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Amtsblatt für die Stadt Wildbad und zugleich Verkündigungsblntt des Kgl. Reviersmts Wildbad.
Amtsblatt für die Stadt Wildbad
Anzeige- und UntevHattungsbkrtt für WilLbad und Umgebung.
Der .Wildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwar „Montag, Mittwoch u. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit ä 8 Pfennig berechnet.
Bei Wiederholungen Rabatt, stehende Annoncen und Abonnement nach Ucbereinkunft.
Der AbonncmentS-PreiS beträgt in hiesiger Stadt vierteljähr. SO Pfg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Viertels, l 15
außerhalb des Bezirks 1 8b. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.
Samstag, de« 7. Oktober 1899.
Revier Calmbach.
Brennholz- u. Brennriude- Verkaus
am Samstag, den 14. Oktober mittag- 12 Uhr
auf dem Rathaus in Calmbach aus den Staatswaldungen Distr. Eiberg Abt. Schönklinge, Katzenbuckel, Sitzbank, Unt. Misles- grund, sowie Scheidholz vom Eiberg:
Rm.: Beugbolz 1 eich., 15 buch., 479 tann. Anbruch, 96 kann. ReiSpiügel unt- 87 tann. Rinde — in 87 Loten.
W t t d b a d. '
Bekanntmachung.
Wegen Stellung einer Borlage ist die Neustkig vom Montag den 9 Oktober bis SamStag ten 28. Oktober d. I. gesperrt. Den 4. Oktober 1899.
Stadtschultheitzenamt: A. V. Bahner.
W 1 t o v a r.
Bekanntmachung.
De heurige Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen ist gemäß § 36 deS GerichlsvcrfassungsgeskheS für das deutsche Reich
Vom 8. bis 14 Oktober ds. Js.
je incl. auf dem hiesigen Rathaus zu Jedermanns Einsicht aufgelegt und können innerhalb der einwöchigen Frist gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich od-r zu Protokoll bei der Unterzeichneten Stelle Einsprachen erhoben werden.
Den 5. Oktober 1899.
Stadtschultheißenamt:
A. B. Bätzner.
Einen bereits noch neuen gut erhaltenen
hat billig zu verkaufen.
Wo? saat die Redaktion.
Eine noch gut erhaltene
Mch-Gmitm
hat im Auftrag zu verkaufen
Karl Pfau,
SattUr und Tapezier.
des Justizministeriums, betreffend das Jukrafttreten des
Gruudbuchrechts
vom 4. September 1899.
Vom 1. Januar 1900 an gelten gemäß 8 1 der Königlichen Verordnung vom 30. Juli d. I. betreffend das Grnndbnchwesen, Reg.-Blatt S. 540 die in den Gemeinden bisher geführten Güterbücher, Servituten- bücher und Unterpfandbücher für den Grundbuchamtsbezirk der Gemeinde als Grundbuch mit der Maßgabe, daß das Güterbuch das Hauptbuch ist. Mit dem gedachten Zeitpunkt ist das Grundbuch für den Gemeinde- bezirk als angelegt anzusehen.
Mit Rücksicht hierauf wird, wie schon in der Bekanntmachung vom 13. März d. I., so jetzt wiederholt allen Beteiligten dringend empfohlen, sich rechtzeitig und zwar erforderlichenfalls durch Einsichtnahme in die genannten Bücher darüber zu vergewissern, ob der Inhalt derselben der Sachlage in allen Teilen entspricht. Die erhöhte privatrechtliche Bedeutung, welche der Inhalt der dermaligen Güterbücher erlangen wird; erfordert besondere Umsicht der Beteiligten. Aber auch die künftige Verminderung der amtlichen Fürsorge hinsichtlich der Pfandverhältnisse, wie überhaupt der eintretende Wechsel der einschlägigen Gesetzgebung läßt für die Beteiligten weiterhin eine Prüfung der bestehenden Einträge in den Unterpfandsbüchern in hohem Grade angezeigt erscheinen. Beispielsweise wird den Psandschuldnern nachdrücklich angeraten, bisher im Unterpfandsbuch nicht eingetragene Teilzahlungen noch vor dem 31. Dezember 1899 eintragen zu lassen.
Die bereits unter dem 13. März ds. Js. an alle in Betracht kommenden Beamten ergangene Aufforderung den Beteiligten in der gedachten Richtung mit Rat und That ans das Bereitwilligste und Schleunigste an die Hand zu gehen, wird hiemit wiederholt. Ebenso werden die Ministerialverfügungen vom 16. Februar vor. I. und vom 10. April d. I. betreffend die Richtigstellung der Gemeindegüterbücher auf den 31. Dezember 1899 in Erinnerung gebracht.
Stuttgart, den 4. September 1899.
_Breitling.
Vorstehendes wird wiederholt zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. Wildbad, den 4. Oktober 1899.
Stadtschultheißenamt: A.-V. Biitzuer.
Den Uauskrsuen desonckers ewpkodlen:
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