Die wurttembergisiHe Verlustliste Nr. 527
ist »n: ersten Mal nach Nonien alphabetisch geordnet. Der Truppenteil ist weggelassen, dagegen der Gebnrts- iag der Betreffenden angeführt. Bei Anfragen an das Nachweise-Bnreau des Kriegsministeriums (Stuttgart, A-ckivstr. 14) ist indessen die Angabe des Truppenteils unbedingt erforderlich.
— Beschlagnahme der Orgelpfeifen. Am 10.
Jeunar ist eine amtliche Bekanntmachung betreffend die Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Orgelpfeifen aus Zinn und die freiwillige Ablieferung von anderen Zinnpfeifen, Zinnschalleitern usw. von Orgeln und sonstigen Musikinstrumenten in Kraft getreten. Darnach sind sämtliche Gegenstände der genannten Arc sofort anzumclden und freiwillig abzuliefern; sie geliert als beschlagnahmt und können je nach Bedarf enteigne, und eingezogen werden. Auf Gegenstände von besonderem kunstgewerblichen oder kauft etch'.chtlichen Gert, der amtlich beglaubigt fein muß, wird gebührend Rücksicht gen.,inmen.
- Vom Zuckerrübenbau. Der Zuckerrüben-Aus- schuß des Bundes der Landwirte hält am nächsten Samstag im Herzog Christoph in Stuttgart eine Versammlung ab, die zu dem Zuckerrüben-Akkord für 1917 Stellung nehmen will. In dem Ausschreiben an die Landwirte ist gesagt: Die Zuckerfabrik Stuttgart bietet für Zuckerrüben für dieses Jahr nur 2,05 Mk. für den Zentner. S:e müssen das aber auch nicht tun, da der Preis von 4,10 Mk für 100 Kilo vom Bundesrat als Mindestpreis und nicht als Höchstpreis bestimmt ist. Wenn die Zuckerfabrikerl 20 Prozent und mehr Dividende bezahlen können, jiollen sie auch einen angemessenen Rübenpreis bezahlen.
— Die Deckcsfiziec-Lauftahu. Iuiustn. Kräftigen Leuten im Älter von 13—18 Jahren, die körperlich gepind und »nhcscholten sind, bietet die Deckossizier-Lausvahn in de. Kaiserlichen Alarme ausgezeichnete Möglichkeiten, vorwärts zu kommen. Die Schiffsjungen genießen ihre Ausbildung bei der vchisfsjungcn-Dioisn'- an Bord S. M. S. „König Wilhelm" in Flcnsburg-Miiriv... (Schleswig-Holstein). Der Anwärter muß sich vor- seinem Einritt schriftlich zu einer neunjährigen Dienstleistung in der Kai- .lichen Marine verpflichten. Seine Ausbildungszeit als Schiffsjunge dauert in der Regel 2 Jahre. Nach dieser Zeit wird er zum Matrosen ernannt, vereidigt und einer der verschiedenen Laufbahnen zugekcill. Er erfüllt' zunächst seine aktive Dienstpflicht, di«, meist Z Jahre dauert. Danach muß er noch mindestens 4 Jahre der Marine bleiben, d. h. 2 Jahre für jedes Jahr, in de'» als Schiffsjunge unentgeltlich verpflegt, bekleidet' und erzog . worden ist, insgesamt also 9 Jahre. Diejenigen Obermaate, die vor der Beförderung zum Deckoffizier freiwillig aus dem Dienste der Kaiserlichen Marine ausscheiden, erhalten nach zwölfjähriger Dienstzeit den Zivilvecsorgungsschein und 1000 Mark Dienstprämie. Deckoffiziere bekommen Gehalt, werden also beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst pensionsbcrechtigt. Schiffsjungen werden im Frieden jährlich nur einmal — im Oktober — eingestellt. Wer Schiffsjunge werden will, muß sich in der
Zeit vom 1. November bis 20. Juli persönlich beim nächsten Bezirkskommando melden. Mitzubrinaen sind dabei: die Geburtsurkunde, die von der Polizeibehörde bescheinigte Einwilligung des Vaters und das Schulentlassungszeugnis. Her Anwärter muß völlig gesund und kräftig gebaut sein. Die Mindestkvrper- maße sind folgende: Größe 1,47 Meter, Brustumfang nach dem Ausatmen 0,73 Meter. Die Schiffsjungen werden kostenlos erzogen, verpflegt und bekleidet. Sie erhalten im Kriege die Gebührnisse eines Matrose». Die einzelnen Dienstzweige der
Deckosfizicre sind folgende: Bvv smann, Stiickmeister (dessen Einkommen monailich bei freier Verpflegung bis 237 Mark steigt), Feuerwerker, die den Rang eines Kapitänleutnnnts (tzauptmanns) erreichen können, Signalmeister, Sieuermann (eine besonders de gehrte Laufbahn), Torpedvsteuerniann, Minen-, Vermessung?- und tlnlerscebootssteuerman» sowie Deckojstziere des Flugwcs n:>.
— Schwindlerin. Das Dienstmädchen : ..i n c aus Stuttgart reiste, nachdem sw eine Bi chw mit 1W0 Mark gestohlen, auf Abenteuer nach . . rlin, wo
sic sich als 'Tochter eines reichen Uuttevhändlers aus Schwabe» ausgab. Sie legte Manieren an den Tag, /Mte auf großem Fuß und es fehlte bald nicht an B . uütschasten, namentlich in gewissen Studenteiikreiseu. Das dauerte solange, bis sie einem ihrer Bekannten eine goldene Uhr und sonstige Dinge entwendete. Sie befindet sich nun hinter Schloß und Riegel.
— Der Gesundheitszustand des F ldheers iiu 2. Kriegsjahr. Der allgemeine Gesun h ? t zustand des Feldheers, der schon im 1. Kriegsjahr bei weitem besß ^var, als derjenige bei den Feinden, hat sich im 2. Kriegsjahr entgegen den gehegten Befürchtungen weiter wesentlich verbessert. Die Kriegsseuchen sind teils ganz erloschen, wie Pocken und Cholera, teils sehr vermindert, wie Typhus, obgleich die Truppen km 2. Jahr in ungesunden, schlecht versorgten Gegenden im Osten und Südosten zu kämpfen hatten. Trotzdem die Zerstö- rnngsinittel des Kriegs zahlreicher und stärker geworden sind, nimmt auch die vollständige Heilung der Verwunderen zu. Von diesen gelangen abzüglich der Gefallenen und "ihren Wunden Erlegenen .70 Prozent zur Front zurück, bei 6,4 Prozent tritt Dienstunbrauchbarkeit ein und der Rest verbleibt als garnisons- und arbeitsverwe.. dnngsfähig beim Heer. Bei allen in Heimatlazaretten behandelten Verwundeten werden rund 90 Prozent wie-
der dienstfähig. Tie Sterblichkeit beträgt nur 1 ProzeüL wahrend 9 Prozent dienstunbrauchbar werden. Tie Zahl, -Aer feit Kriegsbeginn erblindeten Heeresanachöriaen bs- tragt letzt 1250. *
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Druck u. Verlag der U. Hoimann'schen Vuckidruckerei
Wilbdnd Vornntwortlick : E. Reinhardt daselbst
K. Oberamt Ueuenbnrg.
Regelung des Verbrauchs von Schweinespeck und -Schmer.
Zur Vermehrung der Fettgewinnung wird auf Grund der 88 2 und 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung des Reichskanzlers über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916 (Reichsges.Bl. S. 941) und des 8 1 der zugehörigen Verfügung des Ministeriums des Innern vom 25. September 1916 (Staatsanzeiger Nr. 225) für den Bezirk Neuenbürg mit Genehinigung der Fleischversorgungstelle verfügt:
8 1 .
Der bei beschaupflichtigen Schweineschlachtungen anfallende Rücke«speckt «nd Schmer muß in rohem Zustand an die Schlachtungsgemeinde käuflich abgegeben werden. In den freien Verkehr darf er weder roh, -noch gesalzen, geräuchert oder zu Wurst verarbeitet, gebr cht werden.
8 2 .
Die Schlachtnngsgemeinde hat dafür zu sorgen, daß im unmittelbarenMnschluß an jede beschaupflichtige Schweineschlachtung das Gewicht des anfallenden Rückenspecks ufi?> Schmers durch den Fleischbeschauer mittels Wägens sestge- stellt und daß darauf Speck und Schmer für ihre Rechnung abgenomme« mi, d.
Der Fleischkeschauer erhält für die Gewichtsseststellung von der Gemeinde eine besondere Gebühr von 50 Pfennig für ein Schwein.
8 3.
Die Gemeinde gibt den abgenommenen Speck «.Schmer (8 2) an die Uersorgnttgsberechtigten gegen Fleischkarten käuflich ab. Dabei ist für je 20 g -Hpeck od. Schmer bis auf weiteres 1 Fleischmarke zu 25 g zu verlangen (8 2 Abs. 2 der Bekanntmachung des Präsidenten des Krirgs- ernährungsamts vom 21. August 1916, Reichsgesetzbl. S. 945).
8 4.
Bei der Abgabe (8 3) ist auf möglichst gleichmäßige BerücksichtigungderVersorgungsberechtigte» Bedachtzu nehmen. Mehr als 40 g Speck und Schmer dürfen daher auf eine Fleischkarte, d. h. kür einen Versorgungsberechtigten, nicht abgegeben werden. Auf eine Kinder-Fleischkarte dürfen höchstens 20 g Speck und Schmer abgegeben werden. Ferner sollen die Versorgungsberechtigten nach einer bestimmten Reihenfolge, etwa nach der Nummer ihrer Fleischkarten, bedient werden. Wer durch Haus- oder Notschlachtuug Schweinefleisch zum Verbrauch im eigenen Haushalt gewonnen hat, ist während des Zeitraums, für den dieses Fleisch ausreichen Hmuß, von dem Bezug von Speck upd Schmer seitens der ^Gemeinde ausgeschlossen. i
A 8 5.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in 8 1 "werden nach 8 14 Ziffer 5 der Verordnung des Reichs-§ kanzlers vom 21. August mit Gefängnis bis zu 1 Jahr uud^ mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser! Strafen bestraft. Neben' der Strafe können Speck und! Schmer, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, jeinge-, zogen werden ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
8 6 .
WekcrnnLmcrchung.
Die Abgabe der Mehl- u. Krotkarten für die Zeit vom 16. bis 31. Januar ds. Js. findet am
Montag, den 15. Jan. d. Js. auf dem Rathaus (Sitzungssaal) statt und zwar von Nr. 1—500 von vorm. 8—12 Uhr von Nr. 501—Schluß von nachm. 2—6 Uhr. Wildbad, den 12. Januar 1917.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
Bekanntmachung.
Auf die am Rathaus angeschlagene Bekanntmachung betr.
Anbau von Gemüse
wird zur Nachachtung hingewiesen. Es ist notwendig, mit aller Kraft dahin zu wirken, daß die Erzeugung von Gemüse künftig nicht nur im seitherigen Umfange erhalten, sonder» noch bedeutend gesteigert wird. " Jedes geeignete Grundstück von noch so geringer Ausdehnung muß künftig mit Gemüse angebaut werden. Dem Anbau von Frühgemüse ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Eine rechtzeitige Bearbeitung des Bodens mit entsprechender Düngung ist jetzt schon ins Auge zu fassen, j Wildbad, den II. Januar 1917.
Stadtschullheißenamt: Bätzner.
! MeUünntmuchungl
j Die Bäckermeister und Mehlhändler in Mildbad ! mit Parzellen werden aufgefordert, ihren gesamten Vorrat > an leeren Mehlsäcken vollständig j am Mittwoch, Ken 17. Jannar 1917
nachmittags zwischen 2—5 Uhr im Mehllokal abzugeben. Die Säcke sind mit Namen und Angabe der Stückzahl zu versehen.
, Wildbad, den 13. Januar 1917.
Städt. WeHkabgcrbestelle.
! Mekclnntmclchrrng.
! Diejenigen Fnhrmerksbesttzer, welche Anspruch auf Lieferung von
Häcksel elasse
erheben, werden ersucht, die entsprechende Anzahl leere, trockene, gute Säcke
Mittwoch, den 17. Jannar 1917
nachmittags 2—4 Uhr im Mehllokal abzugeben.
Wildbad, den 12. Januar 1917-
Städt. Arrttevrnittekabgabestelle.
JitWMW her Fmilieii-1l»ttMmeil
findet am nächsten Dienstag, Ken 16. und Mittwoch, den 17. ds. Mts. je vormittags 9—12 und nachm. 2-6 Uhr statt.
Hilfsverein wildbad.
Die Auszahlung der Unterstützungsbeiträge pro Jannar erfolgt am Mittwoch, den 17. ds. Mts. nachmittags.
Bei groben Zuwiderhandlungen kann außerdem die Ortspolizeibehörde oder das Oberamt das Geschäft schließen, dessen Inhaber oder Betriebsleiter gegen die Vorschriften sich verfehlt hat.
Den 29. Dezember 1916. Oberamtmann Ziegele.
^ > > >
Bekannt gegeben.
' Wildbad, den 9. Januar 1917.
' Stadtschullheißenamt: Bätzner.
Infolge Abschluß-Arbeiten «. Personal Mangels ist unsere
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bis auf weiteres nnr vormittags geöffnet.
Weveinsöank Witdbcrd
e. G. m. u. H.
Fahrnis-Versteigerung.
Die Nachlaßfahrnis des i Ernst Motz, gewes. ledigen Schreiners hier, bestehend in:
1 Kandkarren, Sägen, Aescte, ScHreinerHcrnd- werkzeug, 1 Wettstelle, 1 Schreibkornmode mit Mcrsaufscch, 1 runder polierter Tisch, 1 zweitürigen Kasten, 6 Sessel, 1 Sofa, 1 p., neue und 1 p. ältere Stiefel, Wtousen, Schürze, 3 Suppen, 9 Taschentücher, 1 WHr s. Kette und sonstiges kommt im Auftrag der Erben
am Montag, 15. Januar 1917 von nachmittags halb 2 Uhr an im Hause Wilhelmstraße Rr. 130, gegenüber der Wirtschaft zum wilden Mann, gegen Barzahlung zur öffentlichen Versteigerung. Liebhaber sind eingeladen.
Wildbad, den 13. Januar 1917.
Berei« für Bienenzucht.
Bestellungen auf Bienenzucker
von sämtliche» in Wildbad wohnenden Imkern sind sofort beim Vertrauensmann Herrn Karl Dlometsch zur Linde hier zu machen bis spätestens 15. Januar, es kommen auf 1 Standvolk 5 Kilo gesandelten und 5 Kilo versteuerten Zucker.
. "Wildbad.
Am Montag, den 15. Jannar 1S17
abends 8 Uhr
ii» Zvle !>k§ kiWisks zm aiikli Ue
Lichtöilöer-Dsrtrag
des jungtürkischen Schriftstellers und kaiserlich ottomanischen Ingenieurs Santo Key de Semo über
Mesopotamien und de« dortigen Kriegsschauplatz.
Eintritt nach Belieben, jedoch nicht unter 50 Pfg. zu Gunsten des roten Halbmonds. F
Wjhtl-1. Sinnlichen-
Mer-Herein MW
Am Sonntag, de« 14. Jannar veranstaltet der Verein eine
2. Lokal-Ausstellung
im Kindenfaale, wozu jedermann freundlichst eingeladen ist.
Der Vorstand: Karl Rometsch.
Der Reinertrag ist für die im Feld stehenden Mitglieder bestimmt.
Mlitär-Verein Wildbad
„Königin Charlotte".
Sonntag, den 14. Jannar
nachmittags 2 Uhr
General-Versammlung
im Hotel Graf Eberhard,
wozu die Mitglieder höflichst eingeladen werden
Der Uorstand.
üuolitüluuii^!
Verschiedenen Anfragen zufolge habe ich mich entschlossen, neben meinem Stenographie-Unterricht auch einen
DnwrrilZktMursus
kiir LuedlMruvK
nach deutscher dopp. und amerikan. Methode im neuen Schulgebäude abzuhalten.
Der Unterricht- findet jeweils Sonntags vorm, von 8—9 Uhr statt und beginnt am 14. Januar.
Von den Teilnehmern sind nur die Kosten der Lehrmittel zu bestreiten; der Unterricht ist koste, los. Hochachtungsvoll
Albert Knecht,
Stenographielehrer.
Wer vtlklUlft'LV?
schüft, Bäckerei, Konditorei, Warengeschäft, Wirtschaft-, Gasthos od. Eckhaus hier od. Umgegend. Off. von Selbst- verkä fer an Wilhelm Gros, Postlag., Kaden-Kaden.
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