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andte, Freunde und tag. den 27. August
-Feier
endlichst einzulaüen.
Zimmermaim,
Johannes Kirchherr.
derich,
Munderich.
Uhr.
umekM r. W.? Mrtrlirüngeiroii!-; MMN Inknerlii^ einöurciur^W-!. re» ülMerdok!s !c!in!!enr!e! vlll »sll! IllinsWegeüiM'!
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Su-däruek««! 01».
Nr. 198 .
Amis- und Anzeigeblait für den Oberamtsbezirk Calw.
96. Jahrgang.
LrlLitnungSw-ise: Smal wöchentlich. NnzrigenpreiS: Die ücinspaltige Zeile SOPsg.
U,N»m-n Mk. L.— Auf Sammelanzcigen komm» ein Zuschlag »an 100»/o — Fernspr.S.
Freitag, den 26. August 1921.
Bezugspreis: In der Stadt mit Lrägerlohn Mk. 12.90 vierteljährlich. Postbezugs-
preis Mk. 12.90 mit Bestellgeld. — Schluß der Anzeigenannahme S Uhr vormittags.
Mhensschlnß Mischm ItttschlM md AmeMk.
Der Friede mit Amerika.
Endlich ist es nun soweit gekommen, daß auch die Vereinigten Aaste» von Amerika sich bereit erklärt haben, mit Deutschland Frieden zu schließen. Daß man 2 Jahre länger gebraucht hat, als die Alliierten, um den Fricdenszustand auch formell wiedcrherzustcllcn, hat die verschiedensten Ursachen. Erstens chatte die Regierung im Innern mit einer starken Opposition der Deutschamerikaner und Iren zu rechnen, zweitens hatte man an den Vorgängen in Europa nach der Niederwerfung Deutschlands gar kein großes Interesse mehr, insofern die Alliierten die Macht besaßen, die „Ruhe" in Europa in ihrem Simre aufrechtzuerhaltcn. Deshalb konnte man sich durch die dauernde HinrmSzögerung des FriedensabschlufleZ auch noch den Anschein geben, als wolle man mit dem Versailler Gewaltfrieden nichts zu tun haben. So schickte sich die amerikanische Politik an, in dm letzten beiden Jahren im Hinblick auf die inneren Verhältnisse und die auswärtigen Interessen eine neue Verschleierungspro- pagmida in der Welt durchzuführen, um sich die Sympathien der Volker zu erwerben. Wsirn Amerika sich vom „Mlkcr"-Bund zurück- zrzogen hat, so geschah das nicht aus moralischen Bedenken, — derartige Empfindungen gibt es beim Amerikaner weder in wirtschaftlicher »och in politischer Hinsicht —, sondern aus taktischen Gründen, mmlich um eine größere Bewegungsfreiheit für die neuen Aufgaben in Asien zu erhalten. Tatsächlich hat Amerika die Politik der Alliierten in Europa natürlich durchaus gebilligt, und wie ans der Botschaft Hcndings hervorgcht, maßt es sich auch weiterhin eine absolute Kontrolle über die Gestaltung der Machtverhältnisse in Europa an, sofern stch die jetzt vorhandenen Verhältnisse zu Ungunstcn der Entente verändern sollten.
Was Mn den jetzt endlich abgeschlossenen Friedensvertrag mit Deutschland anbelangt, so ist er so dehnbar wir Gummi, denn erstens behält sich Amerika alle politischen und wirtschaftlichen Rechte aus drin Versailler Vertrag vor, wenn man auch vage Hoffnungen auf Entgegenkommen zu erwecken sucht, zweitens aber zieht man stch von der Verantwortung für die gewaltsamen Gebietsveränderungen in Europa, im Orient und Asien nur deshalb zurück, weil sie vorläufig von den Alliierten genügend garantiert erscheinen. Wir also gar keinen Anlaß, die neue mit dem Fricdensvertrag durchgeführte moralische Beeinflussungspropaganda der Amerikaner Alt irgend welchen Hoffnungen oder gar mit Freuden zu begrüßen. Amerika braucht jetzt Ruhe in Europa, und deshalb wird das nie- Wgewvrfene Deutschland platonisch poussiert, denn das kostet die Mmkaner nichts, und außerdem kann man angesichts unserer wiederum in erster Linie von Amerika gedrückten Valuta mit uns viel- Mt gute Geschäfte machen. Wenn die Amerikaner, die die Haupt- ' schuld an unserer Niederlage tragen, wirkliche und aufrich- >ge Freundschaftsbcziehungcn zum deutschen Volke anknüpfen «ollen, so müssen sie uns praktische Beweise für die Aenderung stu deutschfeindlichen Gesinnung geben, an den angelsächsischen Phrasen haben wir genug. Solange auch der neue Präsident, wie ^ m seiner Botschaft erklärt hat, Deutschland die Verantwortung M dm Krieg zuschieben will, und daraus die ungeheuerlichen Ent- staoigungssoiLerungcn der Alliierten als gerechtfertigt herleitct, so sorgt das, daß die amerikanische Politik ihre tatsächliche Hal- ^ gegenüber dem deutschen Volke nicht zu ändern gewillt ist, und
Wb dreifache Vorsicht gegenüber allen „Freundschafts"- «rutzmingen von drüben her! O. 8,
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V»,m vn Abschlußsornratttitten.
« UN, 25. Aug. Die Unterzeichnung des deutsch-amerikanischen ^.^"trags erfolgte heute nachmittag 5 Uhr im Amtszimmer » ^^"üsters des Auswärtigen, Dr. Rosen, in der einfachsten Lori amerikanischer Seite waren zugegen Commissioner Ellis i, dresel, Botschafter E. Wilson, die Botschaftssekretäre Pen- d^ Arnory und Mister Morris, von deutscher Seite außer heim ^^'"Her des Aeußern Staatssekretär von Hantel, Genier « rch Grunenwald, Generalkonsul Grunow und Gehei- m knr" Nach der Unterzeichnung sprach Herr Dresel
Ueberzeugung aus, daß sich die deutsch-ameri- Dr Beziehungen erfreulich gestalten würden. Reichsminister Ausdruck ebenfalls in kurzer Erwiderung der Ueberzeugung Mick- ^ ^ wirtschaftlichen wie die allgemeinen Beziehungen d^ol/werd großen Völkern sich günstig und erfreulich ent-
Der Friedensvertrag zwischen dem Deutschen z llhr k Vereinigten Staaten von Amerika ist heute mittag W am Neichsminister des Auswärtigen, Dr. Rosen, und
omanischen Commissioner Dresel unterzeichnet worden.
Berlins Anhalt des Friedeirsvertrags.
Verein^,' Aug. Der heute zwischen Deutschland und den »en Staaten abgeschlossene Ariedensve.rtrag weist in,
der Präambel auf die Vereinbarung des Waffenstillstands, auf die Unterzeichnung und das Inkrafttreten des von den Vereinigten Staaten nicht ratifizierten Vertrags von Versailles hin und gibt dann die Friedensresolution Knox-Porter im Auszug wieder, nämlich die Sektionen 2 und 5 der Entschließung. Sodann heißt es, daß in dem Wunsch, die freundschaftliche« Beziehungen wieder herzustellen, die vor Ausbruch des Krieges zwischen den Leiden Nationen bestanden haben, die beiden Staatsoberhäupter ihre Bevollmächtigten bestellt haben, die ihrerseits folgendes vereinbart haben:
(Nun folgt der Vertrag selbst, der nur aus drei Artikeln besteht.)
In Artikel 1 verpflichtet sich Deutschland, den Vereinigten Staaten alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Reparationen oder Vorteile zu gewähren, die in der Friedensresolution bezeichnet sind, mit Einschluß aller Rechte und Vorteile, die zugunsten der Vereinigten Staaten im Vertrag von Versailles festgesetzt sind.
Nach Artikel 2 besteht Einverständnis und Einigung zwischen den vertragschließenden Teilen darüber, daß die soeben erwähnten Rechte und Vorteile diejenigen sind, die in Absatz 1 des Teils 4 und in den Teilen 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 14 und 15 aufgeführt sind. (Teil 4, Abschnitt 1, bezieht stch auf die deutschen Kohlen, Teil 5 auf die Land-, See- und Luftstreitkräste Deutschlands, Teil 6 auf Kriegsgefangene und Grabstätten, Teil 8 auf Reparationen, Teil 9 enthält die finanziellen Bestimmungen, Teil 11 die Luftschiffahrt, Teil 12 die Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen, Teil 14 die Sicherheiten für dis Ausführung, Teil 15 die Schluß- und llebergangsbestimmungen.) Nicht in den Vertrag ausgenommen sind somit Teil 1 mit der Völkerbundsakte, die Teile 2 und 3, sowie 44, Abschnitt 2—8, mit den territorialen Bestimmungen, Teil 7 mit den Strafbestimmungen und Teil 13 mit den Bestimmungen über das Arbeitsrecht. Sodann heißt es in Artikel 2: Wenn die Bereinigten Staaten diese Rechte und Vorteile für sich in Anspruch nehmen, werden sie des in einer Weise tun, die mit den Deutschland nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags zustehenden Rechten im Einklang steht. Weiter setzt Artikel 2 ausdrücklich fest, daß die Vereinigten Staaten an keine Bestimmung der Völkerbundsakte oder an keine Maßnahme des Völkerbunds gebunden sein wollen, cs sei denn, daß sie ausdrücklich ihre Zustimmung zu einer solchen Maßnahme geben; daß die Vereinigten Staaten keine Verpflichtungen aus den in diesem Vertrag nicht aufgenommenen Bestimmungen des Versailler Vertrags übernehmen: daß sie zwar berechtigt sind, an den Reparationen der anderen Kommissionen teilzunehmen, aber nicht verpflichtet, sich an irgend einer solchen Kommission zu beteiligen.
Artikel 3 besagt, daß der gegenwärtige Vertrag gemäß den verfassungsrechtlichen Formen der hohen vertragschließenden Teile ratifiziert werden und sofort mit Austausch der Ratifikationsurkunden, was sobald wie möglich in Berlin stattsinden wird, in Kraft treten soll.
Ein offiziöser deutscher Kommentar.
Berlin, 25. Aug. Zu dem heute veröffentlichten Text des deutsch- amerikanischen Friedensvertrags wird von zuständiger deutscher Seite bemerkt: Der deutsch-amerikanische Vertrag ist das Ergebnis von Verhandlungen, die auf die Initiative der amerikanischen Regierung anfangs Juli begonnen haben. Die Verhandlungen tvaren von vornherein dadurch bedingt, daß die amerikanische Regierung an die Friedensresolution des Kongresses vom 2. Juli gebunden war, die für Amerika in erster Linie alle Rechte aus dem Versailler Vertrag Vorbehalt. Aus ihm sind jedoch mehrere wichtige Teile des Versailler Vertrags ausgeschieden worden, nämlich die Teile l (Völkerbund), II und III (territoriale Neugestaltung Europas), IV. Abschnitt 2 bis 8 (Bestimmungen über China, Siam, Liberia, Marokko, Aegypten, Türkei, Bulgarien, Schantung, VII (Auslieferung) und XIII (internationale Regelung der Arbeiten). Die amerikanische Regierung macht, wie sie hier hat mitteilen lassen, keine neuen Rechte gegenüber dem Deutschen Reich geltend und geht nicht über die Rechte hinaus, welche durch den Frieden von Versailles gewährt und durch dm Hinweis auf jenen Vertrag in dem vorliegenden Vertrag ftst- gelegt werden. Außerdem stellt der Vertrag ausdrücklich fest, daß die entsprechenden, Deutschland nach dem Versailler Vertrag Anstehenden Rechte gewahrt bleiben. Nach dem Inkrafttreten des deutschamerikanischen Vertrags sollen die diplomatischen und die konsularischen Beziehungen alsbald ausgenommen werden. Auch sollen alsdann Verhandlungen über die Regelung der künftigen Handelsbeziehungen, deren Pflege auch die amerikanische Regiemng als erwünscht bezeichnet hat, sowie über alle für die Beziehungen der bei
den Länder bedeutsamen Fragen eingeleitet werden. Die amerikanische Regierung hat erklärt, daß der Abschluß des Vertrags den Weg ebnen würbe, um alle für das beschlagnahmte deutsche Eigentum bezüglichen Fragen in gerechtester und billigster Weise zu regeln.
Berliner Preffestimmen zum Friedensschluß.
Berlin, 26. Aug. Der gestern Unterzeichnete Friedensvertrag zwischen Deutschland und Amerika findet in der Rechtspresse nur insofern eine günstige Aufnahme als sie die Tatsache begrüßt, daß nun endlich der Friedenszustand zwischen Deutschland und der Union binnen kurzem hergestellt sein kann. Die „Germania" hebt hervor, daß der Vertrag im Gegensatz zu demjenigen von Versailles dem Wunsch nach Wiederherstellung der freundschaftlichen Beziehungen, die vor Ausbruch des Krieges zwischen beiden Nationen bestanden haben,. Ausdruck gibt. — Auch das „Berliner Tageblatt" vergleicht die beiden Verträge miteinander und betont, daß der Berliner Vertrag Deutschland nicht als Diktat auferlcgt wurde, sondern aus Verhandlungen gleichberechtigter Partner hervorgegangcn ist. Im ganzen atme das neue Vcrtragsinstrmnent den Geist nüchterner, um rein praktische Interessen besorgter Geschäftsleute, einen Geist, der die beste Gewähr für eine rasche Befestigung freundschaftlicher Beziehungen biete. (?) — Der „Vorwärts" schreibt: Der moralische und materielle Wert eines jeden Vertrags hängt nicht viel weniger von seinem Buchstaben, als von seinem Geiste ab, mit dem man an seine Durchführung herangeht. Jener Geist der Versöhnlichkeit und des Entgegenkommens ist auf amerikanischer Seite während der soeben abgeschlossenen Verhandlungen zweifellos vorhanden gewesen.
Opfiofftrorrsstkmmttng im amerikanischen Senat gegen den Vertrag.
London, 25. Aug. Einer Reutermeldung aus Washington zu, folge erläuterte Staatssekretär Hughes gestern vor einer Vollversammlung des ScnatSansschusses für auswärtige Angelegenheiten die Bedingungen des Fricdcnsvertrags mit Deutschland. Die demokratischen Mitglieder des Ausschusses stellten eingehende Fragen. Später wurde jedoch mitgeteilt, es beständen Anzeichen, daß der Fricdensvertrag im Senat nicht auf eine organisierte Opposition stoßen werde.
Die oberschlefifche Frage.
S neue Bataillone nach Oberschlesien!
Paris, 26. Aug. Havas meldet aus London: Die englisch« Regierung hat dem Botschafter in Berlin, Lord d'Abernon, Weisungen erteilt, sich dem Schritt seines französischen Kollegen anzuschließen und die deutsche Regierung davon zu verständigen, daß die Verbandsregierungen stch über die Entsendung von 6 Bataillonen geeinigt haben.
Paris, 25. Aug. Eine Mitteilung des „Temps" erklärt, daß nur zwei französische Bataillone nach Oberschlesien abgehen würden, ebenso zwei englische und italienische, nicht aber ein« französische Brigade.
Keine Sonderverhandlungen
zwischen Deutschland «nd Polen.
Paris, 25. Aug. Der „Petit Pari sie n" veröffentlicht eine Mitteilung der polnischen Gesandtschaft, die die Nachricht, daß direkte Besprechungen zwischen Deutschland und Polen in der oberschlesischen Frage in Warschau beabsichtigt seien, und daß bereits über diesen Gegenstand Besprechungen in Berlin stattgefunden Hätten, kategorisch dementiert.
Die Angst der DölLerbundsmitglieder vor der Derantwortung beziigl. der oberschlefischen Frage.
Paris, 25. Aug. Der „Temps" veröffentlicht eine Mitteilung der Agence Americana, in der der brasilianische Botschafter in Paris, da Cunha, die Nachricht in Abrede stellt, daß er das Amt des Berichterstatters in der oberschlefischen Frage abgelehnt hätte, da Cunha erklärt, daß er soeben von Royat komme, wo er länger als einen Monat weder in direkter oder indirekter Verbindung mit Vicomte Jshii gestanden habe und wegen des Berichts über Oberschlesien nicht instruiert worden sei.
Der Fall MontalLgre vor Gericht.
Tarnowitz, 26. Aug. Vor einem besonderen Gerichtshof des außerordentlichen Kriegsgerichts der Interalliierten Kommission fand gestern gegen den Grubenarbeiter Leo Joschke aus Ro- kitnitz bei Beuthen die Verhandlung statt. Der Angeklagte ist beschuldigt, am 4. Juli ds. Js. den französischen Major Mon- talegre ermordet zu haben. Am Schluß der Verhandlung wurde die Vornahm« einer sofortigen Leichenschau durch zwei alliierte Sachverständigen-Aerzte unter Hinzuziehung eines deutschen Gerichtsarztes beschlossen zur Feststellung des Kalibers und der Art des tödlichen Schusses, sowie der Entfernung, «ms der der Schuß abgegeben worden ist.