W r l d b d.

Leitern, Hefen und Dungverkauf.

Am Mittwoch, den 24. März d. I. vormittags 11'/r Uhr werden in dem Volksschulhofe dahier

3 abgängige Feuerwehrleitern von 10, 12 u. 13 Meter Länge,

12 alte Oesen mit ca. 18 Ctr., als Gußeißen und einige alte Ofenröhren, sowie 3 Wagen Dung, bei der GaS- fabrik lagernd an Ort und Stelle im öffentlichen Aufstreich verkauft.

Stadtpflege.

W i l d b a d.

Die Erbin der verstorbenen Frau Clafl hält am

Dienstag, den 22. März 1897 nachm, von ',-2 Uhr an im Hause des Hrn. Flaschnermeister GÜthler, König-Karlstraße, eine

Fahrllis-Berstcigcrlilig

im öffentlichen Aufstrcich gegen bare Bezahl­ung ab, wobei vorkommt:

Ein schöner Spiegelschrank,

Ein dto Sofa samt 6 Sessel von braunem Plüsch,

Ein runder Tisch,

1 polierter Schaukelstuhl,

1 Kleiderkasten,

2 kleinere Tische,

1 Waschtisch,

Glas, Porzellan, Küchengeschirr und allerlei Hausrat

Mädchen Gesuch.

Ein Mädchen nicht unter 19 Jahren findet Stelle für Haushaitungsgefchäfl.

Wo? sagt die Redaktion.

Konfirman-e«-H8te

Karl Mometsch, Kürschner.

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Schöne Aepfef, Linsen,

Grbsen, Wohnen,

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Kartoffeln

sind zu baden bei g

Birkenmaicr, könia Kartstraße.

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G. Riexinger.

I ^ in intziltliril orli 'rl86

empfiehlt bestens Ähr. Pfau.

W r l d b a d.

Durch hohen Ministerialerlaß vom 5. März 1897 Zfr. 219 sind die von den bürgerlichen Kollegien dahier am 8. August 1896 und 22. Januar 1897 beschlossenen Baulinien samt Visieren für die Baustraßen I-. Ll. u. X. mit den Querstraßen XII. u. XII. im Rennbachthal genehmigt worden, was hiemit gemäs § 9 der Vollz.-Verfg. zur Bauordnung bekannt gegeben wird.

Den 19. März 1897.

_ Stadtschultheistenamt: Biitzuer.

W i t d b a d.

ekatttttNaHttttg.

Das Kgl. Ministerium des Innern hat aus Anlaß der Genehmigung der Bau- linien im Rennbachthal durch hohen Erlaß vom 5. März 1897 Zfr. 219 auf den hie- nach aufgesührten, von den bürgerlichen Collegien dahier am 8. August 1896 beschloss­enen besonderen ortsbaustatutarischen Bestimmungen die Genehmigung erteilt; was hiemit gemäs § 2 der Vollz.-Verfg. zur Bauordnung bekannt gemacht wird.

Für das Anbauen derX-Straße, von deren Anfang bei Einmündung der N-Straße an bis zu der Einmündung des Fußwegs nach Dobel, gelten folgende ortsbaustatutarische Vorschriften:

1) Zwischen den Vordergebäuden einer und derselben Straßenseite ist auf die ganze Tiefe der Gebäude ein Abstand von mindestens 10 m in der Weise einzuhallen, daß hie­von 3 m auf die dem Innern der Stadt näher gelegenen und 7 m auf die entgegenge­setzte Seile entfallen. Soweit die Abstandsflächen nicht zur Herstellung einer Einfahrt nötig sind, müssen sie als Vorgarten angelegt und unterhalten werden.

2) Die Höhe der Gebäude darf 14 m, gemessen vom Vorplatz der Gebäude bis zum First, nicht übersteigen.

3) Rück- und Nebenseiten der Gebäude müssen soweit sie vom Thale aus dauernd sichtbar bleiben eine der landschaftlichen Umgebung entsprechend architektonische Ausbildung erhalten."

Den 19. März 1897.

Stadtschultheitzenamt: Biitzuer.

Iiilil-Voloiil VVilllbruI.

Zu gemeinschaftlichem Kirchgang anläßlich der Feier des

100. Geburtstages Sr. Majestät des Hochs. Kaisers

Wilhelm I.

tritt der Verein am Sonntag, den 21. März d. I-, vormittags präzis 9'/, Uhr bei der Trinkhalle an.

Der Vorstand.

Militär-Berem WildbildAllizin Charlotte."

Zu gemeinschaftlichem Kirchgang anläßlich der Feier des

100. Geburtstages Sr. Majestät des hochsel. Kaisers Wilhelm I.

tritt der Verein

am Sonntag, den 21. März 1897 vormittags präzis 9"« Uhr

vor dem Rathaus an.

Der Vorstand.

Um die Ausgiebigkeit der vorhandenen setzt man Wasser zu und ein wenig von

Suppenwürze.

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