' (-) Radolfzell, 23. März. (Festnahme.!) An

der Grenzsperre bei Singen sind drei Franzosen sesr- qenommen worden. Sie werden in das Gefangenen­lager Münsingen übergefübrt werden.

(--) Freibnrg, 23. März. Der Bürgerausschuh hat den Voranschlag für 1916 einstimmig genehmigt. Bei der Beratung hatte der Stadtrat eine Teuerungs- Vorlage eingebracht, die den städtischen Beamten und Arbeitern mit einem Einkommen bis zu 2400 Mark zugute konrmen soll. Bisher war der Einkommens- Höchstsatz auf 2100 Mk. festgesetzt gewesen. Auch die ledi­gen Arbeiter sind fetzt in die Teuerungszulage einge­schlossen. Auch eine Besserstellung der aushilfsweise be- s schästigten Arbeiter ist vorgesehen' Der Bürgerausschuß stimmte der Vorlage zu.

(-) Göggingen b. Donaneschingen, 23. März. Bei Ackerarbeiten wurde die 29jährige Ehefrau des im Felde stehenden Landwirts Otto Willmann von einer scheu ge­wordenen Kuh zu Boden geworfen. Tie Frau kam un­ter den Wagen, wurde überfahren und getötet.

(-) Evang. TerrnenSronn, 23. März. HEr dros­selt.) Das einjährige Töchterchen des Landwirts Joh. Lohmann wurde an einer Schnur im Kinderwagen hän­gend tot aufgefunden. Das Kind war an der Schnur befestigt worden, um ein Herausfallen aus dem Wagen zu verhüten.

t-) Sterlingen bei Stockach, 23. März. (Brand., Durch Feuer wurde in Wiechs Wohn- und Oekonomie- gebäude der Brüder Binder vollständig zerstört. Es konnte nahezu nichts gerettet werden. Man vermutet Brandstiftung.

(--) Leonberg, 23. März. (Früchtchen.) Aus Münklingen wurden gestern drei junge Bürschchen ein­liefert, die in ihrem Uebermnt eine Banmanlage be­schädigten, ein Feldhänschen zerstörten und aufgestellte Hopfenstangen umwarfen.

Gerichtssaal.

Wo das Gold hinkommt.

(-) Konstanz, 233. Wegen verbotener Go ld aus- fuhr hatten sich vor der Strafkammer drei Männer zu verantworten. Ter 40jährige verheiratete Hausierer Kon­stantin Ulmschneider hatte 27160 Mark Gold angesam­melt. Er wußte zwei Fabrikarbeiter zu bestimmen, ihm das Gold in der nahen Schweiz umzuwechseln. Den namhaften Gewinn verteilten die drei unter sich. Doch man kam der Sache auf die Spur, verhafftete das Klee­blatt und der Staatsanwaltschaft gelang es auch, das umgewechselte Geld im Betrag von ä? 160 Mar! bei dem Hausierer zu beschlagnahmen. Tie Strafkammer ver­urteilte den U. zu 6 Monaten Gefängnis, 5520 Mark Geldstrafe, die im Falle der Uneinbringlichkeit in ein weiteres Jahr Gefängnis umgewandelt werd n, uns zum ^Wertersatz von 24000 Mark. Einer seiner Gehilfen erhielt 3 Monate Gefängnis und die gleichen Geldstrafen wie Ü., der andere 2 Atonale Gefängnis, 2400 Mark Geldstrafe oder weitere 6 Monate Gefängnis und 1200 Mark Wertersatz. (Schw. Merkur.)

Württemberg.

(-) Stuttgart, 23. März. Von Zeichenlehrer' Schlipf in Schordorf ist der Erlös einer von ihm mit seinen Schülern veranstalteten Ausstellung im Betrage von 1010 Mark dem Kriegsministerium zu Unterstütz­ungen für verstümmelte Krieger, und für bednr't ge Hin­terbliebenen gefallener Krieger überwiesen Nwrd'N.

(--) Aalen, 23. März. (O r tsvorsteherwah l) Bei der gestern in Schechingen hiesigen Oberamls vor­genommenen Neuwahl eines Ortsvorsteh?rs wurde Obe"- amtssparkassenkontrolleur Frankenreuther-EIlwangen mit 89 von 110 abgegebenen Stimmen gewählt. Ein Gegm- kandidat erhielt nur 21 Stimmen.

(--) Birkenfeld, O.-A. Neuenbürg, 23. März. (Amtsjubiläum.) Schultheiß Immanuel Holzschuh feierte am letzten Sonntag sein 25jähriges Amtsjubi- länm.

(-) Baiersbronn, 23. März. (Brand.) In letzter Nacht ist das zu den staatlichen Schotterwerken gehörige Quetschwcrk niedergebrannt. Die Entstehuugs- ursache des Feuers steht noch nicht sicher fest. . .

Lokales.

Haus- und Notfchlachtungcn Nach einer Verfügung des Ministeriums des Innern ist mit soforti­ger Wirkung die Vornahme von Hausschlachtnngen und der Vertrieb von Fleisch aus solchen, abgesehen von Not­schlachtungen, bis zum 15. April einschließlich verboten. Als Hausschlachtung gilt jede Schlachtung, bei der das gewonnene Fleisch zum überwiegenden Teil in der Wirt­schaft oder im Haushalt des VieWalters, eines nicht­gewerblichen Auftragegbers, oder in der Wirtschaft oder im Haushalt des die Schlachtung vornehmenden oder in Auftrag gebenden Wirts Verwendung finden soll. Jede Notschlachtung ist innerhalb 24 Stunden nach der Schlach­tung dem Oberamt, in Stuttgart dem Stadtschultheißen- amt, anzuzeigen. Die Abgabe von Fleisch aus Not­schlachtungen an Dritte gegen Entgelt ist verboten. Zu­widerhandlungen gegen diese Verfügung sind mit Ge­fängnis bis zu 8 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bedroht.

Vom Roten Kreuz. In der neuesten Num­mer der Mitteilungen des Württ. Landesvereins vom Roten Kreuz wird bekanntgegeben, daß aus Anlaß des Geburtsfestes des Königs an gegen 1400 Mitarbeiter des Roten Kreuzes in Stadt und Land das neugestiftete ...Charlottenkreuz" verliehen wurde.

Beschlagnahme von Spinnstoffen. Das Kriegsmiuisterium macht darauf aufmerksam, daß die von der Bekanntmachung betreffend Veräußerungs- und Verarbeituugsverbot für reine Schafwolle, Kamelhaare, Mohair, Alpaka, Kaschmir oder andere Tierhaare, sowie deren Halberzeugnisse und Abgänge vom 31. Dezember 1915 Nr. VT i. 770/12.15. K.R.A. betreffend Spinn­stoffe und Tierhaare nach dem 31. März 1916 ent­eignet werden, sofern sic bis zu diesem Zeitpunkt nicht der Krieaswollbedarfakttenaeseltichaft, Berlin S.W. 48, Ver­

längerte Hedemannsiräße 3 oder der Vereinigung des BaumwoÜhandels, Leipzig, Fleischerplatz Nr. 1, zum Verkauf angeboten sind. Lediglich bei Fabrikanten wer­den solche Vorräte an Spinnstoffen und Tierhaaren nicht enteignet werden, für die bis zum 31. März 1916 feste Heeres- oder Marineaufträge im Sinne des Paragraph 4 der angezogenen Bekanntmachung vorliegen.

Handel uns Berkehr.

(-) Siu.tgart, 23. März. (S ch t a ch t v i e h m a r k t.) Auf den och.achlviehmarkt wurden zugetrieben: 580 Grrßv.ch, 415 Kälber und ISS Schweine. Unverkauft sind: 83 Großvieh. Die Preise Pud sagende: Ochsen 1. Qualität 198202, 2. Qua­lität 192-190; Bullen 1. Qualität 174179; Stiere 1. Qua­lität 194198; Iungrinder 2. Qualität 185193, 3. Qualität 175-184; Kälber 1. Qualität 195201, 2. Qualität 185193, 3. Qualität 172182. Schweine über 140 Kilo 00, von 120 bis 140 Kilo 142, von 110120 xno 135, von 100110 Kilo 130, von 91100 Kilo 118, von 8190 Kilo 107, von 71 bis 80 Kilo 96, von 6170 Kilo 91, unter 60 Kilo 00. Sauen von 120150 Kilo 124. Verlauf des Marktes: Schweine ge? sucht, Großvieh langsam, Kälber mäßig belebt.

Guter Patrouillengang.

Einer Patrouille der 7. Kompagnie eines Reserve-Regi­ments, Führer: Wehrmann Franz Bihl aus Dietingen, Ober­amt Rottweil, Teilnehmer: Kriegsfreiwillige Kart Haag aus Frankeubach, Oberamt Heilbronn und Karl Müller aus Groß- sachsenheim, Oberamt Vaihingen a. Enz, gelang es in der Nacht vom 19. zum 20. November 1915 einen englischen Offizier abzuschießen und verwundet einzubringen, wodurch wertvolle Fest­stellungen ermöglicht wurden. Die Patrouille traf etwa 2 Uhr nachts an einem 100 Meter vor der englischen Stellung sich hinziehcnöen Hohlweg mit einer englischen sechs Mann starken Patrouille zusammen. Die Patrouille des Wehrmanns Bihl sah, am diesseitigen Hohlivegrnnd auf Lauer liegend, die Eng­länder sich nähern, ließ sie bis auf 10 Meter herankommen und

eröffnet«: dann das Feuer, das die Engländer erwiderten. K>er

vorderste der Engländer stürzte auf einen der ersten deutschen Schüsse. Jetzt ging Wehrmann Bihl und Kriegsfreiwilliger Haag in den Hohlweg hinunter und aus den jenseitigen Rand hinauf, um den verwundeten Engländer zu holen. Es gelang Bihl und Haag, trotzdem englische Handgranaten neben ihnen

einschlugen, den verwundeten Engländer in den Hohlweg hinunter- zuzichcn, während Mütter am diesseitigen Hohlwegrand schuß­

bereit liegend verhinderte, daß die übrigen Engländer die Ber­gung störten. Nun wurde Müller in die Stellung zurück- geschickt, um Hilfe zu holen, Bihi und Haag blieben am dies­seitigen Hohlmegrand als Warze liegen, wobei sie,weitere 10 Engländer .aus der feu:o.i-.-u Steilung herankommen sahen, die sich aber nur bis auf 40 Meier heranwagten und dann wie­der zurückgingcn. Unte.de.sen wo.' die Hnfsmannschaft cinge- troffcn, der Engländer wurde in ein Gebüsch geschasst, auf eme Bahre geladen und von 2 Krankenträgern in den deutschen Graben getragen. Im Revier, wo der' Verwundete sofort in ärztliche Behandlung kam, stellte sich heraus, daß es ein Offi­zier war. Jeder der drei Teilnehmer erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse. ,

Wetterbericht.

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