Amtsblatt für die Stadt Wildbad und zugleich Verkündigungsblutt des Kgl. Neviersmts Wildbad.
. Anzeige- und HlnterHaltrrngsbkrtt für Wildbad und Wmgebung.
Der .Wildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwar „Montag, Mittwoch u. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit L 8 Pfennig berechnet.
Bei Wiederholungen Rabatt, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.
Der AbonnementS-PreiS beträgt in hiesiger Stadt vierteljilhr. SO Pfg. monatl. SO Pfg. Durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Viertels. 1 IS ^
außerhalb des Bezirks 1 ^ SS. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.
Samstag, de« 13. Oktober 1900.
^7.
Wildbad.
Bekanntmachung.
Nach den Bestimmungen dcS RnchSge- setzes vom 30. Juli 1900 betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, welches am 1. Oktober d. Js. in Kraft getreten ist, müssen von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens offene Verkaufstellen für den geschäftlichen Verkehr geschloffen sein. Die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden. Heber 9 Uhr abends dürfen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein:
1) für unvorhergesehene Fälle;
2) an höchstens 40 von der OrtSpolizei- behörde zu bestimmenden Tagen, jedoch bis spätestens zehn Uhr abends.
Zuwiderhandlungen werden gemäß § 146a der G.-O. mit Geld bis zu 600 ./kl, im UnvermögenSfalle mit Haft bestraft.
Etwaigen Anträgen seitens hiesiger Gewerbetreibender ans Erlassung von Ausnahmebestimmungen, wie hievor in Z. 2 angeführt Wird binnen 10 Tagen entgegengcsehen.
Den 10. Oktober 1900.
Ortspolizeivehörde: Stadischnltheiß: Biitzncr.
Wildbad.
Bekanntmachung.
Die Gebäudeeigentümer werden hiemit aufgefordert, die im Laufe dieses Jahres an Gebäuden und deren Zubehördea vorgenommenen Veränderungen behufs Neueinschätzung der Gebäude zur Brandverstcherung
spätestens bis 27. Oktober d. Js.
soweit eS noch nicht geschehen ist, bei der Unterzeichneten Stellt zur Anmeldung zu bringe».
Bemerkt wird, daß bei nicht rechtzeitiger Anmelvung von Veränderungen, weiche aus die Classification Bezug haben, falls der Jahresbeitrag zu erhöhen war, das Zuwenig- bezahlte, sobald der zur amtlichen
Kenntnis gelangt, vom Eintritt der Aendcr- UNgen an nachzuzahlen ist, dagegen, wenn der Jahresbeitrag sich vermindert hätte, der Beteiligte keinen Anspruch auf Ersatz deö Zu- vielbezahlten hat.
Den 10. Oktober 1900.
Stadtschultheißenamt:
Bühner.
Schuld- u. Würg-Scheine
empfiehlt die Buchdruckerei von B. HvfMlMU
Wildbad.
WekclnnLmclchung.
Die heurige Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen ist gemäS § 36 deS GerichtsverfassungSgksetzeS für das deutsche Reich
vom 15. bis 21. Oktober d. Js. je ircl. auf dem hiesigen Rathaus zu Jedermanns Einsicht aufgelegt und können innerhalb der einwöchigen Frist gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll bei der Unterzeichneten Stelle Einsprachen erhoben werden.
Den 11. Oktober 1900.
Stadtschultheißenamt: Biitzner.
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Im Olctodsr 1900 . ff
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