Amtsblatt für die Stadt Wildbad und zugleich Verkündigungsblutt des Kgl. Neviersmts Wildbad.

. Anzeige- und HlnterHaltrrngsbkrtt für Wildbad und Wmgebung.

Der .Wildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwarMontag, Mittwoch u. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit L 8 Pfennig berechnet.

Bei Wiederholungen Rabatt, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.

Der AbonnementS-PreiS beträgt in hiesiger Stadt vierteljilhr. SO Pfg. monatl. SO Pfg. Durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Viertels. 1 IS ^

außerhalb des Bezirks 1 ^ SS. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.

Samstag, de« 13. Oktober 1900.

^7.

Wildbad.

Bekanntmachung.

Nach den Bestimmungen dcS RnchSge- setzes vom 30. Juli 1900 betr. die Ab­änderung der Gewerbeordnung, welches am 1. Oktober d. Js. in Kraft getreten ist, müssen von 9 Uhr abends bis 5 Uhr mor­gens offene Verkaufstellen für den geschäft­lichen Verkehr geschloffen sein. Die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kun­den dürfen noch bedient werden. Heber 9 Uhr abends dürfen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein:

1) für unvorhergesehene Fälle;

2) an höchstens 40 von der OrtSpolizei- behörde zu bestimmenden Tagen, jedoch bis spätestens zehn Uhr abends.

Zuwiderhandlungen werden gemäß § 146a der G.-O. mit Geld bis zu 600 ./kl, im UnvermögenSfalle mit Haft bestraft.

Etwaigen Anträgen seitens hiesiger Ge­werbetreibender ans Erlassung von Ausnahme­bestimmungen, wie hievor in Z. 2 angeführt Wird binnen 10 Tagen entgegengcsehen.

Den 10. Oktober 1900.

Ortspolizeivehörde: Stadischnltheiß: Biitzncr.

Wildbad.

Bekanntmachung.

Die Gebäudeeigentümer werden hiemit aufgefordert, die im Laufe dieses Jahres an Gebäuden und deren Zubehördea vorgenom­menen Veränderungen behufs Neueinschätzung der Gebäude zur Brandverstcherung

spätestens bis 27. Oktober d. Js.

soweit eS noch nicht geschehen ist, bei der Un­terzeichneten Stellt zur Anmeldung zu bringe».

Bemerkt wird, daß bei nicht rechtzeitiger Anmelvung von Veränderungen, weiche aus die Classification Bezug haben, falls der Jahresbeitrag zu erhöhen war, das Zuwenig- bezahlte, sobald der zur amtlichen

Kenntnis gelangt, vom Eintritt der Aendcr- UNgen an nachzuzahlen ist, dagegen, wenn der Jahresbeitrag sich vermindert hätte, der Be­teiligte keinen Anspruch auf Ersatz deö Zu- vielbezahlten hat.

Den 10. Oktober 1900.

Stadtschultheißenamt:

Bühner.

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empfiehlt die Buchdruckerei von B. HvfMlMU

Wildbad.

WekclnnLmclchung.

Die heurige Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen ist gemäS § 36 deS GerichtsverfassungSgksetzeS für das deutsche Reich

vom 15. bis 21. Oktober d. Js. je ircl. auf dem hiesigen Rathaus zu Jeder­manns Einsicht aufgelegt und können inner­halb der einwöchigen Frist gegen die Richtig­keit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll bei der Unterzeichneten Stelle Einsprachen erhoben werden.

Den 11. Oktober 1900.

Stadtschultheißenamt: Biitzner.

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