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(Enztalbote)

Amtsblatt für Wildbad. Chronik und Anraiamblatt

für das obere Cnztal.

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Druck der Buchdruckerei Wildbader Lagblatt; Verlag und Schriftleitung: Th. Gack in Wilbbad

Nummer 276 Fsrnruf 179.

Milöbsö, freitsg, äen 26 November 1920.

Fernruf 17».

S4.)sbrg6ng

Das Sperrgesetz.

Ter vom Reichsrat Vieser Tage angenommene Gesetz­entwurf, der die Einzelstaaten, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften verpflichtet, bei der Festset­zung der Tienstbezüge ihrer Beamten über die Reichs­regelung nicht hinan-zugebm Gas sogewannte Sperr­gesetz), bedeutet einen Eingriff in die Hoheitsrechte der Staaten, dem sich diese anfänglich nicht unterwerfen woll­ten. Schließlich hat aber nur Bahern auf seinem Widerstand beharrt. Schon bei den ersten Beratungen einer Reichsbesoldungsordnnng hat das Reich den von allen Bundesstaaten gebilligten Grundsatz vertreten, daß die Besoldung der Beamten im Reich und in den Län­dern sowie in den Gemeinden möglichst einheitlich erfolgen soll, und daß die Besoldungsgesetze der Län­der und Gemeinden der Reichsregiernng angepaßt wer­den müssen: dies ist aber nicht von allen Ländern, namentlich nicht von den süddeutschen, geschehen, was zu erheblichen Schwierigkeiten und schließlich zur Aus­arbeitung des nunmehr demnächst dem Reichstag zu­gehenden Sperraesetzes geführt hat. Sobald dieser Ent­wurf Gesetzeskraft erlangt hat, haben die Einzelstanten, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften ihre nach dem 31. März 1920 erlassenen oder in Kraft ge­tretenen Vorschriften über die Dienstbezüge ihrer Be­amten innerhalb dreier Monate neu zu regeln, so­weit jene Vorschriften günstiger sind, als,nach dem Sperr- ge^etz zulässig ist. Nene Vorschriften der Länder usw. sind dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichs­rat oder den von ibnen bestimmten Behörden mitzu­teilen, worauf beide innerhalb vier Wochen bei der Re­gierung des Beteiligten Landes Einspruch erheben kön­nen. Dagegen kann das beteiligte Land die Entschei­dung des R e ichs v e rw al tu n g s g erich ts oder, so­lange dieses noch nicht errichtet ist. eines Schiedsge­richts anrufen. Aendert das Land usw. auf Grund einer Entscheidung des Reichsverwa tungsgerichts oder des Schiedsgerichts die beanstandeten Vorschriften, so muß es auch die abgeändertcn Vorschriften dem ReichZfinanz- minister und dem Reichsrat Vorlegern Diese, können Einspruch bei dem Land 'erheben, ime-n imch ih'"r Mei­nung auch die abgeänderten Vorschriften eine günstigere Regelung vorsehen, als nach der Entscheidung des Reichs- verwaltnngsgerichts oder deS Schiedsgerichts zulässig ist. Neue Vorschriften der Länder usw. können erst in Kraft treten, wenn hierzu die Zustimmung des Reichsrats' ein­gehakt ist. Dieser Gesetzentwurf tritt mit Wirkung vom 1. April d. I. in Kraft und behält seine Wirksamkeit bis zuin 1: April 1923. Ter.Gesetzentwurf enthält auch noch eine weitere- Bestimmung, wonach die Vorschriften über die Gehälter usw. auch sinngemäße Anwendung für die Wartegelder, Ruhegehälter und Hin­ter bli e b e n e n b ez ü g e finden.

Gegen diesen Gesetzentwurf haben sich schon beim Rcichsrat f Deutsche Beamtenbund und die Beamten er bände der Länder gewandt. Sollie trotzdem de Entwurf Gesetzeskraft erlangen, so perlan­gen diese . üretungcn für die Beamten der Länder

usw. das ! ist, das;, ihnen mindestens die Sätze der

Reichsregest - gewährt werden, wo die einzclstagtliche Regelung m' hinter der Reichsregelung znrückstehm soll­te.'Einmütig wenden sie sich gegen die Bestimmung, daß auch die Ruhegehälter und -Hinterbliebenenbezüge sich ge­nau an die Reichsregelung unpassen müssen. In Süd­deutschland. wo teilweise die zwangsweise Zurruhesetzung der Beamten nach Zurücklegung, des 65. Lebensjahrs cingeführt ist, sind im letzten Halbjahr viell rüstige und auch noch dienstfähige Beamte zur Ruhe gesetzt worden, die fast ausnahmslos noch bis znm Inkrafttreten des neuen Besoldungsgesetzes (1. April 1920) . im Dienst ge­blieben wären, um sich die höheren Bezüge des neuen Besoldungsgesetzes zu sichern. Die erhöhten Ruhegehalts- und Hinterbliebenenbezüge nur den vom 1. April d. I. an ausgeschiedenen Beamten oder ihren Hinterbliebenen zu. gewähren, wäre eine nicht zu rechtfertigende Härte, und deshalb hat z.B. die badische Regierung in ihrem Juli d. I. dem Landtag vorgelegten Gesetzentwurf nach dem Vorgehen Preußens vorgeschlagen, die erhöhten Be-' Züge allen vom 1. April 1919 aus ihrem Dienst aus- geschiedenen Beamten zu gewahren. Unter den deut­schen Ländern hat bis jetzt Mecklenburg-Strelitz, dem Wunsch ves Deutschen Beamtenbunds und der Beamten-,

Vertretungen der'Länder entsprechend, den .Unterschied" zwischen Alt- und Neupensionären und zwischen Alt- und Neuhinterbliebenen schon vor Jahresfrist aufgehoben.

Neu^s vom Tage.

Ter Gesetzentwurf für das Arbeitsrecht. Berlin, 25. Nov. Von dem in Arbeit befindlichen Gesetzentwurf für das Arbeitsrecht sind veZchiedene Borentwürfe ausgearbeitet, so der Entwurf einer Schkich- tnngsordnung, eines Arbeitsgerichts, des Arbeitsnach­weises, eines Gesetzes für Hausgehilfen und .Heimarbeit, eines Arbeitstariss und der Regelung der Arbeitszeit der «gewerblichen Arbeiter. Ter Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit der Angestellten, eineß allgemeinen Arbeitsrechts und der für die Angestellten erforderlichen Sonderbestimmnngen ist in Angriff genom­men. ch ' ' - l' - s

Die Not der geistigen Arbeiter.

Berlin, 25. Nov. ' Im Reichswirtschaftsrat ist -in Unterausschuß zur wirtschaftlichen Förderung der geistigen Arbeiter gebildet worden, der die Ausgabe haß die Voraussetzungen für eine produktive Eingliederung der von der sozialen' Gesetzgebung bis­her nicht berücksichtigten geistigen Arbeit in das Wirt­schaftsleben zu schassen. Tie Abwendung der Schädi­gungen durch. gewisse Bestimmungen des Luxussteuer- aesetzes, der Schutz des Urheberrechts und die Möglich­keit von Staatsbeihilfen in Form einer produktiven Erwerbslosenfürsorge werden einen Teil der Tagesord­nung für die nächste Sitzung (10. bis 18. Dezember) bilden. Ferner wird,ein Antrag der Äerzte gegen die von den Krankenkasse n beabsichtigte Einschrän­kung ihrer Arbeitsgebiete. und ein Antrag betr. die Entlohnung der geistigen Arbeit im Verl agsge- werbe beraten werden. 's > -

Tic Altersgrenze der Beamten in Preußen. Berlin, 25. Nov. Tie preußische Nationalversamm­lung hat das Alter für dje Zwangspensionierung der Beamten auf das 65., bei Richter» und'Hochschulprofes­soren auf das 68. Lebensjahr festgesetzt. Der Antrag der Deutschnationalen, die Altersgrenze auf das 68. bzw- 70. Jahr zu erhöhen, wurde mit 150 gegen 102 Stimmen abgelehnt. . 1 -

Prozeß ScheidemannPrinz. ,

Berlin, 25. Nov. Vor einem Berliner Gericht fin­det zurzeit die Beleidigungsklage des Abg. Scheide­mann gegen den Sekretär Prinz statt. Prinz hatte u. a. kst einer Schrift behauptet, Scheidemann habe nach Ausbruch der Revolution als Volksbeauftragter den bei­den Brüdern Sklarz 28 Millionen Mark als Vorschuß für die Beschaffung von Bedarfsgegenständen für die zum Schutz der damaligen Vcstksregierung aufgestellten Trup­pen zur Verfügung gestellt und den Befehl zur Er­mordung von Liebknecht und Rosa Luxem­burg gegeben, wofür eine hohe Belohnung ausgestellt worden fei. Ju der gestrigen Verhandlung bekundete der als Zeuge vernommene frühere Oberleutnant, jetzige Ge­he,mkriminalist Gürgen, ein Befehl, Liebknecht, ' die Luxemburg und andere unschädlich zu machen, habe be­standen. Von Ermordung sei nichts gesagt worden; es habe geheißen: wenn (bei der Verhaftung) irgendwelcher Wiverstand geleistet werde, sollein schärfster Weise" vorgegangen werden. Auf die Frage, ob ihm etwas von der sogenannten Mörderliga bekannt fei, gab. der Zeuge an, im Dezember 1919 oder Januar 1920 sei^n zwei Verbindungen zur Abwehr des Bolschewismus und zur Bekämpfung des Rätesystems und verschiedener Ne- beneinrichtnngeu entstünden.- P Berlin, 25. Novz. In z-der ' Beleidigungsklage des N!bg. Erzberger , gegen 'Tr.l Hel ff erich ist die Berufungsverhandlung vor dem zweiten Strafsenat des Landgerichts Berlin auf den 17. ,Dezember auberaumt.

Zur Regierungsbildung in Sachsen.

' Chemnitz, 25. Nov." Der Kreisausschuß der Deut­schen demokratischen Partei, des 3. sächsischen Wahlkreises erklärt in einer Entschließung: Tie Wahlen haben gegen die demokratische Partei entschieden." D-er Kreisausschuß hält es daher für geboten, daß die Partei sich an der Bildung der Regierung. in..Sachsen Knickst beteiligt, sie

wird aber jede Regierung, die sich aus den Boden der Nerfassung stellt, unterstützen.

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Große Gefahr für die Ordnung.

Paris, 25. Nov. Ministerpräsident Leygpes erkmrte im Kammerausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Deutschland führe das Abkommen von Spa aus, die Waffenabliesernngeu haben sich verstärkt. Die Prämie in Gold, die zur Besserung der Lage der Bergarbeiter Verwendung finden sollte, habe dieser Bestimmung nicht zugeführt werden können. Die Volksabstimmung in OberschIesien werde gegen den 5. Januar statt- siudeu. Stritciq sei noch die Frage, ob allen außerhalb Oberschlesicns wohnenden -Hbcrschlesiern das Stimm­recht verliehen werden soll. Es handle sich um 250000 bis 300000 Deutsche. Das könne einegroße Ge­sa h r für die Orduuug" bebautem (!) Die in­teralliierte Kommission werde Demnächst ihre Entschei­dung in dieser Frage treffen. Mit Rußland können von Person zu Person wirtfchastliche Beziehungen wieder angeknüpft werden. Eine Blockade Rußlands halte er" für gefährlich und wirkungslos.

Die griechische Frage.

Paris, 25. Nov. Ministerpräsident Leygues wi^> schon heute nach London abrbisen, um sich mit Lloyd George über die griechische Frage zu bespre­chen. Ter italienische Botschafter besprach ge­stern mit Leygues die griechische Angelegenheit und teilte namens seiner Regierung mit, Italien werde'sich der von England und Frankreich ausgearbeiteten Vorlage über das Vorgehen in der Wiederherstellungsfrage an­schließen. (Frankreich soll also in Griechenland nach­geben, mm dafür in seinen Forderungen an Deutschland entschädigt zu werden.) < -

Rom,. 25. Nov. TerTribnna" zufolge hat die italienische Negierung in London und Paris Mitteilen lassen, sie habe keine Veranlassung, in die inneren Angelegenheiten Griechenlands sich einzumischen. Die leitenden französischen Kreise seien zu der Afnsicht ge- kokümen, daß die Rückkehr des Königs Konstantin un­vermeidlich sei. Schlimmstenfalls könnten England und Frankreich ihre diplomatischen Vertreter in Athen ab- bcrusen wnd durch bloße Geschäftsträger ersetzen, mög­licherweise auch die Blockade verhängen. (Durch Hunger­blockade hat die englisch-französische Flotte bekanntlich seinerzeit das griechische Volk mürbe gemacht, den Wider­stand gegen die Absetzung des Königs aufzugeben. D. Sehr.) . - g /. .

Ter Kanal Dover-Calais.

Paris, 25. Nov. Tie internationale Handelsfonfe- rein sprach sich für beschleunigten Bau des Tunnels unter dem Aermelkanal aus.

Die internationalen Gewerkschaften in London.

London, 25. Nov. In London wurde ein inter­nationaler Gewerkschaftskongreß eröffnet. Ten Mitglie­dern des Kongresses ist ein offener Brief Lenins und anderer Fühler der Tritten Internationale (Moskau) zu­gegangen, in dem es heißt:Ihr nennt Euren Kongreß einen internationalen Gewerkschaftskongreß. Ist Wahr­heit ist er nichts anderes -als eine Versammlung der Führer der Gelben, die ständig die grundlegenden Inter­essen der Arbeiterbewegung im allgemeinen und der Gewerkschaften im besonderen verraten." 'Der Kon­greß wählte znm Nachfolger von Llppleton den engli­schen 'Eisenbahnerführer Thomas zum Vorsitzenden des internationalen Gewerkschaftsbunds. Am Kongreß nehmen teil 10 englische, 12 französische, 12 dentschje, 10 «belgische, 6 holländische. 5 italienische, 5 norwegische,

4 schwediscbe, 1 dänische, 4 tschechoslowakische, 2 luxem­burgische, 2 spanische, 1 schweizerischer und 1 kanadischer Vertreter. Ion honx wird über Währnngsfragen, Mertens über die Verteilung der Rohstoffe, Oude- geest. über die Sozialisierung und Finnen über die internationale Lage und die Stellung des intemiationalen Gewerkschaftsbundes sprechen.

Vom Weltpoftlorrareß.

Madrid, 25. Nov. Wie Havas meldet, hat der Weltpostkongreß ein Abkommen'des Weltpostvereins an­genommen. wonach der internationale Tarif uns 50* Centimes für den Brief, für die Postkarte ans 30 Cen­times und für jede 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspa-

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