stelle/ Abst. V ifch e'rLW.) trug eine Reihe von Sönderwünsch'en zur Sicherstellung/der Volksernährung vor.
Schluß AS: Uhr. Morgen Vormittag-1V Uhr nächste Sitzung.
* * »
Stuttgart, 20. Dez.
In der heutigen Sitzung, der Zweiten Kammer begründete Adg. Pflüger (S.) die Anfrage seines Parteigenossen Keil über das Festerbacher Explosionsunglück.
Minister des Innern o. Fleischhauer betonte, daß das Unglück in dem Fabrikbetrieb, in dem Leucht- und Signalpatronen hergestellt worden seien, in erster Linie darauf zurückzusühren sei, daß der Ortsbehörde die Existenz dieser Fabrikation verheimlicht worden sei. Für das Unglück sei der Kaufmann Artur Liinig verantwortlich. Wenn dieser den Betrieb angcmeldet Hütte, so wäre die Verwendung jugendlicher Personen in einem solchen Betrieb nicht gestattet worden. Die Sicherheitsmaßnahmen seien ohne Wissen der Behörden völlig ungenügend gewesen. (Hört!) Wegen Verhütung eines ähnlichen Unglücks werde sich die Regierung im Sinne der von den Sachverständigen gegebenen Anregungen mit der Militärverwaltung ins Benehmen setzen und der Ortsbehörde sowie der Gewcrbcinjpektivn die schärsste Wachsamkeit erneut einschärfen.
Gegenüber den abweichenden Beschlüssen der Ersten Kammer über die Kriegsfürsorge beharrte das Haus auf seinen eigenen Beschlüssen und nahm sodann nach Ablehnung des Antrags Keil wegen Gewährung staatlicher Zuschüsse für Miet- stins- und Abzahlungsschulden, den Ausschußantrag an. Nach weiteren unerheblichen Erörterungen und Beschlüssen wurde die Beratung der Ernährungsfragen mit längeren Ausführungen des Abg. Pslüge» (S.) fortgesetzt. Auch bei uns im Lande gebe es „Engländer", die das Volk aushungern.-Die Schuld an der mangelhaften Volksernährung liege vor allem bei unseren eigenen Behörden. Ein Krebsschaden seien die Kricgsgesell schäften, die unter der Flagge der Regierung die rein privatkapitalistischen Interessen vertreten. Wir wollen nicht, daß das, Deutschland, das sich groß gehungert habe, an diesen Interessen zugrunde gehe. Die weitere» Ausführungen des Redners wandten sich gegen den Wucher, die Verteuerung der Lebenshaltung und die geringe Entlohnung in den gerade für den Krieg arbeitenden Fabriken — Hier wurde die Sitzung abgebrochen und der Beginn -- nächsten Sitzung auf (43 Uhr 'anberaumt. , ^
Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos 13. (K. Württ.) Armeekorps.
Mit de>m 15. Dezember 1916 ist eine Bekanntmachung vom gleichen Tag betreffend Lieferung von Kohlen, Koks und Briketts in Kraft getreten, wonach die Lieferung pon Kohlen, Koks und Briketts verboten ist, insoweit das Kriegsamt (Kohlenausgleich- einem Lieferer die Lieferuna als nickt eriorderlick be-
zeichnen wird. Zuwiderhandlungen stehen unter Strafe.
Ter Wortlaut der Bekanntmachung ist im Staatsauzeiger vom 15. Tezember 1916 einzusehen. Stuttgart, den 15. Dezember 1916.
Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos 13. sK.' Württ.) Armeekorps
Aenderuug der Bekanntmachung Bst. I. 1851/8. 16 KRA., betr. Beschlagnahme von Schmierm itteln, veröffentlicht in der Beilage zum Staatsanzeiger vom 7. und 20. September 1916.
Nachstehende Bekanntmachung wird hiemit mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, das; jede Zuwiderhandlung nach § 6 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (R.G.Bl. §. 357) in Verbindung mit den Ergänzuugs-- Bekanntma.Hungen vom 9. Oktober 1915, vom 25. November 1915 (R.G.Bl. S. 645 und 778) und vom 14. September 1916 (R.G.Bl. S. 1019) bestraft wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt find. Auch kann der Betrieb des Han- delSgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhal- lnng unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (R.G.Bl. S. 603) untersagt werden. Artike l 1.
§ 4 der Bekanntmachung Bst. I. 1854 8. 16. KRA., betreffend Beschlagnahme von Schmiermitteln erhält folgende Fassung:
„8 4.
A l l g e m e i n e Ausna h m e n.
Trotz den Beschlagnahme b,eiben gestattet:
1. Lieferungen an Heeres-, Alarme- und Eisenbahnvermattungen;
2. bis auf weiteres die Verwendung der beschlagnahmten Stoffe
a) als Schmier-, Härtungs- und Kühlmittel znr Anf- rechterhaitnng des eigenen Betriebes,
d) zur Herstellung und zur Erhaltung von Leder im eigenen Betriebe
e) bei der .Herstellung von Garnen und Geweben im eigenen Betriebe:
3. Die Verarbeitung von Gegenständen, die von der Bekanntmachung betroffen werden (H 1)-*
4. Istwkailf und Lieferung ans Freigabeschein."
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Ber- öffeiui'.chnng in Kraft.
Stuttgart, den 14. Tezember 1916. z
König!. Württ. Kriegsministerium. / T I. V. T
von Tognarell i.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiemit. zur allge- 'leineu Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 15. Dezember 1916.
Der stellv. kommandierende General: v. Schäfer.
* Anmerkung: Nach ihrer Herstellung unterliegen sie der Beschlagnahme gemäß dieser Bekanntmachung.
In der Beka n n t INn ch u n g der Rei chssutter- in i t t e l st e ll e, anderweite Berechnung der Ger sten- kontingente der Br ennercien für das Betriebsjahr 1916 17 betreffend, abgedrnckt in der Beilage zum Staatsaiizeiger vom 27. November d. I. Nr. 277 S. 2207 ist taut Mitteilung der Reichsfnttermittelsiclle ein Druckfehler enthalten.
In der vierten Zeile des ersten Absatzes ist das Wort „als "zu streichen.
Ter erste Absatz hat zu lauten:
Nach einer neuerlichen Verordnung des Herrn Präsidenten des K negsernährungsamtes dürfen den Vrennerei- besitzern zu Speisezwecken 25 der Mengen eigener Kartoffeln, die ihnen nach Deckung des Bedarfs an Saatgut und des eigenen Bedarfs an Speiseknrtoffrln verbleiben, auch dann abgefordert werden, wenn ans dem Reste nicht mehr M des zngeiasfenen 80«chigeu Dnrch- schniltsbcandes grlcistel werden können.
Stuttgart, den 13. Tezember 1916.
K, Finanzniiiiisecinm.
P i st orin s.
Druck u. Verlag der B. Hchüwim'iche» Bnckdinckciet
Wilbdad Perautma- >> e> E, n, >,cka>wi n-m-tbü
Lartoffelversorgung.
Nach Z 1 der Verfüg, des Ministerium des Innern vom 12. Dezember 1916 betr. die Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln darf der Kartoffelerzenger bis 31. Dez.
1916 und vom 1. März 191? bis 20. Juli 1917 auf den Tag und Kopf bis 1V- Pfund Kartoffeln, in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 1917 1 Pfund Kartoffeln seiner Ernte für sich und feine Angehörigen seiner Wirtschaft verwenden. Im Uebrigen wird der Tageskopfsatz bis zum 31. Dezember 1916 auf höchstens 1 Pfund Kartoffeln, vom 1. Jan«,»» 1917 bis A0. Juli 1917 auf höchstens */i. Pfund mit der Maßgabe festgesetzt, daß der Schwelarbeiter eine tägliche Zulage bis 1 Pfund, vom 1. Januar
1917 ab eine tägliche Zulage bis Ich« Pfund Kartoffeln erhält.I
Es werden hiemit diejenigen, welche ihren ganzen Bedarf an Kartoffeln bis !5. April 1917 erhalten haben, darauf aufmerksam gemacht, daß sie mit diesen Beständen dementsprechend weiter zu reichen haben. Die Verbraucher können auf dem Rathaus erfahren, wie lange sie mit ihren Vorräten, unter welchen auch die Saatkartoffeln inbegriffen find, reichen müssen.
Es ist dringend geboten, mit den eingekellerten Vorräten haushälterisch umzugehen, da die Stadtgemeinde Kartoffeln über den zulässigen Bedarf dem Verbraucher nicht liefern kann.
Wildbad, den 20. Dezember 1916.
Stad.tschultheißenamt: Bätzner.
Gier-WerkEs
Gegen die noch nicht eingeiöste Lebensmittelmarke Nr. 10
werden bei Witwe Katt, Rathausgasse hier, vom 21. bis 26. Dezember ds. Js. Gier, das Stück zu 31 Pfg. abgegeben.
Es kommen auf eine gelbe Marke 1, auf eine blaue 2 und auf eine rote 3 Eier.
Personen, welche bei der Bestandsaufnahme vom I. Sept. d. I. mehr als 50 Stück Eier im Besitze hatten, erhalten diesmal keine Eier. 1
ttartoffel-verkauf.
Heute mittag von 1 Uhr ab werden auf dem Bahnhof Kartoffeln der Zentner zu 4 Mk. 90 Pfg. abgegeben. Alle diejenigen, welche ihren Speffekartoffelbedarf bis 15. April und ihren Saatkartoffelbedarf noch nicht vollständig erhalten haben, haben den Rest heute Mittag gegen Bezugsscheine, welche sie im Rathanssaal vorher abholen können, zu fassen.
Wer von diesem Anerbieten keinen Gebrauch macht, kann auf spätere Lieferung nicht mehr rechnen.
O Wildbad, den 21. Dezember 1916.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
Ohne Bezugschein:
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