Stuttgart, 29.

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Gestern nachmittag war

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ver Presse Gelegenheit gegeben, über die Aufgaben und die Tätigkeit ddr Landcsversorgungsstelle Mitteilungen zu erhalten und deren Einrichtungen im Landesgewerbemu- seum zu besichtige!:. Durch die zweistündigen Ausführun­gen des Regiernngsrats S ch ü l e erhielt man einen deut­lichen Einblick, wie groß die Schwierigkeiten sind, die hier einer geordneten Regelung der Lebensmittelversor­gung entgegenstchen, wie die Landcsversorgungsstelle sich bemüht, auf organisatorischem Wege alles zu leisten, um jedem einzelnen das Durchhalten zu ermöglichen und zu erleichtern. Die Zentralstelle für Gewerbe und Han­del hatte schon von Anfang an mit den wirtschaftlichen fragen des Krieges sich zu beschäftigen. Sie war sich klar, daß in dieser Zeit besonders die Interessen der Minderbemittelten zu wahren sind. Andererseits sollen Eingriffe in das wirtschaftliche Leben nur insoweit erfolgen, gls sie mit dem Ziel der Sicherheit der Ernäh­rung der, ganzen Bevölkerung vereinbart werden können. Tie Versorannasstelle hat nachdrücklich den Standpunkt vertreten, daß der Handel in dieser Zeit sich die schärf­sten Ueberwachungs maßregeln gefallen lassen muß. In weitem Maße sind den Kommnnalverbänden durch das Reich Befugnisse übertragen worden, die sich zunächst auf die Brot- und M e hl v erso r g n n g er­streckten und zwar mit guter Wirkung. Die Zentralstelle hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Trüschling von Höchstpreisen zweckmäßig, ja notwendig sein kann, daß sie aber nur unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. Eine bloße Höchstpreisieüsehung kann unter Umständen sehr schädlich wirken: ne ist nur bei'gem'wender Ware und im Kleinhandel wirksam. In der Tat sind die betr. Vorschriften in kaum 5 v. H. von allen Fällen eingebalten worden.

In der Frage der Organisation der Versor­gungsregelung ist es unbedingt notwendig, die klei­nen Kommunalverbände in einen Hauptvertei­lungsbezirk zusammenzuschließen, der einen Aus­gleich zwischen den einzelnen Gemeinden herbeizuführen bat. Diese Verteilungsbezirke müssen den Verbrauch re-

Bekanntmachung.

Zufolge oberamtlicher Verfügung ist alles jetzt noch vor­handene Heu der Ernte 1915 für die Heeresverwaltung be­schlagnahmt.

Das Heu wird in den nächsten Tagen durch den be­stellten Aufkäufer, Gemeinderat Karl Rath, ausgenommen und ist sofort zur Verladung auf den Bahnhof zu liefern.

Das Kgl. Oberamt betont ausdrücklich, daß auch für Pferde kein altes Heu mehr belassen werden darf und alle diesbezüglichen Gesuche abgelehnt werden müssen.

Der Höchstpreis für Heu beträgt 6 Mark und wird franko Bahnhof Wildbad bezahlt. Wenn die Beifuhr von der Stadtgemeinde besorgt wird, werden ihre Kosten am Höchstpreis abgezogen.

Wildbad, den 30 Juni 1916.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung der Grundstücke der Wilhelmine Seitz geb. Keller in Christofs­hof kommt der Versteigerungstermin vom 4. Juli 1916 - Nr. 144 d. Bl. in

M-gfall.

Wildbad, 30. Juni 1916.

Kommissär:

Bezirksnotar Breh m.

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zirke, die ihnen von der Reichszentrale angewiesen wer- den, gesammelt abführen. Wir in Württemberg haben, in: Unterschied zum Reich, immer angestrebt, durch Lan­desregelung diesen Zusammenschluß der württ. Bezirke zu erreichen. Wir waren auch lange Zeit die ersten, die die Freizügigkeit in der Brotkarte inner­halb des Landes besessen haben. Mit der Schaffung der größeren Gebiete ist auch die Möglichkeit geboten, den Großhandel in größerem Maße heranzuziehen, voraus­gesetzt, daß man ihn so in der Hand hat, daß er keine Extravaganzen sich leistet. Er ist in der Lage, unter Ersparnis der Frachtunkosten schneller die Vorräte her­beizuführen, sie zu pflegen und zu erhalten.

Ueber das Verhalten von Bayern und Württemberg betr. der Abschließung desButter - und Käsegebiets ist viel geklagt worden. Wer mit Unrecht. Denn wir haben nach wie vor große Mengen von Fett außer Land gelassen und nur soviel zurückbchalten, als uns nach der Bevölkerungszahl und den Bedürfnissen zukommt. Herr von Batocki hat uns zngestanden, daß für die Dauer der provisorischen Regelung Württemberg nicht mit mehr Ablieferungen in Anspruch ge­nommen werden wird, als bisher und daß dies bei der endgültigen Regelung im wesentlichen auch so blei­ben wird. Die Vertragssreiheit im Bezug von Butter und Käse zwischen Klein- und Großhändler haben wir ge­lassen, den Großhandel aber unter polizeilichen Zwang gestellt. Es kommen hier annähernd 2000 Erzeuger, 2000 Großhändler und 19 000 Kleinhändler, die sich zusam­mengeschlossen, in Betracht. Mit dem Tag der Ein­führung der Buttermarke hat sich der Verbrauch um ca. 50 v. H. gesteigert!

Tie Eierversorgung in gleicher Weise durch­zuführen, d. h. die gesamte Produktion zu erfassen, war nicht möglich. Tie württ. Regierung hat sich darauf be­schränkt, die einzelnen Bezirke zusammenzufassen und die Eier gleichmäßig durch Unterhändler zu verteilen, die nur 50 v. H. der aufgekauften Eier verkaufen dürfen, wäh­rend über die restlichen 50 v. H. die Landesversorgungs­stelle verfügt, die dam: jedem Bezirks Händler anweist, wo-

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Die Mitglieder des Kurvereins werden gebeten, ihre leerstehenden Zimmer zum Aushang am Verkehrs­bureau und zur Aufnahme in den gedruckten Wohnungs­nachweis von jetzt an wieder anzumelden.

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keine Einheitspreise festgesetzt. Die nach Stutt­gart bestimmten Eier gehen an die Nahrungsmittelversor- gung Stuttgart; das ist aber ein Tropfen auf einen heißen Stein. Die Eier werden nur aufgebraucht für Kranke in den Lazaretten und Krankenhäusern. Die Eiernot rührt davon her, daß wir in Friedenszeiten große Mengen eingeführt haben: Für Stuttgart im Frieden an­nähernd 24 Wagen in der Woche, jetzt für dias ganze Land 3 in der Woche. Auch der Eierschmuggel vom Land in die Stadt verursacht große Mißstände in der Eierversorgung.

Aehnlich liegen die Verhältnisse bei Gemüse und Obst: Nach den schlimmen Erfahrungen vom letzten Jahr in der Durchführung der Höchstpreise können dieses Jahr die Gemüsepreisfestfetzungen nicht durchgesetzt werden. Wir find in Württemberg die einzigen, die den gröblichsten Preissteigerungen dadurch zu begegnen versucht haben, daß wir den Aufkauf der Mas­sen von Gemüse und Obst erschweren und unter eine ge­wisse Kontrolle bringen; wir haben vorgeschrieben, daß der Großhandel konzessioniert wird, daß ihm gewisse Be­schränkungen durch die Landesversorgungsstclle auferlegt werden, daß die Verarbeiter von Gemüse und Obst nicht mehr frei aufkaufen dürfen, sondern sich der Vermittler zu bedienen haben, die Nach Unseren Weisungen tätig sind. Wir haben dadurch erreicht, daß die wie Pilze aus dem Boden gewachsenen Konservenfabriken nichts , mehr bekommen können, daß mancher Kauf wieder rück-- gängig gemacht werden mußte. Für Einmachzuk- ker stehen uns 12000 Doppelzentner zur Verfügung; das macht auf den Kopf der Bevölkerung ein Pfund aus!

Am Schluß seiner Ausführungen gab Regierungs­rat Schule bekannt, daß die Zentralstelle in Aussicht ge­nommen habe, in nächster Zeit eine Ausstellung im Lan- desgewerbemnseum zur Belehrung für Obst- und Ge­müsebehandlung zu veranstalten. ^ _^

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