lvendeien Zucker- oder Zuckerwassermenge doch nach wie vor dre Beftirmnung des Par. 3 des Weingesetzes maß-- /redend, wonach Zucker dem Weine nur zugesetzt werden "varf um einein natürlichen Mangel an Zucker, bezw. Alkohol und einem Nebermaß von Säure in soweit ab­zuhelfen, als es der Beschaffenheit des aus Trauben gleicher Art und Herkunst in guten Jahrgängen ohne Zusatz gewonnenen Erzeugnisses entspricht. Eine große Zahl von badischen Weinen des Jahrgangs 1916 ist nun glücklicherweise nicht so gering, daß zu ihrer Verbesserung nne Zuckerung von vollen 25 o. H. notwendig wäre. Es kann den Beteiligten daher nur empfohlen werden, cch vor der Vornahme der Verbesserung bei der Land- mrtschaftlichen Versuchsanstalt Augustenbcrg unter Ein -ndung ^einer^Probe siRats zu Holen. _

Tauchbootpost» Briefe, die mir dem Handels- tauchbaot nach Amerika usw. befördert werden sollen, sind nach demB. T." bis Mitte Januar aufzuliefern

Dengroßkapitalistischen Zug" der Kriegs­gesellschaften begründet der bekannte bayerische Geh. Lan- desökonomierat Dr. Heim mit einem der Oeffentlich-- keit noch nicht bekannten Beispiel. Der Kriegsausschuß für Oele und Fette benötigte einen Finanzkredit von 40 Millionen und hat ihn als Wechselkredit, der sich mit der Provision auf rund 7 Prozent berechnete- von der Deutschen Bank erhalten. Diese aber ließ die sämtlichen in Deutschland erzeugten Oele und Fette zur Sicherheit des Kredits sich verpfänden.

Vertilgt die Feldmäuse! Die bisherigen Wit- terungsverhältnisse sind der Vermehrung der Feldmäuse so günstig gewesen, daß im kommenden Frühjahr und Sommer mit einem gesteigerten Einsetzen der Mäuseplage gerechnet werden muß. Unter den herrschenden wirtschaft­lichen Verhältnissen ist es aber von außerordentlicher Wichtigkeit, daß die kommende Getreide-, Kartoffel- und Futterernte möglichst gut und ungeschmälert eingebracht wird. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Feldmäuse ist indespu nur dann durchführbar, wenn alle Besitzer gleich­zeitig und gründlich Vorgehen, da sonst eine Verseuchung der ganzen Gegend in kurzer Zeit stattfindet. Wirksame, leicht verwendbare Bekämpfungsmittel sind nach den Ver­suchsergebnissen der kaiserlichen biologischen Anstalt in erster Linie das Schwefelkohlenstoff- und das Schwefel­räucherverfahren. Die amtliche Hauptstelle für Pflanzen­schutz (Berlin-Dahlem, Königin Luise Straße 19) ist jeder­zeit bereit, kostenlos Auskunft über Vertilgnngsmittel, Materialien, Apparate, Bezugsquellen uff. zu erteilen.

Durchlochung der Bezugscheine, Die Han­delskammer zu Berlin weist die beteiligten Verkehrs­kreise gemäß einer Zuschrift von amtlicher Stelle auf die Verpflichtung hin, die Bezugscheine »ür Web-, Wirk-, , Strick- und Schubwaren mittels Durchlochung ungültig^

Bezirksgetrerdeflelle Ilcucnlrürg.

' Zütlermittel-Angebot.

Angeboten werden:

1) Meizenkleie (nur für Rindvieh und Schweine) Preis

zirka 9 Mk. per Ztr. mit Sack.

2) Gerstenklcie (nur für Rindvieh und Schweine) Preis

zirka 9 Mk. 10 Pf. per Ztr.

3) Haferfnttermittel (nur für Pferde) Preis zirka 22

Mk. 10 Pf. per Ztr.

4) Hackselmelasse (nur für Pferde) Preis zirka 9 Alk.

per Ztr.

Z) I«cher-Mibschnibel(fürRindvieh,Pferden. Schweine) Preis zirka 13 Alk 85 Ps. per Ztr.

6) Oelknchen-Reste, gemahlen, in Säcken (trocken ge­

geben, eignet sich besonders zur Mast von Ochsen, Stieren und Kühen, Preis zirka 26 Mk. 80 Pf. per Ztr.

7) Leinkuchen, lose (gutes Milchviehfutter und auch für

Jungvieh geeignet) Preis zirka 18 Mk. per Ztr.

8) Maischfchrot (nur für Schweine) Preis zirka 23 Mk.

90 Pf. per Ztr.

' 9) Gimeißstrolitrroftfttttcr (nur für Pferde) Preis zirka 21 Mk. 40 Ps. 40 Pf. per Ztr. 10) Heidemehl (nur für Pferde) Preis zirka 17 Mk. 20 Ps. per Ztr.

Bestellungen auf vorstehende Futtermittel könn n bis spätestens 14. ds. Mts. auf dein Meldeamt gemacht werden.

Wildbad, den 11. Januar 1917.

_ Stad tschultheißen amt: Hzä tzner.

Die Gevändekesttzer werden au die alsbaldige

Entrichtung des Brandschaden» pro 1916 wiederholt erinnert.

Gegen säumige Schuldner müßte unverzüglich zwangs­weise Beitreibung eingeleitet werden.

Wildbad, den 11. Januar 1917.

Stadtpflege: I. V. Schmid.

K. Gberamt Neuenbürg.

BekleiöuntzS-Regeüma.

1. Die Bundesratsverordnug über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren usw. vom 10. Juni >916 wurde durch B.R.V. vom 23. Dezember 1916 (R.G.Bl. S. 1417) und die vom Reichskanzler und der Reichsbekleidungsstelle hiezu am 23. Dezember 1916 erlassenen Ausführungsbestimmungen u. a. geändert bezw. ergänzt:

1) Schnhmaren, die ganz oder zum Teil aus Leder-, Web-, Wirk- und Strickwaren, Filz oder filzartigen Stoffen bestehen, dürfen nur gegen Bezugsschein abgegeben werden. Schüttwaren, die auf Grund einer Bestellung des Verbrauchers bereits am 27. Dezember 1916 in Arbeit genommen waren, dürfen noch bis zum 31. Januar 19! 7 ohne Bezugsschein an die Verbraucher ausgehändigt'werden.

Bezugsscheine für bestimmte Luxusschuhwaren können ohne Prüfung der Notwendigkeit der Anschaffung gegen I Abgabe getragener gebrauchsfähiger Schuhe od. Stiesel mit Lederunterboden erteilt werden. Nähere Auskunft'

zu machen. Die Dlurchlochung ist unmittelbar nach Hin­gabe der Ware und Empfangnahme des Bdzügschein^ vorzunehmen. Bei Unterlassung der Durchlochung siuo die Gewerbetreibenden für etwaigen Mißbrauch der scheine verantwortlich. Es liegt daher in ihrem eigenen »nteresse, auch diese Vorschriften der Bundesratsverord- nnng und die ergangene^ Ausführungsbestimmungen des Magistrats, deren Befolgung nur eine ganz unbedeutende Mühewaltung erfordert, genau zu beachten.

Postschrckverkehr. Mit Ablauf des Jahres 191.6 wird die Zahl der Postscheckkuuden im Deutschell Reiche nahezu aus 150000 angewachsen sein. Erfreulich ist di"- dauernde Zunahme der Mitgliederzahl; lind doch ist diese immer noch verschwindend klein, im Vergleich zu der Zahl derer, die zum Nutzen des Vaterlandes lind zu ihrem eigenen Vorteil dem Postscheckverkehr beitreten könn­ten. Das wichtige . Ziel der Verringerung des Noten­umlaufs der 'Reichsbank läßt sich nur durch schnelle Ausdehnung des unbaren Zahlverkehrs herbeiführen. Kein Deutscher, der in irgendwie nemienswerrcm Umfange Zah­lungen leister und empfängt, sollte daher länger zaudern, sich' cane Postscheckrechnung (Postscheckkonto) eröffnen zu lasten. Ueberaus einfach ist die Erlangung einer Post- schecircchnung und die Erledigung der bargeldlosen Zah- lungsweiie im Postscheckverkehr, ganz abgesehen vvn der großen Billigkeit der GebührenI Z. B. beträgt im Wege der Ueberw eis u n g die Gebühr für einen Betvag in -sidcr beliebigen Höhe nur 3 Pfg.; für die Auszahlung eines Postschecks über 500 Mk. nur 10 Pfg, Jede Po-st- cmstolt gibt wegen Eröffnung einer Postscheckrechmmg (Postscheckkonto) bereitwilligst weitere Auskunft.

Heiraten der Mrlitärpersonen. Bei den

infolge von Krankheit und Verwundung aus dem Feld, zurückgekchrten und in Lazaretten (Reservelazaretten, Wer- einslazaretten usw.) des Heimatgebiets untergebrachten Offizieren und Mannschaften des Friedensstandes ist für die Erteilung der Erlaubnis zur Verheiratung der Garuisonsülteste zuständig, sofern er mit der Diszivlinar- gewalt eines Regimentskommandeurs ausgestat e: ist. Be­sitzt der Garuisvusälteste . dieses Maß der Disziplinar­gewalt nicht oder ist überhaupt kein solcher am Orte, so ist der mit der Disziplinargewalt eines Regiments­kommandeurs allsgestattete Vorgesetzte des Truppenteils, dein der Manu vor der Ausnahme in das Lazarett an­gehört hat, als der zur Erteilung des Heiratserlanbnis- scheines zuständige Vorgesetzte anzusehen.

Bei allen Grenzübergangsstellen findet eine genaue Prüfung des Papiergelds der.Ein- und Ausrei­se den -statt. Den Reisenden wird daher empfohlen, im Jnleressi einer raschen Greuzabfertigung eine möglichst geringe Zahl von Scheinen, am besten solche von höherem Werte bei sich zu führen. Bei dieser Gelegenheit wird

'aus Ms U'lissnhrverM von Giold- und SWergeW-flM, gewiesen.

Kricgswshlfahrtspflege in Württemberg.

Der vom Evang. Preßverband veranstaltete Kurs zur Einführung in die Kriegswohlsahrtspslege in Württem­berg fand am Mittwoch seinen Abschluß. Besonderes Jn-- tereste erweckte u. a. der Vortrag des Leiters der bei der Versicherungsanstalt Württemberg errichteten Berufs- berainugsstelle, Oberregierungsassesfor Mayer, über Für­sorge für die Kriegsblinden, der von reicher Sachkenntnis und schönen Erfolgen auf diesem Gebiet Zeugnis gab. Nach verschiedenen anderen Vorträgen sprach Oberforst- Meister a. D. Graf Uxkull Worte des wärmen Dankes ans, worauf 'Rechtsallwalt Dr. Sick-Stuttgärt mit einer kurzen Ansprache den ersten Kurs schloß.

Marineopsertag. Nach einer Mitteilung des Vorsitzenden des Flottenvereins in Halle a. S. sind bis sitzt 5 441000 Mk. als Erträgnis des Marineopfertags fest gestellt worden.

Batocki über die Lebensmittelversorgung.

Dem Vertreter eines ausländischen Blattes gegenüber äußerte sich Präsident v. Batocki über die Lebens­mittelversorgung folgendermaßen: Er habe dieser Taste eingehende Nachrichten darüber erhalten, daß die , rn Rumänien erbeuteten Vorräte bedeutend größer feien, als man angenommen habe. Er habe sich unlängst bei seiner Anwesenheit in Wien und Budapest selbst da­von überzeugen können, daß Budapest und Ungarn mit Brotkorn gut' versehen seien. In Oesterreich, sei die letzte Kornernte allerdings nicht ganz hinreichend ge­wesen, weshalb Deutschland an Oesterreich einige 100 OOO Tonnen Korn überlassen sollte. Diese Maßnähmen seien aber unnötig geworden, da Oesterreich jetzt genügende Mengen rumänisches Korn erhalten habe. Die Behaup­tung, der deutsche Fried: usvorschlag sei Ernährungs­schwier igkeiten entsprungen, sei durchaus unwahr. Wir haben keinen Grund, den Aushungernngsplan un'erer Feinde zu fürchten, sowenig wie deren Waffen.

London» ll. Jan. Amilicki wird miigeteckt": Das SchlachtschiffCvrnivalliS" wurde im Mittelmeer am 9. Jan. von einem feindlichen Unterseeboot versenkt. Der Kapitän und sämtliche Offiziere wursten gerettet: 13 Mann werden vermißt. Aken glaubt, dag sie durch eine Explosion ums Leben gekommen sind.

Das Flugzeugschiff (wörtlich: rvulerplanecurrier)Ben- machree" unter dem Kommandanten Samson wurde am 11. simuar im Hasen der Insel Casteloriza durch Geschützfeuer zum Sinken gebracht. Ein Offizier und 4 Mann wurden verwundet.

(TerCornwallis" wurde im Jahre 1901 gebaut, maß 14200 Tonnen und führte vier 30,5-Zentimetecgeschütze und -Wolf 15-Zentimeterqeschütze.) _

erteilen die Ausgabestellen. Die Schuhreparatur ist nicht bezugsscheinpflichtig.

2) Getragene Kleidungs- und Wäschestücke und ge­trogene Schuhwaren dürfen entgeltlich nur ver­äußert werden.

1. von denbehördlichzugelaffenenPersonen nudStellen,

2. von anderen Personen an die behördlich zugelassenen Personen und Stellen.

Getragene Kleidungs- und Wäschestücke und g - tragene Schuhwaren dürfen nur die behördlich zuge­lassenen Personen und Stelle > gewerbsmäßig erwerben.

3) Bezugsscheinpflichtige Gegenstände dürfen solche Ge­werbetreibende nur gegen Bezugsschein an die Verbraucher zum Eigentum oder zur Benutzung über­lassen. Die Ueberlaffuiig zur Benutzung für einen Zeitraum von nicht mehr als 3 Tagen ist bezugsschein- frei.

4) Wäscheverleihgeschäfte dürfen die am 27. Dezember 1916 in ihrem Besitze befindliche Wäsche auch wcuer ohne Bezugsschein vermieten.

Weitere Wäsche darf jedoch für diesen Gewerbe- betr eb weder dem Gewerbetreibenden zum Eigentum oder zur Benutzung überlassen, noch von ihm zu Eigen­tum oder zu Benutzung angenommen werden. ' Bezugsscheine ans Wäsche für diesen Gewerbebetrieb dürfen nicht ausgestellt werden.

5) Der Gewerbetreibende darf dcn Pre s erst nach Em pfcmg des von der zuständigen Behörde auSgefcitig- ten Bezugsscheins ganz oder teilweise fordern oder annehmen.

6) Es ist verboten, zu Zwecken des Wettbewerbs in Z-i- tnngsanzeigen oder anderen Bekanntmachungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, insbesondere durch Bekanntmachungen im Schaufenster oder in sonstigen Geschäftsräumen, in einer für die Oeffentlichkeit erkennbaren Weise auf die Bezugsschein­freiheit oder die Bezugsscheinregelung hinzmveisen.

7) Vom 15 Januar 191t ab ist die Einsendung oder Abgabe der Bezugsscheinvordrucke an die örtlichen Ausgabestellen durch die Verkäufer oder derc' Be­auftragte verboten. ,

8) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu 6 Atonalen oder mit Geldstrafe bis zu 15000 Mk. bestraft.

Den 5. Januar 1917. Oberamtmann Ziegele.

Bekannt gegeben.

Wildbad, den 9. Januar 1917.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

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Am Sonntag, den 14. Januar veranstaltet der Verein eine

2. Lokal-Ausstellung

im Kindensaale, wozu jedermann freundlichst eingeladen ist.

Der Vorstand: Karl Nometsch.

Der Reinertrag ist für die im Feld stehenden Mitglieder bestimmt.

IW. Den Mitgliedern zur Kenntnis, daß die zur Aus­stellung bestimmte Tiere Freitag abend im Ausstellungslokal abgeliefert werde».

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wichtig für Zuhrwerkbesitzet!

UuuäiVL888vr, Xrtti»nrt88Lr Ag!n»bUr8lv», HeknÄmme, U8iv.

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Unterzeichneter empfiehlt sich zur Lieferung der paten­tierten

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Fr. Most

Mmlär-Verem Wildbad

Königin Charlotte".

Sonntag» den 14. Januar

nachmittags 2 Uhr

General -Versammlung

im Hotel Graf Eberhard,

' wozu die Mitglieder höflichst eingeladen werden

Der Vorstand.

alle: Art, in feinster Ausstattung ein- und mehrfarbig liefert

V. LucdärueLsrsi.