V Kerlin, 13. Juli. Das Neue Tagblatt meldet: In parlamentarischen Kreisen verlautete heute mittag mit Bestimmtheit, daß Herr von Bethmann Hollweg sein Abschiedsgesuch eingereicht habe. Einige wollten sogar schon wissen, daß es bereits vom Kaiser genehmigt worden sei. Eine amtliche Bestätigung liegt zur Stunde noch nicht vor, doch wird an der Wahrheit des Gerüchts kaum zu zweifeln sein.
Lokales.
„Feldgrauer Abend" ;« Gunsten der Kazaret- kranken ln Wildbad am Donnerstag, den 13. Inli nachm. 5 Uhr im Kgl. Kursaal. Die Herrn: Hauptmann d. L. Honold, Leutnant d. N. Eberhard und der K. Hofschauspieler, Oberleutnant d. R Hr. Junker hatten sich zu künstlerischen Zusammenspiel vereinigt zu dem edlen Zwecke, für die armen Kranken der hiesigen Lazarette ein Scherflein zu sammeln. Während die erstgenannten Herrn mit Musikvorträgen originellster Art im ersten Teil sich hören ließen, bot Herr Junker wertvolle literarische Vorträge. Hr. Honold als Geiger und Herr Eberhard als Pia- n i st boten recht gute Leistungen sowohl einzeln als auch im Zusammenspiel; nach der bewährten Regel „wer vieles bringt, wird Jedem etwas bringen" erschienen Klassiker und Volksmusik in buntem Wechsel und wohl Jeder f nd dabei etwas, was ihm besonders zulegte. Den zweiten Teil des Abends bestückt Herr Juncker allein mit literarischen Vorträgen, die mit Recht in der Hauptsache auf die Lachmuskeln der Zuhörer wirkten — Rodakoda, Ettlinger, Frhr. v. Schlicht, Ridmus versagen nie bei so meisterhafter Wiedergabe. Und in einem zeigte der Vortragende sich als echter Meister — schon durch die vornehme Wahl des hochernsten Stoffes — in der Ballade „Die drei Fremden" von Münchhausen. Da konnte jeder künstlerisch empfindende Hörer sofort merken, daß ein ganzer Vortragskünstler zu ihm sprach, der gerade durch sein ungekünsteltes Wesen mitriß. In wenigen Worten und einfachen Versen hat der Autor hier die tiefsten Tiefen der menschlichen Seele enthüllt — jedes Wort ein Drama! Dabei die prächtige Wiedergabe durch Junkers außerdem noch so wundervolles Organ!
Der Saal war ausverkauft, der Beifall ungemein lebhaft. Für die Lazarettkranken wird eine erkleckliche Summe abgeführt werden können, was wohl Jeder denselben gönnt.
Dr. H. F.
Ausdehnung der KrunkeubersitWüMs- pflicht. Die Mehrzahl der AilgesteMeuverbände ha sich einer Eingabe der Gesellschaft für soziale Reforn an den Bundesrat angeschlossen, worin die Erhöhung bei Nerdienstgrenze von 2500 auf 3000 Mk. gefordert wird Für den Fall, daß der Bundesrat sie ablehnen sollte wird angeregt, daß Kriegszulagen auf den Arbeitsverdienst nicht angerechnet werden, soweit es sich um dv. Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht handelt
— Kein Krankengeld. Das Reichsversicherungsamt hat eine bedeutungsvolle Entscheidung getrostem es besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wenn schon vor der Erkrankung Arbeitsunfähigkeit vorlag, da in diesem Fall die gesetzliche Voraussetzung für die Gewähruno des Krankengeldes mangelt. Nach Par. 182 der Neichs- versichcrungsordnung kann Krankengeld nur verlangt werden, „wenn die Krankheit die Versicherten arbeitsunfähig macht". Es muß also Arbeitsunfähigkeit Folge der Käankheit sein; ein solcher ursächlicher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Arbeitsunfähigkeit fehlt aber, wenn das Mitglied schon vorher völlig arbeitsunfähig war.
— Schutzfrist skr Kriegsteilnehmer. Das Gesetz vom 4. August 1914- über den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen ist mit Wirkung vom 4. August 1914 an erweitert worden. Soweit die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen davor: abhängt, daß sie innerhalb bestimmter Fristen vor der Konkurseröffnung usw. vorgenommen sind, wird bei der Fristberechnung die Zeit, während deren der Schuldner zahlungsunfähig ist, oder falls der Kriegszustand vorher endet, die Zeit bis zur Beendigung des Kriegszustandes nicht mitgerechnet.
— Ablieferung von Hafer und Gerste aus der Ernte 1816. Die der Heeresverwaltung erteilte Ermächtigung zur Bezahlung einer besonderen Vergü- .nng von 100 Mk. für die Tonne Hafer, der aus den belassenen Mengen freiwillig abgeliefert wird, läuft am 15. Juli 1917 ab. Für den Hafer aus der Ernte 1916, der nach dem 15. Juli 1917 abgeliefert wird, kann in allen Fällen nur der Höchstpreis bezahlt werden. Landwirten, die aus den ihnen belassenen Mengen noch freiwillig Hafer abliefern wollen, muß daher dringendst nahegelegt werden: dies sofort zu tun. Auck beEalick der
noch zu bewirkenden GerstenaKieferungen "ist Beschleuni- w ^ Zuschläge, die bisher von der
'"Wruengesell Haft bezahlt Wurden, voraussichtlich auch nächster Zeit m Wegfall kommen werden.
n.iüüT'L^^"Erohr zuckerhaltig. Das ein hei-- ' ' ^ Aachen und Teichen wachsende Schilfroch:, das der Bdem amerikanischen Zuckerroch ist, ist vor ^ ^ — .Erdings nur zu einem geringen Prozentsatz zuckerhaltig. Da dre Reichsfuttermittelstelle aus gE. Armkneten Rohr Kraftfuttermehl Herstellen läßt, sucht fie letzt, soweit als möglich, wieder Schilfrohr aus freier, ^'? Mszukaiifen. Für den Ztr. getrocknetes Roch wird ^n^znhlt. Es muß 5 Tage lang getrocknet sein. Zur Einchim,ung des Rohres ist jetzt vor Beginn der Muhernte dre geeignetste Zeit.
Handel und Verlehr.
(-) Stuttgart, 11. Juli. (Verkauf von Gem ü je und Obst.) Das Stadtschultheißenamt schreibt: Kohlraben dürfen künftig nur noch nach dem Gewicht verkauft werden. Gelbe Rüben (einschließlich Karotten) dürfen gleichfalls nur nach dem Gewicht und ohne Kraut verkauft werden. Berühren von nicht verpacktem Obst, >->s nach seiner Beschaffenheit ein stffortiges Verzehren ^ckäßt, ist streng untersagt.
Gvaug. Gottesdienst. 6 . Sonntag nach Dreieinier keitsfest, 15. Juli. Vorm. 1 / 4 IO Uhr Predigt: Stadtpfarrg- Rösler. Nachm. 1 Uhr Christenlehre mit den Töchtern: Stadtvikar Remppis. Abends Vsd Uhr Bibelstunde: Stadt- vtkar Remppis.
Cv. Iuugliugsverein. Sonntag, 15. Juli, kein Ausflug, sondern nachm. 4 Uhr Spiel und Vereinsstunde.
Kath. Gottesdienst. Sonntag, 15. Juli. Keine Frühmesse. 9 (st Uhr Predigt und Amt. °Vi2 Uhr Christenlehre und Andacht. Montag keine hl. Messe, an den übrigen Wochentagen 7 Uhr hl. Messe. Kriegsbetstunde: Freitag abend 6 Vs Uhr. Beicht: Samstag von nachm. 4 Uhr an. Kommunion: Sonntag früh 6'/« Uhr, an den Wochentagen
bei der hl. Messe.^_______
Druck u. Verlag der B. Hosmann'schenZ Buchdruckern
Wildbad. Verantwortlich: E. Reinhardt daselbst.
MGrmkW des FmdtMrkthrs.
Zufolge Verfügung des Kgl. Oberamts Neuenbürg vom 5. Juli 1917 dürfen Gasthäuser, Kurhäuser, Fremdenheime und dergl. sowie Zimme Vermieter Fremde länger als auf die Dauer von 4 Wochen nicht aufnehmen oder behalten.
Für bereits am 16. Juni 1917 anwesende Fremde beginnt die 4wöchige Frist mit diesem Tag und endigt am
14. Juli 1917. Diese Fremde haben also spätestens am
15. Juli ds. Js. abzureisen. Eine Verlängerung der Frist ist nur möglich, sofern hiezu ein dringendes gesundheitliches Bedürfnis durch ein Zeugnis des Kgl. Oberamtsarztes nachgewiesen wird.
Im Uebrigen wird auf die Bekanntmachung des Kgl. Dberamts im Enztäler Nr. 155 verwiesen.
Wildbad, den 13 Juli 1917.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
Brotkarten-Abgabe.
Die Abgabe der Srotkarteu vom 16.-31. Juli und der Kutlerurarken 3 «. 4 findet am Montag, den 16. Inli statt und zwar
für die Nummern 1—500 vorm. 8—12 Uhr „ „ „ 501—Schluß nachm. 2—6 Uhr.
Stadt. Lobensrnittekamt.
Kurverein Wilvbav.
Die Mitglieder werden gebeten, die Zahl der freien Zimmer, zwecks Ausnahme in den 14tügig erscheinenden Wohnungsanzeiger, beim Verkehrsbüro anzumelden.
sowie
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