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Amtsocatt für üie Stadt Witübad und zugleich Verkündigvngsblatt des Kgl. Revieramts Wildbsd.
Anzeige- und MnterHattungsbcatt für WiLdbad und Umgebung.
Der „Wildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwar „Montag, Mittwoch u. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werben die kleinspaltige Tarmand-Aeile »der deren Raum, mit d 8 Pfennig berechnet.
Bei Wiederholungen Rabat, stehende Anneneen und Abonnement nach Uebcreinkunft.
Der AbonnemtS-Preis beträgt in hiesiger Stadt vierteliiihr. 90 Pfg. m»natl. SO Pfg. Durch die Pest bezegen im Oberamtebezirk »iertelj. 1 1b ^ außerhalb de« Bezirk« 1 SS. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.
^ 37.
Mittwoch, den 15. März 1893.
70.
Auf Jakobi d. I. suche ich eine entsprechende
Wohnung
hier und kvent- in einem benachbarten Orte.
Amtsnotar Krauß.
E>» freundliches möbliertes
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wird sofort oder später zu mieten gesucht- Von Wem? sagt die Redaktion.
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kmpüsbit Odr. Lvuvtiliolll.
Eine Geige samt Kasten
ist um 15 ^ dem Verkaufe ausgesetzt.
Wo 2 sagt die Redaktion.
Stelle-Gesnch.
Ein fleiß. kräftige« Mädchen da« in den Haushaltungsarbeiten tüchtig ist, sucht in einem Holet diS zum 25. Mai Stelle, wo derselben Gelegenheit geboten wird sich in der Küche vollends auSzubildcn. Gest. Off. unt. Chiffre ^.V. o. 771 des. die A»noncen-Ep' pedition von K- Hellmuth, Pforzheim
Reiues Leinöl
ist zu haben bei I. K. Gntbu-.'
W i l d b a d.
^eKaNttl«aHn«g,
betreffend die Anmeldung von Neubauten, Bauverbefferungeu u. s. w. zur Einschätzung für die Gebändebrandversicherung.
In GemäSheit eine« Erlasse« de- K. Verwaltungsrats der Gebäudebrsndversichcr- ungtanstolt vom 31. August v. I. wird hiedurch bekannt gemacht,
1) daß Neubauten. Bauveränderungen und Bauverbesserungen einschließlich neuer Gebiudezubkhörden, welche noch nicht zur Gebändebrandversicherung eingeschätzt sind und nicht den bloßen Ersatz abgebrannter, versichert gewesener Gebäude »rer Gebäudedestandleile bilden (Art. 26 de« Gesetze« vom 14. März 1853) im Fall einer Brandbeschädigung nur dann als versichert behandelt werden, wenn sie vorher von dem Gebäudebesitzer bei dem Ort-Vorsteher entweder zur sofortigen auf Kosten dt« Eigentümers erfolgenden Einschätzung (Art. 13. de« Gesetze« dom 14. März 1853) oder zur ordentlichen auf Kosten der Gemeinde geschehenen JahresschätzllNg (Art. 12 de« Gesetze«) angemeldet worden sind (zu vergl. Ziff. 9 de« Normalerlasse« »om 30. M«i 1865, Klumpps Handausgabe de« Gesetze« vom 14. März 1853 Note 3 zu Art. 13);
2) daß durch eine bloße Vormerkung von Amtswegen, soweit eine solche überhaupt statlfindet, die erforderliche Anmeldung durch den Gebäudebesitzer nicht ersetzt wird;
3) daß die Anmeldung während de« ganzen Jahre« erfolgen kann;
4) daß ein BrandversichernngSbeitrag im Anmeldungsjahrc nur dann und zwar nachträglich zu entrichten ist, wenn eine Brandentschädigung gewährt werden muß.
Den 13. März 1893. Stadtschultheitzeuamt:
bestehend in
Bortrag von komischen Scenen, Liedern, Couplets und
Intermezzos.
Programm reichhaltig, urgemütlich, pikant und Decent. — Alle Nummern «erden in Charakterma-ken und komischen Anzügen vorgetragen.
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kla8tliau8 Liir alten Innäe. Heute Mittwoch, den 15. May 1893
empfehle
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und nimmt Bestellungen hieraus entgegen. — Preis Mk. 29. per 59 Kilo Lr. k. Ustto franco iu's Haus geliefert. — Muster find zur Ansicht vorhanden. -WU