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Ur. 169
Deutschland und Italien.
Nus „heiliger Selbstsucht" hat Italien am 23. Mai 1915 an Oesterreich den Krieg erklärt. Es wallte, wie in hochtönenden Worten verkündet wurde, alle diejenigen Gebiete der Donaumonarchie, wo italienisch sprechende Menschen wohnen, und die es mit einer Unverschämtheit ohnegleichen seit 1866 als das „unerlöste Italien" zu benennen Pflegte, durch Wafsengewalt an sich bringen. Italien verstand unter diesen „nnerlösten Gebieten" außer einem großen Teil Tirols alle diejenigen Gebiete Oesterreich-Ungarns, die am Adriatischen Meer liegen, also vor allem Istrien mit Görz und Gradiska und Dalmatien. Das Adriatische Meer sollte „unser Meer" d. h. eine italienische See werden.
Mit Deutschland wollte Italien anscheinend in Frieden weiterleben; es erfolgte keine amtliche Kriegserklärung, obgleich deutsche Reichsangehörigc in ganz Italien den scheußlichsten Mißhandlungen ausHesetzt waren, deutsches Eigentum zerstört und die in italienischen Hä- fen ankernden deutschen Schiffe kurzerhand beschlag- Äßz nahmt wurden. Wir haben schon früher daraus hingewiesen, daß es gewichtige Gründe sind, die Italien von «der Ausdehnung des Kriegszustandes auf Deutschland abhalten mußten, denn die ganze wirtschaftliche und politische Zukunft Italiens steht und fällt mit dem Verhältnis der beiden Länder zu einander. So widerstand Italien beharrlich dem englisch-französischen Drängen, auch an Deutschland den Krieg zu erklären. Aber schließlich war England eben doch der Stärkere. Ministerpräsident Salandra mußte gehen und die ganze italienische Politik wurde dem von England bezahlten Sonnino in die Hände gespielt, für den es nationale Interessen in dem Sinne, ivie sie immerhin Salandra noch vertrat, nicht gibt.
Mit dem Wechsel im Ministerium war nichts anderes beabsichtigt, als den Willen Englands zur Geltung zu bringen. Es wird nun alles mögliche hervorgesucht, um zu „beweisen", daß Deutschland sich „unfreundlich" zu Italien stelle und die „Ehre Italiens" entsprechende Gegenmaßregeln erfordere. So sollen deutsche Banken auf Anweisung des Auswärtigen Amts sich weigern, an italienische Staatsangehörige Guthaben auszubezahlen, wie wenn sie Angehörige feindlicher Staaten wären. Den deutschen Berufsgenossenschaften wird vorgeworfen, daß sie die den italienischen Staatsangehörigen zu-
Domrerstag» -e«Z20. Juli 1916.
kommenden Arbciterpensionszahlungen eingestellt haben usw. Aber alle diese Maßregeln von deutscher Seite sind in Wirklichkeit Gegenmaßregeln gegen ein Gebühren, das Italien schon seit mehr als einem Jahr gegen deutsche Staatsangehörige in Hebung gebracht hat. Also die Sache verhält sich gerade umgekehrt.
Zum Ueberfluß berichtet der „Berliner Lokalanzeiger", daß am 21. Mai 1915, also zwei Tage vor Her italienischeln Kriegserklärung an Oesterreich, zwischen Deutschland und Italien ein Vertrag abgeschlossen worden sei, der beide Staaten verpflichtete, für die Tauer des Kriegs Rechte und Eigentum der gegenseitigen Staatsangehörigen zu schützen auch für den Fall, daß zwischen beiden Staaten selbst der Krieg entbrennen sollte. Wie die deutsche Diplomatie angesichts des schmählichsten Treubruchs Italiens mit diesem Land überhaupt noch einen derartigen Vertrag abschließen konnte, ist eines ,der vielen Rätsel des „Berliner Optimismus", und jedenfalls hatte man in Deutschland kein Recht, über Hie Nichteinhaltung des Vertrags durch Italien ungehalten zu sein; lange genug hat es gedauert, bis Deutschland sich zu den Gegenmaßregeln entschloß.
AVer das nur nebenbei. Auf der Wirtschaftskon- serenz ist es offenbar gelungen, die italienischen Vertreter über die Bedenken eines Bruchs mit Deutschland hiumcgzutäuschen; über die künftige Versorgung Italiens mit Kohlen, den Absatz seiner Weine und Südfrüchte, die Beschäftigung seiner überschüssigen Arbeitskräfte dürften sie die beruhigendsten Versprechungen erhalten haben. Ein bekanntes Wort sagt: Was England verspricht, das behält es immer. Vielleicht mochten die Italiener sich jauch an die Langmut und Gutmütigkeit der Partner im Spiel erinnern, wovon sie schon so viele Proben kennen gelernt hatten — kurz, sie wollten es jetzt wagen, dem englischen Druck nachgebend, die „Einheitlichkeit der Aktion auf einer einheitlichen Front" vervollständigen zu helfen.
Der Zeitpunkt ist von England nicht schlecht gewählt. Auf allen Seiten ist der große Entscheidungskämpf entbrannt. Da muß die Kriegserklärung Italiens an Deutschland von vernichtender Wirkung sein, zum mindesten wird der moralische Eindruck in der ganzen Welt von größter Bedeutung sein. Und so sucht nun Son- uino die Sache bereits 'einzufädeln. Im letzten Ministcr-
ß Gegen den Kettenhandel.
t Die Verordnung des Stellvertreters des Reichs kanzlers vom 24. Juni d. I. über den Handel mi Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung der Kettenhandels, sowie die württembergischen Ausführungs bestimmungen des Ministeriums des Innern sind nunmehr bekannt gegeben worden.
Darnach bedarf mit den unten genannten Ausnah men Mer, der nach dem 1. August 1916 mit Lebens- oder Futtermitteln Handel treiben will, einer Erlaubnis, gleichgültig ob er den Handel schon bisher, auch schon vor dem Kriege, betrieben hat oder nicht. Die Einführung eines solchen Erlaubniszwangs hat sich als notwendig erwiesen, weil infolge der Gestaltung der Kriegswirtschaft die Mengen und Gattungen der dem Handel zugänglichen Waren sich wesentlich vermindert haben, während die Zahl der daran beteiligten Händler eher zugenommen hat. Insbesondere ist beobachtet worden, daß zum Schaden der Verbraucher sowohl als des geordneten Handels sich Personen m den Lebensmittelhandel hereingedrängt haben, die dem Handel überhaupt und jedenfalls dein Lebens- oder Futtermittelhandel vorher völlig fern standen. Ihre Tätigkeit richtet sich vielfach nicht darauf, die Lebens- und Futtermittel, Wie es die volkswirtschaftliche Aufgabe des geordneten Handels ist, dem Verbraucher näher zu bringen, im Gegenteil führen sie durch Sicheindrängen zwischen den geordneten Handel und den Verbraucher eine unwirtschaftliche Verlaiw Innung und Verteuerung des Weges der Ware vom Erzeu- v.-n zum Verbraucher herbei. Dieser Umstand muß um so nachteiliger wirken, als vielfach nicht nur ein derartiger Händler sondern eine ganze Kette von solchen sich einschiebt (Kettenhandel), von denen jeder seinen Gewinn sucht und dadurch eine übermäßige Verteuerung der Ware herbelfuhrt. Häufig geht dabei die Ware gar nicht in die Hände dieser ZwiM-iständler über, bl-uu "i-MM am ursvruagliwe"
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schaftlichen Berechtigung, entbehrt. Mit den Strafbestimmungen über wucherische Preistreiberei ist solchen Händlern selten beizukommen, da sich der einzelne meist mit einem mäßigen Gewinn begnügt und seinen Vorteil darin sucht, keine Schiebungen möglichst häufig und möglichst rasch vor- „unehmen. In der Regel stehen auch die Teilnehmer eiiw. Kette unter sich in Verbindung und teilen sich in den Gesamtgewinn. Die Reinigung des Handels von solchen Elementen ist eines der Ziele der neuen Verordnung. Aber auch abgesehen von solchen unlauteren Machenschaften soll durch die Einführung der Genehmigungspslicht eine den derzeitigen Wirtschaft!. Bedürfnissen Rechnung tragende Beschränkung in der Zahl der Händler erreicht werden. Dabei wird es sich namentlich darum handeln, Betriebe auszuschließen, die erst während des Krieges entstanden sind, für deren Tätigkeit aber ein wirtschaftliches Bedürfnis nicht vorliegt. Mit der Versagung der Erlaubnis ist deshalb an sich durchaus kein persönlicher Makel verbunden. Die Versagung kann und muß auch einwandfreie Personen treffen, wenn in dem Gebiet oder in dem Zweig, in dem sie tätig sind oder sein wollen, die Zahl der Händler aus volkswirtschaftlichen. Gründen verringert werden muß oder doch keine Vermehr rung verträgt. Keiner Erlaubnis im Sinne der neuen Ver-, ordnung bedarf u. a. der Verkauf selbstgewonnener Er-z ! Zeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- unH Obstbau'?, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd unp Fischerei, ferner der Kleinbaudel, falls er Lebens- und Futtermittel nur unmittelbar an Verbraucher absetzt. So weit solche Betriebe aber durch andere Kriegsverorduuuge», ichou Beschränkungen unterworfen sind, behält es hiebei sein Bewenden. Andererseits brauchen Händler, die schon bisher auf Grund einer Kriegsvcrordnung der Erlaubnis zum Gondel mit bestimmten Lebens- und Futtermitteln bedür- und diese erhalten haben, z. B. die Viehhändler, keiner! neuen Erlaubnis. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist beim Ortsvorsteber ainnbringen. Der Gemeinderar amim zu dem Gesuch Steilung und legr es dem ObcraM
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rat regte er an, alles in Italien befindliche Eigentum deutscher Staatsangehöriger zu beschlagnahmen. Das wäre natürlich ein Kriegsfall.
Wie aber, wenn die große Offensive, wozu alle Aussicht vorhanden ist, verpufft, wenn sic ergebnislos zusammenbricht? Italien hat seither gegen Oesterreich- Ungarn allein wenig Seide gesponnen, wenn es mit einigen deutschen Divisionen noch zu kämpfen haben wird, werden seine militärischen Aussichten nicht besser werden. Und über die wirtschaftlichen Prospekte nach den: Kriege, in dem Deutschland hoffentlich alle „Sentimentalität" tatsächlich und wirklich verlieren gelernt hat, bedarf es keines Wortes. Es ist daher kein geringes ^ Wagnis, das Italien jetzt, wie es scheint, auf sich nehmen will. Ganz ausgeschlossen ist es ja nicht, daß einige neutrale Blätter Recht hätten, die behaupten, bis zum -völligen Bruch werde es die italienische Regierung nicht kommen lassen, sie beabsichtige vorläufig nur ei-- lM Druck «np Deutschland auszuüben, von dem matt sich wengistens einen moralischen Erfolg verspreche. Aber es bleibt gefährlich, jetzt, wo überall Minen liegen^ mit dem Feuer zu spielen. Ueberdies hat Italien zu irgendwelchem Druck auf Deutschland gar keine Veranlassung, es sei denn, daß es damit eigene Schuld verlocken wollte; schließlich aber könnte auch Deutschland die Geduld ansgehen. — Italien hat sein Schicksal in der Hand, es mag tun, was es nicht mähr fassen kann. Die Folgen werden nicht ansbleiben. . . ,
ktiM TWsbmchl. MH.
Gvsße» Hauptquartier-, de» 19. Juli
Westlicher Kriegsschauplatz. i
Im Sommcgebiet wurde gestern abend das Dorf Longue- val und das östlich an das Dorf anstoßende Gehölz Del- ville von dem Magdeburger Infanterieregiment Sir. 26 und dem Altenburger Regiment in hartem Kampfe den Engländern wieder entrissen, die neben großen blutigen Verlusten 8 Offiziere, 280 Mauu an Gefangenen einbüßten und eine beträchtliche Zahl von Maschinengewehren in unserer Hand ließen.
Feindliche Angriffe gegen unsere Stellungen nördlich Ovilliers, sowie gegen den Südrand von Pozicres wurden , bereits durch Sperrfeuer unterbunden und hatten nirgends j den geringsten Erfolg.
vor, das darüber unter Verziehung von zwei Vertretern des H jndels entscheidet. Die Verordnung hat die Errichtung der zuständigen Stellen der Landeszentralbehörde überlassen -md nur vorgcschrieben, daß der Vorsitzende ein Beamter sein -uß und Vertreter des Handels beizuziehen sind. Dadurch, dos; in Württemberg die Stellen bei den Oberämtern errichtet werden, ist dem Bedürfnis Rechnung getragen, daß die Fülle der zu erwartenden Anträge ihrer raschen Erledigung wegen auf eine ausreichend große Zahl von Stellen, die außerdem von den Beteiligten leicht zu erreichen und, verteilt wird. Dein anderen Bedürfnis, daß bei den Mitgliedern der Handelsstellen ein ausreichender Ueberblick über die volkswirtschaftliche Lage im Lebens- und Futter- mittelhaudel in größereu Handelsgebicten vorhanden sein
aß. sucht die Nnssühruugsversügung dadurch zu erreichen, daß sie die Auswahl der Handelsbeisitzer der Zentralstelle Gr (Mwerbe und Handel überträgt und vorschreibt, daß in Mi Oberämtern, die zu demselben Handelskammerbezirk Mären, dieselben Haudelsbeisitzer beizuziehen sind. Der : >1 der Verordnung enthält eine neue Strafandrohung nzeu unlautere Machenschaften, die den Preis für Lebens- -.d Futtermittel zu steigern bestimmt sind; sie ist insbe- > andere gegen den Kettenhandel gerichtet: damit wird dem viel geäußerten Wunsche Rechnung getragen, solche unlau- '.n.u Elemente zur verdienten Strafe zu ziehen. Es ist zu MMu, daß nunmehr den Gerichten eine ausreichende ^ Grundlage au die Hand gegeben ist. Die Beobachtung so- , Omi, daß mit Anerbietungen zum Erwerb von Lebens- und. vu larmitielu und mit der Aufforderung zu Preisangeboten - effentlicheu Blättern viel Unfug getrieben wird, hat dazu M hrt, in Z 12 der Verordnung solche Anzeigen von poli- üicher Genehmigung abhängig zu machen und Jrrtümer !
' -'Müde Angaben in solchen Anzeigen über die geschäft- '
: n Verhältnisse des Anzeigenden, über die Mengen der 1 zar Verfügung stehenden Vorrat- sowie über Anlaß oder a,- ,' qs.,r-",ss, oh-r der mg von Le-
. ... . Vwr., ,...G uin.r Eirase zu stellen