Kartoffelvorräte ist Sache der Kommunalverbände, die die Regelung den Gemeinden übertragen können. Tie Kommunalverbünde sind verpflichtet, ihren Bedarf bei der Neichskartoffelstelle anznmelden. Für Württemberg «kommt es vor allem darauf an, möglichst viel Kartoffeln, aus anderen Bundesstaaten hereinzubekommen. Tie Hee­res- und Marineverwaltung müssen ihren Bedarf bei der Reichsstelle anmelden, sodaß die Preistreibereien durch die Proviantämter aus den letzten Jahren ein Ende gefunden haben. Es sind nun in den einzelne» Bun­desstaaten Vermittlungsstellen errichtet worden; in Wärt-, temberg die würtlembergische Landeskartoffelstelle, die ans einer Verwaltungs- und Geschäftsabteilung besteht. Bekanntlich ist Württemberg in Kartoffeln ein Bedarfs­land. Ter gesamte ungedeckte Bedarf ist bis 15. April auf rund 2 372000 Zentner, bis 15. August 1917 auf 4>/2 bis 5 Millionen Zentner veranschlagt. Nach den angestellten Berechnungen müssen nach Württemberg 3 bis 3i/» Millionen Zentner Kartoffeln aus anderen Bundesstaaten geliefert werden, davon beansprucht Stutt­gart allein 1100 000 Zentner. Im allgemeinen wird die Kartoffelversorgnng auf keine allzugroßen Dchwft- rigkeiten stoßen. Nach weiteren Berechnungen können für den Kops der in einem Haushalt voll verköstigten Person in der Zeit vom 15. August 1916 bis 15. April 1917 je 31/2 Zentner Kartoffeln bezogen und verbraucht werden. Nach einer Mitteilung des Kriegs- ernährnngsamts darf beim zentnerweisen Kartoffelbe- zng der Preis 4.75 Mk. nicht überschreiten (für Min­derbemittelte sowie Kriegerfrauen sind ermäßigte Preise in Aussicht genommen); der Frachtsatz ist gleichmäßig auf 25 Pfennig festgesetzt. Im Kleinvcrkauf soll der Kartoffelpreis auf 51/2 Pfg. Pro Pfund zu stehen kow men.

(-) Heil-rvNN, 30. Ang. Ein Winkeladvokat unter­schlug bei Ausfertigung eines Testaments eine ihm zur Verwahrung ansgehändigte Summe von 3000 Mk. Eine Schuldverschreibung von 2000 Mk. hatte er, als er ver­haftet wurde, bereits veräußert und von dem Erlös in Gesellschaft einer Kontoristin und anderer Personen 600 Mk. verjubelt.

(-) Maichiugen, OA. Böblingen, 30. Ang. (Ge­riebener Dieb.) Vergangene Woche trieb ein Ein­brecher, während die Leute aus dem Felde waren, hier sein Unwesen und brachte die Einwohnerschaft in nicht geringe Aufregung. In einem Hause stahl der Tieb ans einer Kommode verschiedene Schmucksachen, in einem anderen am Ende des Ortes stehenden Hanse fielen dem Tieb über 1200 Mk. der Erlös von einem Rind und einem Schwein in die Hände. Der Ein­brecher unterhielt sich bei seinem Besuch mit mehreren Personen, er war gut gekleidet und trug eine Mappe bei sich. Niemand ahnte, einen Gauner vor sich zu haben. Nach der Tat floh der Tieb querfeldein dem Walde zu. Bis jetzt konnte man seiner nicht habhaft werden.

(-) Gmünd, 30. Ang. (O b st er tr a g.) Beim Ver­kauf des städtischen Obstes, geschätzt zu 603 Zentner wurden 3292 Mk. erlöst, d. i. im Durchschnitt 5,45 Alk. für den Zentner.

Die württcmbcrgische Verlustliste Nr. 454

betrifft das Res.-Jnf.-Negt. Nr. 121 und enthält Be­richtigungen früherer Verlustlisten.

Kastanien und Eicheln. Die Bezugsvereini­gung der deutschen Landwirte in Berlin weist auf rhr ' alleiniges Ankaussrecht für Eicheln und Kastanien hin und macht auf die Strafbarkeit des gesetzwidrigen Freihandels, der sich sogar auf unreife Früchte erstiegt, nachdrücklich aufmerksam. Tie Sammelstellen der Be- zugsvereinignng werden demnächst öffentlich bekannt ge­geben werden.

Vtstimmttngen über die Herstellung von Sauerkraut. Tie Bekanntmachung betreffend Verkauf von Sauerkraut scheint teilweise mißverstanden wor­den zu sein. Tie Kriegsgesellschaft für Sauerkraut hat nur den Einzelverkaus von Sauerkraut bis zum 31. ds. Mts. freigegeben, nicht aber die Beschaffung von Weiß­kohl zur '.Herstellung von Sauerkraut. Ter Erwerb von Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut bedarf der Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut, Berlin. Ebenso bedürfen die bereits abgeschlossenen Ver­träge auf Lieferung von Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut der Genehmigung zur Erfüllung. Es ist also vorher von der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut in Berlin W. 57, Potsdamerstraße 75 die Genehmigung eiuzn- holen und zwar sowohl für den Einkauf von Weißkohl, stvie auch für die Erfüllung bereits abgeschlossener Kauf­verträgen Angesichts der vorzüglichen Weißkohl-Ernte die­ses Jahres ist nicht zu befürchten, daß der Industrie nicht genügende Mengen Weißkohl zuertcilt werden könn­ten. Tie Maßnahmen der Kriegsgesellschaft zielen auch dahin, der Industrie den Weißkohl zu der Ernte ent­sprechenden mäßigen Preisen zu sichern, trotz der gegen­wärtig unbegründet hohen Marktpreise auf dem Frisch- ^mnse-Markt. Um aber eine klare Uebersicht über de., tatsächlichen Bedarf der Industrie zu haben, ist es wün­schenswert und erforderlich, daß alle Fabriken und Kraut- schncidercien ihren Bedarf und bereits abgeschlossene Käufe und LieferuuaSverträge der Kriegsgefellichast anmelden.

Handel und Verkehr.

le f ü r O b st v e r w ertungst ^r hauptsächlich in

urken konnte die rege Nachfrage a

p'SLl. s d-

Kurzer Wochenbericht der Preisberichtsstelle des Deutschen Landwirtschastsrats

vom 22. bis 28. August 1916.

Nunmehr ig die Neuregelung des Fleischver­brauches für das Gesamtgebiet des Reiches erfolgt. Die­selbe beginnt mit dem 2. Oktober. Die für das ganze Reich geltende Fleischkarte erstreckt sich für Fleisch von Rindvieh. Schafen. Schweinen. Hühnern, Rot-, Dam-, Schwarz- und Reh­wild. Die Höchstmeuge des Verbrauches ist bis auf Weiteres auf 289 Gramm Schlachtviehflcisch mit eingewachsencn Knochen festgesetzt. Auf Antrag des Bezugsberechtigten kann der Kom- muualvcrband anstelle der Fleischkarte Bezugsscheine aus andere ihm zur Verfügung stehende Lebensmittel aüsgeben. Die Ber- brauchsregelung gilt auch für Selbstversorger. Das Schlachtvieh- fleisch wird ihm mit Dreisünstel des Schlachtgewichtes angerechnet. Bei Deckung des Bedarfes durch Schweinefleisch wird bei dem ersten Schwein das Schlachtgewicht nur zur Hälfte angerechuct. Fleisch, das aus Notschlachtungen anfällt, nntcrliegt nicht der Verbrauch-regelung, wenn es für minderwertig oder nur bedingt tauglich erklärt wird. In Preußen ist ein Landesfleischamt errichtet und für den Umfang jeder Provinz eine Provinzial- flcischstelle. Dem Landesflcischamt ist der Zentralvichhnndelsver- band als befände-'.' Ai.-reilung angegliedert und den Provinzial­fleischstellen die Vichhandclsverbänbe als Gcschäftsabteilunge». Am 1. September findet im Reich eine außerordentliche Viehzäh­lung statt Der Präsident des Kriegsernährungsamts hat die Hafermengcn, welche die Tierhalter vom I. September bis 30. November, also in den nächsten drei Monaten, aus ihre» Vorräten verfüttern dürfen, auf 4 Zentner für jeden Einhufer, auf 2stt Zentner für jeden Zuchtbullen und auf 2Vr Zentner für jeden Arbeitsochscn festgesetzt. Die Reichsgetreideftclle hat für oen Aufkauf von Grünkern denEinkauf südwestdeutscher Städte G.- rn. b. H." in Mannheim bestellt und ihn er­mächtigt .Unterkommissionäre zu ernennen. Sämtliche Griin- kcrnproduzentcn haben den gewonnenen Grünkern, soweit er nicht bis zu 4 Kg« für den Kopf im Hausverbrauch frcigc- lassen ist, an die mit besonderen Ausweisen versehenen Kom­missionären abzuliefern« Auf dein Beltmarkt hat die Stei­gerung der Weizenpreise weitere Fortschritte gemacht. So ist in London amerikanischer Weizen mit 345 Mk. für die Tonne bezahlt worden.

Am Getreide markt mar nur Saatgetreide in größere» Wiengen angebotcn. Es wurde verlangt für Wintersaatgerste 470475 Mk. ab Märkischer Station. Winterweizen l. Abs. von Svalöfs extra Dickkopf II 375 Mk«. Strubbes Dickkopf 2« Abs 365 Mk.. Limbals Großherzog von Sachsen 355 Mk.. Criewener 1. Abs. 360 Mk.. 3. Abs. 330 Mk.. alles ab Vor- pommerscher Station. Wintersaatroagc» Petkuser 1. Abs. 320 Mk., 3. Abs. 305 Mk. ab Brandenburg. Lupinen blaue letzter Ernte 50 Mk. pro Zentner ab Altmürkischer Station, weiße ausländisch. ,etwa 95 Prozent keimend, 56 Mk. per Zentner Magdeburg. Ackerspvrgel 1915er 61 Mk. per Zentner Parität wagst« Berlin. Aus dem Angebot an Futtermitteln ist zu erwähnen: Haferersatz Eapetcr 570 Mk. br. mit Sack Ber­lin, Bohnengemengeschrot 930 Mk. mit Sack Hannover ,Eichel­schalenmehl 335 Mk. prompt Parität wagst. Magdeburg. Boh­nenschalenmehl 540 Mk. br. mit Sack wagst. Gießen, Obsttrester 230 M. ohne Sack Süddeutschland u. 240 M. mit Sack Schmölln. Leinkuchenmehl mit etwas Raps 3035 Prozent Pr. und F. 61 Mk. pro Zentner mit Sack Breslau, Traubenkernmehl aus zweiter Hand 380 Mk. mit Sack Neuß. Traubenmehl 435 Mk. Duisburg, Maiskolbenschrot 475 Mk., getrocknete Mbenblätter 260 Mk. Mecklenburg, c nlz - reumehl September-Oktober 230 MK. Hamburg, Nr.' 5 240 Mk. mit Sack Siiddeutschland, gröbere Mahlung 210 Mk.', Spclzspreumehl ab bad. Statio­nen 240250 Mk., Spelzgricß 270 Mk. mit Sack Holstein, Strohmehl 185 Mk. Mecklenburg, Erbsstrohmehl 210 Mk. Mecklenburg. Heumehl 250 Mk. Mecklenburg, 255 Mk. Süd­deutschland, Häckselmelasse 70:30 prompt 275 Mk. Posen.,

Mutmaßliches Wetter.

Unter dem Einfluß des neuen Lustlvirbels ist am Freitag und Samstag noch meist bewölktes und strich­weise regnerisches, wenn auch bereits wieder von Zeit zu Zeit aufheiterndes, mäßig warmes Wetter zu er­warten.

Richtlinien für die Versorgung mit Winterkartoffeln.

(Ausgestellt vom Kriegsausschuß für Konsumcntcnintcresscn.)

Die Aufkäufer dürfen nur vollständig ausgereiste und sorg­sam verlesene Kartoffeln aufkaufen und haben deren Bewegung zu überwachen. Die einzelnen Sorten sind streng voneinander getrennt zu halten.

Die Gemeindeverwaltungen sollen schon jetzt für die Sicher­stellung der späteren Abfuhr Maßnahmen treffen und bekannt geben.

Den Verbraucher», die größere Bestände aufbewahre» Können, sind für den Ankauf möglichste Erleichterungen zu ge­währen, u. a. ihnen auch die Selbstabholung von der'Bahn frei­zugeben.

Die übrigbleibenden, für die sich nicht eindeckende Bevölke­rung als Reserve bestimmten Kartoffeln müssen unter fachmän­nischer Leitung cingekellcrt aber eingemictet und unter ständiger fachmännischer Aufsicht und Pflege gehalten werden.

Bet dieser Vorversorgung ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

Allgemeines.

Die Kartoffel ist eine wasserreiche Frucht und muß dement­sprechend sorgsam behandelt werden. Sie verliert bedeutend an Haltbarkeit, wenn sie metertief vom Wagen herab in den Sack und von der Straße aus in den Keller geschüttet wird. Bei solcher Behandlung erleidet sie Druckstellen, an denen bald Fäul­nis Antritt. Man lasse darum die Kartoffeln vorsichtig aus dem Sack herausholen und behandle sie im übrigen nur mit der Hand. Feucht gelieferte Kartoffeln müssen zunächst auf luftigem trockenen Lager, etwa aus dem Hofe, ausgebreitet und gut nbgetrocknet wer­den. Die Erde ist trocken zu entfernen: dabei sind die Kar­toffeln mit weichen Stellen auszuscheidcn. Bei gemischter Liefe­rung sind die Sorten möglichst zu trennen.

Einkellerung im großen.

Die Keller müssen unbedingt trocken, kühl, aber frostfrei und durchlüftet, und sollen möglichst dunkel sein. Warme und künst­lich durch Heizungsanlagen erwärmte Keller sind zur Kartoffel- aufbewahrnng ebenso ungeeignet wie tageshelle Keller.

Eine dauernde Durchlüftung des Kellers, die nur bei Nacht, unbedingt aber bei Frost unterbrochen wird, ist anzustreben.

Die Kartoffeln dürfen weder auf dem Fußboden noch berg­hock aufgeschllttet werden. Sie müssen vielmehr auf Holzrvste ge­bettet werden, die ei» Dnrchstreichen der Luft von unten her ge­statten und die Erdfcnchügkeit fernhalten. Die Kartoffeln soN-n höchstens 50 Zentimeter hock und bei 610 Grad Wärme gelagert werden. ((Auch das Aufschütten von feuchtem Sand wird emp­fohlen.

Gelagerte Kartoffeln werden möglichst wenig bewegt, wohl aber werden sie Ende Januar oder Anfang Februar einmal ver­lesen und dabei umgclcgt, um dadurch das Keimen zurückzuhaltci,.'

Die Mieten.

Die Anlage der Mieten wird je nach Klima und Bodcnbc- schaffenheit vcrftii'den gchandhabt. Bedingung dabei ist, daß die Kartoffeln dauernd trocken liegen, cindringende Feuchtigkeit also sofort versickern kann. Nötigenfalls muß eine Unterlage durch Sand oder Lattcngerllst geschaffen werden. Die äußere Umhül­lung muß einen vollkommenen Schutz vor Frost gewähren, ohne die Erwärmung des Innern zu begünstigen. Sie muß dement­sprechend je nack Bedarf verstärkt oder verringert werden können. Jede Miete muß eine einfache Dnrchlllftungsaniage haben, die sich mittels zweier Röhren leicht bewerkstellige» läßt. Die Temperatur in d"n Miele» ist regelmäßig zu kontrollieren.

Einkellerung im kleinen.

/Hier gilt zunächst das unterEinkellerung im großen" Gesagte.)

Wenn kein besonderer Karioffelkeller mit Lattenrosten zur Verfügung steht, behilft' man sich am besten mit einigen großen, festen Kisten und Fässern; man bohrt in ihre Wände eine große Anzahl Locker von 2 bis 3 Zentimeter Durchmesser. Jede Kiste er hält entweder ein paar kräftige Leisten als Unterlage .oder sie wird auf ei» paar Mauersteine gestellt, so daß- auch hier die Luft gut von unten an die Kartoffeln herantreten kann.

Die Verteilung ist durch Kartoffclwochenkarten zu regeln. Biese sollen unter Zugrundlegung einer täglichen, für Schwer­arbeiter entsprechend höheren, Kopfmenge für die ganze Versor­ungszeit als Heft oder dergl. ausgegeben werden. Die Abschnitte sollen tunlichst über je 10 Pfund lauten.

Die zur Einkellerung abgeaebenen Mengen werden an den dazu besonders bestimmten Ausgabestellen auf die Wochenkarten angercchnet. Die Abgabe kann auch so geregelt werden, daß von der Verteilungskommission Bezugsscheine auf größere Mengen ab­gegeben werden. Die Ausgabe der Kartoffelkartcn wird dement­sprechend gekürzt. Der laufende Einkauf erfolgt auf Grund der jeweils geltenden Wochenkarten.

Bei der Zuteilung der einzukellernden Kartoffeln ist auf ein­tretenden Schwund und Verderben die nötige Rücksicht zu neh­men. Eine amtliche Kontrolle der privaten Lagerräume kann Vor­behalte» bleiben.

Der Preis der cinzukellcrnden Kartoffeln ist dem voraussicht­lichen Schwunde und Verderb entsprechend niedriger anznsetzen. Die gemeindlichen Derteilunaszuschläge zum Erzeugerpreise dürfen die Selbstkosten nicht überschreiten.

Lokales. ^

* Heute abend Uhr findet im Kursaal eine Licht­bild e r - V 0 r f ü h r u n g,Dev Schwavzmald und fein Leben", von Hofphotograph Blumenthal hier statt. Die Bilder, von Hr. Blnmenthal selbst ausgenommen, bilden eine Reise durch den Schmarzwald. Versäume daher niemand den heutigen Abend.

Die Württembergische Verlustliste Nr. 4S3

betrifft Ersatz Inf.-Regt. Nr. 52, die Jns.-Regtr. Nr 120, 124 und 180, Landst.-Jns.-Bat. Eßlingen, Mw schinengewehr-Ergänzungszug Nr. 652, Ulanen-Regt. Nr 19 und Etappen-Munitionskol. Nr. 127. Ferner wer den weitere Verluste und Berichtigungen früherer Ver­lustlisten mitgeteilt.

Eine volkswirtschaftliche Abteilung de« .Kriegsernährungsamts. Vom Kriegsernührungsann wird geschrieben: Der Bundesrat hat unter denr 24 August eine Verordnung über den Uebergang der Ge­schäfte der Reichsprüfungsstelle für Lebensmittelpreist auf das Kriegsernährungsamt erlassen. Nach dem In­halt der Verordnung, die am 1. September d. I. ü Kraft tritt, wird die für das Reichsgebiet errichtete Preis- prüsungssiekle ausgehoben; ihre Aufgaben und Befug­nisse gehen auf das Kriegsernährungsamt über. Es ist nun beabsichtigt, die Reichsprüsungsstelle in eine Volkswirtschaftliche Abteilung des Kriegsernährungs­amtes" unwiwandeln und auszubauen. Die bisherig; Tätigkeit der Prüfungsstelle würde in einer Unterabtei­lungPreisprüfung" weiter sortgesührt werden, der Ver­kehr mit den örtlichen wie Landespreisprüfungsstelleii gehen gum größten Teil in die neue Abteilung des Er nähnmgsamtes über, die Amtsräume bleiben bis aui weiteres Wilbelmstraste 70 5.

Die Heuchler. Während dke deutschen Luftschiffe und Flieger vorauf bedacht sind, bei ihren Angriffen auf feindlichem Gebiet die Zivilbevölkerung nach Möglichkeit zu schonen und die Bom­benabwürfe au' - iii-nrijche Anlagen zu beschränken, die auck, mittelbar mi'iiäri ch dienstbar gemacht werden können, ww Fabri­ken, Hafenanlagen usw., haben unsere Feinde, vor allem die Franzosen, von Anfang an ihre Angriffe mit Vorliebe auf offene Städte teils im Reich, teils in den besetzten Gebieten gerichtet, so daß Tausende rum französischen oder belgisthen Staatsange­hörigen durch französische Fliegerbomben das Leben verloren haben. Nun wurde neulich in Flandern ein von einem franzö­sischen Flugzeug abgcworfcncs Flugblatt anfgesnnden, in dem die Bevölkerung der von den Deutschen besetzten Gebiete getadelt wird, daß sie die Arbeit in gewohnter Weise ausgenommen ha­be. Die verbündeten Nationen, die bisher die Schädigung der Be­völkerung streng vermieden hätten (!), haben in voller Keberein- stimmung beschlossen, vom l. August ab durch keinerlei mensch­liche oder gefühlsmäßige Rücksichten mehr sich beschränken zu lassen, D>r getroffenen Personen habe» sich dies selbst zuzu- schrewen.

Rrotkartendicbe. Ein Kellner und ein Gelegenheitsarbeiter stahlen durch Einbruch in die Geschäftsraum) einer städtischen Kommission in Berlin nw n 'n »Karten, mit denen sie einen Mn'ung'a'icn Hanke- t leben. Bei ihrerB rhast'.mg fand man noch einige tausend Karte» vor. Der Diebstahl von Lebensmittel­karten scheint in Berlin an der Tagesordnung zu sein.

KoN 26 rt-k*l' 0 gk' 9 MIN

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Könibsl. Kur-Oi-cliEslElV.

beitunZ: 71. ?rem, KZI. Nusikciirelctor.

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preilax, sten 1. 8epLbr. vormittag8 89 Olir

1. Llioral: /Viein Herr gestenk rvas ste8U8 lul.

2. OuveriureDon stuan" /Vioxart

3. OorkLiiwaiben, Walrer Llrauk

4. 0e8 König8 Srenastiere, Inest kicktelberger

5. KantOer po8iiIIon v. Uongomeau" Astam

6. Oin Olümlein im /Virilste, Ü 1 a 7 .url<a Kau8t

nackm. 3'/-4ft° Olir

1. 5oIstale8ka, /Viarck Kral

2. Wiener stuvel-Ouverlure Luppe

3. Zelieisten unst /Vieisten, lVialxer Ke1ra8

4. Onst Lolumiiine kamst .Ie88el

5. Potpourri au8Oie PIestermai>8" 5lrauk

6. Oie Iiarml 08 e, Polka Pau8k

narstim. 56 Olir

1. Oeul8t4>Ianst Iiocsti in kliren, /Viar8c1> Keck

2. Ouv.Oie Llumnie von porliei' Mutier

3 Ilieorien, Walter Ztrauk

4. 2üg ster krauen au8Ooliencirin" Wagner

5. Kanla8ie au8Hista" Versti

Kv. Jimtzlintzsvereil». Donnerstag, 31. August, astend 8 Uhr Bidet- und Vcreintzstrmde.