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ehaltenen Prüfungen sm^ llksschuldienst für besähi-j -rt Fisch« r von Calir, g Harsch von Li-bw lach.
»er Beamtenschaft,
d wird uns geschriebe«: ! mit der angeblicher es ins Lager der frei geignet und von z» rsatzt. Unruhen in di, Die Vereinbarung, di, erkjchastsbund und dm abgefchlofsen wird, erb Jede Organisation hp ihren. Die beteiligt» chen Befitzfland gege^ schen und ürganifatNi- eines beteiligten Lev Gebiet hat der Tentsch, en Gewerkschaften »n- Vereinbarung enihölt ankcns indem sie sagt, Wahrung gemeinsame! is Vereinbarung wird > sämtliche EewerWs- bund und der Ccwerl- iürttembergijche Derm- rng zustimmen, die auch und religiös neutrale«
) und nach untergrabe» en innerhalb des Derl- «s Monats in Berlin rnd ist sich ebenso wie rit dem geringsten Ben Deutsche Beamienbund auch das Schicksal der lich-rechtliche Bearnt» aber sicher verliere» rmbergischen Beamt» nicht zu befürchten, daj ersetzen wird, tsbieres.
t mit, die Vrauereie« rs durch den auswäi- sonst könne man über er jetzigen Zeit geteil- Presse über die Be- beziiglich eines E>»> die Undurchsiihrbarkeii rheitsbier ist sür weite Die Beibehaltung der nachdrücklich verlangt, einem Preise geliesert olkskreisen den Eemtz t Einheitsbier (IlM- n iLprozenttgem Frie- gemachten Erfahrum ner einzigen Biersorte
immer noih rklären, dah erheblichem werden. Die einen dem r Material- ernen Male« -Psg.-Eil-iu rminium-50- 4 Pfennig. Münzen B Es wä» r, weil man , denen das ng des P°- ierung »»«- die kleine» erden, wird aas sinnlose Mün,press« von Kleln- seinen Ber- ! belästige».
istgeböuden hat dar gen zur Verordnung lagge getroffen. D-e beschaffen, die sich i» befinden, an einet r Zwecken verwende! üinige», die noch vor- e möglich verwendet / der Erklärung des m goldgelb gefärbt
ig und Mittwoch.
eine Dauer. Auch M Luftwirbel Störunge» '>? ö-z5aOi n"e "llmäh-
Amtliche Bekanntmachungen.
Neue Mehl- und Brotpeeise.
M sofortiger Wirkung werden folgende Preise für ratio- ginteS Mehl und Brot festgesetzt:
Einkaufspreise für Bäcker und MehlhLndlrr:
1 Sack 100 Kg. 65 A Krankcnmehl ^ 405 —
1 , 100 Kg. 85 ^ Weizenmehl 375. -
1 . 100 Kg. 85 A Roggemnchl 350.—
1 „ 100 Kg. 75 5» Gerstcmnehl 360 —
Verkaufspreise sür den .Kleinhandel:
1 Kg. 65 5s Krankenmehl 1 Kg. 85 5S Weizenmehl 1 Kg. 85 A Roggcnmchl 1 Kg. 75 5L Gcrstenmehl
Vrotpre ise:
Für 1 Laib Hausbrot, zusammengesetzt aus 56 Welzen-,
"Nd Gersteumehl
von 1000 Gramm ^ 3 50
von 500 Gramm 1.75
Die Hcrsielluiig von Kleinbroien und Kuchen aus rationiertem Ml ist verboten und strafbar; das raiioiuerie Mehl und Brot darf nur gegen Brotmarken abgegeben werden.
Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß mangels Oüi Mehles die noch uneingelösten Marken der laufenden Versor- gunMit zum neuen Mehl- bzw. Broiprcis beliefert werden.
Calw, den 11. August 1921
Kommunalverbaiid: Oberamtmann Gös
4 D 4 30 ^ 4.00 ^ 4.14
Mehl und Brot im Wirtschaftsjahr 1921—22.
In dem am 16. August beginnenden und bis 15. August 1922 dauernden Wirtschaftsjahr gelangt das durch Umlage und Auslandseinfuhr beschaffte Getreide und Mehl zur Ausgabe an die Verbraucher mit einer Kopfmenge von täglich 200 Gramm Mehl gleich 8 Laiben im Monat für jeden Versorgungsbcrechtigtcn. Beides darf nur auf Macken zur Ausgabe gelangen. Außer den Reisebrotmarken, die künftighin ebenfalls noch in Verwendung sind, lauten dis für die einzelnen Kommunalverban'ssbezirke gülttren Marken auf 1000 Gr. Brot bezw. 750 Gramm Mehl, sowie auf die hälftigen Werte. Die Mcker dürfen aus dem bewirtschafteten Mehl nur noch Broie zu IM und 560 Gramm Herstellen. Weißmehl (Kochmehl) wird ebenfalls noch auf Marken ausgegeben, monatlich für die Person etwa M bis 1000 Gramm zum Preis von 3 50 bis 4 .-L das Pfund. Brotmarken kommen also nach wie vor zur Ausgabe. Die Bäcker und Mehlverkäufer sind verpflichtet, soweit sie mit Kominunalver- bandsmehl beliefert werden, gegen diese Marken das von den Verbrauchern gewünschte Kommunalverbandsmehl und -Brot jederzeit zur Verfügung zu halten, widrigenfalls sie kein Kommunalvcrbands- inehl mehr erhalten und als solche öffentlich bekannt gegeben werden. Für das nicht im Wege der Umlage erfaßte Getreide und Mehl bestehen keine Beschränkungen im Verkehr und in der Verwendung. Abgabe- oder Richtpreise sind zunächst nicht bestimmt, doch wird gegen Preisüverforderungen eingeschrittcn. Die Mehl- und Brot- Preise sür bewirtschaftetes, gegen Brot- und Mehlmarken abzugeoen- des Mehl und Brot sind mit Wirkung vom 16. August festgesetzt wie folgt: Bei Abgabe des Mehl im Großen ab Lager des Kommunalberbands für Brotmehl auf 363 „L, bei dem vorgeschriebencn Bezug durch den Großhändler ab Lager des Kommunalverbands für Brotmehl ans 366,50 -17 der Doppelzentner einschließlich Sack und 8 ^7. Sackpfand. Der Kleinvcrkaufspreis für Brotmehl beträgt 4.20 -F. für das Kilo bezw. 2.10 ^ii für das Pfund einschließlich Verpackung. Der Brotprets beträgt für 2 Pfund Kommunalverbandsbrot 3.50 -4L, str Pfundlaibe 1.75 Werden auf Reiscbrotmarken einzelne Brotstücke bezogen, so beträgt der Preis beim Verkauf in der Bäckerei für 50 Gramm 20 H und beim Verkauf in Wirtschaften für 56 Gramm 25 H.
Die Getreidenmlage in Hohenzollern.
Der „Hohenzollernschen Landeszcitung" ist zu entnehmen, daß d» Hohenzollemschcn Landwirtschaft die Mitteilung zuging, daß von ihr die Abliefemng von 60 Prozent ihres Umlagesolls unbedingt derlangt werde, daß die Regierung aber auf die Abliefemng der »»eiteren 40 Prozent unter Umständen verzichten wolle. Diese Rcgc- '»»g ist in Angliederung an die nachbarstaatlichen Verhältnisse unter »»ergischer Mitwirkung des Regierungspräsidenten Dr. Beizer und der landwirtschaftlichen Organisationen zustandegekomme», weil die ^mlageforderungen in Hohenzollern verhältnismäßig bedeutend höher Md, als in den Nachbarstaaten Württemberg und Baden.
Zur Ablieferung des Nmlagegetreides.
Aus Berlin wird dem Wolffbüro geschrieben: Das Ver- die Notwendigkeit, die sür das Wirtschaftsjahr A-2L auferlegte Eetreideumlagc nach besten Kräften zu cr- Men, gewinnt »" Landwirtschaft, dank des Wirklichkeits- M»s eines großen Teils der Landwirte, immer mehr Verbrei- »g. Die Ablieferungen auf die Umlagen weisen daher, wie »r vom Reichsernährungsministerium hören, in vielen Ee- löm^ ^Es erfreuliche Ergebnisse auf. In anderen Gebieten dak" l . ch die Ablieferung nur langsam in Gang. Es kann »tt nicht genug betont werden, wie sehr es gerade im In- selbst liegt, ihre Umlage so schnell wie jabr - r " °^"llen. da sie dann für den Rest des Wirtschafts- Verfügung über den übrigen Teil ihrer Ernte Vett n ^ werden. Nach dem Gesetz über die Regelung des her!l , "" Getreide vom 21. Juli fallen mit der Erfüllung runo-i" n den Landwirt mit Ausnahme des Verfütte- NrtilEs "0" Brotgetreide alle Beschränkungen in seiner üondm'/b sür Getreide fort. Es sollte daher jeder »»»ei,>n>, ?? durch die augenblicklich hohen, für Weizen ei«» ?ohen Preise auf dem freien Markt verlauten lasten, HM- ^ den Markt zu werfen und da-
Die iw'/, ^"ülichkeit, seine Umlage zu erfüllen, zu gefährden. Üelch,, ^ ihn in diesem Fall trifft, und die nach dem
»»r all ""^sichtlich in Anspruch genommen wird, würde nicht Kn lonv ^ ""5 dem freien Markt erzielten Gewinne verschlin« ern darüber hinaus einen erheblichen geldlichen Ver-
Amtliche Bekanntmachung
betr. das Besetz über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921.
Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Ortsbehörden ein Sonderabdruck aus dem „Staatsanzeiger für Württmberg" Nr. 147 und 176 vom 28. Juni und 1. August 1921 enthaltend oas Gesetz über die Regelung des Verkehrs mit Getre de neuer Ernte sowie die hierzu ergangenen Ausfuhrungs- ; bestimmungen des Württembergischen Ernährungsmimsteriums i übersandt worden ist.
! In jeder Gemeinde liegt ein Exemplar davon zur öffentlichen Einsichtnahme auf, um der Bevölkerung Gelegenheit zu geben, : sich über die einschlägigen Bestimmungen zu unterrichten.
Im einzelnen wird bemerkt, daß die abliefcrungspsiichtigen Unternehmer ihr Lieserungssoll wahlweise durch die Lieferung von Brotgetreide (Weizen, Roggen, Dinkel, letzterer wie üblich zu 70 5L), Gerste oder Hafer erfüllen können. Die Haferlieferung wird aber nur zu drei Fünftel auf die Umlage angerechnet.
Die Umlage ist zu einem Mertel bis 15. Oktober, zu einem weiteren Viertel bis 15. Dezember ds. Is. und der Rest bis 2 8. Februar 1922 an den Kommunalocrband zu liefern. Es liegt jedrch im eigenen Intereste der Landwirte, den Umlagcbetrag aus einmal zur Ablieferung zu bringen, da der Erzeuger nach Erfüllung der Umlage in die freie Wirtschaft eintritt.
Die Erzeuger hasten der Gemeinde, die Gemeinde dem Kom- munalverband für die rechtzeitige Erfüllung der Umlage. Sie haben für nicht rechtzeitig geliefertes Getreide den Unterschied
lust bedeuten. Nach dem Gesetz hat nämlich der Landwirt, wenn er die Umlage nicht erfüllt, den Unterschied zwischen den, Umlagepreis für Weizen nnd dem Preis für ausländischen Weizen, zuzüglich eines Zuschlags von einem Viertel dieses Unterschieds, als Haftsumme zu zahlen. Abgesehen von dem eigenen Interesse,, ist es auch eine vaterländische Pflicht der Landwirtschaft, das Reich durch Ablieferung des einheimischen Getreides vor der Notwendigkeit zu bewahren, aus dem Ausland noch mehr Getreide cinzuführen und hierfür noch mehr fremde Zahlungsmittel zu beschaffen.
Vo» den miirtt. Mühlsnveremigimgett.
Die Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführer der 8 Mühlenvereinigungen Stuttgart, Plochingen, Ulm, Aulcndorf, Rettwsil, Tübingen, Heilbronn und Crailsheim tagten hier üntcr den, Vorsitz des Vorstands des Württ.-Hohcnzollerischen Müllerbundcs Blank (Kan- zcch). Die Verhandlungen ergaben völlige Einigkeit in dem Bestreben, durch den auf genossenschaftlicher Grundlage vollzogenen Zusammenschluß der Mühlen der Bevölkerung durch die Vückereieinkaufs- gcnostenschaften ein prciswerics und vorzügliches Mehl zu verschaffen. Die angcstrcbte enge Verbindung zwischen Erzeugern, Müllcr- und Vückeccigenostenschaften bietet Gewähr für die Ausschaltung unnötiger Zwifchenspesen. Die Bevölkerung wird diese Bestrebungen nach vorteilhaftester Mehl- und Browersorgnng begrüßen. Die Gründungsarbeiten der Mühlcnvereinigungen sind soweit vorgeschritten, daß letztere in der Lage sind, bald mit Mehlangebolen zu dienen. Bei der heutigen Lage des Getreidcmarkies muß wiederholt davor gewarnt werden, daß die Verbraucher durch direkten Gelreide- einkauf bet den Landwirten die Preise selbst auf eine ungerechtfertigte Höhe bringen.
Die Frage der Regelung des Heuverkehrs.
Von zuständiger Seite wird dem S. L. B. mitgeteilt: Die Fortdauer der Trockenheit und die in den letzten Tagen von Bayern getroffene Sonderregelung für den Verkehr mit Heu, die unter gleichzeitiger Festsetzung von Höchstpreisen in der Hauptsache auf eine Wiederaufnahme der öffentlichen Bewirtschaftung des Heus und insbesondere auf eine völlige Sperre der Heuausfuhr hinauslüuft, gaben dem Ernährungsminister Anlaß, mit Vertretern der landwirtschaftlichen Hauptorganisationen unter Zuziehung landwirtschaftlicher Sachverständiger wiederholt die Frage zu besprechen, ob zur Verhinderung einer übermäßigen Heuaussuhr aus Württemberg etwaige weitere Maßnahmen, insbesondere im Sinne der bayrischen Sonderregelung, getroffen werden sollen. Bei der Besprechung wurde übereinstimmend als dringend erwünscht bezeichnet, daß die württembergischen Landwirte im eigenen wohlverstandene« Interesse den eigenen Heubedars nicht zu knapp bemessen und daß sie insbesondere bei Abstoß ihres etwaige» Hruüberschustes in erster Linie die württembergischen Bedarfsgebiete «nd Verbraucher berücksichtigen. Auf der anderen Seite erklärten die Vertreter der- Landwirischaft übereinstimmeiü», daß sie angesichts der Hcumißernte in größeren Gebieten namentlich Westdeutschlands die Absperrung einzelner Länder mit teilweise besserer Futterernte nicht für richtig halten, demnach das einseitige Vorgehen Bayerns bedauern und den von Bayern eingeschlagencn Weg jedenfalls für Württemberg nicht als gangbar erachten. Weiter wurde betont, daß die Landwirte Heuveräußerungcn ohne Rücksicht auf den eigenen Bedarf nicht vornehmen und daß deshalb eine erhebliche weitere Ausdehnung des Heuab- stoßes in Württemberg nicht zu befürchten sei. Die Festsetzung und Durchführung eines Heu-Höchstpreises nach bayrischem Vorgang werde recht möglich sein, lieber die Tätigkeit von im Land umherreisenden Heuaufläufern wurde lebhaft geklagt. Es soll versucht werden, durch verschärfte Kontrolle der Händler und Ausläufer von Heu den hervorgetretenen Auswüchsen im Handel möglichst zu begegnen. Im übrigen hat das Reichsernährungs- miinsterium mitgeteilt, daß nach den eingehenden Erhebungen der besonderen an Ort und Stelle gesandten Beauftragten dis vielfach geäußerten Befürchtungen, es werde Raufutter durch das besetzte Gebiet nach dem Ausland verschoben, unzutreffend seien, daß vielmehr das dorthin überfiihrte Heu zur Linderung der dort herrschenden besonderen Kasten Futternot verwendet werde.
Bad Trinach, 12. Aug. Vor nahezu 200 Pers.uen sang am Dienstag Abend tm Saale vom »Kühlen Brunnen" das Stuttgarter
zwischen Umlagepreis für Weizen und dem Preis für ausläiw vischen Weizen zuzüglich eines Zuschlags von 25 5L an den Kommunalverband zu bezahlen.
Für das an den Kommunalverband abzuliefernde Umlage- getreide werden den Erzeugern folgende Preise bezahlt: für 1 Zentner Roggen Mk. 105.—, Weizen, Dinkel, Einer, Einkorn Mk. 115.—, für Gerste Mk. 100.—, für Hafer Mr. 90.—
Die Preise gelten jedoch nur für gute, gesunde und saubere Frucht und schließen die Kosten der Beförderung bis zur nächsten Bahnstation, sowie die Kosten des Einladens daselbst oree.
Die Verfütteri'ng von Brotgetreide oder Mehl aus Brotgetreide, ferner die Verarbeitung von Brotgetreide oder Hafer aus Branntwein ist verboten und unter Strafe gestellt.
Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, in ortsüblil.cr Weise auf die vorstehende Bekanntmachung hinzuweisen.
Ealw, den 11. August 1921. Oberamt: Gös.
Betreff: Saöabgabcsielle.
Zwecks Vereinfachung der Organisation des Komniunalverkard? ist mit sofortiger Wirkung die Sackabgadestclle mit dem Wirtschefts- kartensmt vereinigt worden.
Die Bäcker und Händler werden hievon benachrichtigt mit dem Ersuchen, die Mchliöcke von heute ab auf dem Wirischas ikartcnamt (Scharfes Eck) abzuliefern.
Die Sackabgabefielle bei Kaufmann Msocker in der Vorstadt ist h.cmit ausgehoben.
Calw, den 15. August 1921.
O ücramt: 6 Z.
K r o m c r se x t c t t. Es ist dem Kurvercin, insbesondere seine m Kassier Fr. Schwämmlc hoch anzurschncn, daß er uns d«i.u Abend schenkte. Er bedeutet für Teinach jedenfalls das Best' was in dieser Saison bis jetzt geboten wurde. Bereits mit dem 'ch- fröhlichen Eingangschor „Am Neckar, am Rhein" v. Kücken hc.r "r die Sänger ihre Zuhörer sür sich gewonnen. Sie entwickelten eine ?' '-tg- fulle, für die der Saal entschieden zu klein war. Die Künstler ^ br- ien ihr Programm glänzend durch. Wie ungeschminkt und -rz- erquickeud klangen die Silcherlieder, wie köstlich und humorvoll „Dr Hastelwirt" v. Koschat, „Lockruf zum Ständle" v. Braun, „Dr Frieder" v. Kroincr und „D'Bäuere Hot d'Katz verlor«"! Stürmischer Beifall lohnte die Künstler und bewog sie zu etlichen Dreingaben. Und als sic zum Schlüsse vom Garten aus das ewig schöne Lied ihre? Meisters „Nach der Heimat macht ich wieder" in die Nacht hinaussangen, da sah ich manches Auge still sich feuchten. Den „Schwäö. Singvögeln" herzlichen Dank und glücklich« Reise!
Unterrcichenbach, 13. Aug. Infolge Instandsetzung des hiesigen Elektrizitätswerks der vereinigten Etuissabriken, ist nun seit letzten Donnerstag die Gemeinde wieder ordnungsmäßig mit elckirttchem Sirom versorgt, die Gemeindevertretung atmet nach jahrlangcn Kä :p- fcn wieder erleichtert auf. Die zeitweise geradezu trostlosen Zustände speziell in der Beleuchtung, aber auch der Mißstand sür die Kraftabnchmcr, gehören hoffentlich der Vergangenheit an. Wie man hört, hat auch unsere Teilgemeinde Denjächt Aussicht, in absehbarer Zeit Anschluß an das hiesige Werk zu bekommen, was mit Genugtuung zu begrüßen wäre.
(SCB.) Pforzheim, 14. Aug. Das Lehrmädchen einer hiesigen Firma, das bei der Reichsbank 2000 „4Ü zur Auszahlung der Arbeiterlöhne geholt hatte, wurde in der Goethestraße von einem jungen Mann angefallen, der versuchte, ihr das Geld zu entreißen. Da das Mädchen um Hilfe schrie, zog er ein Messer und verletzte es durch mehrere Stiche lebensgefährlich. Er wurde ergriffen und nach Verabreichung einer viel zu kleinen Tracht Prügel der Polizei übergeben. Der Zustand des schwerverletzten Mädchens, das ins Krankenhaus gebracht wurde, ist sehr ernst.
(S.C.B.) Maulbronn, 12. Aug. Um die Fische im Roß- wei Hersee nicht zu Grunde gehen zu lasten, mußte der Fisch- pächter — so wird dem „Stuttgarter Reuen Tageblatt" berichtet — große Bütten und Fässer sowie Eis in den See fahren lasten. Der See, der nahe daran war, einzutrocknen, wurde ausgefischt und die Fische, meistens Karpfen, in ei» Wasser beim Aalkistensee, 4 Kilometer von hier, gebracht. Der mitten im Wald gelegene Hohenackersee ist ganz aus^ctrocknet.
(STB.) Ludrvigsbnrg, 12. Aug. Ein 17jähriges Mädchen aus Prevorft, namens Kunz, das nach Oberstenfeld fahren wollte, geriet aus Versehen in den zu gleicher Zeit nach Bietigheim gehenden Zug. Erst als der Zug schon in starkem Gang war, bemerkte sie den Irrtum, sprang ab, wurde zu Boden geschleudert und geriet so unglücklich unter den Zug, daß beide Füße abgefahren wurden. Sie wurde ins Vezirkskrankenhaus verbracht. Lebensgefahr besteht nicht.
iSLB) Ludwigsburg, 11. Aug. Der Haushaltplai der Stadtverwaltung für 1921 wurde in der gestrigen Sitzung des Eemeinderats genehmigt. Der Abmangel beträgt 3 86 l O00 Mark. Seine Deckung erfolgt durch 10 Prozent des 2 6851» -1t betragenden Aufkommens der Staatseinkommenstcuer im Rechnungsjahr 1918 mit rund 268 068 <4l und durch eine Umlage auf Grundeigentum, Gebäude und Gewerbe in Höhe von 3 0 Prozent des zu 12000000 geschätzten Gesamtkatasters mit rund 3 600 000 «k.
(STB) Horb, 12. Aug. Der Eemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung dem Versteigerungsergebnis für die Ee- meindeschasweideverpachtung die Genehmigung versagt, wei' er der Ansicht ist, daß die Verpachtung, die 51000 -R erbrach! hat, im Verhältnis zu der Güte und Größe der Sä/afweidc. verglichen mit den Ergebnissen, die an anderen Orten erzielt wurden, zu gering sei. — Bei der Verpachtung des Allmand- Obstes wurden 22 000 ,1l gegen 13 000 -11 im Vorjahr erzielt.
(SCB) Mengen, 12. Aug. Der Handel auf dem mit 185 Stück Rindvieh und 350 Stück Milchschweinen befahrenen Monatsviehmarkt war flau und verzeichnet« rückgängige Preise. Für ein Paar Milchschweine wurden 350 bis 500 -H bezahlt.
Für die Schriftleitung verantwortlich: Otto Seltmann, Calw. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Ealw.