von Zeit ei!>..:» Wlid.'rer, der im Begriff war, ein erlegtes Neh ansrmvddei:. Ter Wilddieb stürzte sofort auf den Forstbeamleu los, schlug mit dem Gewehrkolben auf ihn ;m und orachte ihm im Ringen eine große Zahl von Nef-erstichen bei. Schwer verwundet konnte sich Schradi uaci/ Niitternacht auf den nahegelegenen Pfandershof schlegren; er ist Vater von fünf Llindern. Tein Täter, der unter Zurücklassung der Jagdbeute entfloh, ist man auf der Spur.

Drei Jahre Krieg und Notes KML

3 Jahre seck, ! Wer Hirt- dies geglaubt, als in den Augusts lagen des Jahres 191 i unsere Tapferen hinausgezogen sind, dem FOod entgegen. Drei Jahre Krieg, welche inhaltschwer» Decrte! Wie viele Lausende haben draußen ihr junges Leben nein BaMlande hingeqeüen und wie viele sind in dieser Zeit mir zer-MNUrten d,Mtern rn die Heimat zurückgekehrt, von dieser mit Liebe und Sorge gepflegt, und instand gesetzt auch für die Zukunft ih-' mitzlichc Kraft m den Dienst von Volk Ui.v VarerMnd zu st..i n! i-n. ühtige Tausende sind es aber auch, r.j.- du.ch .. i v .s'.r '. Pflege in heimatlichen Lazaretten unter dem Zeichen des Ro.en Kreuzes Wiederherstellung von schweren Wunoui und voll- Wiedergenesuug finden durften.

Drei LaP: schwerer und ernster Arbeit auch tu der Heimat und immer noch ist nein Ende vorauszusehen. Unsere Feinde baden es erst in i>t Zu Tagen wieder aller Welt verkündet, daß ras Ziel dieses Krieezs für sie die Vernichtung unseres deutschen Vaterlandes ist. Und dies in dem Augenblicke, da unsere sieg­reichen Truppen Tm.u vollbringen, die in der Geschichte aller Kriege und aller Zeiten beispiellos dastehen. Dje Feinde aber wollen uns vernichten- Es soll ihnen nicht gelingen. Unsere Tapferen hauen stau-', sie schützen und verteidigen unser Vater- iaiiv gegen eine ganze T ea vv» Feinden. Sie halten aus mit un­gebrochener Kraft, Im Bewußtsein, für eine gerechte und hei­lige Suche ,» mimpM, alle durchdrungen von vaterländischem Pslichigestch v! . L.'r.h'chcr Treue.

Und diese Treue und Liebe zum Vaterland, die täglich von so vielen mit dem Tod besiegelt wird, sollte in der Heimat nicht erwidert n e - . T - r asstg, ein Volk, das für die Helden­

taten seiner Tapf -en nein Verständnis Hütte, und für diese nicht dankbar wäre, ein 'o'ches Volk hätte das Recht seiner Existenz e.m Tr-.ue! Dankbar wollen wir sein,

: von unseren prächtigen Truppen für Dankbar dafür, daß unsere Heimat ä.e.: des Kriegsschauplatzes verschont

-! .KP? KKII ist a und K

a K

vermont. iur all da,, uns g-iAste. von den (

.- .b.ieben ist.

Dielen­der dritte Die Scch.

Lrot, dar iber de-te:-, zebe». Der Pflicht. Das >iet Gutes u, egcnereiche Arbeit iächsten Tuchen mw

all.^

ib.^

:ch die Tat! Und zur Tat soll uns .- Ätudilmachuiig aufs Neue ausrusen. . t-ee Heimat, die Sorge um das tägliche . nicht adhalten, nnsere Pflicht gegen- . . ie draußen ihr Bestes für uns dahin- e s-o«ei! s rv-es mahnt uns an diese uz, das in diesen drei Kriegsjahren so bee r.ls iinjer aller HUse, um seine so .! iveper öurchsähreu zu können. Die Monate bringen uns neue Arbeit. Und ven'i nicht altes lächchc, so st: hm wir vor einem neuen Winter- eldzug. Die Arbeit der Zukunft erfordert aber neue Mittel, »erlangt dringend r.b.'-t und Mithilse Aller. In dem

ampt um bas Sein oder Nichtsein unseres Vorlandes -vollen vir alles ausbielen, um diesen Kamps seinem glücklichen Ende nullühren, z-- ,em Frieren, der unseren Nachkomme» das er- pari, was ivir in dies.n Zähren durchleben mußte». Zn diesem sricden müsst.', aber auch wir in der Heimat beitragen und vifere Söhne und Brüder draußen mit sorgender und treuer siebe ums ch chm.,

Und nun am Beginn des vierten Kriegsjihres: Die Her­ten aus, die Hände aus.

HAekclNnLmcrchung.

Aus dem Baugelände der Militärkuranstalt werden durch Bauunternehmer Albert Hausierter hier bis 31. August ds. Js. täglich voll morgens h-9 bis 9 Uhr, nachmittags von h»12 bis h,-1 Uhr und abends von 6 bis 7 Uhr

IsLsspvengungsn

vorgetlontmen werden, was hiermit zur öffentlichen Kennt­nis gebracht wird.

Wildbad, den 1 . August 1917.

Stadtschultheißenamt: Vätzner.

st Samstag, den 4. August 1917» nachmittags 6 Uhr komincn auf Parzelle 1225 im Stürmlesloch (in der Nähe der Stürmleslochqucllfassung) vom Abbruch einer städt. Scheuer

^ Lose Brennholz

öffentlich gegen Barzahlung zum Verkauf.

Wildbad, den 2 , August 1917.

Die Stadtpflege

8 lMdi>l 6 r 8 Ll 2 ( ttiifox

Preis pro Lite« 60 Pfg.

: Peelt uicht angenehmer Geruch-, leicht auftragbar nicht feuergefährlich und voll­kommen stanbbindend.

Vorteile: Ergiebig, praktisch, nicht glättend, sofort be­gehbar, schmiert nicht, Fußboden werden nicht schwarz, sondern behalten die ursprüngliche Farbe.

AtvStk: Garantiert absolut staubfreie Fußböden, sei es nun gestrichener oder imgestrichener Holzboden Parkett, Terrazzo oder Linoleum. ItneMhehrliÄ für Druckereien und Schriftgießcreien- denen durch das Reichsgesetz der Gebrauch von staub­bindenden Mitteln für Fußböden vorgeschrieben ist, wie auch Lackiererwerkstätten, Kirchen, Schulen, Turn­hallen, Warenhäuser, Magazine, Büros, Gesellschafts, räume, Hotels, Restaurants, Krankenhäuser, öffentliche Gebäude «sw.

Drogerie Kundnev.

Nächst: Kerrn Krdmann.

Bekanntmachung des steilst». Generalkornin«l.dos des XIII. (K. W.) Armeekorps betreffend Veräußerung von land­wirtschaftlichen Grundstücken.

Auf im Benehmen mit dem Ministerium des Innern ergangenes Ersuchen des K. W. Kriegsministeriums be­stimme ich auf Grund des Gesetzes über den Belagerungs­zustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Reichs- gesetz v. 11. Dezember 1915 (R.G.Bl. S. 813) nachfol­gendes:

I. Die Veräußerung eines oder mehren, Grundstücke im Flächcngehalt van wenigstens drei Hektar, welche inner­halb der letzten drei Jahre, wenn auch nur zeitweise, zu­sammen bewirtschaftet worden sind, durch Kauf- oder Tauschvertrag darf, sei es im ganzen, sei es stückweise, nur mit Genehmigung des Bezirksrats erfolgen.

Die Vorschrift des Abs. 1 findet keine Anwendung:

1 . bei denjenigen Grundstücken, welche jemand als Gläubiger oder als dessen Bürge im Zwangsversteigerungs­verfahren oder während eines Konkurses,' und zwar aucb im Falle eines Verkaufs durch den Konkursverwalter aus freier Hand erworben hat, um in dem Zwangsverstei- gerungs- oder Konkursverfahren zu möglichst vollständiger Befriedigung einer uicht erst nach Stellung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens oder auf Anordnung der Zwangsversteigerung an sich gebrachten Forderung zu gelangen;

2. Lei Wiederverkauf erworbener Liegenschaft im Kon­kurs des Erwerbers oder iin Wege der Zwangsverstei­gerung auf Anordnung der zuständigen Behörde;

3. bei Veräußerungen des Staates, der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie bei Abtretung von Grundeigentum für Staats- oder Körper- schastszwccke;

4. bei Wiederveräußerung von Grundstücken, welche von einem Erben aus einen: Nachlaß erworben worden sind, sowie bei Abtretung seitens der Eltern oder Vor­eltern an ihre Abkömmlinge.

II. Vor Erteilung der Genehmigung durch den Be­zirksrat ist der Gemeinderat der betreffenden Gemeinde darüber zu hören, ob eine der Voraussetzungen der Ziffer III vorliegt und ob die Gemeinde die Grundstücke selbst erwerben will oder ob sonstige geeignete Käufer vorhanden sind. Zum Zweck des Selbsterwerbs oder der Benennung geeigneter .Käufer ist auch dein für die Gemeinde bestehen­den Darlehenskaffenverem und sonstigen als .Käufer in Be­tracht kommenden Genossenschaften Gelegenheit zur Aeuße- rung zu geben. Schließlich ist eine Aeußerung der Zentral­stelle für die Landwirtschaft einzuholen.

III. Die Genehmigung ist außer in den Fallen, in denen die Veräußerung nach Art. 172 bis 174 des Aus- führuugsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch und zu dessen Nebengesetzen vom 28. Juli 1899 (Reg. Bl. S. 423) ver­boten ist, regelmäßig zu verfugen:

-Z)KZIf1"Wenn der Erwerb der Liegenschaft nach der Per­sönlichkeit und den Verhältnissen des Käufers sich als eine Handelsspekulation darstellt;

2 ) wenn infolge der Veräußerung der Liegenschaft die geordnete Fortführung des landwirtschaftlichen Be­triebs auf derselben gefährdet erscheint.

IV. Wer unter vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwider­handlung gegen die Vorschrift in Ziffer 1 Grundstücke durch Kauf- oder Tauschvertrag veräußert oder erwirbt, wird, wenn nicht die bestehenden Gesetze eine schwerere Strafe an­drohen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Der gleichen Strafe verfällt, wer zu einer Verfehlung gegen die Vorschrift in Ziffer I auffordert oder anreizt.

V. Diese Anordnung tritt mit dem Tag ihrer Ver­öffentlichung im Staatsanzeiger für Württemberg in Kraft.

Stuttgart, den 17. Juli 1917.

Der stell», kommandierende General: Z ^ v. Schaefer. i.

M DeukscheS Reich.

Bekanntmachung des Neichskommissars für Faßbewirtschaf- lung über den Auflauf der beschlagnahmten Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde.

Der Aufkauf der nach 8 2 der Reichskanzlerbekanntmachung vom. 28. Juni 1917 über die Beschlagnahme von Fässern (Reichs-Gesetzbl. S. 577) beschlagnahmten Fässer, Kübel, Bottiche und ähnlichen Ge­binde erfolgt ausschließlich durch Personen, welche im Besitze von auf »en Namen lautenden, mit der Unterschrift dss Reichskommissars für Zaßbewirtschaftung versehenen Ausweiskarten sind.

Tie Unterbevollmächtigten von Faßhändlern bedürfen überdies nnes von dem bevollmächtigenden Faßhändler mit Firmenstempel und Unterschrift versehenen, von der Vereinigung deutscher Fatzhändicr A. m. b. H. in Berlin geaengezeichneten Berechtigungsausweises.

Tie Formblätter für die Ausweiskarten und Berichtigungsuus- V.-'ise werden vom Reichskommissar für Faßbewirtschaftung bestimmt.

Die Aufkäufer haben bei ihrer Tätigkeit die Ausweiskarten und oezw. Berechtigungsausweise bei sich zu führen und auf Verlangen ser Polizeiorgane und der Verkäufer von Mssern, Kübeln, Bottichen und ähnlichen Gebinden vorzuzeigen. Die Namen der mit Ausweis­karten versehenen Aufkäufer werden in den Amtsblättern öffentlich bekannt gemacht. Bei Entziehung der Ausweiskarte, die der Reichs­kommissar für Faßbewirtschaftung jederzeit verfügen kann, wird in gleicher Weise verfahren.

Personen, die mit Ausweiskarten bezw. Berechtigungsausweisen nicht versehen sind und solche nicht bei sich führen, sind zum Auskauf von beschlagnahmten Fässern, Kübeln, Bottichen und ähnlichen Ge­binden nicht berechtigt. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 8 der Reichskanzlerbekanntmachung über die Einrichtung einer Reichsstelle für Faßbewirtschaftung (Reichsfaßstelle) vom 23. Juni 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 575) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld­strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Fässer erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. - ,

Berlin, 9. Juli 1917. Z , T - ^

Der Reichskommissar für Faßbewirtschaftunsi:

Geheimer Rat Dr. Beutler. , pT.i.T-L-i -4

" Tec Po wagen WildbadEnzklösterleBesenfeld fähn s ii I. August 3,45 Uhr in Wildbad ab.

Druck u. Verlag der B. Hofmann'schen Buchdruckerei

Wiidbad. Verantwortlich: E. Neinhardt daselbst.

. SurWer.

Keule erbend

IttiMGus.

Singspiel in 3 Auszügen von Dr. A. M. Willner

und Heinz Reichert.

Danksagung.

stftir elie vielen Ifterveise inniger ft"eilnutnrie, vvelcfte niir beim lode meiner unverAelolicben 'Unte eniAeoen- ^ebruebt wurden, 8UAt auf diesem We^e uften

kerxlieksien Dank.

Wildbsd, den z. /seuAust 1917.

kllla krebse.

Mt

ehrlich fleißig, welches einem besseren Haushalt bei kinder­losem Ehepaar in Stuttgart sebststäiidig führen und gut bürgerlich kochen kann. s 34 ?

Offerten und Anfragen durch die Exped. ds. Blattes.

Vodenwachs Markt Wftr, feinst. SPmdeiöl, WM). Stahlspähne, putztücher,

empfiehlt . Robert Teeiber.

üequvm, L!<Lrwt, Haltbar, tlvr rriumpl, 6vr iltzulsektzn Inllustriv.

Hloin-Vorkaul

LßdMLLS

2 hochträchtige junge

Lübv

hat zn verkaufen.

Fvilr Eitel, Straubcnberg,

' - Ein '

Küchen-

Mädchen

tagsüber zur Bcaufsichstgung wird bei hohem Lohn sofort zweier Kinder von 3 und 10 gesiecht. f346

Jahren, auf die Dauer von! Zn erfrageil in der Exped. 4 Wochen gesucht. (348 Näheres Hotel Maisch.

Uaäebsr!

Wßmk

Gewandtes

Zimmer-

Mädchen

für Hotel für sofort gesucht. . ^

Zu erfragen m der Ery, s344 .ru 25 Pfennig empfiehlt

MlömnadHeN! ^

gesucht '

von deutscher Herrschaft, das nach Straßburg t. Elf. mit- ebt. du ertraaen bei L

vorzüglichder zum Stärken von Wäsche jeder Art, sparsam und bequem im Gebrauch in Pak.

SchHM

zu haben