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Keine Zwanzigpfennigstücke mehr. Die münzgesetzliche Bekanntmachung, die die Zwanzigpfennigstücke aus Silber dem Kurs entzieht, ist erschienen und enthält dem StaatSanzetger gemäß folgende Bestimmungen deS Bundesrais:

Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber gelten vom 1. Januar 1902 ab nicht mehr als gesetzliche Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Enlös- ung beauftragten Kasten niemand verpflichtet diese Münzen in Zablung zu nehmen.

Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber werden bis zum 31. Dezember 1902 bei den Reichs- und Landeskasten zu ihrem ge­setzlichen Werte sowohl in Zahlung als auch zur Umwechslung angenommen.

Die B-rpflichiung zur Annahme und Umtausche findet auf durchlöcherte und an­ders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht veringerte, sowie auf vrrsäschte Münzstücke keine Anwendung.

Geschlossene Zeit. Mit dem 1. Ad­vent, dem 1. Dezember, begann die sog. stille oder geschlossene Zeit. Insbesondere ist das Abhaleen öffentlicher Tanzbelustigungen an den Sonntagen in der AdvcntSzeit ganz ver­boten während das Tanzen an den Werk­tagen nur mit Genehmigung des Kgi. Ober- amtS stattfinden darf. Die gleichen Grund­sätze finden Anwendung auf Tanzunterhalt-

ungen geselliger Vereine und geschloffener Gesellschaften, welche in Räumen vcranstaltc- werden, in denen ein Wirlschaslsbetrieb, sei es ein öffentlicher, sei cS ein auf die Mit­glieder betreffenden Gesellschaft beschränkter staltfindet. Ausgenommen sind Tanzunter- rtchtserteilungen, sosern solche nicht über diesen Rahmen hinausgehen. Die Adventszeit ende; mit dem Christfest. Am 1. Adventssonntag und am Christfest find überdies öffentliche Schauspiele und Vorstellungen, mit Ausnahme von Konzerten und Vorstellungen an steh­enden Theatern ganz verboten.

Bietigheim, 27. Nov. In einem Far- bengebäude deS hiesigen LtnoleumwerkeS brach heute morgen gegen 2 Uhr Feuer aus. Da dasselbe reichliche Nahrung fand, war das Gebäude in einigen Stunden total niedrrge- brannt. Der Schaden ist sehr beträchtlich. Der Betrieb mußte eingestellt werden.

Maulbronn, 27. Nov. In der Nähe des Füllmenbacherhofes, hiesigen Oberamts wurde heute ein Rudel Wildschweine von ca. 50 Stück gesehen. Auf dieselben wird energisch Jagd gemacht.

Calw. Der BeztckS-Fischer-Verein setzt für das Abschießen von Wafferamsetn und Eisvögeln im Teinachthal eine Prämie von 25 pro Stück aus. Die der Fisch­zucht sehr schädlichen Vögel halten sich in großer Menge an der Nagold und Teinach auf.

Tübingen, 26. Nov. In der seitens deS Reichsgerichts an die hiesige Strafkammer als Vortnstanz zur erneuten Verhandlung zurückverwiesenen Strafsache gegen Bter- broueretbesitzer Marquardt von hier wegen Malzstcuergefährdung (M. war s. Z. zu der Geldstrafe vor ca. 8000 ^ verurteilt wor­den), wurde letzterer heute nach 1'/» tägiger Verhandlung unter Uebernahme sämtlicher Kosten auf die Staatskaffe freigesprochen.

Rotlenlmrg. Das neue kirchliche Amtsblatt enthält einen Erlaß des Bischofs, der sich mit der Tugendsürsorge befaßt, und die Gründung von Lehrlingsveretnigungen dringend empfiehlt.

Spaichingen, 27. Nov. Der Gemeinde­rat Hai heute einstimmig beschlossen, auf Diä­ten zu Gunsten der Stadtkasse zu verzich­ten.

Mergentheim, 29. Nov. Dem Beispiele mehrerer Städte folgend, hat der Gemeinde­rat beschlossen, aus die Gewährung von Diä­ten zu verzichten.

Ravensburg, 29. Nov. In der heu­tigen Sitzung deS GemeinderatS stand u. a. die Beratung über die Anwendung des Ge­setzes betreffend die Entschädigung der Ge­meinderatsmitglieder aus der Tagesordnung. Dieselbe wurde sofort erledigt, indem sämt­liche Gemeinderäie einhellig ohne Debatte auf Gebühren verzichteten.

Brötzingen, 26. Nov. Die hiesige Wald-