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AmLsSrcctt füv die SLcldt Wildbad und rugleich Verkündigungsblatt des Kgl. Nevieramts Wildbad.
Anzeige- und WnterHnllungsbkatl füv Witdöcrd und Wrngebnng.
Der „Wildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwar „Montag, Mittwoch n. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit L 8 Pfennig berechnet.
Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.
Der Abonnemts-Preis beträgt in hiesiger Stadt vierteljähr. 9Ü Pfg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im ObcramtSbezirk viertelj. 1 «L 15 4 außerhalb des Bezirks 1 35. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.
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betr. die staatliche Bezirksrindviehschau in Neuenbürg.
In Gemäßheit der im SiaatSauzeiger vom 24. Juni 1891 Nr. 143 und im Wochenblatt für Landwirtschaft vom 28. Juni 1891 Nr. 26 veröffentlichten Grundbe- stimmungen für die staatlichen Bezirksrindviehschauen in Württemberg findet in Neuenbürg auf dem Turnplatz am
Donnerstag, den 28. Juni 1894
morgens 8 Uhr eine staatliche Bezirksrindviehschau statt.
Zugelassen werden zu der Schau Zuchttiere des Roten- u. Fleckschlags, nämlich:
a) Farren, sprungfähiz mit 2—4 Schaufeln;
b) Kühe, erkennbar tragend oder in Milch mit höchstens 3 Kälbern.
Preise können bei der Schau in nachfolgenden Abstufungen zucrkannt werden:
u) für Farren zu 140, 120, 100, 80 -4kl; b) für Kühe zu 120, 100, 80, 60
UebrigenS wird bemerkt, daß die Höhe, wie auch die Zahl der zu vergebenden Preise jeder Abstufung erst bei der Schau selbst unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der vorgeführten Tiere entgiltig festgesetzt wird.
Diejenigen, welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau beim K. Oberamt Neuenbürg unter Benutzung der von letzterem zu bezi-h°nden Anmeldescheine anzumelden und spätestens bis zu der oben angegebenen Zut auf dem Musterungsplatz aufzustellen.
Farren müssen mit Nasenring versehen sein und am Leitstock vorgeführt werden. Vorstehendes wird hiemit höherem Aufträge zu folge zur Kenntnis der Viehbesitzer gebracht und dieselben zu recht zahlreicher Beschickung der Ausstellung eingeladen. Diejenigen Viehbesitzer aber, welche eine Beschickung der Ausstellung beabsichtigen, werden dringend ersucht, schon jetzt das betr. Vieh nach Möglichkeit in Stand zu setzen durch gute Fütterung und Unterlassung der Verwendung desselben zum Zug.
Dabei wird bemerkt, daß denjenigen Ausstellern, deren Tiere bei der Schau nicht mit einem Preis bedacht werden können, auch Heuer, wie im letzten Jahre, Zehr- und Kilometergelder vom landw. Verein aus verwilligt werden, über deren Höhe später Bekanntmachung ergehen wird.
Den 28. Mai 1894.
Stadtschnltheitzenamt: Bühner.
Kommenden Sonntag, den 3. Juni d. I.
morgens präzis 7 Uhr
rückt die gesamte Compagnie bestehend aus Stab und den sieben Zügen
zu einer Aebung aus.
Wildbad, den 29. Mai 1894.
Das Kommando.
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