enteignung auf dem Gebiete unserer Versorgung mit Tabak und Zigarren zusteht, ist jetzt dazu übergegangen, die bei den Fabrikanten noch vorhandenen, längst beschlagnahmten Tabakvorräte zu enteignen. Die enteigneten Vorräte werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Zigarrenfabriken gleichmäßig verteilt. Hiervon dürfen die Fabriken etwa 40 Prozent ihrer normalen Produktion an Zigarren Herstellen. Diese 40 Prozent kommen aber keineswegs dem Privatbedarf zu, sondern werden von der Heeresverwaltung in Anspruch genommen. Lediglich ein bescheidener-.Rest dient zur Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung. Im Rahmen dieser 40pro- zentigen HerstellungAfreigabe hoffen die Zigprrenfabriken ihren Betrieb! bis 'Ende dieses Jahres ausrecht zu erhalten.
Nmnhafte' Teile der" wohl ziemlich mageren Obsternte werden demnach wieder für die Konservenfabriken beschlagnahmt werden und der für die Verbraucher frei-' bleibende Rest wird gering sein, es wird also wohl wie- w gehen, wie es mit den Kirschen, den Erd- und Heidelbeeren und den Johannisbeeren seither gegangen ist, daß nämlich an Frischobst nichts zu bekommen ist, wenn man nicht Stunden und Tage auf der Lauer stehen will, um ein paar Pfund sich zu erkämpfen. Die Aussicht, dafür durch die berühmten Fabrikmarmeladen, die obendrein übermäßig teuer sind, entschädigt zu werden, hat wenig Verlockendes.
— Keine holländischen Frühkartoffeln mehr.
Aus Holland sind nach dem Berl. Lokalanz. bis jetzt etwa 1000 Wagen heurige Frühkartoffeln nach Deutschland versandt worden. Die holländische Regierung Hat nun aber die weitere Ausfuhr verboten, da das Land eigenen Bedarf? habe. Infolgedessen wird Deutschland auch nicht den.vollen Betrag der monatlichen Kohlen- Mßsilhr (50000 Tonnen) abgeben. Weitere Verhandlungen sind im Gange.. - P ? ,
Vermischtes.
.. Schleichhandel. Nach einer Feststellung im Staatsministeriun pnd im letzte» Vierteljahr in Bayern 400 000 Rinder beiinlicl geschlachtet worden. Das Fleisch manderte in bayerisch- unt außerbayerische Gastwirtschaften und Hotels. Unerhört sei du Hamsterei von Butter. Die Regierung hat angcordnct, daß d!> Speiscnkarte der Münchner Gastwittschasten nur noch zwei Fleischspeisen enthalten dürfen.
Auf dem Duisburger Hauptpostamt wurde für 9000t Mk. Schokolade beschlagnahmt.
Bedingte. Kündigung. Die Stadt Mainz har an- geordnet daß Ein- bis, Fünf-Zimmcrwohnungen nur dann gekündigt und anderweitig vermietet werden dürfen, wenn die Kündigung durch das städtische Mieteinigungsamt genehmigt ist. Eine Ausnahme bildet nur der Fall, daß Mieter und Vermieter über die Auflösung des Mietsverhältnisses einig sind.
. Ein Rembrandt ins Ausland verkauft. Die Stadt Kolmar i. E. hat durch Vermittlung eines Münchner Kunsthändlers aus ihrem Museuin^ ein besonders wertvolles Werk Rcmbrandts, das Bild seiner Schwiegertochter, an einen schwedischen Sammler verkauft.
Die Gräber der feindlichen Krieger. Als im Frühjahr 1918 unsere Offensive begann, hatten wir Gelegenheit festzustellen, daß unsere Feinde sich hatten Gräberschändunqen zuschulden kommen lassen. Demgegenüber sei jetzt, bei Ablauf des vierten jahres, zusammengcstellt, welche große Anzahl von Gräbern feindlicher Heercsangehörigen von unserer Heeresverwaltung gepflegt wird. Es sind, sowohl im Fronibereich als auch in der Heimat 90 611 Gräber von Franzosen, 13 812 Gräber von Engländern, 292 533 Giä'-rr von Russen. 4190 Gräber von Belgiern, 1172 Gräber von Serbe», 27 691 Gräber von Italienern, im ganzen 433 033 Gräber, darunter 4257 von Offizieren.
Hoftrauer um den Zaren. König Georg von England hat für den ermordeten Zaren, eine . vierwöchige Hoftrauer ange- ordnet. Die Mütter des Zaren und diejenige des Königs Georg sind bekanntlich Schwestern, Georg V. und Nikolaus sind also Vettern.
Große Waldbrände wüten nach französischen Zeitungen in verschiedenen Gegenden Frankreichs, so besonders bei Bort wodurch große Holzbestände Vernichtet worden sind. Fra» und amerikanische Truppen "sind zur Unterdrückung des I herangezogen worden.
Landtag.
. Stuttgart, 26. Juli.
In der Vormittagssitzung der Zweiten Kammer wurde die -Beratung des Haushaltsplans der Verwaltung des Kirchen- a n d Schulw e s e n s bei Kap. 75, Lehrerbildunqsan- lallen fortgesetzt.
Berichterstatter Abg. Lindemann (Soz.) beantragt unveränderte Genehmigung. Abg. Löchner (V./ spricht den Wunsch aus, daß in die Aspirantenanstalten begabte Volksschüler auch ohne besondere Vorprüfung ausgenommen werden. Abg. o. Hjeder (Natt.) entgegnet, eine Konkursprüfung sei nicht zu entbehren, wenn das Angebot größer sei als der Bedarf an Zöglingen. Von Austritten aus dem Volksschullehrerstand, wenigstens in größerem Umfang als in anderen Berufen sei ihm nichts bekannt. Es sei auch nicht zutreffend, wenn behauptet würde, daß sich der Lehrerstand nicht der gleichen Unabhängigkeit und Selbständigkeit erfreue wie andere Bemfe.
- Minister v. Fleischhauer: Von einem Berufswechsel bei -den Lehrern sei auch iym nichts bekannt. Die Lehrer seren durch die Gehaltsaufbesserung von 1911 so gestellt worden, daß ein Illebertritt in einen anderen Beruf nicht wünschenswert erscheine. Auch der Umstand, daß sich Lehrer aus anderen Bundesstaaten zum Eintritt in württembergische Dienste melden, spreche nicht 'dafür, daß unsere Lehrer schlecht gestellt seien.
Das Kapitel wird genehmigt. Zu Kap. 75, Aufsichtskosten der Volksschulen, beantragt der Ausschuß, die Regierung zu ersuchen, I. zwecks ausreichender Ermöglichung des Universitätsstudiums derVolksschultehrer entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen: 2. im nächsten Staatshaushaltsplan einer Neuregelung der Bezüge der Rektoren näherzutrMn.- Zu letzterer Ziffer beantragen die Abgg. Baumann und Weber die Einschaltung „insbesondere auch der ältesten Rektoren an Volksschulen mit mehr als 14 Klassen, sowie der sonstigen Schulvorstande".
Abg. v. Mülbergcr (Natl., wünscht eine Entlastung der Bczirksschuliiispektoren von den mechanischen Arbeiten. — Abg. Graf (Zsi bringt einen Fall zur Sprache, in welchem ein Bezirksschulinspektor sich über einen Beschluß des Ortsschulrats hinwcggesetzt habe. Abg. Heymann (S.f tritt dafür ein daß die Bczirksschulämter mehr mit bewährten Bolksschut- lchrern besetzt werden. Me vielseitige Schulaufsicht (OrtssciM- rat, Bezirksschulaussicht, Oberschulrat und Visitation des Religionsunterrichts durch Geistliches bringe es iM sich, daß sich der Lehrer in seiner geistigen Selbständigkeit bedroht sehe. Mg. Baumann lNatl.) begründet den von ihm eingebraästen Antrag zugunsten der älteren Rektoren. " :
Minister v. Fleischhauer: In seinem Amt habe er bis-, her nicht den Eindruck gemmmen, als ob die Lehrer nicht'die Freiheit und den Freimut besäßen, ihre Meinung gegenüber den Aufsichtsbeamten unter Umständen bis zur höchsten Stelle hinauf, zu vertreten. Von einer Zurücksetzung der akademisch gebildeten Volksschullehrer könne keine Rede sein: wenn ihre Zahl zurückgegaugen sei, so hänge 'dies mit den Verhältnissen d-'s^Krieges zusammen.
Abg? Dr .Wolfs (B.K.): Es ist zu bedauern, daß das Studium der Pädagogik zurückgegaugen ist. Der Umstand, daß die akademisch gebildeten Lehrer in ihren Hoffnungen getauscht worden sind, hat eine abschreckende Wirkung ansgciibt. L-rr-Lynd- tag habe seinerzeit die Lehrer zum akademischen Studium ermuntert, er hat nun auch die Pflicht, sic entsprechend zu berücksichtigen. Tarsach« sei, daß die Rcütvren einer Aiistiesfcrung bedürfen. Es grenze an eine Beleidigung des Bolksschullehrer- stands wenn man ihm den persönliche» Mut absprcche, gegenüber Vorgesetzten das, was er für richtig hatte, auch zu vertreten.
— Aba Loch n er (B.f gibt zu, daß mit der Einführung der fachmäimifchen Schulaufsich- vieles besser geworden sei. - Abg. Dr v Hieber (Natl.): Gerade m den Kreisen, m denen das Wort vom Aufstieg oer Begabten am häufigsten angemendet
Die Zwaitgsbewirtschafturrg des Frisch - dag Wort vom Aufstieg der Begabten am häufigsten angemendet o-sies soll Mich in 'diesem Herbst durchaenihrt werden. / wird .sei man am ehesten bereit, Schranken anszurichten. Wenn ' - .-.^rrrnrlu:!.! üiure Hwnere Sorae. als die fu. den