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u. 8.

Lokales.

Wander-Stickknrsus. Der von der Singer Co. Nähmaschtnen-Akt.-Ges. in Pforz­heim, (Sedanplatz 3) am 21. Januar cr. in dem Ladenlokal des Herrn Bäckermeister Zieste, Hauptstraße Hierselbst eröffnet« Wan- dersttckkursus erfreut sich in den Kreisen der Damenwelt immer lebhafterer Beachtung und es finden sich fortgesetzt im Slicklokale Damen ein, um sich das neue Stickverfahren anzu­sehen , von dessen Einfachheit Jedermann überrascht ist. Auch die im Sticklokal aus­gestellten Stickereien finden fortgesetzte Be­wunderung, so daß es an neuen Anmeld­ungen von solchen, welche die schöne Kunst erlernen wollen, nicht fehlt. Die Erlernung des neuen Stickverfahrens ist mit keinerlei Schwierigkeiten verbunden und bei einigem Fleiß und Ausdauer ist der Erfolg des Un­terrichts ein überraschender. Zu sinnigen Andenken und zu schönen Geschenken im Fa­milienkreise eignet sich wohl nichts so voll­kommen, als GebrauchsgegenstSnde mit dieser reizenden Stickerei eigenhändig geschmückt. Jede gewünschte Auskunft wird im Sticklokal bereitwilligst erteilt, und werden daselbst auch weitere Anmeldungen jederzeit gerne entgegen- genommen.

Die Unruhen in China.

Peking, 23. Jan. Meldung der Agenc- Havas. 25 000 Mann regulärer chinesischer Truppen haben sich in der Nähe von Tschene tingfu angesammelt. Sie stehen einen Tag­marsch von den französischen Truppen ent­fernt. General Voyron hat Anstalten ge­troffen, sie zu bewachen. Der französische Gesandte Pichon richtete an den Prinzen Tsching und Li-Hung-Tschang ein in ent­schiedenem Ton gehaltenes Schreiben, worin er verlangt, daß sich die Chinesen sofort zer­streuen.

Berlin, 24. Jan. Wolffs Bureau mel­det: Gras Waldersee meldet aus Peking vom 22. Januar: Ein kleines.Detachement unter Hauptmann Wangenheim geht auf Wunsch der Behörden zur Beruhigung der Einwohner nach Schaho, 23 Kilometer nord­westlich von Peking, ab.

Peking, 24. Jan. Meldung der Agence HavaS. China will, daß die Mächte die Plätze genau ongeben, an denen die Prüf­ungen zu suspendieren sind, daß sic ferner die Einfuhr von Waffen zur Unterdrückung des Räuberunwesevs (?) gestatten und das Datum für die Zahlung der Entschädigung festsetzen, daß sie eine Erhöhung der Zoll­abgaben gestatten, die Grenzen des Gesandt- fchaftsviertels festsetzen und schließlich denZeit» Punkt für den Abzug der Truppen bestimmen.

Deutschland und Amerika. Die Ver­einigten Staaten von Nordamerika hatten an Deutschland das Ansinnen gestellt, seine Trup­pen aus China zurückzuzichen. Nachdem je­doch die deutsche Regierung erklärt hat, dieser Anregung keine Folge geben zu können, ist der amerikanische Vorschlag wieder fallen ge­laffen worden. Begründet wurde die deutsche Ablehnung damit, daß es unmöglich fei, die Okkupation Pekings und der Provinz Tschili aufzugeben, bevor nicht ernsthafte Garantien für die Erfüllung der Friedensbedingungen vorliegen, insbesondere auch die Zahlung einer ausreichenden Entschädigung gesichert sei.

Rundschau.

Stuttgart, 24. Jan. In der heutigen Sitzung der Kammer gedachte der Minister­präsident Frhr. Schott v. Schottenstein mit warmen Worten seines Vorgängers Frhrn. v. Mittnacht, der so lange Jahre hindurch die Politik Württembergs mit ebenso viel Geschick, wie Festigkeit vertreten habe. Er kündigte eine Vorlage an, aus der hervor«!

gehe, wie hoch auch der König die Verdienste seines Vorgängers schätze. Bezüglich der Verfassungsfrage erklärte der Ministerpräsi­dent, daß die Regierung geglaubt habe, ihr eigenes Ansehen und das des Hauses zu ge­fährden, wenn zum dritten Male eine Vor­lage eingebracht würde, ohne begründete Aus­sicht auf Erfolg.

Stuttgart, 24. Jan. Sehr beach­tenswert für Spezerei- und Viktualienhändler ist ein heute vom Köntgl. Schöffengericht Stuttgart gefälltes Urteil wegen Verfehlung gegen das Nahrungsmittelgesetz. In den letzten Monaten wurden in Stuttgart und anderen Orten in den Kleinhandlungen die von der Firma Schund in Nürnberg zum Versand gebrachten Eßoblaten verkauft und zwar hauptsächlich als Süßigkeiten an Kinder, das Stück zn 1 Pfennig. Diese Oblaten sind viereckig und haben ungefähr die Form eines Oktavblattes, sind in verschiedenen Far­ben hergestcllt, wobei jede Farbe einen an­deren Geschmack (Zitrone, Himbeer, Schoko­lade rc.) zeigt. Die Oblaten sind nun, wie den Verkäufern durch kleinen Aufdruck auf der Verpackung bekannt ist, mit Saccherin gezuckert, dessen Verwendung nach § 2 des Gesetzes vom 6. Juni 1898 als künstlicher Süßstoff zu Nahrungs- und Genußmitteln verboten ist. Die Verkäufer wurden, weil sie wissentlich Nahrungsmittel, welche mit Saccherin gefälscht waren, verkauft haben und das Publikum vor dem Kauf nicht hierauf aufmerksam gemacht haben, je mit einer Geld­strafe und den Kosten des Verfahrens be­straft.

Wafferalfingen, 22. Jan. Eine freudige Ueberraschung wurde vorgestern lt.Kocher- zeitung,, einem wackeren Veteranen von 1870/71 unserem Mitbürger Schreinermeister Schneider, zu teil. Derselbe erhielt von seinem früheren Hauptmann, dem jetzigen