z« machen. An der Arbeiterschaft liege es, diese Gefahr abzu­wehren, indem sie um des allgemeinen Wohles willen den am Sonntag begonnenen Streik sofort abbräche. In Bayern werde die Regierungskrise auf gesetzmäßigem Wege, gelöst und es be­siehe kein zwingender politischer Grund, den Streik fortzusetzen.

General Grüner als Vermittler?

Frankfurt, 17. März. Wie dieFrankfurter Zeitung" mel­det, hat General Grüner an den Generalfeldmarschall von Hin- Lenburg und an den Reichspräsidenten Ebert folgendes Tele­gramm gerichtet:

Herrn Feldmarschall habe ich zu melden, daß Kapp-Lüttwitz für das Deutsche Reich unmöglich sind. Es besteht die Gefahr, daß der ganze Süden und Westen des Reichs- von dem übrigen Reich abgedrängt wird. Außerdem ist die Regierung Kapp- Lüttwitz außenpolitisch nicht tragfähig, was umso verhängnis­voller ist, als gerade letzt unsere wirtschaftspolitische Lage sich zu bessern beginnt. Herr Feldmarschall sind die Hoffnung wei­tester Kreise des deutschen Volkes in diesem Augenblick, da ein Wort vgp Ihnen genügt, um die Reichswehr auf densverfassungs­mäßigen Boden zurückzuführen. Daher habe ich an den Reichs­präsidenten Ebert folgendes Telegramm gerichtet:

An den Herrn Reichspräsidenten Ebert. Falls Ihnen meine Vermittlung erwünscht wäre, bin ich bereit, zu versuchen, daß Feldmarschall von Hindenburg seinen Einfluß auf die Reichs­wehr ausübt mit dem Zweck, den verfassungsmäßigen Zustand m Berlin wieder herzustellen. Ich hatte jedoch eine Aenderung des Charakters der Regierung durch Neubesetzung der wichti­geren Fachministerien nach sachlichen nicht parteipolitischen Ge­sichtspunkten nach Ihren Vorschlägen unter des Feldmarschalls und meiner Billigung für erforderlich und ferner die Ausschrei­bung baldiger Reichstagswahlen. Verfassungsänderungen dür­fen vor dem Zusammentritt des neuen Reichstags nicht vorgc- nommen werden. Ein gleiches Telegramm geht an den Feld­marschall von Lindenburg. Antwort erbeten: Frankfurt-Main, Bockenheimer Landstraße 33.

Sobald ich vom Reichspräsidenten Antwort habe, werde ich melden, ob und wann ich zu weiterer Rücksprache in Hannover «intreffe. (Gez.): General Grüner.

Schwere Unruhe« in Wetter.

Hagen i. W 16. März. Auf Anruf gewisser Jndustrickrcise in Wetter a. d. Ruhr entsandte der Kommandeur des Wehrkrei­

ses VI eine Kompanie Reichswehrtruppen unter Führung des Hauptmanns Hasenclever zur Besetzung der Stadt Wetter. Uuf die Nachricht aus Wetter begab sich Oberbürgermeister Cuno zusammen mit den Führern der Regierungsparteien im Stadt­parlament zu Verhandlungen nach Wetter. Alle gütlichen Vor­schläge wurden abgelehnt. Darauf entwickelte sich ein Gefecht zwischen bewaffneten Arbeitergruppen aus Wetter und Hagen und der Reichswehrkompanie, in dessen Verlauf auf Seiten der Arbeiter fünf Leute fielen und mehrere schwer verletzt wurden. Bis jetzt wurden auf Seiten der Reichswehrtruppen 18 Töte und viele Verwundete gemeldet. Unter den Toten befinden sich auch Hauptmann Hasenclever und seine beiden Kompanieoffi­ziere. Nach Aussagen eines gefangenen Sanitäters der Reichs­wehrtruppen soll die Zahl der toten Soldaten erheblich höher sein. Die von ihm verbundenen Verwundeten sollen allein die Zahl von 30 übersteigen. Zwei 7 Zentimeter-Geschütze und ein Minenwerfer wurden von den Arbeitern erbeutet. Von der übrigen Beute sind in Hagen sechs Maschinengewehre und 12 Pferde eingetroffen. Die erbeutete Bagage befindet sich noch in Wetter.

Keine Verhandlungen mit den Berliner Gewalthabern.

Stuttgart, 16. März. Der Reichsminister des Innern läßt die Falschmeldung der Berliner Gewalthaber, die Reichsregier­ung lasse sich auf Verhandlungen ein, überall dementieren. Die Mitglieder der badischen Landesregierung sind in Stuttgart eingetroffen und haben den Entschluß der Reichsregierung, nicht mit den Aufrührern zu verhandeln, gebilligt. Die badische Re­gierung steht auf dem Standpunkt, daß ein Kompromiß mit den Verschwörern zu einer neuen Mainlinie führen würde. Die württembergische und die hessische Regierung stehen auf dem gleichen Standpunkt.

München, 16. März. Die sozialdemokratische Landtagsfraktion von Bayern hat an die Reichsregierung in Stuttgart telegra­phiert, daß sie es als selbstverständlich erwarte, daß auch nicht einmal der Gedanke an Verhandlungen mit den Berliner Rechtsverbrechern erwogen wird.

Bedingungsloser Rücktritt der Berliner Gewalthaber?

Stuttgart, 16. März. (Nichtamtlich) Nach Zeitungsmel­dungen hat die Regierung Kapp der Reichsregierung angeboten, zurückzutreten, und die Gewalt, soweit sie in ihren Händen ist.

an den Reichspräsidenten zurückzugeben, wenn binnen 2 Mo­naten die Neuwahlen erfolgen. Hierzu ist zu bemerken, daß es die politische Lage Wohl ganz von selbst erforderlich machen wird, sobald die Ordnung wieder hergestellt ist, zu Neuwahlen zu schreiten. Die Regierung lehnt aber auf leden Fall ganz entschieden ab, sich mit dem Staatsstreichler Kapp darüber in irgend einer Form auseinander zu setzen.

Frankfurt a. M., 17. März. DieFrankfurter Zeitung" meldet aus Berlin: Auf Grund der im Reichstag geführten Verhandlungen haben Dr. Kapp und General Lüttwrtz, dieser nach längerem Schwanken, ihren bedingungslosen Rücktritt er­klärt, die Regierung an den Vizekanzler übergeben. General v. Hülsen hat im Namen der Regierung Bauer die Führung der Truppen übernommen. Die Unabhängigen Dr. Cohn und Däumig waren in der Reichskanzlei erschienen und hatten ein Ultimatum überreicht, daß, wenn nicht bis 9 Uhr abends die Truppen zurückgezogen würden, sie mit den bewaffneten Ar­beitern zum Angriff schreiten würden. Anscheinend unter dem Eindruck dieser Nachricht sind Dr. Kapp und General v. Lütt­witz wieder anderen Sinnes geworden und haben Bedingungen für ihren Rücktritt gestellt, in erster Linie Amnestie. Die Ver­handlungen dauern noch an.

Verschärfte Bewachung Kaiser Wilhelms.

London, 17. März. Das Reutersche Bureau erfährt, datz die Vertreter der Alliierten in Haag beauftragt worden sind, die holländische Regierung auf die große Notwendigkeit der Bewachung des ehemaligen deutschen Kaisers genau hinzuweisen, sowie auf die von der Entente gehegten Besorgnisse wegen sei­nes Aufenthaltes in der Nähe der deutschen Grenze.

Haag, 15. März. Vor Schloß Amerongen ist am Samstag mittag ein Sonderkommando von 30 Gendarmen einaetrofsen. Die Regierung hat die verschärfte Bewachung des deutschen Ex­kaisers und auch des deutschen Kronprinzen ungeordnet.

auf den täglich erscheinendenEnztäler* werden fort­während von allen Postanstalten und unseren Austrägern entgegengenommen.

Kommun,.lverband Neuenbürg.

Bekanntmachung betr.

AMkder Bewirtschaftung.

Auf Grund der Bekanntmachung der Reichsftelle für Schuhversorgung vorn 18. Februar 1928 (St,-Tnz. Nr. 59) Wird der Handel mit NlfteSer, gebrauchten Waren, aus Leder und Altschuhwerk für den Bezirk Neuenbürg mit sofortiger Wirkung freigegeben.

Hinsichtlich des getragenen MilitLrschuhwerks' und der sonstigen aus in- oder ausländischen Heeresbeständen stam­menden gebrauchten Heeresgüter aus Leder bleiben die von der Reichsstellr für Schuhversorgung erlassenen Bestimmungen in Wirksamkeit.

Die Bekanntmachungen der Reichsstelle für Schuhver­sorgung vom 30. März 1918 über den Verkehr mit ge­tragenen Schuhwaren usw., sowie vom 15. Juli 1918 über die Beschlagnahme und Enteignung getragener Schuhwaren Irrten damit außer Kraft.

Den 15. März 1920. Oberamtmann Bullinger.

Geschäftsstelle des Kommunalverbandes Neuenourg.

NttsoM«g-er LMmrWftiili! SkW>.

Den (Stadt)-Schultheißenömtern sind in den letzten Tagen die zur Anmeldung des Benzolbedarfs für landwirtschaftliche Zwecke bestimmten Vordrucke mit der Post zugegangen. Die Vordrucke sind doppelt. Der Dnrchschriftsvordruck ist für die Gemeinde bestimmt.

Der Bedarf ist nicht für jeden Motorenbesitzer getrennt anzngeben, sondern der gesamte Bedarf der einzelnen Ge­meinde soll auf einem Schein mitgeteilt werden, wobei noch besonders darauf aufmerksam gemacht wird, daß die letzte Spalte der ScheineVerpackungsart unbedingt genau auszu- süLen ist.

Die Anmeldungen sind unverzüglich, spätestens aber bis zum 18. ds. Mts. hierher einzureichen, ba nach diesem Zeitpunkt einkommende Meldungen nicht mehr berück­sichtigt werde« können.

Den 15. März 1920. Oberamtspfleger Kübler. Geschäftsstelle des Kommunalverbands Neuenbürg.

Betreff: KalberaufbrLngurrg rmd Rückgabe der Haute.

Ja der Verfügung der Württ. Fleischversorgungs^elle über die Kälberaufbringung vom 5. März 1920, Enztäler Nr. 56 wurde bestimmt, daß die Häute der von den Kom­munalverbänden an die Metzger zur Schlachtung gelieferten Kälber von den Metzgern den Kommunalvrrbänden zurück­zugeben sind und daß die Kommunalverbände die Häute den Tierhaltern auszuhändigen haben. Es hat hienach jeder Tierhalter, der ein Kalb an den Kommunalverband zur Schlachtung abliefert, vom 8. März 1920 an Anspruch auf Rückgabe der Haut.

Für die Rückgabe der Haut wird im hiesigen Bezirk «in vereinfachtes Verfahren eingeführt in der Art, daß die unmittelbare Abholung der Haut durch den Tierhalter beim Metzger gestattet wird. Zu diesem Zweck wird der Tier­halter vom Kommunalverband und in der Regel auch vom Metzger benachrichtigt, wann und wo er die Haut abholen kann. Versäumt der Tierhalter die Frist zur Abholung oder verweigert er die Annahme der Haut, so erlischt sein An­spruch auf Rückgabe derselben. In diesem Fall erhält er eine Geldentschädigung, deren Höhe auf Grund der Preise brr dem Abgabetag folgenden Häute-Auktion und des Ge­wichts der Haut festgesetzt wird. Das Gewicht der Haut ist im Falle der Weigerung oder der Nichtabholung vom Metzger unter Zuziehung eines Zeugen sofort einwandfrei festzustellen.

Der Tierhalter hat bei der Abholung der Haut dem Metzger eine schriftliche Empfangsbescheinigung auszuhän-

digen, die dieser dem Kommunalverband vorzulegen Hai. Von dieser Bescheinigung kann auck dann nicht abgesehen werden, wenn der Tierhalter dem Metzger die Haut käuflich überläßt.

Der Tierhalter erhält als Kaufpreis für das Kalb von der Fleischversorgungsstelle den Betrag von 130 ^ für den Zentner Lebensgewicht überwiesen. Von der Kaufssumme werden 25 ^ bei Kälbern bis zu !20 Pfund Lebensge­wicht und 30 bei solchen mit höherem Gewicht abge­zogen. Dieser Abzug rechtfertigt sich deswegen, weil im Lebensgewichtspreis der frühere Häutehöchstpreis enthalten ist und weil dem Metzger für das richtige Abziehen und die pflegliche Behandlung der Haut eine angemessene Ver­gütung zu gewähren ist.

Die Tierhalter und Metzger werden um genaue Ein­haltung vorstehender Bestimmungen ersucht. Den Tier­haltern wird in ihrem eigenen Interesse eine rasche und pünktliche Abholung der Haut, eoentl. Verständigung über die Abtretung derselben an den Metzger dringend ans Herz gelegt, weil die Häute nur wenige Tage aufgehalten werden können.

Den 16. März 1920. Oberamtspfleger:

bler.

W i l - b a d.

Bei der heute stattgehabtcn Verlosung von Schutze« für Minderbemittelte, sind folgende Lebensmittelkarten- Nummern gezogen worden und erhalten:

1. Kinderschuhe:

No. 67, 256, 329, 362, 395, 413, 448, 554, 587, 711, 779, 861, 2015, 2024, 3036, 3043.

2. Herreuftirfel:

No. 102, 119, 496, 553, 575, 793,' 831, 854, 868, 950, 1015, 2012, 2029, 3013, 3031, 3069, 3085.

3 Damenstiefel.

No. 2, 17, 37, 40. 41, 47, 48, 57. 58. 59, 99, 111, 113, 122, 130, 139, 158. 168, 170, 177, 189, 206, 211,

212, 229, 241, 287, 288. 312, 321, 325, 339, 358,

390. 403, 419. 494, 510, 531, 537, 542, 556, 565,

594, 597. 603, 609, 623, 633, 650, 669, 699, 721,

766. 800. 808, 826, 888, 891, 933, 951, 1014, 2002, 2030, 2038, 3009, 3027, 3072, 3084.

Die Abgabe erfolgt am Freitag, de« 18. Mürz für Kinder- und Herrenstiefel von 910 Uhr für Damenstiefel 1012 Uhr

Stüdt. Lebeusmittelamt.

Kappelmann. A.-R. Schlüter.

klchtungl

An- und Verkauf

von gebrauchten Ziehharmonikas im Spezial­geschäft für Reparaturen an Harmonikas

Gebr Hohnloser. Pforzheim, Bergstr. 27.

WO Verpachtung.

H Eine neu eingerichtete, gut gehende Wirtschaft in der Nähe Pforzheims, Vs Stunde von der Bahn entfernt, ist zu verpachten.

Offerten unter K. G. Nr. 26V an die Geschäftsstelle des Enztäler.

Freiwill. Versteigerung.

Wegen Todesfall werden am Freitag, den 19. Marz in Birkeuseld, Dietlingerstr. 8l, nachm. 5 Uhr, einzeln an den Meistbietenden versteigert:

1 Bienenstand, mehrere Bienenvölker und sämtliche Gerätschaften.

Frau Letdbraud Wwe.

WezirkswoWätigkeirsverem.

Vorstands-Sitzung

am Montag, den 22. März, nachmittags 2'/» Uhr, im Bären" hier.

Tagesordnung:

1. Kepplerstiftung II.

2. Gesuche.

3. Ergänzung des Vorstandes.

Neuenbürg, 15. März 1920. Dekan Dr. Megerlin.

Württ. Waldbefrtzerverban».

Mklkmhch-Peckilf

am 20. März 1020

Aus dem Wald der Gemeinde Birkenfeld, OA. Neuenbürg. 113 Forchen, 69 Tannen und 8 Eichen.

Ta.-Langholz: 1. Kl. 17,90, 2. Kl. 30,94, 3. Kl. 28,23,

4. Kl. 3,61 Fm.;

Tägholz: 2. Kl. 0,85 Fm.;

Fo.-Langholz: 1. Kl. 45,34, 2. Kl. 48,17, 3. Kl. 85,23, 4. Kl. 0,74 Fm.;

Sägholz: 1. Kl. 24,25, 2. Kl. 19,21 Fm. ;

Ei.-Langholz: 4. Kl. 0,71, 5. Kl. 3,l6, 6. Kl. 0,88 Fm. Entfernung zum Bahnhof 2,5 Kilometer.

Als Bedingungen gelten die staatlichen Holzverkaufs­bedingungen. Angebote in Prozenten der Taxen 20 bis 2« März 192V, spätestens 11 Uhr vorm., an die Geschäftsstelle des Württ. Waldbesitzerverband, Stuttgart, Neckarstraße 40, Fernruf 10482.

Neuenbürg.

Empfehle für kommende Saison:

pilüge aller Älrt,

Sllllt-EM», M.ZM-EM. GNeMWei, MerWeidmschim mir Schrotmühle»

bei billigster Tagespreisberechnung und sehe gefl. Bestellungen

-nt-kl Meisshaupt»

Maschiuen'Handl.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Am nächsten Donnerstag, de« IS. ds.*Mts., vorm. 8 Uhr, wird mit der

Bnmholz-BnlrsW

für daS Jahr 1920/21 be­gonnen. Berücksichtigt werden die Haushaltungen mit dem Anfangsbuchstaben A und ein Teil von B, soweit ein F«mi- lienangehöriges erscheint, auch die Zahlung für frühere Liefe­rungen in Ordnung ist. Es »ird erwartet, daß Haus­haltungen, welche sich mit Holz oder anderem Brenn­stoff sonst versorgen können, die Versorgung durch die Stadt nicht in Anspruch nehmen.

Den IS. März 1920.

Sladtschnlthritzenamt:

Knodel.

Stadtpflege Neuenbürg.

Am Samstag, d. 20. d.MtS. vormittags 11 Uhr wird daS städtische

Walch- und Backhaus

auf die Jahre 1920 bis 1923 auf dem Rathaus im Aufstreich verpachtet.

Den IS. März 1920.

Stadtpfl. Es sich. Allen voran

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