nicht unter die der Handarbeiter heruntergedrückt wer­den. Tiefe Ausführungen fanden Zustimmung auch beim Minister. Ein Redner des Zentrums begrüßte es, daß seit 100 Jahren zum erstenmal ein Katholik als Berichterstatter in das Kultministerium berufen wor­den sei, und wünschte, daß auch noch ein katholischer Schultechniker, der die Bekenntnisschule mit voller Ueber- zeugung vertrete, ins Ministerium komme. Redner der Sozialdemokratie und der Demokratie traten dieser An­regung entgegen, der Kultminister lehnte sie ab. Tie in Kapitel 40 angeforderten neuen Stellen wurden vorbehalt­lich der endgültigen Einstufung in die neue Gehaltsord­nung genehmigt.

Zum Kapitel 4147 (Staatsbedars für die Kirchen) beantragte der Berichterstatter eine En tsch lie ß un g, worin der Landtag sich damit einverstanden erklärt, daß in den Rechnungsjahren 1920 und 1921 der Auf­wand für die Aufbesserung der evangl. und kathvl. Geistlichen und die sonstige Steigerung des Bedarfs der evang. und kath. Kirche in vorläufiger Weise aus der Staatskasse bestritten, dagegen vom Rechnungsjahr 1922 ab unter Zurückstellung der endgültigen Ausein­andersetzung zwischen Staat und Kirche die Leistung für die evang. und kath. Kirche nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung geregelt und dabei das Verhältnis der Staatsleistung für beide Kirchen unter Berücksichtigung des derzeitigen Verhältnisses dieser Lei­stungen bemessen wird. Tie Regierung wird ersucht, die Vorlegung des Ausführung Gesetzes zu Artikel 137 der Reichsversassuug tunlichst zu beschleunigen und in Berücksickitigm.w '1er Eingabe der evang. Kirche und der israel. Oberkirchenbeh-örde nach Inkrafttreten der evaNg. und israel. Kirchenverfassungen, sowie die entsprechende Regelung der kath. Angelegenheiten baldigst zu ermög­lichen. Die Entschließung wurde angenommen. Ter Kultmiuister gab entgegenkommende Erklärungen ab. Ter Gesetzentwurf über das Verhältnis von Staat und Kirche werde keinesfalls später als Ende Oktober n. Js. ein­gebracht' werden. Titel 1 des Kapitels 41 wurde mit 15 Ja und 2 Nein der USP. angenommen: mit dem­

selben Stimmenverhältnis der erste Satz und einstimmig ! der zweite Satz der Entschließung. Das Zentrum be- ! hielt sich die endgültige Stellungnahme vor.

^ Eine längere Aussprache entspann sich über die Kir- s chenglocken. Ein Regierungsvertreter füh le ausi daß > die Menge des im Reich vorhandenen Glockenmetalls s nur deu 10. Teil des Bedarfs der Gemeinden decken i könne. In Berlin sei ein Ausschuß gebildet, der die ( Verteilung im Verhältnis zur Ablieferung regeln soll. Eine Entschädigung»-- oder Unterstützungspflicht gegenüber den Gemeinden wird vom Reich nicht anerkannt. Ter Antrag des Abg. Tr. Fürst (BP.) wurde angeno''^en: Tie Staatsregierung wolle dafür Sorge tragen, d..^ .. r noch vorhandene Bestände alten Glockenmetalls so rasch als möglich, vor allem bedürftigen oder durch die sei­nerzeitige Glockenabgabe besonders geschädigten Gemein­den beider Konfessionen Angeführt wird. Ein Redner des Zentrums führte aus, bei den staatlichen Aufwen­dungen für Bistum, Priesterseminare, Konvikte und son­stige Bedürfnisse der kath. Kirche handle es sich nicht um freiwillige, sondern um geschuldete Leistungen wegen der Einziehung des Kirchenguts. Ter Redner der Deutschen Volkspaltei pflichtete diesen Ausführungen weitgehend bei. Ein Regierungsvertreter vertrat die gegenteilige Ansicht, daß der Staat durch Verwilligung von Zu­schüssen, die seit 1828 auf den 7fachen Betrag sich ge­steigert haben, eine rechtliche Bindung nicht übernom­men habe. Denselben Standpunkte nahmen die Redner der Deutschen demvkr. Partei, der Sozialdemokratie und der USP. ein. Das vorgebrachte Material wird für die Ausarbeitung des Gesetzes, das für nächsten Herbst in Aussicht steht, verwertet werden. Ein Redner des Zentrums wies nach, daß die. Besoldung der kath. Geist­lichen hinter den Bezügen der evangelischen zurückbleibt, -und begründet einen Antrag, das Tiensteinkommen der kath. Geistlichen gleich zu bemessen, wie das der evan­gelischen.

Kultminister Tr. Hieb er erklärt, wenn die Pausch- sunime, die der kath. Kirche ausgesetzt sei, auf 44 Pro­zent der Staatsleistung an die evang. Kirche festgesetzt

sei, so entspreche dies dem zahlenmäßigen Verhältnis zwischen beiden Konfessionen. Aus diesen und anderen Gründen könne der Minister seine und die Zustim­mung des Staatsministeriums zum Antrag des Zen­trums nicht aussprechen. Dasselbe erklärte der Vertre­ter des Finanzministers. Daraus brachten die Zen- trumsäbgeordneten Baur, Mähler, Schermann und Pol- lich folgenden Eventualantrag ein:. Tie staatlichen Auf­wendungen für die Ruhegehalte der evang. Geistlichen und Pensionen ihrer Hinterbliebenen und Sterb'enach- gehalte in die Bemessung der Pauschalsumme sür die kath. Kirch« cinzuberechnen. Beide Anträge wurden ge­gen die Summen des Zentrums, mit dem Tr. Fürst (BP.) stimmte, abgelehnt. Kap. 46. und 47 (Beitrag zur israelitischen Zentr l'a>:e> wurden genehmigt.

Lauphemr, 22

Dez. «landwirtschaftliches.) Ter Landw. Bezirksverein hat den Beitritt zum Landw. Hauptverband abgelehnt. In Sachen des Reich Znotop- fers will er beim Finanzamt vorstellig werden.

Ebingen, 22. Tez. zH o t e l v e r k a u s.) Das vom gegenwärtigen Desiger am 1. Juni ds. Js. käuflich er­worbene Bahuhofhotel ist an deu bisherigen Besitzer deS Gasthofs zuni Bären in Reutlingen, E. Bauer, um 450 000 Wik. übergegangen.

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