Handel.

U"d Einfuhr h«r Ich -edcrbelebun- d-rG-sM °n 1921 b-li-f sich 163126 487 im Juli IM 1920 auf 43 175 39S N

itslofen

Staaten.

teilt aus Washington ich - Zahl der Arbeitslose,, i, beträgt.

n 2lutzenhandelg.

dem am 3. Septembers r sowohl die Ausfuhr « n erheblich zurückgegaiW lf den Handel mit Euro« > der europäischen WeG Millionen Dollars im Rch rs 1920, während die Ep llionen Dollars zurückg!,,

id.

erNekchsregierun;

es Tageblatts aus M» ntttag der bayrische Ai > der Reichsregieiunz »eit sich schon jetzt üb» ch die Ablehnung sei»« umsomehr, als auch b« Versuch zu einer eiG »ntrolle abgeraten hat

»nd in Bayer«.

hutz des Stadtrats nah» der U. S. P.-Fraktio«i Reichstag ersucht werbn des Ausnahmezustand« rgerer Aussprache nah» i Stimmen, einschlichlch i? bürgerlichen Ltini« wurde verlangt, daßdtz . Stadtratssitzung beha»

ilensteucr

Lohlenjyndikat.

it heute unter Vorsitz Sitzung ab. Eingeg-Wi dem zuständigen Aussch»! sie eine große Reihe kick» zung der K-Hlcnstem st, »dikats.

ndelsabkomme».

i, daß Verhandlungen zm gsvertretem zur Abfasseq worden seien. Der Eii- :rung erhalten habe, l!g! z Aeußern vor.

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gsgesangenen

Amt fand am 17. unter Hinzuziehung

ilgesangene eine EiW

lefangeneirorginisationei

rmer noch nicht >» >sgesangeneu betresst»« prache erstreckte sich Liskaukasien befindlich» zurückgehaltenrn Kli-S-> .and der neuesten Rach

Ur den Reichstag.

he Allgemeine M«

aen, nach augreich« wie üb« ;n tsiesetz er neu»

uigst zugehen.

Land.

,'N 20. August 1921.

^nd ftüheres 4. Bataillon Stadtgarten. Es wird mit einem ^.-.ordentlich starken Besuch des Regimentsfestes gerechnet. Anmeldungen für Unterkunft (10.-11. Sept.) sowie für Teil­te am Mittagessen unter Angabe der Kompagnie, möglichst Kr die einzelnen Ortschaften gesammelt, sind sofort an Karl Otto Wagner, Calw, Lederstraße idO, zu richten. Unterkunsts- zeitel werden im Bahnhofsempfangsbureau ausgegeben.

Eine militärischL Anfrage der Sozialdemokratie.

(SCB) Stuttgart, 18. Aug. Wegen des Erlasses des Reichs- wehrmiuisteriums, datz Unteroffiziere und Mannschaften der Reichswehr dem Reichswirtschaftsverband deutscher derzeitiger und ehemaliger Berufssoldaten nicht angehören dürfen, haben die Abg. Keil nud Pflüger (Soz.) im württembergischen Landtag eine kleine Anfrage an die württembergische Regierung gestellt, ob die Staatsregierung bereit sei, bei der Reichsregierung dajüi einzutreten, daß die Berufssoldaten der Reichswehr dem Verbände weiter angehören dürfen. Die Maßnahme des Retchs- wehrministers widerspreche der im .Schreiben des wllrttember- gjschen Staatspräsidenten vom 22. Oktober 1920 an die Landes- gruxpe Schwaben des Neichsverbandes ausgesprochenen grund­sätzlichen Auffassung Die Interpellanten sind mit einer schrift­lichen Antwort einverstanden.

Ein Liebesdrama.

(MB) Aalen, 18.- Aug. Die 22jährige Marie Schäfer ist heute früh in einer hiesigen Wirtschaft auf dem Boden liegend tot aufgefunden worden. Sie war augenscheinlich nicht an dieser Stelle gestorben, sondern erst tn totem Zustande dorthin getragen w rden. Der Verdacht lenkte sich zunächst gegen den Liebhaber

der Schäfer, den gleichaltrigen Metzger Albert Schieber. Die Tür zu seinem Zimmer mußte aufgesprengt werden. Dahinter fand man ihn mit einer Schnittwunde am linken Handgelenk und an einem Stricke hängend. Er hatte sich offenbar die Puls­ader öffnen und gleichzeitig das Leben durch Erhängen nehmen wollen, lebte aber noch und konnte rechtzeitig abgefchnitten und ins Krankenhaus geschafft werden.

(SCB) Aalen, 18. Aug. Noch heute vormittag traf der Oberstaatsanwalt von Ellwangen hier e-n, um die Untersuchung über das traurige Ende des Liebesverhältnisses zwischen der Marie Schäfer und dem Karl Schieber zu eröffnen. Beide stam­men von Aalen. Schieber ist ein hiesiger Wirtssohn. Er hatte sich an seinem Bett aufgehüngi. Die Todesursache des Mäd­chens ist noch nicht völlig geklärt, da die Sektion der Leiche erst morgen früh stattfindet. Zn die Geschichte scheint ein weiterer hiesiger junger Mann verwickelt zu sein, der vermutlich dabei behilflich war, die Tote in bewußtlosem oder schon totem Zustand von ihrer Kammer in die Wirtschaft zu tragen. Der ins Kran­kenhaus verbrachte Schieber dürste mit dem Leben davon­kommen.

*

(SCB) Stnttgart. 18. Aug. Ein schönes Schauspiel war gestern abend 8,38 Uhr am nordöstlichen Himmel zu beobachten. Unterhalb des Großen Wagens loste sich ein großes, bläulich- weiß leuchtendes Meteor und bewegte sich langsam, unter leb­hafter Funkenbildung, in wagerechter Linie bis unter das Sternbild der Kassiopeia, wo es verschwand. Die Erscheinung dauerte etwa 57 Sekunden.

(SLB) Eßlingen, 18. Aug. Infolge von Blutvergiftung durch einen Insektenstich ist Oberbürgermeister Dr. v. Mül­berger so schwer erkrankt, daß er das städtische Krankenhaus aufsuchen mußte.

(SCB) Heidenheim, 18. Aug. Der hiesige Ortsausschuß des allgemeinen deutschen Gewertschaftsbundcs wird vom 1. Ok.pbvr an Unterrichtskurse für sämtliche Betriebsräte und Vertrauens­leute der dem Ortsausschuß angeschlossenen Gewerkschaften ein- richten.

(SCB) Vad Mergentheim, 19. Aug. Dem Schafmarkt waren 1010 Stück zugetrieben. Es kosteten Lämmer 400450 .41, Jähr­lingshümmel 750900 ^l, Hämmel 1200 Der Verkauf war lebhaft. Auf dem Schweinemarkt waren 183 Stück Milch­schweine zugeführt. Die Preise bewegten sich von 500800 -4t das Paar.

(SCB) Hechingen, 19. Aug. Nach längeren Verhandlungen mit dem württembergischen Ernährungsministenum ist es ge­lungen, für Hohenzollern die Freigabe einer wöchentlichen Aus­fuhr von im ganzen 14 Zentner Käse und 2 Zentner Butter aus Württemberg zu erlangen

(SCB) Vom Bodensee, 19. Aug. Einen Flug von Hamburg nach Konstanz unternahm gestern ein Flugzeug der Hapag. Dem Flugzeug entstieg neben dem Führer auch ein gebürtiger Kon- stanzer, Redakteur Hermann Bauer, seit 14 Jahren in Lübeck. Der Eesamtflug nahm mit einer Zwischenlandung in Leipzig nur acht Stunden in Anspruch.

Für die Schriftieilung verantwortlich I. V: W Rudolph t, Calw. Druck und Verlag der A Oelschtäger'schen Buchdruckerei, Calw

L AebensmiM- §nrl org»

Auf Lebensmittelmarke Nr. 244 Kann bis Tttcncttaa, 23. August Gries H bestellt werde». Die Kleinhändler wolle» - di« Bestelliiiarken am Mittwoch, 24. August vorm, vo» : 8-9 Uhr aus dem Rathaus avliesern. I

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Calw, den 19. August 1921.

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Durch das Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom 1>. 7. 1921, welches zum Teil jetzt sch'on in Kraft getreten ist, hat das bisherige Verfahren des Steuerabzugs einige Aenderungen erfahren. Der Sleucrabzng hat nnnmeyr für Lohnzahlungen nach dem

1. August ds. 3s nach jolgenden - Gesichtspunkten zu erfolgen:

1. Von dem Arbeitslohn der ständig beschcistigten Arbeitnehmer einschließlich der Löhne aus der Leistung von Ueberstliiiden,.Uebcrschichien ujw. hat der Arbeitgeber gemäß § 4 > des gellenden Gesetzes bei jeder Lohnzahlung 10 vom Hundert des Betrages einzubehallcn, um den der Arbeitslohn k) »n Falle der Berechnung des Arbeitslohns

nach Tagen 4 Mk. jür den Tag, i)im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Wochen 24 Mk. siir die Woche, c) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Monaten 100MK. für den Monat übersteigt.

II. Der gleiche Betrag ist abzugssrei zu belassen für die zur Haushaltung zählende Ehesrau des Arbeit­nehmers (8 45 Abs. i).

III. Der dem Steuerabzug nicht unterworfene abzngs- >reie Teil des Arbeitslohns erhöht sich jür jedes zur Haushaltung des Arbeitnehmers zählende minderjährige Kind.

ö) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Tagen um 6 Mk. sür den Tag,

b) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Wochen um 36 Mk. sür die Woche,

c) iin Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Monaten um 150 Mk. sür den Monat (845 Abs. 2).

IV. Dazu tritt vom 1. August 1S21 an

I) in ocn Fullen, in denen Abzüge nach Z13E. St. G. (Werbungskosten) schon (alsschon' berücksichtigt gilt nicht der bisherige Abzug des Kranken- und Iiivalideiiversicherungsgeldes) in der Zeit vom 1. April 192l bis zum 31. Juli 192 l berücksichtigt morden sind, eine Ermäßigung des nach vorstehender Ziffer t111 sich berechnenden E euer-abzugsbetrages von 10 vom Hundert, s) um 0,60 Mk. täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Tagen,

b) um 3,60 Mk. wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Wochen.

c) »in 15. Mk. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Monaten.

2. in den Fällen, in denen Abzüge nach 8 13 E. St. G. in der Zeit vom 1. April 1921 bis 31. Juli 192 l nicht berücksichtigt worden sind, eine Er­mäßigung des nach obiger Ziffer 1ill sich be­rechnenden Steuerabzugsbetrages von 10 vom Hundert für den in der Zeit vom 1. August 1921 bis 31. Oktober 1921 gezahlten und bis zum 31. Oktober 1921 fällig gewordenen Ar­beitslohn.

s) um 1.40 Mk. täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Tagen.

b) um 8.40 Mk. wöchentlich im Salle der Zahlung des Arbeitslohns nach Wochen,

c) um 35. - Mk. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns nach Monaten.

Bei jeder nach dem 3l. Oktober 1921 erfolgen­den Lohnzahlung ständig beschäftigter Aibeit« nehmer kommen auch in diesem Falle zur Ab­geltung der nach 8 13 E. St. G. zulässigen Ab­züge nur die Betrage des § 46 Abs. 2 Nr. 3 zu 0,60 Mk. 3,60 Mk. oder 15 Mk. in Frage.

V. Dagegen sind vom 1. August 1921 nicht mehr vom Arbeitslohn abzusetzen:

») die Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Angestellten-, Invaliden- und Erwerbslosen- versicherungs-, Witwen-, Waisen- und Pensions- Kassen. fowie Beiträge zu öfsentlichrechtlichen

Berufs- oder Wirlschaftsvertretungen. soweit sie vom Arbeitgeber entrichtet und zu Lasten des Arbeitnehmers verechnet werden, b) sonstige Abzüge nach 8 13 E.St.G., insbeson- dcre jür Werbungskosten. In den Fällen je­doch, in denen Arbeitnehmer von dem Finanz- amt eine Bescheinigung darüber erhallen haben, daß beim Steuerabzug höhere Abzüge als 1800 Mk. jährlich zu berücksichtigen sind, treten diese höheren Abzüge an Stelle der in Ziffer 4s genannten Beträge.

VI. Den unständig beschäftigten Arbeitnehmern ist von dem Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung >0 vom Hundert des Arbeitslohns einzubehalren (8 1 der vorläufigen Bestimmungen vom 28. Juli 1920) mit der Maßgabe, daß bei den Lohnzablungen nach dem 31. 3uli 1921 bis zum 3l. Oktober 1921 sich der einzubehallende Betrag oder der vom Finanzamt aus Bescheinigung zugelasjeue geringere Betrag um 0.40 Mk. für je zwei angesangene oder volle Stunden nnd bei den Lohnzahlungen nach dem 3l. Oktober 1921 um 0,15 Mk. jür je zwei angesangene oder volle Stunden ermäßigt.

VII. Im übrigen bleiben die zur Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn ertastenen An­ordnungen unberührt, wobei nochmals darauf hin- gewiesen wird, daß, soweit durch Bescheinigungen der Finanzämter die Berücksichtigung höherer Werbungskosten als 1800 Mk. jährlich bei dem Steuerabzug zugelassen worden ist, es bis auf weiteres bei dieser Regelung verbleibt.

Zur Erläuterung führe ich folgende Beispiele an:

1. Bei einem verheirateten ständigen Arbeitnehmer

mit 4 minderjährigen Kindern, bei dem Abzüge nach 8 13 E.St.G. schon bisher berücksichtigt wo» den sind, würde sich zum Beispiel bei einem Wochen» lohn von 350 Mk. der Steuerabzug bei der Lohn­zahlung am 6. August 1921 wie folgt gestalten: Wochenlohn Mk. 350.

davon abzugsfrei (2X24-f-4X36- Mk. 192.

Rest> Mk. 158. hiervon 10 vom Hundert Mk. 15.80 davon ab zur Abgeltung der Abzüge nach 8 13 E.St.G. M k. 3.60

demnach einzubehaltenI- Mk. 12.20

2. Bei einem verheirateten ständigen Arbeitnehmer mit 2 minderjährige» Kindern, bei dem Abzüge nach 8 >3 E.SI.G. bisher noch nicht berücksich, tigt worven sind, würde sich der Steuerabzug bei einem Wochenlohn von 280 Mk. gestalten wie jolgt: s) stir die Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. August

1921 bis 31. Oktober 1921 sür den bis zum 31. Oktober 1921 fällig gewordenen Arbeitslohn: Wochenlohn . Mk. 280.

davon abzugsfrei (2X24-s-2X36 Mk. 12

Rest s- Mk. 160. - hiervon 10 vom Hundert Mk. 16. davon ab zur Abgeltung der Abzüge nach § 13 E.S1.G. MK. 8.40

einzubehaltens- Mk. 7.60

b) sür die Lohnzahlungen nach dem31.Oktob. >921 ^0 vom Hundert (wie oben) Mk. 16. davon ab zur Abgeltung der Abzüge nach § 13 E.St.G. MK. 3.60

einzubehaltenMk. 12.40

3. Anständiger Arbeitnehmer mit 3'/, Stunden Ar» beilszeir »nd 19 Mk. Lohn:

einzubehalten 10 vom Hundert davon ab zur Abgeltung der Abzüge

Mk.

1.90

nach 8 13 E.St.G. in der Zeit zwischen 1. August 1921 und 31. Oktober 1921

Mk.

0.80

einzubehalten

Mk.

1.10

In der Zeit nach dem 31. Oktober 1921 gehen von dem Betrage von Mk. 1.90 nur ab 2X15»0.30Mk. so daß Mk. 1.60 einzubehalten sind.

Den 19. August 1921.

Finanzamt Hirsau: Boelter.