W i l d b a d.

Bekanntmachung.

Nachdem in Sprollenhaus hief. Grmein- debezirks die Geflügelcholera auSgebrochcn ist, wird nachstehend die Bestimmung des § 1 der Verfügung des Ministeriums des Innern detr. Maßregeln zur Bekämpfung der Ge- flügelLolera vom 14. April 1899 (Reg. Bl. S. 314) bekannt gemacht:

Der Besitzer von Hausgeflügel (Gänsen, Enten, Hühnern aller Art, Tauben) ist verpflichtet, von dem Ausbruch der Ge- fiügelcholera in seinem Geflügelbestande und von allen verdächtigen Erscheinungen bei demselben, welche den Ausbruch dieser Seuche befürchten lassen, sofort bei der OrtSpolizeibehörde Anzeige zu machen. Auch hat er vom ersten Auftreten der Seuche an sein sämtliches G-flügel von Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, so namentlich von öffentlichen Wegen und Wasserläufen, fern­zuhalten, sowie für die unschädliche Be­seitigung der Cadaver der verendeten oder alS seuchckrank beziehungsweise seuchever- dächtig getödteten Tiere durch Verbrennen oder, wo dieses nicht ausführbar ist, durch Verscharren in mindestens '/» iu tiefen Gruben nach vorheriger Einbettung in frisch abgelöschten Kalk zu sorgen.

Die gleichen Pflichten liegen demjenigen ob, welcher in Vertretung deS Besitzers der Wirtschaft Vorsicht, ferner bezüglich der auf dem Transporte befindlichen Tiere dem Begleiter derselben und bezüglich der in fremdem Gewahrsam befindlichen Tiere dem Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen oder Weiden.

Zur sofortigen Anzeige sind auch die Tierärzte und alle diejenigen Personen ver­pflichtet, welche sich gewerbsmäßig mit der Ausübung der Tierheilkunde beschäftigen, so­wie diejenigen, welche gewerbsmäßig tierische Cadaver beseitigen, verwerten oder bear­beiten, wenn ste, bevor rin polizeiliches Ein­schreiten stattgesunden hat, von dem Ausbruch der Geflügelchotera oder von Erscheinungen unter dem Geflügklstande, welche den Ver­dacht eine» Seuchenausbruchs begründen, Kenntniß erhalten.

Den 14. Mai 1901.

Stadtschultheitzeuarnt: Biitzner.

Bekanntmachung.

Die vom DiözesensuSschuß geprüfttn und justifizierten Rechnungen der evMg. Kirchen- pflege», des Diakonisienfonds pro 1899/1900 liegen vom 20.27. Mai zur Einsicht der ev. Gemeindeglieder aus dem Amtszimmer deS Unterzeichneten auf.

Wildbad, 17. Mai 1901.

Stadtpsarrer Auch-

Liederkranz Wildbad.

Samstag, den 27. Mai d. I. abends 9 Uhr

Singstunde

im

Gasth. z. Eisenbahn.

Wegen einer Besprechung wird voll­zähliges Erscheinen erwartet.

Der Direktor.

W i l d b a d.

betreffend -ieBormusteruug des Pferdebestandes und der Fahrzeuge.

Die Vormusterung der Pferde urch Fahrzeuge im Bezirk Neuenbürg findet statt für die Gemeinden: i //

Stadt Wildbad am DsrmerEg, den 33^Mai 1901 vormittags Hk'/« Uhr zu Wildbad beim kühlen Brunne«; Christophshof, Kälbermuhle, NouneuuüL. SproUnüaus, Sprollenmühle und Gemeinde Enzklösterle am DsnnorstH^M-ÄL/HM-1901, chormittags 11'/» Uhr bet der Kälbermühle Gemeinde Wildbad.

Jeder Pferdebesttzer^hat bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und ZwangSmaß- regeln seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu stellen mit Ausnahme: s) der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren (vom VormusterungStermin ge­rechnet),

b) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schläge unter 3 Jahren, o) der Hengste,

ä) der Stuten, die entweder hochtragend find (Innerhalb der nächsten 4 Wochen ab« fohlen) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, s) der Pferde, welche auf beiden Augen blind find,

k) der Pferde, welche nachweislich bet einer früheren Musterung als kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind,

g) der Pferde unter 1,50 na Bandmaß.

In den unter a bis g aufgeführten Fällen find vom OrtSvorsteher ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bet hochtragenden Stuten (ä) auch der Deckschein beizufügen ist.

Von der Verpflichtung.zur Vorführung ihrer Pferde find u. A. ausgenommen:

l) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufs notwendigen Pferde,

2) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß.

Fahrzeuge, (Wagen) sind in diesem Jahr nur in beschränkter Anzahl vorzustellen. Die Fuhrwerksbesttzer, welche Wagen vorzustellen haben, werden besondere Ladung erhalten. Den -rch^DW-lllOI.

_Stadtschnltheistenamt: Rätzner.

lui ilvoroin »ilMrid.

Nächsten Sonntag, den 19. Mai 1991

von nachmittags 1 Uhr an findet auf dem Turnplätze

das Anturnen

statt. Abends 7 Uhr

Tanz-Anterhaltnng

in -er Turnhalle.

Die activen und passiven Mitglieder mit ihren Familienangehörigen werden hiezu freundlich eingeladen.

Für Nichtmitglieder beträgt das Eintrittsgeld 1 M.

Der Tnrnrat.

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