Amtsblatt füv die StcrdL WiLdbcrd und zugleich Verkündigungsblatt des Kgl. Revieramts Wildbad.

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Anzeige- und WnterHuttungsblatt für Witdbad und Umgebung.

DerWildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal nnd zwarMontag, Mittwoch u. Samstag.' Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit L 8 Pfennig berechnet.

Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.

Der AbonnemtS-Preis beträgt in hiesiger Stadt vierteljähr. SO Psg. monatl. SO Pfg. Durch die Post bezogen im Oberamt-bezirk Viertels. 1 15 4

außerhalb des Bezirks 1 SS. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.

Montag, den IS. Juni 1893.

W i l d b a d.

WekcrnnLmachung.

Bezüglich der Anmeldung von Kurgästen wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß jeder ankommende Kurgast spätesten- am Tage nach der Ankunft durch feine Miet­geber bei Vermeidung einer Strafe di- zu 30 dem Stadtschultheißenamt angezeigt werden muß. Auch jede Wohnung-Veränder­ung ist sofort anzuzeigen. Damit her Ein­trag richtig und vollständig gemacht werden kann, ist es notwendig, daß Namen, Stand und Wohnort de- Fremden genau U. deut­lich in die Anmeldezettel eingetragen werden.

Die Anmeldezeltet sind auf dem Poli- zeiburean abzugeben und ist das Potjzei- und AmlSdienerrPerfonai angewiesen worden, keine Anmeldezettel mehr entgegen zu nehmen. Den 15. Juni 1893.

Stadtschuttheitzenamt:

Bäyner.

W i t d b a d.

Hcilgras-Verkauf.

Am SamSlag, den 24. Juni d. I. nachmittags 2 Uhr

wird der Heugrasertrag der städtischen Lautenhsfmlesen in 36 Losen an Ort und Stelle im öffentlichen Aufstrcich verkauft.

Zusammenkunft bei der Brachholdfchen Sägmühle.

Sladtpflege.

BerakkorSierung von Bauarbeite».

Heule Montag, den 19. d. Mls. abends 6 Uhr

werden im hiesigen Ralbanssaal die

Maurer- u. Zimmerarbeiten

zum Einbau eures städt. Gebäudes jm öffentl. Abftreich verakkordiert.

Plan und Kostcnvoranschlag kann bei Unterzeichnetem eingefehen werden.

Wildbad, den 16. Juni 1893.

Stadtbauamt.

Naitätzlii

Rosinen

Libtzben

empfiehlt G- Rometsch.

W i l d b a d.

Beurlaubung zur Disposition.

Unter Bezugnahme auf den nachstehend abgedrncklen Erlaß de- Kgl. Ministerium de« Innern vom 22. Mai 1875 werden die Angehörigen derjenigen im zweiten Dienst­jahr stehenden Soldaten, deren häusliche Verhältnisse ihre Beurlaubung^im Herbste diese» JahrS nötig oder doch dringend wünschenswert erscheinen lasten, ausgefordcrt, ihre dies­bezügliche Gesuche

längstens bis zum 2V. Juni d. IS. bei dem Stadtfchultheißenamt anzubringen.

Der erwähnte Ministerial-Erlaß lautet wie folgt:

Bei der Auswahl der zur Disposition zu beurlaubenden resp. ans solchen Urlaub wieder einzubeordnenden Mannschaften Seiten« der Kommandobehörden konnten nach einer Mitteilung de« Königlichen Generalkommandos deren Familienverhältniste nicht immer so in Betracht gezogen werden, als die« nach dem Stande der Ausbildung und Führung der betreffenden Leute in dem Falle hätte geschehen können und müssen, wenn den Trup­penteilen zuverlässige und erschöpfende Notizen zur Beurteilung der häuslichen Verhältnisse der einzelne» Leute zu Gebote gestanden hätten. Da« Material, welche- die Truppen selbst aus Bittschriften, Nachfragen bei den Mannschaften, welche in derselben Gemeinde zu Hause sind, gewinnen, sei meist ein unsichere». Es wird daher auf Ansuchen de< Kgl. Kriegsministeriums zur Herbeiführung einer zweckentsprechenden Auswahl der all­jährlich zur Disposition der Truppenteile zu beurlaubenden Mannschaften und im Interesse der häuslichen Verhältnisse der Mannschaften den Königl. Oderämterir^und^den Gcmcinde- rätcn nachstehende Weisung erteilt:

1) Alljährlich zu einem von dem Königl. Obcramt fcstzusetzenden Termine haben die Gemejnderätc Verzeichnisse derjenigen im zweiten Dicnstjahr stehenden und im Herbst de« betreffenden Jahres in das dritte Dienstjahr tretenden Mann­schaften des aktiven Heeres deren häusliche Verhältnisse die Beurlaubung nötig »der doch dringend wünschenswert erscheinen lassen, nach dem beigedruckten Schema aufzustellen.

2) In diese Verzeichnisse sind nur disjenigen Mannschaften des zweiten Dicnstjahres aufzunehmcn deren Angehörigen nach vorgängiger angemessener Bekanntmachung des festgesetzten Termin« für die Vorlage der Verzeichnisse ein Gesuch um Auf­nahme in da« Verzeichnis bei dem Gemeinderat rechtzeitig eingercicht haben und deren häusliche Verhältnisse dem Gemeinderat als berücksichtigungSwcrt erscheinen.

Den 15. Juni 1893. Stadtschultheitzenamt:

W i l d b a d.

Bekanntmachung.

Die hiesigen Viebbesitzer werde» auf die in Nr. 84 des EnzthälerS enthaltene Be- kanntmachung de« K. OberamtS betreffend Abhaltung einer staatlichen Rindviehschau in Neuenbürg am 10. Juli d. I. aufmerksam gemacht, mit dem Anfügev, daß die näheren Bestimmungen bei »er Unterzeichneten Stelle erfahren werden können. Höherem Auftrag zufolge wird zn recht zahlreicher Beschickung der Ausstellung dringend aufgefortert.

Den 16. Juni 1893

Stadtschirltheitzeuamt: Bätzner.

Bätzner.

W i l » b a d. '

Bekanntmachung.

Sämtliche zur heurigen Gencralmusterung gestellungspflichtigen Militärpflichtigen der Jahrgänge 1871, 1872 und 1873 haben am Donncr-tag, den 22. d. MtS. abend« präzi« 6 Uhr auf dem hiesigen Rathaus zu erscheinen.

Nichterschcinende werden gegen Gangge­bühr von 20 besonder« geladen.

Den 16. Juni 1893.

Stadtschnltheißenamt: Bätzner.

HeliLMoiimi

zum Wäsche zeichnen empfiehlt

I. F- Gutbub.