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(-) Stuttgart, 10. Juni. (Mitteilung der Zentral­vermittlungsstelle des Württ. Obstbauvereins.)

Der Ob st groß markt mar m der vergangenen Woche noch schwach befahren, Erdbeeren waren reichlicher vertreten als Kirschen. Die Nachfrage setzte überraschenderweise so stark ein, daß die Zufuhr damit nicht gleichen Schritt halten konnte. Die Hausfrauen suchen jetzt schon ihren Bedarf an Einmach. Kirschen zu decken, ohne zu bedenken, daß Frühkirschen die denkbar unvoneilhaftesten für diese Verwertungsart sind. In der letzten Woche waren die Verhältnisse im Obsthandel etwas verworren, wie immer, wenn eine neue Verfügung herauskommt und die Kraftprobe zwischen dieser und den Interessenten im Gang ist. Die Höchstpreise u nd die Folgen der Ueberschrei. tung derselben waren an den Prvduktionsorten später als in Stuttgart bekannt, der Handel war mit dem bewilligten Gewinn­anteil nicht zufrieden und Züchter, wie Konsumenten aus ent. gegei gesetzten Gründen nicht mit den eingeführtcn Höchstpreisen. In der kommenden Woche werden sich die Wogen glätten, sobald die Verordnungen überall durchgefiihrt und die Bericht, eistatter über angeblicheKrawalle auf dem Obstmarkt" etwas zurückhaltender sind.

Der Gemüse markt war gut befahren, konnte aber die Nachstage kaum decken. S ' :en nicht mehr viel

Die Gemüsebeete schreien nach Regen.

Die bisher bei der Zentralvermittlungsstcllc des Württ. Obst- lauvereins eingelaufcnen E r n t e b e r i ch t e lassen auf eine kaum nittelgute Kirschenernte schließen, ausgiebiger Regen würde Neseibe verbessern, bis jetzt blieben die Früchte sehr klein. Heftige Gewitter mit Hagelschauer haben einen Teil der Ernte vernichtet. Die Aussichten für Pfirsiche und Nüsse sind vorzüglich, für Birnen teilweise recht gut, für Äcpfel nur an einzelnen Stellen gut.

Prinz Frj-drich von Preußen der Schwager des Kaisers, hat die ihm angetragene Ehrenmitgliedschaft der Freimaurer- großlogen Vaireuth Darmstadt, Frankfurt a. M. und Sachsen angenommen.

Ern Iinpfgcgrur. Der Professor Dr. Molenaar in Kvnig- stein im Taunus wurde zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er in It gedruck.en Postkarten voldateu tm Felde verblümt aufgefvidert hatte, sich nicht impjexi zu lasse». In der Hand­lungsweise des Angeklagten wurde vorn Gericht eine Aufreizung zum Ungehorsam erblickt.

Müizschkbn-:g:n. Der Direktor des Lederer Aktienbräus in Nürnö.rg Müh darf, wurde wegen verbotswidrigen Verkaufs von 1200 Zentner Malz und Preisiiberschrcitnng zu'101 000 Mk. Geldstrafe oder 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Den Brauer Kitzmann in Ei langen traf wegen gleichen Verkaufs von 500 Zentner Malz eine Strafe von 22 000 Mk. oder 2 Jahren Gefängnis.

Warnung vor E-s tznittteln. Der Kaufmann Albert Schmidt in Berlin wurde .^sn Herstellung und Verkaufs eines schäd­lichen Eierersatzes zu 400 Mk. Geldstrafe verurteilt. Er brachte einenEiercrß.tz'' in Pulverform in den Handel, der aus kohlensaurem Ku.k (fvg. Schlemmkreide) bestand und mit Tee- farbe gOblich gestiebt war. In den Anpreisungen ist gesagt, daß ein Teelitzst-t voll genüge, ,,den schönsten Eierkuchen zu tacken".

Sch i d r. Zn G.ns wurde ein Brasilianer namens Men- doca m.hnfkt, der in Paris für 12^ Millionen Frailken gefälschte »rast ianipl.e Wertpapiere veräußert hatte.

«Äcwrrbe- und Gebäude-St- uerpflichtige »er Krieg. Im Landtag wurde von dem Abg. Hi le­er und den übrigen Mitgst-.dern der Fraktion des Bun- ws der Landwirte und der Konservativen ein Antrag ingebracht, wonach sttr die Tauer des Kriegs 1. der

Ertrag auf Nachprüfung und Ermäßigung der Gewerbe- -^euerkataster nicht mehr an eine Frist gebündelt und Pie Ermäßigung der Staats- und Gemeindesteuer aus Gewerbe im Verhältnis des ausgefallenen Jahresertrags zu dem Kataster-Reinertrag nicht nur für das künf­tige Jahr, sondern wenn nötig auch für die zu­rückliegenden Kriegsjahre eingeräumt wir), sowie 2. in gleicher Weise auch den Gebändebesitzern die Staats- nnd Gemeindesteuern aus ihren Gebäuden im Verhält­nis des ausgefallenen Jahresertrags zu dem Kataster- Reinertrag ermäßigt werden.

Hilfsdienst und Eisentzahna tzeitor. Auf die Anfrage des foz. Abg. Keil, ob die Regierung bereit fei, die Bestimmungen des Hilfsdienstgesetzes auf die Eisenbahnarbciter anzuwenden, hat diese geantwor­tet:Gemäß der Entschließung des Reichstags vom 2. Dezember 1916 ist die Aenderung der Bestimmungen für die Arbeitsausschüsse der württ. Staatseisenbahnen im Gange. Die Erfassung von Vorschriften im "Sinn des in der Rcichstagsentschließnng nicht erwähnten 8 16 des Gesetzes ist nicht in Aussicht genommen." .

6g. Gedenktag. Am 24. Juni jährt sich zum 418, Mal der Geburtstag von Johannes Brenz (geboren 1499 als Sohn des Schultheißen der damaligen Reichs­stadt Weilderstadt). Die Gestalt unseres württ. Refor­mators wird, wie bekannt, auf dem demnächst einznwei- hcnden Stuttgarter Reformationsdewmal sitzend zu den Füßen des Auferstandenen dargestellt sein.

Schonet die Brenneffel! Gerade jetzt muß auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Brennessel hingewiesen werden, damit diese Pflanze nicht unnötiger­weise vernichtet oder verfüttert wird. Die Brennessel verdient das größte Interesse, nachdem erwiesen ist, daß sie als Ersatz für Baumwolle wohl zu gebrauchen ist und die diesbezüglichen Versuche die' besten Resultate ge bracht haben. Da Baumwolle sehr knapp ist, so muß alles daran gesetzt werden, um die wild wachsenden Nes sein zu ernten und sie der Industrie zugängig zu ma chen. Bei dieser Arbeit darf Niemand Zurückbleiben, Wegen Auskunft über Sammlung und Anpflanzung wen de man sich, an den Württembe»glichen Verein für Nes- ielanban E. V. Stuttgart, K.plerstraße 27.

Schtvierigkcitc» i» der Jleischversorgung. Tie Fleischversorgungsstelle für Württemberg und Hohen zollern schreibt uns: Ans einzelnen Oberamtsbezirken kommen Klagen, daß die Beschaffung der für die erhöhten Fleischznweisungen benötigten Rinder für die Metzger mit Schwierigkeiten verknnpft-sei. Gleichzcit'g ist in den letzten Wochen die Viehznlieferung zur Viehsammelstellc in Stuttgart so zurückgegangen, daß der von der Heeres­verwaltung angeforderte Bedarf nicht vollständig gedeckt werden kann. Na " dem Ergebnis der bisherigen Vieh­zählungen ist c -chmcn, daß in Württembera noch

genügend Schlachcoieh vorhanden ist. Ein ZurücWalten von schlachtreifen Tieren dürfte "derzeit nicht in: Inter­esse der Lanwirtschaft selbst gelegen sein, weil auf 1' Juli bzw. 1. August ds. Js wie bekannt, die Vieh- greise auch in Württemberg wie im ganzen Reich be­deutend herabgesetzt werden. Tie für Württemberg gel­tenden Preise, werden demnächst veröffentlicht werden. Sollte es weiterhin nicht möglich sein, das für die Ver­sorgung der Zivilbevölkerung und des Heeres erforder­liche Vieh in Württemberg ans die bisherige Weise des freien Einkaufs aufzubringen, so wird die Flcisch- versorgungsstelle gezwungen sein, an deren Stelle das erforderliche Vieh im Wege der Umlage auf die ein­zelnen Kömmnnalverbände und Gemeinden aufzubrin- .chen- Bei diesem Verfahren werden sich 'zwangsweise Eingriffe in die Viehbestände der einzelnen Landwirte nicht vermeiden lassen.

Keine Angst! Unsere Feinde lassen durch Aßen ten das Gerücht verbreiten, daß ihre Flieger unsere Ernt durch Bomben zerstören werden. Reifende Getreidefelder kann man aber vom Flugzeug aus nicht in Brani .'tecken. Lasse sich niemand beunruhigen!

Ansstände. Innersten Vierteljahr des Jahre; 1917 sind, wie das Kaiserlich Statistische Amt berichtet 109 Streiks ausgebrochen, an denen 16 700 Personen be teiligt waren und 'die sich uns 1.21 Betriebe verteilten In 13 Betrieben kam es zu einem völligen Still stank der Arbeit. Von den Streiks verliefen 9 mit vollen, Erfolg für die Streikenden, 72 mit einem teilweisen 28 Ausstände haben erfolglos geendigt. Im ersten Vierteljahr des Jahres 1916 kam es in 23 Betrieber mit 13197 Beteiligten zu einem Ansstand.

Bersen-Uttg von Lebensmitteln an dic Front. Neuerdings ist bei einer Zählung festgestclll worden, daß bei einer einzigen .Heeresgruppe innerhalt dreier Tage nicht weniger als 319 500 Päckchen im Ge­samtgewicht von 93 400 Kilogramm eingegangen sind. Aus den Monat berechnet, ergibt das ein Ge­samtgewicht von 934 000 Kilogramm, und wenn man, ivas sicher nicht zu hoch ist, annimmt, daß 70 Prozent dieser Sendungen Lebensmittel enthalten, eine Menge von 653 000 Kilogramm Nahrungsmittel in einem Monat!

ep - Ein einfaches Hausmittel, besser satt zn werben. Merke: 1. Wir essen alle viel zu schnell, ein großer Teil des Genossenen bleibt deshalb unver­baut. 2. Wir müssen unsere Speisen gründlich kauen.' Wir kommen dann mit viel weniger aus. (Durch gründ­liche Zerkleinerung und Durchspeichelnng werden die Nah­rungsmittel viel besser verwertet und ausgenützt, man kommt mit viel weniger ans." Geh. Rat Prof. Faß­bender, M. d. R., Berlin.) 3. Daher das alte, wahre Wort:Langsame Esser sind sparsame Esser." 4. Spüle nie einen Bissen durch c'ne:: Schluck hinunter. Du treibst ins diese Weste Vergeudung, weil der Bissen nicht bei 4r anschlägt.

Druck u. Verlag der B. Hosmann'schen Buchdruckcrei Wildbad. Perantwortlick: E. Reinhardt dalellN

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Geigrvaren-Merkcluf.

Auf Lebensmittelkarten Nr. 41 kommt bei den hiesigen Kaufleuten und Kleinhändlern Teigwaren zum Verkauf:

Es erhält die Person 200 gr zum Preis von 20 Pfg. Die Abschnitten der Lebensmittelbücher sind bis Dienstag abend 6 Uhr bei den Kaufleuten abzugeben, von denen die Waren bezogen werden soll.

Städt. Lebensrnittelamt.

WekclnnLrncliHung.

Die Einwohnerschaft wird auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht:

I Zur Verhütung von Waldbräudew.

Aar. 808 des Strafgesetzbuchs:

Wegen Brandstiftung wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft, rwer vorsätzlich Gebäude, Schiffe, Hütten. Bergwerke, Magazine, Warenvorräte, welche auf dazu be­stimmten öffentlichen Plätzen lagern, Vorräte von landwirt­schaftlichen Erzeugnissen oder von Bau- Brennmaterialien, Früchte auf dem Felde, Waldungen oder Torfmoore in Brand setzt, wenn diese Gegenstände entweder fremdes Eigentum oder zwar dem Brandstifter eigentümlich gehören jedoch ihrer Lage und Beschaffenheit nach geeignet sind, das Feuer einer der in Par. 306 Nr. 13 bezeichneten Räumlichkeiten oder einem der vorstehend bezeichneten fremden Gegenstände mit­zuteilen.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gesang strafe nicht unter 6 Monaten ein.

Aav. 309 des Strafgesetzbuchs:

Wer durch Fahrlässigkeit einen Brand der in Par. 306 und 308 bezeichneten Art herbeisührt, wird 'mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 M. und, wenn durch den Brand der Tod eines Menschen verursacht worden ist, mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 3 Jahren

bestraft. ^ ^

Aar. 368 Ziffer 6 des Strafgesetzbuchs

Mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Heiden, oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen Feuer anzündet.

Art. 40 des Aorstpolizeigesetzes:

Mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft; wer: ^ ,

1. mit unverwahrtem Feuer oder Licht im Walde be­treten wird, , ^

2. im Walde brennende oder glimmende Gegenstände fällen läßt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt,

3. abgesehen von Fällen des Par. 368 Nr. 6 des Reichs­strafgesetzbuchs im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien ohne Erlaubnis der Polizeibehörde Feuer anzündet, oder im Falle der Erlaubnis dasselbe gehörig zu beaufsich­tigen oder auszulöschen unterläßt oder bei Erteilung der Er­laubnis den ihm vorgeschriebenen Bedingungen zuwiderhandelt,

^ N-^Nickt»no riir Anreiae eines Waldbrandes

ohne genügende Entschuldigung nicht nachkommt, oder bei einem Waldbrande der Aufforderung der zuständigen Beamten zur Hilfeleistung nicht entspricht, obwohl er der Aufforderung ohne erheblichen eigenen Nachteil Folge leisten konnte.

Art. 32 des I-orstpolizeigeffhes:

Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft wird be­straft, wer Waldflächen oder Felder, welche an Waldungen angrenzen, ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde abbrennt oder den hierauf bezüglichen Anordnungen der Feldpolizei­behörde zuwiderhandelt.

H. Zum Schutz seltene« Waldpflanze«, iud- besoudere der Stechpalme.

Art. 22 des Isorstpolizeigefehes: Forstdiebstahl im Sinne des Gesetzes ist, falls der Wert des Entwendeten nicht übersteigt, der in einem Walde ver­übte Diebstahl, insbesondere an Holzpflanzungen, Gras, Heide- Moos, Laub, Streuwerk, Nadelholzzapfen, Waldsämereien, Baumsaft, Harz, sofern dieselben noch nicht eingesammelt sind.

Art. 16 des Zlorflstrafgeffhes:

Wer vorsätzlich und rechtswidrig in fremdem Walde Er­zeugnisse desselben beschädigt oder zerstört, wird, wenn der Betrag des dadurch verursachten oder beabsichtigten Schadens die Summe von 10 Mark nicht übersteigt, mit Geldstrafe bis zn 150 Mark oder mit Haft bestraft.

Wildbad, den 12. April 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

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