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Wahlberechtigung auszu. dient dre Versicheninqs- une von der Eemeinbe. «escke'mqung. Die „r- 3e,chcrnrgung ausstcl!«,
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Ste"e der pi-r^nli-t-eu WahKeiter unter ?ei- hlberecktignng brieüich ;c erbalten die Brbeii- dcr Mahl des SitlitM ef muh spätestens an, > Bebörde einaeganM ttel sind ungültig, mme. Arbc'taeber. th hundert versicherte?k> 'men. Für se wcüe'« lte ergäbt sich die Acht ist mehr als zwanzig
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Vortrag Über das Mietsteuergesetz.
)( Am Montag abend hielt der Mieterverein Calw im Dreih- Wn Saale eine öffentliche Versammlung ab. Redakteur Joseph aus Stuttgart, der Vorsitzende des Mietervereins Groß- Nuttgart, sprach über „Die Mietsteuer und die Forderungen Hausbesitzss". Den Vorsitz führte Herr Verwaltungsfelre- ttr Krone, Calw. Nach einigen einführenden Worten über den Gegenstand des Vortrags und den Zweck der Versammlung eiteilte er dem Redner des Abends das Wort. Redakteur Joseph gab zunächst einen kurzen Ueberblick über die Ursachen «nd die Art der Entstehung des M.ctsteuergesetzes. Die bisher von Reich und Land angewandten Mittel zur Bekämpfung der Wohnungsnot hätten ihr'Ziel nicht erreicht. Umso größere Bedeutung komme dem neuen Gesetze zu. Die Wohnungsnot ser heute großer als je. Im Juni dieses Jahres sei das Reichs- Mietsteuergesetz, im August das württcmbergifche Landesgesetz Mr die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaus" herausgelommen. Die württembergifche Mieterschaft habe einen großen Sieg errungen. Sie habe den Nachweis erbracht, daß das Landesgesetz ungesetzlich sei, weil es das «ieichsgesetz verletze. Der Redner gab ein Bild von den verschiedenen Verhandlungen der Mieter und Vermieter im Finanzministerium. An den Aussührungsbestimmungen zu dem Gesetze, an der Tätigkeit des Stuttgarter Micteinigungsamtes, der Art und Weise oer'Einschätzung zum Mietsteuergeseh u. a. wurde scharfe Kritik geübt. Von grundsätzlicher Bedeutung sei ei» Vergleich von Reichs- und Landgesetz. Paragr. 1 des Reichs- gesetzes bestimmt: die Länder erheben lediglich zur Förderung der Wohnungsbeschasfung und der Siedlung auf Grund und nach Maßgabe dieses Gesetzes für die Rechnungsjahre 1921—18tl eine Abgabe von den Nutzungsberechtigten solcher Gebäude, die vor dem 1. Juli 1918 fertiggestellt sind. In Paragr. 3 wird angeführt, welche Gebäude lgemeinnützige im weitesten Sinn) von dieier Abgabe befreit bleiben. Paragr. 1: Der Abgabe wird der jährliche Nutzungswert (Mietwert> der Gebäude oder Gebäudeteile nach dem Stand vom 1. Juli 1914 zugrunde gelegt. Paragr. 5: Die Abgabe beträgt 5 Prozent des Nutzungs- Werts. Im Paragr. 6 wird bestimmt, daß die Gemeinden für den in Paragr. 1 bezeichneten Zweck Zuschläge von 5 Prozent des Nutzungswertes zu der vom Lande erhobenen Abgabe erheben sollen. In diesem Paragraphen wird auch die „Woh- dunzs!uxussteuer-"frage geregelt. Aus Paragr. 12: Die Ver- anlagungs- und Erhebungskosten gehen zu Lasten der Abgabe. Damit seien nun die Artikel des Landesgejetzes zu vergleichen. Art. 2: Die Abgabe für den Staat beträgt jährlich 1 Prozent des Kapitalwerts (Steueranschlags) des einzelnen Gebäudes. Za Art. 3 werden die Gemeinden verpflichtet, daneben Zuschläge doa 0,3 Prozent des Steueranschlags zu erheben Diese Zah-' lea bedeuteten eine Irreführung des Publikums, denn im Heichsgesetz werde der Rutzungswert, im Landesgesetz der Ka- pitalwert zugrunde gelegt. Der Redner kritisierte- die 88 P-« und Artikel von Reichs-und Landesgesetz. Vor allem muffe über die Begriffsbestimmung „gemeinnützige Gebäude" (Befreiung der Gebäude von der Abgabe) und über die Befreiung kr Personen von der Abgabe (8 10 RG. und Art. 8 LG.) restlose Klarheit geschaffen werden (Einkommen unter 10 000 Erwerbslosigkeit usw.). Ebenso muffe die Frage der Wohnungs- laxussteuer zu absoluter Eindeutigkeit gebracht werden. Nut- Mgswert und Kapitalweit seien nicht die richtigen Grundlagen für die Berechnung der Mietsteuer. Hiefür muffe als Grundlage die Rerchseiniommensteuer genommen werden. Die Kieler hätten erreicht, daß die Steuer nicht rückwirkend vom i. 1. 1821 an, sondern erst vom 1. 10. 1921 ab erhoben werden soll. Weitere Wünsche würden in einer Novelle zum Gesetz berücksichtigt werden. An Stelle des Wohnungsamtes sollten ia Fällen von Strettigkeiten die Mietcinigungsämter eintreten. Das Wohnungsamt sei keine neutrale Instanz und die M.E.- Aemrer hätten ihre jahrelange praktische Erfahrung. Der Red- »u geht noch aus die Verwendung der Gelder für Vauauf- wimde näher ein und die durch die steigende Verteuerung aller Materialien sich verengernde Siedlungsarbeit. Die Forderung kr Stuttgarter Hausbesitzer auf eine lOprozenttge Mindestrente werde bald auch im Lande nachgeahmt werden. Mit der Aufforderung zur Einigkeit und Geschlossenheit an die Mieter schloß kr eineinhalbftündige Vortrag. Der Vorsitzende dankte dem Redner. Eine Aussprache fand nicht statt, dagegen wurde von kr persönlichen Beratung Gebrauch gemacht.
Aenderung des Oberamtsarztgesetzes.
Nach oem neuen Entwurf über Aenderung des Obe'.imts- Mgesetzes werden die Gemeinden verpflichtet, für jedes Kind, las der Aufsicht des staatlichen Schularztes untersteht, jährlich
«il (bisher 20 ^) und für eine Impfung 3 (bisher 60 ^)
M die Staatskaffe ?- entrichten. Im Jahr 1913 wurden die ^iträge der Gemeinden zu den Impf- und Schularztkosten fo Mepen, daß etwa 35 Proz. des staatlichen Gesamtaufwands M die Oberamtsärzte gedeckt wurden (Gesamtaufwand 370 000 Mrk, L^rch Ersatz durch die Gemeinden 135 000 Nunmehr iktiägt der staatliche Gefamtaufwand aus die Oberamtsärzre l»nd 1 ,g Mg, ^ Daraus ergibt sich die Erhöhung auf das ^»»fsache, denn es wird mit 100 000 Impflingen (300 000 »K) ^»d M 8V0 Schulkindern (300 000 ^t) gerechnet. Das Gesetz pä rückwirkend auf 1. April 1921 in Kraft treten, damit die inatskaffe für die hohen Aufwendungen, die sich namentlich urch die Einweisung der Oberamtsärzte in die neuen Einkom- wrnsbeziige ergeben, noch für das Rechnungsjahr 1921 Ersatz
Zulassung weiblicher Personen »um Vorbereitungsdienst und zu den Prüfungen n für den höheren Sustizdienst.
<wi> zuständiger Seite wird mitgeteilt: Das Staatsministe- i »»> hat unterm 11. November ds. Js. folgende Verordnung ** die Zuladung weibliches .Personen »um VorberdittWgtz-
dienst und zu den Prüfungen für den höheren Iuftizdienst erlassen: 1. Personen weiblichen Geschlechts werden zur ersten höheren Justizdienstprüfung, zum Vorbereitungsdienst für den höheren Justizdienst, sowie zur zweiten höheren Justizdienstprüfung unter denselben Voraussetzungen zugelassen, wie sie in der K. Verordnung vom 7. Dezember 1903, betr. die Befähigung für den höheren Justizdienst, bestimmt sind. 2. Die in den Par. 9 uns 19 der K. Verordnung vom 7. Dezember 1903 erwähnten Befähigungen sind nach der gegenwärtigen Reichs- und Landesgesetzgebung für Personen weiblichen Geschlechts mit der Erstehung der Jusiizdicnstprllfungen nicht verbunden, auch können solche Personen nicht als Stellvertreter eines Rechtsanwalts oder öffentlichen Notars oder als Verteidiger im Sinne des Paragr. 114 Abs. 2 StPO, bestellt werden.
Berwendmlg aller Frachtbriefs.
Von zuständiger Seite wird milgeteilt: Laut Verordnung des Reichsverkehrsministeriums vom 27. Okt. 1921 wird die am 31. Dezember 1921 ablaufende Frist sür den Aufbrauch der doppelseitig bedruckten (verkleinerten) Frachtbriefe und der gewöhnlichen (großen) Frachtbriefe, auf denen in der Bemerkung am oberen Rande die Worte „sowie das Ladegewicht" zwischen „Eigentumsmerkmale" und „des Wagens" nicht eingeschaltet sind, bis zum 31. März 1922 verlängert. Da weitere Aende- rungen des Frachtbricfoordrucks bevorstehen, empfiehlt es sich, den Vorrat von Neuauflagen des jetzt gültigen Frachtbriefs nur für mehrere Monate zu bemessen.
Mulmatzliches Wetter am Freitag und Samstag.
Der Hochdruck schwächt sich etwas ab, hat aber im Osten eine solche Stellung eingenommen, daß am Freitag und Samstag zunächst noch Fortsetzung des kalten und trockenen Wetters zu erwarten ist.
Der württembergifche Finanzausschuß
zur lsördLrung des Wo -««NZsbaues.
(STB) Stuttgart, 15. Nov. Der Finanzausschuß verhandelte heute über die Leistung von La^tosteuzuschüjjru für Wo.MinM dauten. Der Minister des Innern teilte mit, dag die vom Landtag für ü.ejen Zweck verwiltizien luO Millionen Mark entsprechen» oem Zweae des Gesetzes verwendet worden sind. Die Bautätigkeit ist durch diese Maßna.Me außeroroentiich belebt worden. Aber viele neue Baugejuche konnten wegen Mangels an weiteren Mitteln nicht in Behandlung genommen weroen. Jede Verzögerung bedeutet eine weitere Verteuerung des Bauens. Auch vom Standpunkte der Betämpsung der Lcwerbs- topgleil muß mit dem Wohnungsbau fortgefayren werden. Der M.uister wurde es begrüßen, wenn durch eine vorläufige Bewilligung weitere Geioer für Wohnungszwecke zur Verfügung gestellt würden. Der Finanzminister sei eventuell bereit, 20 bis 25 Millionen Mark für das laufende Etatsjahr noch zur Verfügung zu stellen. Die endgültige Summe soll bei der Beratung des Haushaltsplans festgesetzt werden. Die Abg. Schees, Andre und Pflüger brachten folgenden Antrag ein: 1. Das Staaisministerium zu ersuchen, a) die Hebung der Gewährung von Baudariehen unter bisherigen Bedingungen auch im Baujahr 1922 beizubehalten und die Gesuche jeweils mit aller Beschleunigung und in entgegenkommender Weise zu bescheiden: b) für den aus Landesmitteln im Wege des Vorgriffes auf das Rechnungsjahr 1922 vorfchußwefte zu leistenden Aufwano weitere 30 Millionen Mark zur Veriiigung zu stellen, 2. wegen Beschaffung der für die Deckung des mutmaßlichen Aufwandes sür 1923 erforderlichen Mittel in Berbino- dung mit der Beratung des Voranschlages des Staatshaushalts sür das Rechnungsjahr 1922 Beschluß zu fassen: 3. die Ministerialverfügung vom 8. November 1921 über die Lieferung von Bauholz für Wohnungsbauten dahin abzuändern, daß das Bauholz für Wohnungsbauten zu einem festen, nach Prozenten der für einen längeren Zeitraum sestzulegenden Forsttaxe zu be- messenven Preis in natura abgegeben wird, wobei die Möglichkeit einer spekulativen Verwertung des gelieferten Holzes auszujchließen ist. Der Abg. Dingler vom Bauernbund brachte den Antrag ein, bei der Reichsregierung dahin zu wirten, daß aus den durch das Wohnungsabgabegesctz vom 8. August 1921 aufzubringenden Mittet auch Baudariehen für landwirtschaftliche Gebäude, falls diese gemeinnützigen Zwecken dienen, rückwirkend auf das Jahr 1921 gewährt werden können. Die Aussprache über diese Anträge war sehr umfangreich. Gegen den Antrag Dingler wandten sich sowohl der Minister des Innern wie Redner des Zentrums der Sozialdemokraten und der DDP. Es wurde im wesentlichen geltend gemacht, daß das Wohnungsabgabrgesetz den Zweck habe, Wohnungen zu bauen, picht aber Baukostenzuschüsse für Bauten zu gewerblichen Zwecken zu leisten. Die Förderng des Wohnungsbaus komme dem Lande ebenso zustatten wie der städtisä)en Bevölkerung. Es werde auch in den ländlichen Gemeinden viel gebaut. Auch dürfe nicht übersehen werden, daß der Bevöile- rungsüberschuh vom Lande leider noch immer in die Stadt abwandere und daß eg unbillig sei, die städtische Bevölkerung allein für die Kosten der Baukostenzuschüsse aufkommen zu taffen. Gerade das ländliche Siedlungswesen und die Festhaltung der Arbeitskräfte auf dem Lande müsse durch solche Baukostengewährung besonders gefördert werden. Die Annahme des Antrags Dmgler, der Gelder für die Erstellung von Lagerhäusern, Lagerschuppen und-dergleichen ansordere, würde bedingen, oaß auch Zuschüsse zu Industriebauten gegeben werden müßten. Ein Redner des Bauernbundes führte weiter aus, daß feine Partei nicht in der Lage fei, dem Antrag der Abgg. Schees, Andre und Pflüger zuzustimmen, weil feine Partei mit der Art der Mittelaufbringung nicht einverstanden sei. Demgegenüber wurde geltend gemacht, daß im Reichstag die Deutsch-nationale Fraktion eine andere Haltung einnehme unv daß es unbillig wäre, anders zu versahren. Ministerialrat Dr. Reuschler gab eingehende Auskunft über die Art der Gewährung der Darlehen und beklagte, daß in manchen ländlichen Gemeinden noch nicht das nötige Verständnis sür die Bedeutung des Wohnungsbaues gerade auf dem Lande vorhanden sei und daß wegen der Ablehnung der Leistung eines Zuschusses in ländlichen Gemeinden dort noch zu wenig gebaut werde. Die Negierung habe keine Mittel an der Hand, um solchen Gemeinden die Zuschußleistung nachzulaffen, wo das Bauen notwendig sei. Reichsgesetzliche Bestimmungen ständen dem im Wege. Auch böten die Gemeindcumlagen und die Haushaltspläne der ländlichen Gemeinden in vielen Fällen keine genügende Handhabe, um tatsächlich sestzustellen, ob die Gemeinde nicht doch zu einer Zuschußleistung herangeholt werden könne. Von einem Zentrumsredner und einem Redner der DDP. wurde gewünscht, daß jene Bauenden, die durch monatelanges Warten auf die Genehmigung der Zuschüsse jetzt teuerer bauen müßten, eventuell einen höheren Zuschuß bewilligt erhalten. Der Minister des Innern sagte Prüfung von Fall zu Fall zu. Der Antrag Dutülrr «mrde «rit -en Stimmen der Mraernartei. de» Len»
trums, der Sozialdemokratie und der DDP. abgelehnt. Nür zwei Abgeordnete des Bauernbundes stimmten dafür. Der Antrag Scheef-Andre-Pflüger wurde in den Ziffern 1 und 2 mit allen Stimmen gegen vier Enthaltungen angenommen. Die Ziffer 3 des Antrags wuroe auf morgen zurückgestclit, da der Minister des Innern geltend machte, daß die Forstdirektion bei der Beratung tiefes Antrags gehört wersen muffe. Hierauf berichtete der Abg. Scheef über eine größere Anzahl von Eingaben einzelner Beamtsnverbände, worin Stellung zur Befol- dungsordnung genommen wird. Diese Eingaben wurden teils der Regierung zur Kenntnisnahme mitgeteilt, tei'-r winde Uedergang zur Tagesordnung be'chloffen. Weitere 1t. Eiagabcn befassen sich mit der Einstufung in das neue Ortsklassenverzeich- nis. Ein Zentrumsrevner teilte mit, tmß das neue Orts- klaffenvcrzeichnis noch im Laufe dieser Woche im Reichstag, soweit württembergifche Verhältnisse in Frage kommen, zur Verhandlung gebracht werde. Die Wünsche der Interessenten würden dabei weitgehend berücksichtigt werden. Sämtliche 11 Eingaben wurden der Negierung zur Erwägung mitgeteilt. Ein sozialdemokratischer Redner kam auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Ilnsallrenten zu sprechen. Er ersuchte die Negierung, bei der Neichsregicrung in diesem Sinne zu wirken. Ein Zentrumsredner ver'angte. deß die Negierung die Kratial- bezicher und Rentner, die von staatlichen Verwaltungen auf Gruns von Ha.tpflichtansprllchen Renten beziehen, eine der Geldentwertung ent'prechende Erhöhung ihrer Bezüge erhallen sollen. Im übrigen wies der Redner darauf hin, daß im Reichstag schon Entwürfe für die Erhöhuna der Invaliden- und Un- faurenten-Beziige vorliegen. Ministerialdirektor Groß sagte die Berücksichtigung der Eratial- oder Nentenbezicher durch die württembergifche Negierung zu. Mittwoch nachmittag Fortsetzung: 1. Besprechung der Ho'zabgabe durch die Forstbchö'dcn für Wohuungsbauzwecke, 2. Wohnungsabgabegesetz, 3. Rechnungsprüfungen.
(STB.) Pforzheim, 16. Nov. Bei einer Autofahrt ist am Sonntag der Holzgroßhündler Hans Hartmann, wohnhaft in der Maximilianstraße, tödlich verunglückt. Um ein neues Auto zu holen, war er am Freitag nach Westfalen gereist. Auf der Rückfahrt hierbei fiel das neue Auto, das Harimann selbst lenkte, und in dem sich außer ihm noch seine Frau, sein 13jäh- riger Sohn und der Automobilhändler Rösch von hier befanden, infolge zu scharfer Fahrt in einer Kurve bei Gießen über eine Böschung hinunter. Hartmann wurde, laut Pforzbelmer Anzeiger, gegen einen Telegraphenmast geschleudert und sofort getötet: von den übrigen Insassen kamen Frau Harimann und ihr Sohn mit dem Schrecken, Herr Rösch mit unbedeutenden Verlegungen davon. Die Leiche Hartmanns wurde hierher gebracht.
^2EB.) Altensteig, 16. Nov. Am Montag verkehrten die l Postwagen von Altensteig nach Pfaizgrasenweiler und von dort nach Dornstetten zum letztenmal. Dafür wurde der Autoverkehr ausgenommen. Postwagen und Postillion waren bei ihrer letzten Fahrt freundlich geschmückt. Es war ein denkwürdiges Begegnen, als das seine Probefahrt machende Postauto dem auf seiner letzten Fahrt befindlichen Postwagen unter dem Hallo der Insassen begegnete. . -
(SEB.) Freudenstadt, 16. Nov. In der gestrigen Gemeinde« ratssitzung tauchte zu dem bekannten Finkenbergprojekt der Plan eines neuen Mu rg kra ft w e r ks der Gemeinden Freudenstadt. Klosterreichenbach und Heselbach auf. Das gemeinsame Werk soll ungefähr in die Mitte zwischen Hefelbach und Röt zu stehen kommen. Stadtschultheiß Dr. Blaicher beantragte, sofort ein Konzessionsgesuch einzureichen. Der Antrag wurde mit 10 deutschdemokratischen und bürgerparteilichen gegen 9 sozialdemokratischen Stimmen angenommen. Die Verhandlungen bezüglich des Finkenbergprojekts sollen trotzdem weitergeführt werden.
(SEB.) Stuttgart, 16. Nov. Heute Mittag brach aus der Easfabrik in Eaisburg Feuer aus. Man bemerkte, wie dem größten der Easkessel, die beide weithin durch ihre gigantische Formen das Landschaftsbild beherrschen, unten Stichflammen von Mannsarmdicke entströmen. Eine große Aufregung bemächtigte sich der Nachbarschaft bis in weitem Umkreis, weil jedermann dachte, der ungeheure Kessel müsse jeden Augenblick in die Lust fliegen. Wie wir aber von der Polizeidirektion erfahren, ist der Brand, über dessen Entstehungsursacke und weitere Entwistlung zunächst noch nichts bekannt geworden ist, gut verlaufen. Mittags 2 Uhr war jede Gefahr beseitigt
(SEB.) Stuttgart» 16. Nov. Um ^1 Uhr mittags ist der Brand an dem großen Gasbehälter der Gasfabrik in Eaisburg ausgebrochen. An einer undichten Stelle des Kessels oder, wie eine andere Auffassung lautet, durch am Fuße des Kessels entweichendes Uebergas war das Feuer entstanden, ohne daß aufgeklärt werden kann, wie es zur Entzündung kam. Da der Gasbehälter auch weiter oben zahlreiche undichte Stellen ausweist, denen bei starkem Druck Gas entströmt, verbreitete sich die Entzündung über den größten Teil des Behälters. Die vielfach befürchtete Explosionsgefahr bestand zu keiner Zeit, weil nur das austretende Gas in der Luft zur Verbrennung gelangte. In dem Behälter ist außerdem zwischen der Außen- und Innenwand eine Wafferschicht von 6 Meter Dicke. Immerhin sah der Brand sehr gefährlich aus, weil die armsdicken Stichflammen haushoch in die Höhe schlugen. Die Feuerwehr war sofort da und nahm den Kampf mit unerschrockener Tatkraft auf. Ungeachtet der Lebensgefahr lagen die Mannschaften auf dem ersten Rand des Kessels und arbeiteten mit ihren Strahlrohren. Um 4 Uhr nachmittags war der Brand endgültig gelöscht. Die beiden Feuerwachen und die Reserve-Feuerwehr konnten wieder einriicken. Eine Brandwache wird aber wohl die ganze Nacht an Ort und Stelle bleiben. Im Laufe des Nachmittags sind auch di« Bewohner der Nachbarhäuser, die zuerst ein Unglück von der Größe des Oppauers befürchteten, und bis nach Gab», lenberg geflohen waren, in ihre Wohnungen znrückgekehrt.
(SEB.) Hohenheim, 16. Nov. (Fern beben.) Gestern Abend wurde von den hiesigen Instrumenten ein ziemlich starkes Erdbeben ausgezeichnet, dessen Herd in einer Entfernung von 4700 Kilometer liegt und in Zentralasien (Turkcstan) zu suchen Ist. Die ersten Erfchütterungswellen trafen hier um 9 Uhr 44 Minuten 44 Sekunden ein, die Aufzeichnung der nach- sxlgßndW Weüxn «Mt«, gegen XU Uhr.