Revier Wildbad.

Stein-Akkord.

Am Freitag, den 19. ds. MtS. morgens 9 Uhr

auf dem Rathaus in Wildbad wird die Lieferung und das Kleinschlagen von 400 Kbm. harter Sandsteinen sür die chauffierte Waldwege des Reviers verakkordiert; ferner wird das Brechen von Kieselsandsteinen in unserem Bruch am unteren SchaibleSweg (im Eyachthal) auf mehrere Jahre wieder verakkordiert.

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Robert Stirner.

betreffend die Anmeldung zur Wandergewerbesteuer und die Aus­stellung der Wandergewerbescheine für das Jahr 1900.

Nach den Bestimmungen des am 1. Januar ds. IS. in Kraft getretenen Gesetz-S vom 15. Dezember 1899 betreffend die Wandergewerbesteuer (Reg.-Bl. S. 1163) hört die seitherige Besteuerung der Wandergewerbe nach Maßgabe der Gesetze vom28.Apnl 1873; 23. Juli 1877 und vom 23. Mai 1890 mit Wirkung vom 1. Januar 1900 aus und es kommen von diesem Zeitpunkt an die Vorschriften des neuen Gesetzes zur Anwendung.

Es werden daher olle diejenigen Personen, welche im Jahre 1900 ein Wander­gewerbe betreiben wollen, also auch die seither schon zur Wandergewerbesteurr eingeschätzten Haustcrhändler ausgeforbert, ohne Verzug ihren beabsichtigten Wandergewerbebetrieb bei dem Ortssteueramt ihre- Wohnorts (in Neuenbürg bei dem Kameralamt) zur Besteuer­ung nach dem neuen Recht anzumelden.

Die Ausübung des Wandergewerbes ist erst zulässig, wenn der Wandergewerbe» treibende den von der Steuerbehörde ausgestellten Steuerschein und auß rdem den vom Oberamt ausgestellten Wandergewerbeschein in Händen hat.

Da die Ausstellung der Wandergewerbeschnne erst erfolgen darf, wenn der Steuer­schein ausgestellt ist, so sind die letzteren mir den Gesuchen um Erteilung des Wander- gewerbescheins dem Oberamt vorzuiegen.

Bemerkt wird, daß die Wandergewerbesieuer künftig auf das Kalenderjahr berechnet wird, und daß auch die Detailreisenden derselben unterliegen, soweit sie nicht eine Ge- werbelegilimationskarle erhalten haben. Die Detailreisenden haben die Steueranmeldung an das Bezirkssteueramt zu richten.

Neuenbürg, den 3. Januar 1900.

K. Oberamt: K. Kameralamt:

Göbel, Amtmann. Moser. ,

Gegenwärtiges wird hiemit zur Kenntnis gebracht. Gesuche um Wandergewerbe» scheine sind sofort hier vorzubringen.

Wildbad, den 8. Januar 1900 ._ Stadtschultheitzenamt : Biitzner.

W i l d b a b.

Kaus-Derkauf.

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vormittags um 11 Uhr zum erstenmal auf dem hiesigen RuhauS im öfs ntlichen Ausstreich zum Verkauf, wozu Liebhaber eingeladen sind.

Wildbad, den 11. Januar 1900.

Ratsschreiberei: Bäizner.

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