Liedrrkranz Wildbad.
Samstag, den 12. April d. I. abends 8 Uhr bei Mitglied Pfeiffer
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Mauls und Klauenseuche betreffend.
Nachdem die Maul- und Ktauensruche in den benachbarten württembergischen Ober- omtSbezirken zum Teil wieder in erheblichem Umfang ausgetreten ist und dadurch der dieSs. Amtsbezirk als bedroht erscheint, wird auf Grund deS§20 de-ReichSviehseuchenge» setzeS § 64 der bad. Vollz. Verordnung zu derselben vom 19. Dez mber 1895 angeordnet daß die Führer von Vieh, Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aus den OberamtS- bezirken Leonberg, Baihingen a. E., Maulbronn, Calw und Neuenbürg in den Amtsbezirk Pforzheim etngeführt werden soll, im V-sttze tierärztlicher Zeugnisse sein müssen, in welchen bezeugt ist, daß nach dem Ergebnis der von dem Tierärzte eingezogenen Erkundigungen oder Besichtigung der zu transportierenden Tiere diese seil mindistens 5 Tage» in seuchenfreiem Zustand in der Gemarkung sich befanden, in welcher ihre Untersuchung erfolgte und daß in dieser Gemarkung keine an Maul- und Klauenseuche erkrankten Tiere find.
Zuwiderhandlungen werden nach § 66 Z. 4 leS ReichSviehseuchengesetzeS mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.
Vorstehendes wird hiemit höheren Auftrags zufolge bekannt gemacht.
Wildbad, den 9. April 1902.
Stadtschulthritzcnamt: Bühner.
Württembcrgische Privat-Feuerversicherungs-
Gesellschaft in Stuttgart.
Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß die am 22. März d. I. stattgehabte ordentliche Generalversammlung der Gesellschafts-Mitglieder auf Grund der Ergebnisse des Geschäftsjahres 1901 die Gewährung
einer Dividende vou 60 Prozent
an die berechtigten Versicherten etnsitmmig genehmigt hat.
SatzungSgemäß erfolgt die Austeilung dieser Dividende mittels Abrechnung an dem im Jahre 1902 fälligen JahreS-Beitrag, in dem Falle des § 128 Absatz 2 der Satzung durch Barzahlung.
DaS VerstcherungSkapital, welches im Jahre 1902 um 41922 776 Marl znge- noMMN hat, ist auf
1109 247 139 Marl in 167709 Policen
gestiegen.
Neue Mitglieder treten sofort in das Dividende-Recht ein, so daß sie schon bei Antritt des zweiten VerstcherungS-JahrS die jeweilig« Dividende beziehen.
Jede gewünschte Auskunft wird von dem Unterzeichneten bereitwilligst erteilt. Wildbad, den 10. April 1902.
Bezirks-Agent
der
Württembergischen Privat Feuerversicherungs-Gesellschaft in Stuttgart
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