Amtsblatt für die Stadt Witdbaö

und zugleich Verkündigungsblatt des Kgl. Reviersmts Wildbad.

Anzeige- und Mnterchaktungsbcatt füv Witdbad und Umgebung.

Der .Wildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwarMontag, Mittwoch u. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit ä 8 Pfennig berechnet.

Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.

Der AbonnemcntS-PreiS beträgt in hiesiger Stadt vierteljähr. SO Pfg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk viertel;, 1 15

außerhalb des Bezirks 1 3b. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.

öS.

Samstag, de» 25. Miirz 18S9.

Sämtliche Beteiligte der

Bezirkskrankeukaffe Neuenbürg

werden zu einer

Versammlung

aus Montag, den 27. März

abends 8 Uhr

i« die Restauration Hempel

höfl. eingeladen.

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Die jährliche

Gorrps-Nerrscrmrnsnng

findet am Samstag, den 25. März, abends 8 Uhr

im Gssthof z. gold. Bchsen

mit folgender Tagesordnung statt.

1) Rechenschaftsbericht pro 1898;

2) Prüfung des Etats pro 1899/00;

3) Verschiedenes.

LE" Anzug: Dienstrock. "WS

Wildbad. den 21 . März 1899. Das Corps-Commando.

incl. Parzellen Sprollenhaus u. Nonnenmitz.

^AekattirturaHutlg

den Mn- «nd Austritt in der Feuerwehr betreffend.

Sämtliche steuerpflichtigen Einwohner vom 18. bis 50. Lebensjahre, welche bis jetzt noch nicht bei der hiesigen sreiw. Feuerwelr eingeteilt sind, werden hiermit aufgefordert, sich spätestens bis 1. April d. I. beiden, Corps-Comman- danten und auf den Parzellen bei dem dortigen Zugs-Kommandanten zur Aus­nahme und Einteilung zu melden, widrigenfalls sie für die Nichtleistung des Dienstes die festgesetzte Jahresabgabe an die Stadlgemeindc in den drei Abgabe­stufen von 3, 6 und 10 ^ zu zahlen haben.

Zugleich läuft bis 1. April d. I. für jedes dem Corps angehörige Mitglied seine fünfjährige Dienstzeit ab und es haben sich diejenigen Mitglieder, welche aus dem Corps auszutreten beabsichtigen, dies längstens bis 31. März d. I. beim Corps-Commando, anzuzeigen, andernfalls dieselben wieder weitere fünf Jahre im Corps zu verbleiben haben.

Wildbad, den 21. März 1899.

Das Corps-Commando.

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