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— Internierung von Kriegsgefangenen. Tie
Badische Gefangcncnfürsorge schreibt uns: In den 6adi- schen Zeitungen sind in letzter Zeit mehrfach Artikel, erschienen über eine bevorstehende Internierung vorn Kriegsgefangenen, die länger - als 18 Monate in Gefangenschaft sind und mehr als 3 Kinder haben. Die Folge davon ist eine Irreführung der Familien und eine Beunruhigung in den gesamten mit den Gefangenenfragern befaßten Kreisen. Es muß dahier festgestellt werden, daß die zuständigen Stellen noch nichts von dieser Internierung wissen. Woher die Nachrichten kommen, ist für den Sachkenner durchsichtig genug. Es sind Versuchballons, welche die Stimmung in Deutschland beeinflussen sollen; um den Weg für gewisse französische Vorschläge vorzubereiten. Die Briefe der Kriegsgefangenen aus Frankreich zeigen das deutlich genug. Wir warnen davor, ohne weiteres diesen Gerüchten zu trauen.
— Aus dem Braugewerbe, Am 31. März 1916 aab es in Württemberg noch 686 Brauereien, die.Zab der Privatbrauer belief sich auf 688, die aber zu: am- men nur 245 Tovvelzentner Mal?, versteuerten, wav-
§ rend die 686 gewerblichen Brauereien 378152 Dztr. verbrauchten. Die Biererzeugung wird auf 2 375 365 Hektoliter geschätzt, der Steuerertrag war 6 786 996 Mark. Aus Württemberg wurden 168166 Hektl. Bier ausgeführt, die Einfuhr belief sich auf 76168 Hektl. Tie Zahl der Gast- und Schankwirtschasten mit steuerpflichtigem Wein- oder Obstmostverkauf betrug 14970, die der steuerpflichtigen Kleinverkaufsbetriebe 1701; zusammen 16 671 Betriebe; in diesen wurden 107 125 Hl. Wein und 77117 Hl. Obstmost verkauft. Der Steueranfall belief sich bei den Wirtschaften ans 1 Will. 176 748 Mk., im Kleinverkanfsgewerbe auf 97 990Mk.. zusammen 1278835 Mk.
— Einheitspreise für Gemüse. Es wird uns geschrieben: Zerr von Batocki hat neulich die Selbstversorgung der Städte mit gewissen Lebensmitteln, darunter Gemüse, durch zeitige Vertragsabschlüsse mit den Erzeugern angeregt. Das ist nichts Neues. Gleich nach dem ersten Kriegswinter, als die Gemüse unen ungeahnten Preis annahmcn, richtete der Verband deutscher Zemüsezüchter eine Vermittlungsstelle ein, die unter Ausschälung der Spekulanten den Erzeuger mit dem Verbraucher in rnmittslbare Berührung brachte. 160 Etadtgcmeinden sind diesem Verband korporativ beigetreten. Auf Grund dieser Vermittlung vurde dann im Februar v. Fs -n Preußen die Kriegsgemüsc- mu- und Verwertungsgesellschaft gegründet, die in den ersten lO Monaten rund 10 Millionen uiusekte. Leider störte der
BiKvKM E flemer FPerfliKing vom' 15. Full 1916 de »tadellos sich abmickelndcn Gemüseverkehr zwischen Erzeuger und Verbraucher, indem der Abschluß von Gemüseanbauvertrögen verboten und die bestehenden der inzwischen gegründeten Reiche» stelle für Gemüse und Obst zur Kontrolle' überlassen werde,r mußten. Welch: Mißgriffe dabei unterliefen, ist bekannt, man darf u. a nur an die Beschlagnahme des Sauerkrauts erinnern. Man hat aber nun eingesehen, daß man einen Fehler gemacht hat; die Erzeuger wurden kopfscheu gemacht und die Verbraucher hatten teure Preise zu bezahlen. Nutze» hatten nur die Spekulanten. Das soll jetzt wieder anders werden. Gut. Dann aber ist auch Sorge zu tragen, daß beizeiten einheitliche Preise festgesetzt werden, denn sonst setzt die unheilvolle Preistreiberei der kapitalkräftigen Großabnehmer gegenüber den Minderbemittelten wieder ein. Der Erzeuger braucht feste, sichere Preise ebenso wie die Industrie; man berücksichtige dabei aber, daß z. B. Rübensamen fünfmal, Rotkrautfamen viermal .Stickstoffdünger viermal, ein Pferd dreimal so teuer ist wie vor dem Kriege.
— Beschränkung der Vranntweinherstellung aus Wein. Inländischer Wein sowie solcher ausländischer Rotwein, der bei der Einfuhr weniger als 10 Gramm Alkohol in 100 Kubikzentimetern enthält, darf vom 1. Februar 1917 ab nicht zur Herstellung von Branntwein verwendet werden. Der Erwerb solcher Weine zur Verarbeitung auf Branntwein ist verboten. Wer Branntwein aus Wein oder unter Zusatz von Wein herstellt darf den Branntwein, einschließlich der mit Beginn des 11. Januar 1917 vorhandenen Bestände, nur mit Genehmigung des Vorsitzenden der Reicl)sbranntweinstelle absctzen. Vorhandene Vorräte, auch von Händlern, sind bis 20. Januar anzu- melde» und auf Verlangen den vom Vorsitzenden bezeichnet«» Steilen käuflich zu überlassen. Branntwein der genannten Art darf im übrigen nur mit Genehmigung des Vorsitzenden der Reichsbranntweinstelle in den freien Verkehr übergesührt werden.
Stuttgarter Richtpreise
IE vom 14. Januar bis 9. Februar 1917. -
Gemüse:
im Großhandel: im Kleinhandel Zwiebel 1 Pfund 13,5 17 -H*
„ vom 15. Jan. ab 1 Pfund 14,25 H*
Weißkraut 1 Pfund 7 X
Rotkraut 1 Pfund 12 H
Wirsingkohl 1 Pfund 12 H
Gelbe Rüden (lang, o. K..i 7—8,6 H*
Karotte» (halb!., o. Kr.) 1 Pfund 12 H Karotten (rund, o. Kr.) 1 Pfund 15 Kohlrüben (Vodeakvhlr.) 1 Ztr. 3 ^ 50 ^
LO
10 H Io
15 H 9-11 E* 15 20
1 Pfund 4
3.H* 35 H 9-18 H 14-28 ^ 5—14 .7 8—30.^.
Weiße Rüben 1 Pfund 2
Spinat 1 Pfundt- 30
Endiviensalat 1 Stück 7—15 H
Rosenkohl 1 Stück 10—23 H
Rettich „ 1 Stück 5—12 ^
Sellerie vp, > 1 Stück 6—25 H
- si'.H. . *) Höchstpreis!
ME X ; , Obst:
sh? im Großhandel: im Kleinhandel:
50 Kg. 0F Kg.
Beste Wlntertafeläpfel 25—35 30—40 H
Gewöhn!. Tafel- u. Kocistipfel , 15—20 18—25 ^
Feine Tafelbirnen 30—45 40—55 H
Gewöhn!. Tafel- u. Kochbirnen 20—25 -ls 25—30 H
(-) Stuttgart, 13. Jan. (Obst- und Ge müseg roß- markt.) Der Verkehr auf dem Obstgroßmarkt war in der vergangenen Woche etwas lebhafter, die Samstagszufuhr befriedigend in Menge, aber nicht in Qualität; die besseren Aepfel werden mit allen Mitteln zu Höheren Preisen unterzubringen versucht. Recht günstige Einkaufsgelegenheit bietet der Markthallenstand der Nahrungsmittelversorgüngsgeselisä>ast m. b. H.; es sind dort beschlagnahmte Aepfel zu 20 Pfg., beschädigte zu 10 Pfg. das Pfund zu haben . Die Richtpreise werden jetzt von Monat zu Monat festgesetzt, eine wesentliche Erhöhung werden sie voraussichtlich nicht mehr erfahren. Orangen kosten im Kleinverkauf 70—75 Pfg. im PfundDer Gemüsemarkt drängt sich immer mehr auf den Samstag zusammen; heute war die Zufuhr gut, die Nachfrage sehr rege. Der durch die Einwinterung and den in diesem Jahr ziemlich erheblichen Schwund gerechtfertigte Preisaufschlag für einzelne Arten hat das Angebot relebt.
Druck u. Verlag der B. Hofmann'schen Bucbdruckcrei Wilddad Verantwortlich : E. Neinhardt daselbst
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Saatgut-Angebot.
Für die Frühjahrssaat bieten wir an:
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Bestellungen darauf wollen längstens bis 30. Jan. 181V durch Vermittlung der Herren Ortsvorsteher bei dem Vereinskassier Oberamtsbaumwart E. Weiß, Oltenhausen eingereicht werden.
Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, die einlaufenden Bestellungen sammeln und weitergeben zu wollen. Bei den lästigen Vorschriften für das Saatgut empsielt sich jsie Vermittlung durch die Gemeinden.
Den 9. Januar 1917. Vereinssekretär Kübler.
Bekanntgegeben.
Wildbad, den 13. Januar 1917.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
K. Gberarrrt Neuenbürg.
Diejenigen jungen Leute, welche die
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erwerben wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Verleihung der Berechtigung spätestens bis zum 1. Februar des 1. Militärpstichtjahres
(d. h. des Jahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr zurücklegt) bei der Kgl. Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige (Adresse: Kanzlei der jK. Kreisregieru g in Ludwigsburg) unter Beifügung der vorgeschnebeimu Papiere einzureichen sind.
Dieser Meldung haben sich auch diejenigen zu unterziehen, welche durch Schulzeugnisse die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst nachweiseil können uild daher von der Ablegung einer besonderen Prüfung vor der K. Prüfungskommission entbunden sind.
Da die bei der K. Prüfungskommission für Einjahrig- Freiwillige einkommenden Gesuche um Erieilung des Berechtigungsscheins zum einjährig-fleiwilligen Militärdienst zum größten Teil mit Erklärungen (W.-O. § 69 4 b) des Vaters,
bezw. Vormundes des Wehr- bezw. Militärpflichtigen belegt sind, welche der bestehenden Vorschrift nicht entsprechen, werden die Ortsbehörden auf die Bekanntmachung der K. Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige vom 3. November 1916 (Beilagezn Me. 281 des Staatsarrzeigers für Württemberg) aufmerksam gemacht mit dem Anfügen, daß die Einwilligungserklärung entsprechend der im Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901, S. 275, Unterseite 147, veröffentlichten Fassung des 8 89 Ziff. 4 b der Deutschen Wehrordnung auszufertigen und vorschriftsmäßig zu beglaubigen ist.
Ein Formular zu einer Einwilligungs-Erklärung ist in der gen. Bekanntmachung der K. Prüfungskommission enthalten.
Den 2. Januar 1917. O R.A. Kaiser.
verloren
ging ein
»Mm Immjr,
innerer Deckel mit Namen graviert, vom Nollwaffer über ! Ziegelhütte nach Wildbad.
Der ehrliche Finder wird gebeten, dieselbe gegen Belohnung in dem Gasthof zur alte i Linde in Wildbad ab- 'zugeben.
Bekannt gegeben.
Wildbad, den l3. Januar 1917.
Stadtschultheißcnamt: Bätzner.
Bei der heutigen Seifenkrmppheit helfen sich Damen am besten mit »
Derselbe reinigt die Kopfhaut rationell, entfettet ba» Haar und macht es leichr zum frisieren
kleine Schachtel Mk. 1.50 große Schachtel Mk. L.5V.
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° zur Herstellung von 4 Pfund goldklarem, vorzüglich schmeckendem nahrhaftem Kunsthonig, empfiehlt ! Gebrarrchsamveijrmg: Man kocht ^ ° Liier Wasser j mit 3 Pfund Zucker. Den bei unreinem Zucker sich bilden- !den Schaum schöpfe man ab und schütte dann das Pulver hinein, rühre gut um und lasse '/z Minute aufkochen. Der Kunsthonig ist dann fertig. Es empfiehlt sich denselben in vorgewärmte Gläser zu füllen.
Roberr Treiber
verloren
ging zwischen 24. Dez. und 1. Jan. ein gelbbraunes
MMnch.
Abzugeben gegen gute Belohnung bei Geschwister Hsrk Helmer.
k». RrcheiGr.
Heute abend 8 Uhr
Singstunde.
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schwarz, weiß und farbig schwarz auch in Beide.
Wocktreffen
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Spitzen ^
schwarz und weiß
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in allen Farben empfiehlt zum Selbstkostenprei-
kobsrt kisxiv§sr.
Hhne Bezugschein!
Zarb. Tischdecken, Servietten u. weiße Tischtücher abgefaßt, Bettüberdecken, Läuferstoffe, Gardinen, Teppiche, Bettvorlagen, Wachstuche, Linoleum.
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PH. Bosch.