' (-) Radolfzell, 23. März. (Festnahme.!) An
der Grenzsperre bei Singen sind drei Franzosen sesr- qenommen worden. Sie werden in das Gefangenenlager Münsingen übergefübrt werden.
(--) Freibnrg, 23. März. Der Bürgerausschuh hat den Voranschlag für 1916 einstimmig genehmigt. Bei der Beratung hatte der Stadtrat eine Teuerungs- Vorlage eingebracht, die den städtischen Beamten und Arbeitern mit einem Einkommen bis zu 2400 Mark zugute konrmen soll. Bisher war der Einkommens- Höchstsatz auf 2100 Mk. festgesetzt gewesen. Auch die ledigen Arbeiter sind fetzt in die Teuerungszulage eingeschlossen. Auch eine Besserstellung der aushilfsweise be- s schästigten Arbeiter ist vorgesehen' Der Bürgerausschuß stimmte der Vorlage zu.
(-) Göggingen b. Donaneschingen, 23. März. Bei Ackerarbeiten wurde die 29jährige Ehefrau des im Felde stehenden Landwirts Otto Willmann von einer scheu gewordenen Kuh zu Boden geworfen. Tie Frau kam unter den Wagen, wurde überfahren und getötet.
(-) Evang. TerrnenSronn, 23. März. HEr drosselt.) Das einjährige Töchterchen des Landwirts Joh. Lohmann wurde an einer Schnur im Kinderwagen hängend tot aufgefunden. Das Kind war an der Schnur befestigt worden, um ein Herausfallen aus dem Wagen zu verhüten.
t-) Sterlingen bei Stockach, 23. März. (Brand., Durch Feuer wurde in Wiechs Wohn- und Oekonomie- gebäude der Brüder Binder vollständig zerstört. Es konnte nahezu nichts gerettet werden. Man vermutet Brandstiftung.
(--) Leonberg, 23. März. (Früchtchen.) Aus Münklingen wurden gestern drei junge Bürschchen einliefert, die in ihrem Uebermnt eine Banmanlage beschädigten, ein Feldhänschen zerstörten und aufgestellte Hopfenstangen umwarfen.
Gerichtssaal.
Wo das Gold hinkommt.
(-) Konstanz, 233. Wegen verbotener Go ld aus- fuhr hatten sich vor der Strafkammer drei Männer zu verantworten. Ter 40jährige verheiratete Hausierer Konstantin Ulmschneider hatte 27160 Mark Gold angesammelt. Er wußte zwei Fabrikarbeiter zu bestimmen, ihm das Gold in der nahen Schweiz umzuwechseln. Den namhaften Gewinn verteilten die drei unter sich. Doch man kam der Sache auf die Spur, verhafftete das Kleeblatt und der Staatsanwaltschaft gelang es auch, das umgewechselte Geld im Betrag von ä? 160 Mar! bei dem Hausierer zu beschlagnahmen. Tie Strafkammer verurteilte den U. zu 6 Monaten Gefängnis, 5520 Mark Geldstrafe, die im Falle der Uneinbringlichkeit in ein weiteres Jahr Gefängnis umgewandelt werd n, uns zum ^Wertersatz von 24000 Mark. Einer seiner Gehilfen erhielt 3 Monate Gefängnis und die gleichen Geldstrafen wie Ü., der andere 2 Atonale Gefängnis, 2400 Mark Geldstrafe oder weitere 6 Monate Gefängnis und 1200 Mark Wertersatz. (Schw. Merkur.)
Württemberg.
(-) Stuttgart, 23. März. Von Zeichenlehrer' Schlipf in Schordorf ist der Erlös einer von ihm mit seinen Schülern veranstalteten Ausstellung im Betrage von 1010 Mark dem Kriegsministerium zu Unterstützungen für verstümmelte Krieger, und für bednr't ge Hinterbliebenen gefallener Krieger überwiesen Nwrd'N.
(--) Aalen, 23. März. (O r tsvorsteherwah l) Bei der gestern in Schechingen hiesigen Oberamls vorgenommenen Neuwahl eines Ortsvorsteh?rs wurde Obe"- amtssparkassenkontrolleur Frankenreuther-EIlwangen mit 89 von 110 abgegebenen Stimmen gewählt. Ein Gegm- kandidat erhielt nur 21 Stimmen.
(--) Birkenfeld, O.-A. Neuenbürg, 23. März. (Amtsjubiläum.) Schultheiß Immanuel Holzschuh feierte am letzten Sonntag sein 25jähriges Amtsjubi- länm.
(-) Baiersbronn, 23. März. (Brand.) In letzter Nacht ist das zu den staatlichen Schotterwerken gehörige Quetschwcrk niedergebrannt. Die Entstehuugs- ursache des Feuers steht noch nicht sicher fest. . .
Lokales.
— Haus- und Notfchlachtungcn Nach einer Verfügung des Ministeriums des Innern ist mit sofortiger Wirkung die Vornahme von Hausschlachtnngen und der Vertrieb von Fleisch aus solchen, abgesehen von Notschlachtungen, bis zum 15. April einschließlich verboten. Als Hausschlachtung gilt jede Schlachtung, bei der das gewonnene Fleisch zum überwiegenden Teil in der Wirtschaft oder im Haushalt des VieWalters, eines nichtgewerblichen Auftragegbers, oder in der Wirtschaft oder im Haushalt des die Schlachtung vornehmenden oder in Auftrag gebenden Wirts Verwendung finden soll. Jede Notschlachtung ist innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung dem Oberamt, in Stuttgart dem Stadtschultheißen- amt, anzuzeigen. Die Abgabe von Fleisch aus Notschlachtungen an Dritte gegen Entgelt ist verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung sind mit Gefängnis bis zu 8 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bedroht.
— Vom Roten Kreuz. In der neuesten Nummer der Mitteilungen des Württ. Landesvereins vom Roten Kreuz wird bekanntgegeben, daß aus Anlaß des Geburtsfestes des Königs an gegen 1400 Mitarbeiter des Roten Kreuzes in Stadt und Land das neugestiftete ...Charlottenkreuz" verliehen wurde.
— Beschlagnahme von Spinnstoffen. Das Kriegsmiuisterium macht darauf aufmerksam, daß die von der Bekanntmachung betreffend Veräußerungs- und Verarbeituugsverbot für reine Schafwolle, Kamelhaare, Mohair, Alpaka, Kaschmir oder andere Tierhaare, sowie deren Halberzeugnisse und Abgänge vom 31. Dezember 1915 Nr. VT i. 770/12.15. K.R.A. betreffend Spinnstoffe und Tierhaare nach dem 31. März 1916 enteignet werden, sofern sic bis zu diesem Zeitpunkt nicht der Krieaswollbedarfakttenaeseltichaft, Berlin S.W. 48, Ver
längerte Hedemannsiräße 3 oder der Vereinigung des BaumwoÜhandels, Leipzig, Fleischerplatz Nr. 1, zum Verkauf angeboten sind. Lediglich bei Fabrikanten werden solche Vorräte an Spinnstoffen und Tierhaaren nicht enteignet werden, für die bis zum 31. März 1916 feste Heeres- oder Marineaufträge im Sinne des Paragraph 4 der angezogenen Bekanntmachung vorliegen.
Handel uns Berkehr.
(-) Siu.tgart, 23. März. (S ch t a ch t v i e h m a r k t.) Auf den och.achlviehmarkt wurden zugetrieben: 580 Grrßv.ch, 415 Kälber und ISS Schweine. Unverkauft sind: 83 Großvieh. Die Preise Pud sagende: Ochsen 1. Qualität 198—202, 2. Qualität 192-190; Bullen 1. Qualität 174—179; Stiere 1. Qualität 194—198; Iungrinder 2. Qualität 185—193, 3. Qualität 175-184; Kälber 1. Qualität 195—201, 2. Qualität 185—193, 3. Qualität 172—182. Schweine über 140 Kilo 00, von 120 bis 140 Kilo 142, von 110—120 xno 135, von 100—110 Kilo 130, von 91—100 Kilo 118, von 81—90 Kilo 107, von 71 bis 80 Kilo 96, von 61—70 Kilo 91, unter 60 Kilo 00. Sauen von 120—150 Kilo 124. Verlauf des Marktes: Schweine ge? sucht, Großvieh langsam, Kälber mäßig belebt.
Guter Patrouillengang.
Einer Patrouille der 7. Kompagnie eines Reserve-Regiments, Führer: Wehrmann Franz Bihl aus Dietingen, Oberamt Rottweil, Teilnehmer: Kriegsfreiwillige Kart Haag aus Frankeubach, Oberamt Heilbronn und Karl Müller aus Groß- sachsenheim, Oberamt Vaihingen a. Enz, gelang es in der Nacht vom 19. zum 20. November 1915 einen englischen Offizier abzuschießen und verwundet einzubringen, wodurch wertvolle Feststellungen ermöglicht wurden. Die Patrouille traf etwa 2 Uhr nachts an einem 100 Meter vor der englischen Stellung sich hinziehcnöen Hohlweg mit einer englischen sechs Mann starken Patrouille zusammen. Die Patrouille des Wehrmanns Bihl sah, am diesseitigen Hohlivegrnnd auf Lauer liegend, die Engländer sich nähern, ließ sie bis auf 10 Meter herankommen und
eröffnet«: dann das Feuer, das die Engländer erwiderten. K>er
vorderste der Engländer stürzte auf einen der ersten deutschen Schüsse. Jetzt ging Wehrmann Bihl und Kriegsfreiwilliger Haag in den Hohlweg hinunter und aus den jenseitigen Rand hinauf, um den verwundeten Engländer zu holen. Es gelang Bihl und Haag, trotzdem englische Handgranaten neben ihnen
einschlugen, den verwundeten Engländer in den Hohlweg hinunter- zuzichcn, während Mütter am diesseitigen Hohlwegrand schuß
bereit liegend verhinderte, daß die übrigen Engländer die Bergung störten. Nun wurde Müller in die Stellung zurück- geschickt, um Hilfe zu holen, Bihi und Haag blieben am diesseitigen Hohlmegrand als Warze liegen, wobei sie,weitere 10 Engländer .aus der feu:o.i„-.-u Steilung herankommen sahen, die sich aber nur bis auf 40 Meier heranwagten und dann wieder zurückgingcn. Unte.de.sen wo.' die Hnfsmannschaft cinge- troffcn, der Engländer wurde in ein Gebüsch geschasst, auf eme Bahre geladen und von 2 Krankenträgern in den deutschen Graben getragen. Im Revier, wo der' Verwundete sofort in ärztliche Behandlung kam, stellte sich heraus, daß es ein Offizier war. Jeder der drei Teilnehmer erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse. ,
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