Die wurttembergisiHe Verlustliste Nr. 527

ist »n: ersten Mal nach Nonien alphabetisch geordnet. Der Truppenteil ist weggelassen, dagegen der Gebnrts- iag der Betreffenden angeführt. Bei Anfragen an das Nachweise-Bnreau des Kriegsministeriums (Stuttgart, A-ckivstr. 14) ist indessen die Angabe des Truppenteils unbedingt erforderlich.

Beschlagnahme der Orgelpfeifen. Am 10.

Jeunar ist eine amtliche Bekanntmachung betreffend die Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Orgelpfeifen aus Zinn und die freiwillige Ablieferung von anderen Zinnpfeifen, Zinnschalleitern usw. von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten in Kraft ge­treten. Darnach sind sämtliche Gegenstände der genannten Arc sofort anzumclden und freiwillig abzuliefern; sie geliert als beschlagnahmt und können je nach Bedarf ent­eigne, und eingezogen werden. Auf Gegenstände von besonderem kunstgewerblichen oder kauft etch'.chtlichen Gert, der amtlich beglaubigt fein muß, wird gebührend Rücksicht gen.,inmen.

- Vom Zuckerrübenbau. Der Zuckerrüben-Aus- schuß des Bundes der Landwirte hält am nächsten Sams­tag im Herzog Christoph in Stuttgart eine Versammlung ab, die zu dem Zuckerrüben-Akkord für 1917 Stellung nehmen will. In dem Ausschreiben an die Landwirte ist gesagt: Die Zuckerfabrik Stuttgart bietet für Zucker­rüben für dieses Jahr nur 2,05 Mk. für den Zentner. S:e müssen das aber auch nicht tun, da der Preis von 4,10 Mk für 100 Kilo vom Bundesrat als Mindestpreis und nicht als Höchstpreis bestimmt ist. Wenn die Zucker­fabrikerl 20 Prozent und mehr Dividende bezahlen können, jiollen sie auch einen angemessenen Rübenpreis bezahlen.

Die Deckcsfiziec-Lauftahu. Iuiustn. Kräftigen Leuten im Älter von 1318 Jahren, die körperlich gepind und »nhcscholten sind, bietet die Deckossizier-Lausvahn in de. Kaiserlichen Alarme ausgezeichnete Möglichkeiten, vorwärts zu kommen. Die Schiffs­jungen genießen ihre Ausbildung bei der vchisfsjungcn-Dioisn'- an Bord S. M. S.König Wilhelm" in Flcnsburg-Miiriv... (Schleswig-Holstein). Der Anwärter muß sich vor- seinem Ein­ritt schriftlich zu einer neunjährigen Dienstleistung in der Kai- .lichen Marine verpflichten. Seine Ausbildungszeit als Schiffs­junge dauert in der Regel 2 Jahre. Nach dieser Zeit wird er zum Matrosen ernannt, vereidigt und einer der verschiedenen Laufbah­nen zugekcill. Er erfüllt' zunächst seine aktive Dienstpflicht, di«, meist Z Jahre dauert. Danach muß er noch mindestens 4 Jahre der Marine bleiben, d. h. 2 Jahre für jedes Jahr, in de'» als Schiffsjunge unentgeltlich verpflegt, bekleidet' und erzog . worden ist, insgesamt also 9 Jahre. Diejenigen Obermaate, die vor der Beförderung zum Deckoffizier freiwillig aus dem Dienste der Kaiserlichen Marine ausscheiden, erhalten nach zwölfjähriger Dienstzeit den Zivilvecsorgungsschein und 1000 Mark Dienst­prämie. Deckoffiziere bekommen Gehalt, werden also beim Aus­scheiden aus dem aktiven Dienst pensionsbcrechtigt. Schiffsjungen werden im Frieden jährlich nur einmal im Oktober eingestellt. Wer Schiffsjunge werden will, muß sich in der

Zeit vom 1. November bis 20. Juli persönlich beim nächsten Be­zirkskommando melden. Mitzubrinaen sind dabei: die Ge­burtsurkunde, die von der Polizeibehörde bescheinigte Einwilli­gung des Vaters und das Schulentlassungszeugnis. Her Anwärter muß völlig gesund und kräftig gebaut sein. Die Mindestkvrper- maße sind folgende: Größe 1,47 Meter, Brustumfang nach dem Ausatmen 0,73 Meter. Die Schiffsjungen werden kostenlos er­zogen, verpflegt und bekleidet. Sie erhalten im Kriege die Gebührnisse eines Matrose». Die einzelnen Dienstzweige der

Deckosfizicre sind folgende: Bvv smann, Stiickmeister (dessen Ein­kommen monailich bei freier Verpflegung bis 237 Mark steigt), Feuerwerker, die den Rang eines Kapitänleutnnnts (tzauptmanns) erreichen können, Signalmeister, Sieuermann (eine besonders de gehrte Laufbahn), Torpedvsteuerniann, Minen-, Vermessung?- und tlnlerscebootssteuerman» sowie Deckojstziere des Flugwcs n:>.

Schwindlerin. Das Dienstmädchen : ..i n c aus Stuttgart reiste, nachdem sw eine Bi chw mit 1W0 Mark gestohlen, auf Abenteuer nach . . rlin, wo

sic sich als 'Tochter eines reichen Uuttevhändlers aus Schwabe» ausgab. Sie legte Manieren an den Tag, /Mte auf großem Fuß und es fehlte bald nicht an B . uütschasten, namentlich in gewissen Studenteiikreiseu. Das dauerte solange, bis sie einem ihrer Bekannten eine goldene Uhr und sonstige Dinge entwendete. Sie befindet sich nun hinter Schloß und Riegel.

Der Gesundheitszustand des F ldheers iiu 2. Kriegsjahr. Der allgemeine Gesun h ? t zustand des Feldheers, der schon im 1. Kriegsjahr bei weitem besß ^var, als derjenige bei den Feinden, hat sich im 2. Kriegsjahr entgegen den gehegten Befürchtungen weiter wesentlich verbessert. Die Kriegsseuchen sind teils ganz erloschen, wie Pocken und Cholera, teils sehr vermindert, wie Typhus, obgleich die Truppen km 2. Jahr in un­gesunden, schlecht versorgten Gegenden im Osten und Südosten zu kämpfen hatten. Trotzdem die Zerstö- rnngsinittel des Kriegs zahlreicher und stärker geworden sind, nimmt auch die vollständige Heilung der Verwunde­ren zu. Von diesen gelangen abzüglich der Gefallenen und "ihren Wunden Erlegenen .70 Prozent zur Front zu­rück, bei 6,4 Prozent tritt Dienstunbrauchbarkeit ein und der Rest verbleibt als garnisons- und arbeitsverwe.. dnngsfähig beim Heer. Bei allen in Heimatlazaretten behandelten Verwundeten werden rund 90 Prozent wie-

der dienstfähig. Tie Sterblichkeit beträgt nur 1 ProzeüL wahrend 9 Prozent dienstunbrauchbar werden. Tie Zahl, -Aer feit Kriegsbeginn erblindeten Heeresanachöriaen bs- tragt letzt 1250. *

. .- > >- » .,>> .. .

Druck u. Verlag der U. Hoimann'schen Vuckidruckerei

Wilbdnd Vornntwortlick : E. Reinhardt daselbst

K. Oberamt Ueuenbnrg.

Regelung des Verbrauchs von Schweinespeck und -Schmer.

Zur Vermehrung der Fettgewinnung wird auf Grund der 88 2 und 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung des Reichs­kanzlers über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916 (Reichsges.Bl. S. 941) und des 8 1 der zu­gehörigen Verfügung des Ministeriums des Innern vom 25. September 1916 (Staatsanzeiger Nr. 225) für den Be­zirk Neuenbürg mit Genehinigung der Fleischversorgungstelle verfügt:

8 1 .

Der bei beschaupflichtigen Schweineschlachtungen anfallende Rücke«speckt «nd Schmer muß in rohem Zustand an die Schlachtungsgemeinde käuflich abgegeben werden. In den freien Verkehr darf er weder roh, -noch gesalzen, geräuchert oder zu Wurst verarbeitet, gebr cht werden.

8 2 .

Die Schlachtnngsgemeinde hat dafür zu sorgen, daß im unmittelbarenMnschluß an jede beschaupflichtige Schweine­schlachtung das Gewicht des anfallenden Rückenspecks ufi?> Schmers durch den Fleischbeschauer mittels Wägens sestge- stellt und daß darauf Speck und Schmer für ihre Rechnung abgenomme« mi, d.

Der Fleischkeschauer erhält für die Gewichtsseststellung von der Gemeinde eine besondere Gebühr von 50 Pfennig für ein Schwein.

8 3.

Die Gemeinde gibt den abgenommenen Speck «.Schmer (8 2) an die Uersorgnttgsberechtigten gegen Fleisch­karten käuflich ab. Dabei ist für je 20 g -Hpeck od. Schmer bis auf weiteres 1 Fleischmarke zu 25 g zu verlangen (8 2 Abs. 2 der Bekanntmachung des Präsidenten des Krirgs- ernährungsamts vom 21. August 1916, Reichsgesetzbl. S. 945).

8 4.

Bei der Abgabe (8 3) ist auf möglichst gleichmäßige BerücksichtigungderVersorgungsberechtigte» Bedachtzu nehmen. Mehr als 40 g Speck und Schmer dürfen daher auf eine Fleischkarte, d. h. kür einen Versorgungsberechtigten, nicht abgegeben werden. Auf eine Kinder-Fleischkarte dürfen höchstens 20 g Speck und Schmer abgegeben werden. Ferner sollen die Versorgungsberechtigten nach einer bestimmten Reihenfolge, etwa nach der Nummer ihrer Fleischkarten, be­dient werden. Wer durch Haus- oder Notschlachtuug Schweine­fleisch zum Verbrauch im eigenen Haushalt gewonnen hat, ist während des Zeitraums, für den dieses Fleisch ausreichen Hmuß, von dem Bezug von Speck upd Schmer seitens der ^Gemeinde ausgeschlossen. i

A 8 5.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in 8 1 "werden nach 8 14 Ziffer 5 der Verordnung des Reichs-§ kanzlers vom 21. August mit Gefängnis bis zu 1 Jahr uud^ mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser! Strafen bestraft. Neben' der Strafe können Speck und! Schmer, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, jeinge-, zogen werden ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

8 6 .

WekcrnnLmcrchung.

Die Abgabe der Mehl- u. Krotkarten für die Zeit vom 16. bis 31. Januar ds. Js. findet am

Montag, den 15. Jan. d. Js. auf dem Rathaus (Sitzungssaal) statt und zwar von Nr. 1500 von vorm. 812 Uhr von Nr. 501Schluß von nachm. 26 Uhr. Wildbad, den 12. Januar 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Bekanntmachung.

Auf die am Rathaus angeschlagene Bekanntmachung betr.

Anbau von Gemüse

wird zur Nachachtung hingewiesen. Es ist notwendig, mit aller Kraft dahin zu wirken, daß die Erzeugung von Gemüse künftig nicht nur im seitherigen Umfange erhalten, sonder» noch bedeutend gesteigert wird. " Jedes geeignete Grundstück von noch so geringer Ausdehnung muß künftig mit Gemüse angebaut werden. Dem Anbau von Frühgemüse ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Eine rechtzeitige Be­arbeitung des Bodens mit entsprechender Düngung ist jetzt schon ins Auge zu fassen, j Wildbad, den II. Januar 1917.

Stadtschullheißenamt: Bätzner.

! MeUünntmuchungl

j Die Bäckermeister und Mehlhändler in Mildbad ! mit Parzellen werden aufgefordert, ihren gesamten Vorrat > an leeren Mehlsäcken vollständig j am Mittwoch, Ken 17. Jannar 1917

nachmittags zwischen 25 Uhr im Mehllokal abzugeben. Die Säcke sind mit Namen und Angabe der Stückzahl zu versehen.

, Wildbad, den 13. Januar 1917.

Städt. WeHkabgcrbestelle.

! Mekclnntmclchrrng.

! Diejenigen Fnhrmerksbesttzer, welche Anspruch auf Lieferung von

Häcksel elasse

erheben, werden ersucht, die entsprechende Anzahl leere, trockene, gute Säcke

Mittwoch, den 17. Jannar 1917

nachmittags 24 Uhr im Mehllokal abzugeben.

Wildbad, den 12. Januar 1917-

Städt. Arrttevrnittekabgabestelle.

JitWMW her Fmilieii-1l»ttMmeil

findet am nächsten Dienstag, Ken 16. und Mittwoch, den 17. ds. Mts. je vormittags 912 und nachm. 2-6 Uhr statt.

Hilfsverein wildbad.

Die Auszahlung der Unterstützungsbeiträge pro Jannar erfolgt am Mittwoch, den 17. ds. Mts. nachmittags.

Bei groben Zuwiderhandlungen kann außerdem die Orts­polizeibehörde oder das Oberamt das Geschäft schließen, dessen Inhaber oder Betriebsleiter gegen die Vorschriften sich verfehlt hat.

Den 29. Dezember 1916. Oberamtmann Ziegele.

^ > > >

Bekannt gegeben.

' Wildbad, den 9. Januar 1917.

' Stadtschullheißenamt: Bätzner.

Infolge Abschluß-Arbeiten «. Personal Mangels ist unsere

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bis auf weiteres nnr vormittags geöffnet.

Weveinsöank Witdbcrd

e. G. m. u. H.

Fahrnis-Versteigerung.

Die Nachlaßfahrnis des i Ernst Motz, gewes. ledigen Schreiners hier, bestehend in:

1 Kandkarren, Sägen, Aescte, ScHreinerHcrnd- werkzeug, 1 Wettstelle, 1 Schreibkornmode mit Mcrsaufscch, 1 runder polierter Tisch, 1 zwei­türigen Kasten, 6 Sessel, 1 Sofa, 1 p., neue und 1 p. ältere Stiefel, Wtousen, Schürze, 3 Suppen, 9 Taschentücher, 1 WHr s. Kette und sonstiges kommt im Auftrag der Erben

am Montag, 15. Januar 1917 von nachmittags halb 2 Uhr an im Hause Wilhelmstraße Rr. 130, gegenüber der Wirt­schaft zum wilden Mann, gegen Barzahlung zur öffentlichen Versteigerung. Liebhaber sind eingeladen.

Wildbad, den 13. Januar 1917.

Berei« für Bienenzucht.

Bestellungen auf Bienenzucker

von sämtliche» in Wildbad wohnenden Imkern sind so­fort beim Vertrauensmann Herrn Karl Dlometsch zur Linde hier zu machen bis spätestens 15. Januar, es kommen auf 1 Standvolk 5 Kilo gesandelten und 5 Kilo versteuer­ten Zucker.

. "Wildbad.

Am Montag, den 15. Jannar 1S17

abends 8 Uhr

ii» Zvle !>k§ kiWisks zm aiikli Ue

Lichtöilöer-Dsrtrag

des jungtürkischen Schriftstellers und kaiserlich ottomanischen Ingenieurs Santo Key de Semo über

Mesopotamien und de« dortigen Kriegs­schauplatz.

Eintritt nach Belieben, jedoch nicht unter 50 Pfg. zu Gunsten des roten Halbmonds. F

Wjhtl-1. Sinnlichen-

Mer-Herein MW

Am Sonntag, de« 14. Jannar veranstaltet der Verein eine

2. Lokal-Ausstellung

im Kindenfaale, wozu jedermann freundlichst eingeladen ist.

Der Vorstand: Karl Rometsch.

Der Reinertrag ist für die im Feld stehenden Mitglieder bestimmt.

Mlitär-Verein Wildbad

Königin Charlotte".

Sonntag, den 14. Jannar

nachmittags 2 Uhr

General-Versammlung

im Hotel Graf Eberhard,

wozu die Mitglieder höflichst eingeladen werden

Der Uorstand.

üuolitüluuii^!

Verschiedenen Anfragen zufolge habe ich mich entschlossen, neben meinem Stenographie-Unterricht auch einen

DnwrrilZktMursus

kiir LuedlMruvK

nach deutscher dopp. und amerikan. Methode im neuen Schulgebäude abzuhalten.

Der Unterricht- findet jeweils Sonntags vorm, von 89 Uhr statt und beginnt am 14. Januar.

Von den Teilnehmern sind nur die Kosten der Lehr­mittel zu bestreiten; der Unterricht ist koste, los. Hochachtungsvoll

Albert Knecht,

Stenographielehrer.

Wer vtlklUlft'LV?

schüft, Bäckerei, Konditorei, Warengeschäft, Wirtschaft-, Gasthos od. Eckhaus hier od. Umgegend. Off. von Selbst- verkä fer an Wilhelm Gros, Postlag., Kaden-Kaden.

Reisig-Besen

Eine

im 2. Stock, bestehend aus 2 Zimmer mit Zubehör hat so­fort oder auf 1. April zu ver­mieten. Schreiner Hetzei.