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» Deutschland nach de, Nkonat ^ult eine Z». >g gegenüber dem Ly betrug 19 5M Ps^ hr von 8105 Pfund

Srotzkampfschiff.

vom 1. September gemt in Camdon (Newjeisq. ngt 33 590 Tonnen, wi« -trägt 1411 Offiziere ner Abrüstung.

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arteirag der Deuttz vormrttag unter M ärschirnen waren a«i Österreichs, Tirols m aus Danzig und!« >r preußischer Finay tzungsansprache auf dii egenwärtig zu bestehn it allen gesetzlichen u»t aber nicht nur in ll, sitzender der Münch« m erschienen. Erb» t treu zum ang!> n und zum Reich Bin

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Reichsernähkuugsmi»i> es Reichsministers st e erwartete Aufheben -er neuen Ernte. Ali einige Vorschriftend« nun gen bestehen. Na> 30. September E » chnde an Rohzucker «»> cute geregelt. Im 3» Zuckerwirtschaft werdn , zum 1. Oktober lBI , mit Süßigkeiten M zuckerstclle, die Landen ngsstelle für das Schi- zur Abwickelung >h«> ld Ausfuhr von Znll«

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Tageblatt" aus Badem d der Rennwoch« deck ,«hoben. Karte« us nitglieder wurden ver- ner Spielhöüenbes'tz» n nur gegen Hinter!« Haft entlasten.

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ich auS d« mt mehr«-'

Aus Stadt und Land.

Calw, den 3. September 1921. Dom Rathaus.

,, U, Donnerstag nachmittag um 5 Uhr fand auf dem Rathaus ckne öffentliche Sitzung des Gemeinderats unter dem Vorsitz des »ellv Stadtvorstands G.R. Dreiß statt. Zu Beginn der Sitzung digrützt der Vorsitzende tm Namen des Kollegiums Herrn Kaufmann gnecht, den Nachfolger des ausgeschiedcnen Mitglieds Kommer- rienrat Wagner, als Gemeinderat. Zunächst wird eine Mitteilung du württbg. Zentralstelle für die Landwirtschaft über die Benutzung drr Schulräume der hiesigen landwirtschaftlichen Winterschule wäh­rend des Winterhalbjahrs durch Vereine, Gesellschaften usw. in län­gere Behandlung genommen. Die seinerzeit nach einem Beschluß des Gcmeinderats angcschafsten Rollenbillets für Veranstaltungen jeder Art in hiesiger Stadt sind bereits etngeführt und haben sich bewährt. Die zum Schutze der Billets (Eintrtttskartenrollen) not­wendigen 3 Verkaufstrommeln sollen nun ebenfalls angeschafst wer­den. Kosten: zus. 160 .Rl. Ein Gesuch des Karl Otto Wagner um die Genehmigung, ein Bauwesen iW Sinne des Kleinwohnungs- baus (Eigenheim) errichten zu dürfen, wird genehmigt, da baupoli­zeilich nichts gegen die vorgelegten Entwürfe einzuwenden ist; dem Gesuch um Bewilligung des städtischen Bauzuschusses von 6000 wird willfahren unter der Voraussetzung, daß dem Bauherrn der Staatszuschuß von 18 000 ^ gewährst wird. Ebenso wird durch gegenseitiges Ucberein- und Entgegenkommen die Zufuhr von Gas und Master geregelt. Die Ableitung des Abwassers ist Sache des Hausbesitzers. Weiter wird der Erstellung eines Staffelaufgangs durch den Bauherrn (auf eigene Kosten) die Genehmigung erteilt. Nach Fertigstellung geht der Aufgang in den Unterhalt der Stadt üb«; der Zugang ist allgemein benutzbar. Aus der Mitte des Gnneindecats wird anläßlich der Beratung dieses Gegenstands noch einmal ruf das Baugesuch Alber hingewiesen,- der Fall ins einzel­gehende besprochen und beschlossen, den Bau noch einmal durch die Baupolizei besichtigen zu lassen. Zum Schluß folgt eine längere Besprechung wichtiger ernährungswirtschaftltcher Fragen.

Zusammenkunft der Angehörigen des württembergischen Feldlazaretts 284.

L Am letzten Sonntag hatten die früheren Angehörigen des württembergischen Feldlazaretts 254 imBadischen Hof" in Calw eine kameradschaftliche Zusammenkunft. Die Aerzte und Kameraden hatten sich fast vollzählig eingefunden. Nach der Besichtigung der Klosierruinen Hirsau, einem gemeinschaftlichen Mittagesten und nachfolgender zwangloser Unterhaltung schie­den die Kameraden hochbefriedigt von unserem schönen Schwarz­waldstädtchen.

Die Teuerungszuschlikge für Beamte.

Der württ. Bearmenbund schreibt dem S. C. B.: Die Verhand­lungen zwischen der Reichsregierung und den Vertretern der Spitzen- gewrrkschasten (Deutscher Bcamtenbund, Allgemeiner Deutscher Ge- wnkschostsbund, Deutscher Gewerkschaftsbund und Deutscher Ge-

werkschastsring) in der Frag« der Gehaltserhöhung habe» zu der in der Presse mttgeteilten Einigung geführt, wonach den Beamten Teue- rnngszuschläge von 9385. abgestuft nach Ortsklassen, je mit zwei Prozent Unterschied mit Wirkung vom 1. August dS. Js. an bezahlt werden. Die erhöhten Bezüge sollen alsbald nach Zustimmung des Reichsrates angewiesen werden; die Zustimmung des Reichstags wird nachttäglich eingcholt. Die Bezüge der außerplanmäßigen Be­amten sind ebenfalls erhöht worden. Ebenso die Teuerungszuschlägc zu den Kinderzuschlägen in der Ortsklasse H. auf 200 Proz., in den Ortsklassen 8 und L auf 175 Proz., in den Ortsklassen l) und E auf 150 Proz. Ferner werden die Untcrhaltungszuschläge in, Vor­bereitungsdienst erhöht. Endlich werden für Pensionäre und Hinter­bliebene die für die Erhöhung des TcuerungSzuschlags nach dem Pensionsergänzungsgesetze sich ergebenden Folgerungen gezogen. In Württemberg müssen diese Zuschläge mit Wirkung vom 1. August an aus Grund einer noch zu erlassenden Anordnung der württ. Negie­rung bezahlt werden. Der Württ. Beamtenbund wird darauf bedacht sein, daß die Ausbezahlung mit möglichster Beschleunigung und wenn nötig unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Landtags vorgenommen wird. In der Frage der Ortsklaffeneintei­lung fanden vom 22.-26. August in Berlin die Verhandlungen zwi­schen den Vertretern der Reichsregierung, den Vertretern des Württ. Beamtenbundes, sowie der übrigen württ. Spitzengewerkschasten (Allgemeiner Deutscher GewerkschastSbund und Deutscher Gcwerk- schastsbund) statt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen steht noch nicht fest, da die Vertreter der Reichsregierung, insbesondere der Vorsitzende erklärt haben, zu unseren Vorschlägen nicht endgültig Stellung nehmen zu können; ein abschließendes Bild könne erst ge­macht werden, wenn mit sämtlichen Ländern verhandelt worden sei. Wir haben Grund zu der Annahme, daß die Vorschläge der württ. Beamtenschaft von der württ. Regierung unterstützt werben und daß daher Aussicht auf ein unseren Forderungen entsprechendes Ergebnis besteht.

Derbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen der Schlich ungsausschüsse.

Von -zuständiger Seite wird dem S. C. B. mitgeteilt: Ueber die Verbindlichkeitscrklärung von Schiedssprüchen der Schltchtungs- ausschüffe durch den Demobilmachungskommtffar (in Württemberg das Arbeitsministerium) bestehen in Arbeitgeber- wie in Arbeitneh­merkreisen vielfach noch recht unklare, zum Teil völlig falsche Auf­fassungen. Für die Vcrbindlichcrklänmg von Schiedssprüchen durch den Demobilmachungskommissar sind die Richtlinien des Arbeits­ministeriums vom 30.11. 20 maßgebend. Diese bestimmen, daß auch in dem Verfahren vor dem Demobilmachungskommiffar die vor­nehmste Aufgabe des Schlichtungsverfahrens sei, die gütliche Eini­gung der Parteien stets im Auge zu behalten. Nur wenn eine solche ausgeschlossen erscheine und die notwendige Rücksichtnahme auf das allgemeine Wirtschaftsleben eine Beilegung der Streitigkeit dringend verlange, wie das namentlich bei lebenswichtigen Betrieben der Fall sein werde, komme die Verbindlicherklärung als letztes Hilfsmittel in Frage. Eine unrichtige Anwendung der Maßregel würde den

Willen der Parteien zu gütlicher Einigung schwächen und damit den ganzen Tacifverttagsgedanken gefährden. Bei Einzelstrcitigkeiten allerdings müsse die Verbindlichrrkllirung in weiterem Umfang zu­gelassen werden; hier werde der Demobilmachungskommiffar einem Schiedsspruch, der dem bestehenden Recht entspreche, in der Regel auch zur Durchführung verhelfen müssen. Diese Grundsätze sind vom württ. Demobilmachungskommiffar bei seinen Entsendungen über 'Anträge mif Verbindlichcrklärnng von Schiedssprüchen sierS .ssü Äl aller Unparteilichkeit beachtet worden. Die Entscheidung über die Verbindlicherklärung eines SckiedSspruchs ist endgültig, mag dis Verbindlicherklärung ausgesprochen oder abgelchut sein. Auch der Demobilmachungskommissar selbst kann seine Entscheidung nickt mehr abändern.

Die Neuordnung der Polizeistunde.

Durch eine Verfügung des Ministeriums des Innern wird die Polizeistunde auf 11 Uhr abends festgesetzt. Beim Vorliegen eines örtlichen Bedürfnisses kann sie von der Ortspolizeibehörde auf einen späteren Zeitpunkt, jedoch nicht über 12 Uhr hinaus, festgesetzt wer­den. In begründeten AuSilahmcfällc» kann die Schlußstunde für Gast-, Speise- und Schankwirischasten weiter verlängert werden, je­doch nicht über 2 Uhr hinaus. Die Oberämter, in großen und mittleren Städten auch die Ortspolizeibehörden, können für einzelne Wirtschaften bei unordentlicher Führung auch eine frühere Polizei­stunde festsetzen. Die Verordnung tritt ani 1. September in Kraft.

Hirsau, 2. Sept. Die in Hirsau und Ernsttnühl veranstaltet« Sammlung für die Oberschlesier-Htlfc ergab den schönen Betrag von 1000 Mark. Derselbe wurde der Spar- und Vorschußbank Calw überwiesen.

Liebenzcll, 3. Sept. In dem heute obend stattfindenden Wagner- Liederabend von Alfred Färbach-Mannheim, hat nach einer neueren Mitteilung anstelle des Herrn Heinz Meier, Lehrers an der Hoch­schule für Musik in Mannheim, Herr Kurt Walter, Pianist in Mannheim, die Klavierbegleitung übernommen.

(SCB.) Stuttgart, 3. Sept. Am nächsten Sonntag vormittags ^11 Uhr veranstalten die Kommunisten eine Massenkundgebung für Sowjctrußland auf dem Marktplatz.

Stuttgart, 2. Sept. Bei der Abstimmung der Arbeiterschaft in der Metallindustrie Eroß-StuttgartS über das Angebot des Verbands der Metallindustriellen bett. die Teuerungszulagen ergab sich nicht die nötige Majorität für eine Ablehnung und damit für einen Skeik. Es fehlen einige tausend Stimmen. Das Angebot ist damit vorläufig angenommen.

Mutmaßliches Wetter am Sonntag und Montag.

Aus Westen zieht ein starker Luftwirbcl auf. Am Sonntag und Montag ist vielfach bedecktes, zeitweilig regnerisches und kühleres Wetter zu erwarten.

Ständiger Inserieren dringt Erfolg.

Geflügelzucht-Verein Calw.

Von der letzten Futlerverkcilung ist noch ein Quantum

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Stuttgart-Laln»,

den 3. September 1921.

Todes-Anzeige.

Verwandten und Bekannten die schmerz­liche Nachricht, daß unser treubesorgter Gatte, Schwieger- und Großvater, Schwager und Onkel

Christus Reher,

Veteran von 187V/71, langjShr. Hausverwalter bet der Generaldirektio» der Eisenbahn in Stuttgart,

unerwartet rasch durch den Tod entrissen wurde.

Die trauernde Gattin : Kath. Reher, geb. Lorch,

Familie Lorch,

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