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England und Transvaal.

Die englischen Truppen besetzten Johannesburg. Die englische Fahne ist jetzt auf den RtgicrungShäUsern gehißt. So meldet Lord Roberts aus Johannesburg vom 31. Mai. Heute wird Lord Roberts seinen feierlichen Einzug in Johannesburg halten. Die Minen sind unversehrt. Neun Loko, Motiven, 1 kchlenbeladener Eisenbahnzug und viel rollendes Material fielen in die Hände der Engländer. Der Feind ist nach Pre­toria abgezogen. Ein geringer Teil der Nachhut leistete in den Straßen von Ger- miston Widerstand. Die Grenadiere ver­trieben ihn mit Leichtigkeit. Die Eisenbahn­linie Germiston-Baalfluß ist unbeschädigt.

Lourenzo Marquez, 1. Juni. Reuter- Meldung vom 31. Mai: Die Eisenbahnver­waltung gibt bekannt, daß die Bahnlinie wieder eröffnet ist und Güter nach allen Stationen angenommen werden.

Kapstadt, 1. Juni, Dos Rcutersche Bureau meldet: Nach der Besetzung von Johannesburg wird Lord Roberts einen Auf­ruf erlassen, in dem die englischen Absichten dargelegt und die Bedingungen der Ueber- gabe sestgestellt werden. Straflosigkeit soll allen Nichtmitkämpfern zugestanden «erden und allen Burgherr, ausgenommen die, die aktiven Anteil an der Herbeiführung dcS Krieges, an der Leitung der Operationen, an Beschlagnahme, Plünderungen oder dem Be­gehen von Handlungen genommen haben, die mit der zivilisierten Kriegführung im Wider­spruch stehen. Den Farmern soll gestattet werden, auf ihre Farmen zurückzukehren, vor­ausgesetzt, daß sie dte Waff'n auslicfern und den Schwur leisten, nicht weiter zu kämpfen. Das Privateigentum wird geschützt werden, vorausgesetzt, daß kein britisches Eigentum beschädigt worden ist. Wenn britisches Eigen­tum in sträflicher Weise beschädigt wird, sollen die Thäler streng bestraft und die Behörden, die die Beschädigungen zugelassen, dafür ver­antwortlich gemacht werden.

Rundschau.

--- Ernte-Urlaub Das Generalkom­mando hat auch dieses Jahr wieder genehmigt, daß Mannschaften über die Erntezeit zur Unterstützung ihrer Angehörigen,fowiit eS das dienstliche Interesse gestattet", beurlaubt werden. Diesbezügliche Gesuche sind seitens der Angehörigen nicht dem Generalkommando,

der Division oder der Brigade direkt, sondern dem Regiment bezw. Bataillon vorzulegen, da nur diese über den Urlaub zu entscheiden haben und eine Vorlage solcher Gesuche an eine höhere Kommandobehördr durch Rück­gabe an die Bittsteller oder Weiterbeförder­ung an den Truppenteil nur unnötig« Ver­zögerung mit sich bringt.

Stuttgart, 1. Juni. Die staatsrechtliche Kommission der Abgeordnetenkammer be­schäftigte sich gestern wiederholt mit der Frage des WaffengebrauchS der Landjäger. Es sei hierbei nur erwähnt, daß hinsichtlich der Grcnzaufseher beschlossen wurde, daß dieselben nur fliehenden Personen gegenüber von der Schußwaffe Gebrauch machen dürfen. Dem Vernehmen nach werden die Stände noch während der gegenwärtigen Tagung einen Ausflug nach Friedrichshafen machen.

Stuttgart, 31. Mai. Wohl noch nie dagewcsen ist ein Vorkommnis, das sich heute abend im Kgl. Hoftheatrr ereignete. Es tollte das Sudermann'schc StückDas Glück im Winkel" gegeben werden. Die Theater­besucher hatten schon alle ihre Plätze ein­genommen. Die Z-it des Beginns war be­reits Verstrichen und das Theaterpublikum wartet« und wartete. Aber trotz der größten Anstrengungen des Maschinenpersonals ge­lang eS nicht, den eisernen Vorhang in die Höhe zu bringen. Infolgedessen mußte die Vorstellung unterbleiben und die Theater­besucher unverrichteter Sache nach Hause gehen. Selbstverständlich wurden die be­zahlten Eintrittsgelder alsbald zucückerstattet.

Liebenzell, 30. Mai. Große Freude ist gestern einem 80jährigen Tiglöhner von Beinberg widerfahren. Derselbe erhielt die Nachricht, daß er eine jährliche Altersrente von 135 erheben dürfe und zwar rück­wirkend vom 1. Jan. 1891 an. Der so Hochbeglückte konnte gestern den schönen Be­trag von 1271 auf dem hiesigen Post­amt in Empfang nehmen, so daß diesem Mann noch ein gemütlicher Lebensabend bc- fchteden ist.

Die ordentlichen Schwurgerichtösttz- ungen dcS II. Quartals 1900 werden in Tübingen am 18. Juni erröffnet. Zum Vorsitzenden ist Landgerichtsrat Dr. Kapff von da ernannt worden.

Tübingen, 30. Mai. Privatdozent Dr. Kästner, der bekanntlich vom Roten Kreuz mit einer deutschen Ambulanz in den süd­

afrikanischen Krieg entsendet wurde, wird lautTüb. Ehr." in allernächster Zeit den Kriegsschauplatz verlassen. In einem an einen hiesigen Herrn gerichteten Privatbrief mit dem Poststempel Pretoria teil er mit, daß er etwa am 20. Juni wieder hier in Tübingen etnzutreffen gedenke.

Reutlingen, 31. Mai. Ein sonderbarer Reisender ist gestern abend hier durchgekommen. Derselbe, ein Wiener, ist eine Wette von 15 000 Francs eingegangen, daß er seine Frau unv sein Kind in 30 Tagen auf einem Wägelchen nach Paris fahre. Frau und Kind dürfen während des Tages das Wägel­chen nicht verlosten. Die Reisenden, die nunmehr 13 Tage unterwegs sind und be­reits stark die Hälfte ihrer Tour zurückge­legt haben, hoffen noch vor dem festgesetzlen Termin in Paris einzutreffen.

Laupheim, I. Juni. Letzte Woche ver­heiratete sich ein SchuhwarenHändler im Alter von bald 60 Jahren zum zweilenmal mit einer Dame im Aller von 27 Jahren. Am Hochzetlömorgen fand das Ehepaar auf dem Dache seines sehr hohen Hauses ein« voll­ständig ausgerüstete Kinderbettstatt, die so­dann mit Hilfe von Nachbarslevten aber nur mit Mühe zur Erde zurückbefördert wurde.

Möhringen, 1. Juni. Freiherr Oskar v. Münch von Hohenmühringen wurde gestern zur Beobach iung auf seinen Geisteszustand zwangsweise in die Irrenanstalt Winnen­thal verbracht. In einer gegen ihn an­hängigen Strafsache wegen Beleidigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt hat die Strafkammer deS Kgl. Landgerichts Rottweil die.Beobachtung angeordnet und, da Münch gütlichen Aufforderungen zum Eintritt in die Anstalt keine Folge leistete, die zwangs­weise Verbringung in dieselbe durchführen lassen.

Biberach, 1. Juni. Einer scheußlichen KindSmißhandlung kam gestern die hiesige Polizei auf die Spur. Nach Biberach ver­zogene, noch nicht lang verheiratete Taglöhners­leute mißhandelten, wir anzunehmen ist, schon seit geraumer Zeit den von der Ehefrau in die Ehe mitgebrachten 5jährigen Knabe» auf die roheste Weise. So wurde z. B. das bedauernswerte Kind vor einigen Tagen gänz­lich grundlos in der Weise mißhandelt, daß die Mutter eS an den Füßen und am Kopfe sesthielt, der Stiefvater ihm mit einem Tuch den Mund zuhielt und so lange mit einem