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Internierung von Kriegsgefangenen. Tie

Badische Gefangcncnfürsorge schreibt uns: In den 6adi- schen Zeitungen sind in letzter Zeit mehrfach Artikel, erschienen über eine bevorstehende Internierung vorn Kriegsgefangenen, die länger - als 18 Monate in Ge­fangenschaft sind und mehr als 3 Kinder haben. Die Folge davon ist eine Irreführung der Familien und eine Beunruhigung in den gesamten mit den Gefange­nenfragern befaßten Kreisen. Es muß dahier festgestellt werden, daß die zuständigen Stellen noch nichts von dieser Internierung wissen. Woher die Nachrichten kom­men, ist für den Sachkenner durchsichtig genug. Es sind Versuchballons, welche die Stimmung in Deutschland beeinflussen sollen; um den Weg für gewisse fran­zösische Vorschläge vorzubereiten. Die Briefe der Kriegs­gefangenen aus Frankreich zeigen das deutlich genug. Wir warnen davor, ohne weiteres diesen Gerüchten zu trauen.

Aus dem Braugewerbe, Am 31. März 1916 aab es in Württemberg noch 686 Brauereien, die.Zab der Privatbrauer belief sich auf 688, die aber zu: am- men nur 245 Tovvelzentner Mal?, versteuerten, wav-

§ rend die 686 gewerblichen Brauereien 378152 Dztr. verbrauchten. Die Biererzeugung wird auf 2 375 365 Hektoliter geschätzt, der Steuerertrag war 6 786 996 Mark. Aus Württemberg wurden 168166 Hektl. Bier ausgeführt, die Einfuhr belief sich auf 76168 Hektl. Tie Zahl der Gast- und Schankwirtschasten mit steuer­pflichtigem Wein- oder Obstmostverkauf betrug 14970, die der steuerpflichtigen Kleinverkaufsbetriebe 1701; zu­sammen 16 671 Betriebe; in diesen wurden 107 125 Hl. Wein und 77117 Hl. Obstmost verkauft. Der Steueranfall belief sich bei den Wirtschaften ans 1 Will. 176 748 Mk., im Kleinverkanfsgewerbe auf 97 990Mk.. zusammen 1278835 Mk.

Einheitspreise für Gemüse. Es wird uns geschrieben: Zerr von Batocki hat neulich die Selbstversorgung der Städte mit gewissen Lebensmitteln, darunter Gemüse, durch zeitige Vertragsabschlüsse mit den Erzeugern angeregt. Das ist nichts Neues. Gleich nach dem ersten Kriegswinter, als die Gemüse unen ungeahnten Preis annahmcn, richtete der Verband deutscher Zemüsezüchter eine Vermittlungsstelle ein, die unter Ausschäl­ung der Spekulanten den Erzeuger mit dem Verbraucher in rnmittslbare Berührung brachte. 160 Etadtgcmeinden sind diesem Verband korporativ beigetreten. Auf Grund dieser Vermittlung vurde dann im Februar v. Fs -n Preußen die Kriegsgemüsc- mu- und Verwertungsgesellschaft gegründet, die in den ersten lO Monaten rund 10 Millionen uiusekte. Leider störte der

BiKvKM E flemer FPerfliKing vom' 15. Full 1916 de »tadel­los sich abmickelndcn Gemüseverkehr zwischen Erzeuger und Verbraucher, indem der Abschluß von Gemüseanbauvertrögen verboten und die bestehenden der inzwischen gegründeten Reiche» stelle für Gemüse und Obst zur Kontrolle' überlassen werde,r mußten. Welch: Mißgriffe dabei unterliefen, ist bekannt, man darf u. a nur an die Beschlagnahme des Sauerkrauts erin­nern. Man hat aber nun eingesehen, daß man einen Fehler gemacht hat; die Erzeuger wurden kopfscheu gemacht und die Verbraucher hatten teure Preise zu bezahlen. Nutze» hatten nur die Spekulanten. Das soll jetzt wieder anders werden. Gut. Dann aber ist auch Sorge zu tragen, daß beizeiten einheit­liche Preise festgesetzt werden, denn sonst setzt die unheilvolle Preistreiberei der kapitalkräftigen Großabnehmer gegenüber den Minderbemittelten wieder ein. Der Erzeuger braucht feste, sichere Preise ebenso wie die Industrie; man berücksichtige dabei aber, daß z. B. Rübensamen fünfmal, Rotkrautfamen viermal .Stick­stoffdünger viermal, ein Pferd dreimal so teuer ist wie vor dem Kriege.

Beschränkung der Vranntweinherstellung aus Wein. In­ländischer Wein sowie solcher ausländischer Rotwein, der bei der Einfuhr weniger als 10 Gramm Alkohol in 100 Kubik­zentimetern enthält, darf vom 1. Februar 1917 ab nicht zur Herstellung von Branntwein verwendet werden. Der Erwerb sol­cher Weine zur Verarbeitung auf Branntwein ist verboten. Wer Branntwein aus Wein oder unter Zusatz von Wein herstellt darf den Branntwein, einschließlich der mit Beginn des 11. Januar 1917 vorhandenen Bestände, nur mit Genehmigung des Vorsitzenden der Reicl)sbranntweinstelle absctzen. Vorhan­dene Vorräte, auch von Händlern, sind bis 20. Januar anzu- melde» und auf Verlangen den vom Vorsitzenden bezeichnet«» Steilen käuflich zu überlassen. Branntwein der genannten Art darf im übrigen nur mit Genehmigung des Vorsitzenden der Reichsbranntweinstelle in den freien Verkehr übergesührt wer­den.

Stuttgarter Richtpreise

IE vom 14. Januar bis 9. Februar 1917. -

Gemüse:

im Großhandel: im Kleinhandel Zwiebel 1 Pfund 13,5 17 -H*

vom 15. Jan. ab 1 Pfund 14,25 H*

Weißkraut 1 Pfund 7 X

Rotkraut 1 Pfund 12 H

Wirsingkohl 1 Pfund 12 H

Gelbe Rüden (lang, o. K..i 78,6 H*

Karotte» (halb!., o. Kr.) 1 Pfund 12 H Karotten (rund, o. Kr.) 1 Pfund 15 Kohlrüben (Vodeakvhlr.) 1 Ztr. 3 ^ 50 ^

LO

10 H Io

15 H 9-11 E* 15 20

1 Pfund 4

3.H* 35 H 9-18 H 14-28 ^ 514 .7 830.^.

Weiße Rüben 1 Pfund 2

Spinat 1 Pfundt- 30

Endiviensalat 1 Stück 715 H

Rosenkohl 1 Stück 1023 H

Rettich 1 Stück 512 ^

Sellerie vp, > 1 Stück 625 H

- si'.H. . *) Höchstpreis!

ME X ; , Obst:

sh? im Großhandel: im Kleinhandel:

50 Kg. 0F Kg.

Beste Wlntertafeläpfel 2535 3040 H

Gewöhn!. Tafel- u. Kocistipfel , 1520 1825 ^

Feine Tafelbirnen 3045 4055 H

Gewöhn!. Tafel- u. Kochbirnen 2025 -ls 2530 H

(-) Stuttgart, 13. Jan. (Obst- und Ge müseg roß- markt.) Der Verkehr auf dem Obstgroßmarkt war in der vergangenen Woche etwas lebhafter, die Samstagszufuhr befrie­digend in Menge, aber nicht in Qualität; die besseren Aepfel werden mit allen Mitteln zu Höheren Preisen unterzubringen versucht. Recht günstige Einkaufsgelegenheit bietet der Markt­hallenstand der Nahrungsmittelversorgüngsgeselisä>ast m. b. H.; es sind dort beschlagnahmte Aepfel zu 20 Pfg., beschädigte zu 10 Pfg. das Pfund zu haben . Die Richtpreise werden jetzt von Monat zu Monat festgesetzt, eine wesentliche Erhöhung werden sie voraussichtlich nicht mehr erfahren. Orangen kosten im Kleinverkauf 7075 Pfg. im PfundDer Gemüsemarkt drängt sich immer mehr auf den Samstag zusammen; heute war die Zufuhr gut, die Nachfrage sehr rege. Der durch die Einwinterung and den in diesem Jahr ziemlich erheblichen Schwund gerecht­fertigte Preisaufschlag für einzelne Arten hat das Angebot relebt.

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Bestellungen darauf wollen längstens bis 30. Jan. 181V durch Vermittlung der Herren Ortsvorsteher bei dem Vereinskassier Oberamtsbaumwart E. Weiß, Oltenhausen eingereicht werden.

Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, die einlaufen­den Bestellungen sammeln und weitergeben zu wollen. Bei den lästigen Vorschriften für das Saatgut empsielt sich jsie Vermittlung durch die Gemeinden.

Den 9. Januar 1917. Vereinssekretär Kübler.

Bekanntgegeben.

Wildbad, den 13. Januar 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

K. Gberarrrt Neuenbürg.

Diejenigen jungen Leute, welche die

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erwerben wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Verleihung der Berechtigung spätestens bis zum 1. Februar des 1. Militärpstichtjahres

(d. h. des Jahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebens­jahr zurücklegt) bei der Kgl. Prüfungskommission für Ein­jahrig-Freiwillige (Adresse: Kanzlei der jK. Kreisregieru g in Ludwigsburg) unter Beifügung der vorgeschnebeimu Pa­piere einzureichen sind.

Dieser Meldung haben sich auch diejenigen zu unter­ziehen, welche durch Schulzeugnisse die wissenschaftliche Be­fähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst nachweiseil können uild daher von der Ablegung einer besonderen Prüf­ung vor der K. Prüfungskommission entbunden sind.

Da die bei der K. Prüfungskommission für Einjahrig- Freiwillige einkommenden Gesuche um Erieilung des Berech­tigungsscheins zum einjährig-fleiwilligen Militärdienst zum größten Teil mit Erklärungen (W.-O. § 69 4 b) des Vaters,

bezw. Vormundes des Wehr- bezw. Militärpflichtigen belegt sind, welche der bestehenden Vorschrift nicht entsprechen, wer­den die Ortsbehörden auf die Bekanntmachung der K. Prüf­ungskommission für Einjahrig-Freiwillige vom 3. November 1916 (Beilagezn Me. 281 des Staatsarrzeigers für Württemberg) aufmerksam gemacht mit dem Anfügen, daß die Einwilligungserklärung entsprechend der im Regier­ungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901, S. 275, Unterseite 147, veröffentlichten Fassung des 8 89 Ziff. 4 b der Deutschen Wehrordnung auszufertigen und vorschriftsmäßig zu beglaubigen ist.

Ein Formular zu einer Einwilligungs-Erklärung ist in der gen. Bekanntmachung der K. Prüfungskommission ent­halten.

Den 2. Januar 1917. O R.A. Kaiser.

verloren

ging ein

»Mm Immjr,

innerer Deckel mit Namen gra­viert, vom Nollwaffer über ! Ziegelhütte nach Wildbad.

Der ehrliche Finder wird gebeten, dieselbe gegen Be­lohnung in dem Gasthof zur alte i Linde in Wildbad ab- 'zugeben.

Bekannt gegeben.

Wildbad, den l3. Januar 1917.

Stadtschultheißcnamt: Bätzner.

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