and.
»enten wurde di« bei,
Obersekretächelle de,
trage».
3 nni ISLi.
chrplanLuderunge» i, ^rlehrt täglich (ftj^ l. und nimmt M. d», Nagold ans. 2 . P«. Her S Min.). 3 . Peu auch SamStagz «j, 862 Stuttgart-Cal, >ug 867 Calw—AM rioneuzug 870 Ttatd r nur W.) Calw «, 875 Calw-StuttgÄ
rzug 8SS Pforzhe«,- onenzug 904 Caln- lschkuß nach MM, ab 11.23 V. lftäha rutingen täglich Cal,
^ und Freitags). 1 ; h Calw an 2.A. «j czheini—Eutingen H SamStags und Feien . vom 1. 6. bis 30. S. engug 932 Te'mach- 14, ab 6.18 N. M :nzug 830 Eutiuge«- Minuten), ab 73S1 S. Pforzheim—Euti» ' 35 N. (später 11N -Eutingen, Calw «1 ter 23 Minuten). IS. zhcim—Calw an SÄ
hne.
ringt die ^
>:r Aufs'u, . , W uszenicrt. Den Faß >rf, das Grctchen Alt
Loncordia ihr Fiiih er Beteiligung ihm ihlte Programm b-I bewährten Leitini> tlavier- und Bialiin
r genannt der pich >en, das stimuMP- der markig«, ^»4 d war vertreten ii
r Freud?" und Ii n vorzüglichen Dan chen. Die paäendea in den verschieden» cgabe und trefflicht Lieder, weshalb die rete war. Der ge lieder zum Bortrsg, urd stärksten Beisel nufikalischen Eems r Herren Binde! vertes musikalisch« : und der allseitig!, dankbare Ausnahm
sue Getverbesterrerfrage.
» Steuerausschuß des Landtags erklärte dte Mgierung. baß
. nurckareifende ReneiuMtzimg für di« Gewerbesteuer km Gange "" . ^ xjne Äenderung des Gewerbekatasters frühestens mit Kirkang vom 1. Januar 1922 an durchgeführt werden könne. Die «-rkieil wünschte» zum Teil eine möglichst frühzeitige Behandlung der aamen Gewerbesteuerftage im Finanzausschuß. Die Regierung M schoch die Neugestaltung des Körperschastssteuergesetzes im -ieichstag zuvor abwarteu.
Die Neckarklmalfrage im Finanzausschrch.
(-ILB.) Stuttgart, 30. Mai. In einer Äbendsitznng behandelte tu Finanzausschuß nochmals die Neckarkanalfrage. Da die Ver- bnndlungen der Regierungen und Interessenten noch nicht abgeschlossen sind, wurde die Besprechung für vertraulich erklärt. Es sM in der Sitzung des Finanzausschusses ein Antrag Bruckmann— Kcil-Küchlc Annahme. Er lautet: Der Finanzausschuß erklärt sich damit einverstanden, daß der würit. Staat in Verbindung mit den würit. Amtskörperschaften und Gemeinden und unter Beteiligung der würit. Industrie der zu gründenden Aktiengesellschaft zum Bau bei Neckarkanals und zur Ausnützung der sich hierbei ergebenden Wasserkräfte als Aktionär b-itrttt. Der Finanzausschuß geht decke! van der Voraussetzung aus, daß iin AufstchtSrat der A.-G. die öf- sentliche» rechtlichen Körperschaften die Mehrheit haben, daß den Länsem Württemberg. Baden und Hessen ei» ihren finanziellen Laste» entsprechender Einfluß gesichert wird und daß dte Arbeiterschaft Württembergs im Aussichtsrat dte gebührende Vertretung erhält. Der Finanzausschuß erwartet, daß dem Antrag wegen Aufbringung der erforderlichen Mittel in kürzester Zeit besondere Vorlage zngeht. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Rechten und eaier Enthaltung der Unabhängigen angenommen. Abg. Ströbel (B. B.) beantragte hinter dem Wort „Arbeiterschaft" elnzufügen: .Industrie, Landwirtschaft und Gewerbe". Annahme fand auch ein Antrag Hauser (Z): Die Eingabe des Deutschen Metallarbeit-"-- Verbands betreffend den Neckackanal in dem Sinne zur Berücksichtigung zu überweisen, daß auf eine entsprechende Vertretung der Fnicressm der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat hmgcwiesen wird. Morgen Dienstag 4 Uhr: Ernährungsfragen.
Tagung der Neichseiseribahn-PrSsidentett.
(WB.) Hellbraun, 28, Mat. Am Samstag begannen tm großen Rathaussaal die Besprechungen der ReichSejscnbahn-Pröfidentcn sämtlicher großen Eisenbahndirektionsbezirke der deutschen Reickseisen- bchneir. Den Vorsitz der Tagung, bei der etwa 30 Etsenbahiiprüst- denten zugegen sind, führt Reichsverkehrsminister Dr. Gähner,, der gestern abend im Auto, von Schwäb. Hall, wo er tu dienstlichen Angelegenheiten weilte, über den Mainhardter Wald kommend, in Hellbraun eintras. Die Gegenstände der Bespr<-ck-na enffi-h-n Sch der öfsenlliche» Kenntnis. .......
'A- -p"
(ZCB.) Stuttgart, 28. Mai. Neben einer Erhöhung des Elek- trlMistariss wird der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung auch eine Erhöhung des Wasserzinscs, der Wasscrmesscrgebühron usw. um weitere M Proz.s zusanlinen also eine» TeueruilgszuWäg voll 400) Proz. auf die tarifmäßigen Sätze beschließen. Der Beirat der Landes- Ivasservcrsorgung hat kürzlich den Preis für Landeswasser von 30 auf 40 >5 pro Kubikmeter erhöht. — Der statistische Bericht der Stadt Stuttgart gibt auch eine Uebersicht über den Grundstücksmarkt. Im eisten Vierteljahr 1920 sind 349 bebaute und 307 unbebaute Grundstücke in andere Hände übergegangcn, durch Kauf allein 317 Gebäulichkeiten im Wert von 44,2 Millionen und 216 unbebaute Grundstücke im Wert von 8,1 Mill. >L. Das Quadratmeter der bebauten Fläche kam durchschnittlich auf 267 >L, der unbebauten Fläche auf 22 F. 7,6 Proz. der bebauten Fläche und 3 Proz. der unbebauten Fläche wurden an Ausländer verkauft. — Im ersten Vierteljahr 1921 stnd 28 neue Wohnungen in Groß-Stuttgart fertiggcstellt worden. Ae Zahl der Vormerkungen für Familienwohnungen betrug 9173. Durch Rationierung von Einzelzimmern und Wohnungen wurden dm Januar bis Ende April 101 Einzelzimmer und 97 Wohnun- W gewonnen.
Die Aümandbaumfrage
hat schon vor dem Kriege den Gemeinderat der Stadt Calw wiederholt beschäftigt und infolge der von ihm gefaßten Beschlüsse zu Protestversammlungen und lebhaften Vorstellungen der beteiligten Baum- besther geführt, was den Gemeinderat veranlaßt«, den iveseuttichste» Teil seiner Beschlüsse wieder aufzuhebe». Ein Gesuch, über das der Gemeinderat in letzter Woche zu beraten hatte, und die im Schoße des Kollegiums daran sich anschließenden Erörterungen haben gezeigt, daß der heutige Stand dieser Frage i» der Bürgerschaft immer noch nicht genügend bekannt ist. Ich komme daher der au mich ergangenen Aufforderung, solchen an dieser Stelle etwas näher daczu- legeu, gerne nach, möchte mir aber erlauben, zunächst einige historisch« Betrachtungen über den Obstbau in unserem Lande vorauszuschicken. Daß Württemberg im Obstbau manch anderen Ländern wett voraus ist, ist allgemein bekannt und die Ansichten gehen nur darüber auseinander, ob dieser günstige Stand des Obstbaues mehr der weisen Voraussicht und landesvättrlichrn Fürsorge früherer Regenten und deren Ratgeber, oder mehr der Vorliebe der Schwaben für einen guten „Moscht" als HauStrun! zu verdanken ist. Tatsache ist, daß sowohl Herzog Karl (1737—1793), wie auch König Friedrich l. von Württemberg (1797—1816) dem Obstbau in ihrem Laude ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt und ihn mit allen Mitteln zu fördern gesucht haben und daß auch deren Nachfolger darin nicht »achgrlaffm haben. Einige Beispiel« mögen das beweisen.
Im vierte» Abschnitt der von Erstcrem in: Jahre 1758 erlassenen „Ordnung für die Kommunen", die ms ein Meisterwerk der Gesetzgebung jener Zeit anzusehen war, heißt eS in Z 8 wörtlich: „Besonders aber solle ein jeder in einer Stadt oder auf dem Laub neu aufgenommener Bürger, dergleichen ein jeder eingeborener Bur- gerZ-Sohu, so sich erstmals verehelicht, wenigstens zwei, oder auch mehrere Achsel-, Birn- oder andere fruchtbare Bäume auf die All- u.ande» und Straßen, besonders auf denen beiden Seite» derer Landstraßen, wo keine weiße Maulbecr-Väume an- oder fortzubrttigcn sehnd, an die von denen geschworenen Feld Steußlcrn angewiesene Plätze, auf seine Kosten setzen und fonpslanzen. Dagegen sollen die, so solche Bäume gepsiuizet haben, wie auch deren hinterlasssne Witt- wen, selbige Lebenslang umsonst zu genießen h-cken." Diese Bestimmung, deren Einhaltung streng nachgeprüft und nötigenfalls mit Strafen erzwungen wurde, vermehrte nicht nur die Zahl der Obst- bäumc au Straßen und auf den Gemeindcallmanden gewaltig, sie weckte gleichzeitig auch das Interesse der städtischen und ländlichen Bevölkerung an: Obstbau, so daß schon .König Friedrich in einem Rescript vom 23. Juni 1808, betrffd. „Die Bcstrafung der Baumverberb er" sagen konnte, daß ins lge der verschiedenen ergangenen Verordnungen, mehrere Hindernisse, die der Obst- kultur inzwischen im Wege gestanden hätten, gehoben seien und dieser wichtige landwirtschaftliche Zweig immer mehr Vervollkommnung gewinne. Wie zu jener Zeit gber gegen ,Baumverderber" vor- gegangrn wurde, dafür aus diesem „Rescript" nur einige Beispiele: Wer aus blosem leichtsinnigen Mutwillen, jedoch ohne bösliche Absicht, auf Straßen, Gärten, Alleen oder Baumschulen auch nurl Baum dermaßen beschädigte, daß er zu Grunde ging,der mußte,s wenn es ein frischgesetzter Baum war, 2 gleicher Gattung und Beschaffenheit in natura ersetzen oder deren Kosten bezahlen; war dckr ruinierte Baum schon ein oder mehrere Jahre gepflanzt, mußte für jedes Jahr 2 weitere Bäume ersetzt, für einen aber schon tragbaren Baum 8 junge versetzbarr Bäume geliefert und außerdem für den entgehenden Obstnutzen bet Steinobst 6, bet Kernobst 8 Jahre lang in Geld oder in Obst Ersatz geliefert werden. „Ncbendiescm ist ein solcher leichtsinniger Vaumverderker nach Verschiedenheit der Fälle zu 6, 8 und 14 Tagen bet geschmeidiger Kost zu incarcericten." Bei böswilliger Absicht ist neben vollem Schadenersatz halbjährige Festungsstrafe, nach Umständen einjährige Zuchthausstrafe „mit Willkomm und Abschied" zu gewärtigen und der Verurteilte „wird überdies vor der Abführung in das Zuchthaus durch den Stadt- oder Amtsknecht an einem Wochenmarkt oder vor der Kirche, niit einem auf die Brust gehefteten Zettel BaumschS 1 , der eine Stunde lang öffentlich ausgestellt." „Kinder von 9 Jahren und solche, welche das
N
Der Kampf im SpeffarL.
Erzählung von Levin Schücking.
.Hoheit", c-ntgegnete der Kapitän, „eine französische Schwa- wn gibt sich nicht gefangen, und wenn auch zehn Erzherzoge " er Neichsfeldniarschäll« es ihr gebieten; wir sind umzingelt -zum Teufel, was schadet's, wir werden uns Luft mache«! -Hen Sie mich mit diesen meinen Leuten zu meiner Mannloch auf den Hof hinaus; ich habe Ihnen vorhin aus Grotz- M Ihren Degen gelaffen und verlange jetzt von Ihrer Erotz- mich zu meiner Mannschaft hinauslassen."
1 -och Hab« Ihnen gesagt, daß Sie sich hinausbegeben sollen,"
) »Mit diesen meinen Leuten?"
. 2hren Leuten da, wenn Sie mir Ihr Ehremvort ge- . daß Sie draußen Waffenruhe Herstellen — Bubna, gehen wie»"« ^ halten Sie unsere Leut« zurück — und daß Sie '-verkommen, damit ich weiter mit Ihnen rede. Ich Hab«
gesagt„ daß ich von Ihnen Ergebung auf Gnade Ungnade verlange."
Äint* !^Etän eilte mit seinen Leute» hinaus; der ein« der ihre c'«! ^ Erzherzogs folgte ihm; mau hörte draußen
nun ^ fluchend und wetternd durch den Lärm schreien ^ Eelümmel legte sich.
ihren Ehrten, wie man durch die Fenster sah, zu
zurück, der Wachtmeister trieb die letzten und m Sat!-i sich her und hatte bald die ganze Schar
heraekt-kle Kapitän aber, der sich, sobald er die Ruhe
Senate ü I." E" zuerst auf sein Pferd geworfen hatte, schrie bin», - ^ offene Fenster der Halle hinan und ^.«as c'- »Nun, meine Königliche Hoheit, bitte ich um ^ Svid» wollten! Ich werde hier draußen an
«!- dg 2-ute ein besseres Verständnis dafür haben,
rn m Ihrer Gewalt — se xou? en cleplaiset" ^
„Mein lieber Kapitän", antwortete der Erzherzog lächelnd, „Sie verkennen meine Absichten. Sie hätten ruhig zurückkehren können."
„Ich habe mein Ehrenwort, zurückzukehren, nicht gegeben?"
„Nein, aber Sie geben das, solange wir uni-'llandeln, Waffenruhe halten lassen zu wollen?"
„Ich gebe es!"
„Wohl denn, so hören Sie. S. .. ^)rer Schwa
dron abkommandiert zur Beschiitzung dieser Daine hier?"
„Das bin ich!"
„Und wenn ich Sie zwänge, die Waffen zu strecken, so würde die Dame nicht allein weiter ziehen können; ich hätte mich selber der Aufgabe zu unterziehen, sie zu beschützen und zu beschirmen ?"
„Ich müßte sie Ihrem Schutze. Ihrer Ritterlichkeit anempfehlen, Hoheit!"
„Und sie scheint in dieser Beziehung ein wenig verwöhnt, mein Kapitän?"
„Es wäre Mangel an Erziehung, wenn ich Ew. Königlichen Hoheit widerspräche."
„Wer ist die Dame?"
„Sie ist die Gattin des Schössen und zeitigen Schultheißen Vollrath zu Frankfurt am Main."
„Des Schultheißen, eines dem Hause Oesterreich so verbundenen und, soviel ich weiß, auch treu ergebenen Mannes?" rief der Erzherzog aus. „Madame", wandte er sich an Frau Marcelltne, «'ch hätte nicht geglaubt, in Ihnen eine so erbitterte Feindin zu finden."
„Hoheit", stammelte Frau Marcettine, weiß wie ein Tuch und nur höchst mühsam so viel Atem gewinnend, um reden zu könne«, „ich kan» nichts als meine Verzweiflung ausdrücken, daß ich so unbesonnen —"
^ «Daß Ae jo .unbesiMM M in eine Lage brachte«, M
14. Jahr »Sch nicht zurückgelegt haben, sollen da» erste Mal ini sei» der ganzen Schuljugend scharf gezüchtigt werden, und das zweite- „ml mehrmals wiederholt schärfere Züchtigung erhalten." Solch, drastische Mittel haben ohne Zweifel geholfen und wären sicher ab und zu auch heute noch am Plätze, wenn man z. B. hört, daß einem Ortsvorfteher de? Bezirks erst in letzter Zeit eine ganze AnzM junger Bäume, wohl aus Rache, abgehauen wurde. Ein „Willkomm und Abschied mit spanisch«m N 0 hr" wäre bei einem solchen Burschen gewiß angezeigt.
Doch, kommen wir zurück zu den Allmandbäumeu! Im Laufe der Zeit hat sich hier und in vielen anderen Gemeinden di« Gewohnheit herauSgebildel. auf Grund der Vorschriften der Koimnunordnung aus der G-meindcailmand gesetzte Bäume bei ihrem Abgang durch andere zu ersetzen, solche an Kinder oder sonstige Verwandte zu vererben oder sie noch bei Lebzeiten an Dritte zu verkaufen. Die Kam- imme» haben dies geduldet und so ist nach und nach ein Gewoön- hrtisrechl oder Herkommen entstanden, das auch der Gesetzgeber respektieren mußte.
AIS daher in § 905 deZ am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen - bürgert. Gesetzbuches bestimmt wurde, daß das Recht des Eigentümers eines Ecnndstückes sich auf den Raum über der Oberfläche und ans de» Ecdlörper unter der Oberfläche erstrecke, also auch die aus eurem Grundstück etwa stehenden Bäume in sich schließe,, mußte daS seither bestandene Eigentumsrecht Dritter auf Bäume im Grundstücke eines Anderen geschützt werden, wenn man nicht ungerecht in bestehende Rechtsverhältnisse eingreifen wollte.
Dies ist dadurch geschehen, daß in Art. 18l des Elnsühruugs- gcsehLuches zum Bürgert. Gesetzbuch gesagt ist, daß. falls zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgers. Gesetzbuches ein Ssudereigenium an liebenden Erzeug,risse» eines Grundstücks „insbesondere an Bäumen" b-gründei sei, diese Rechte auch fernerhin bestehen bleiben.
Damit ist klipp und klar ausgesprochen, daß auch das am 1. Januar 1960 bestandene Eigentumsrecht an Allmmidbäumen s» lange bestehen bleibt, als diese Bäume noch vorhanden sind. Andererseits steht aber auch fest, daß nene Eigentumsrechte an Bäumen auf fremden Grunostücken nach dem 1. Januar 1900 nicht nrehr erworben werden können, daß also die nach diesem Termin auf fremdem Eigentum gesetzten Bäume, einerlei, ob sie neu oder an Stelle abgängig gewordener Bäume gesetzt wurden, ohne Weiteres und ohne irgend welchen Ersatzanspruch, tu das Eigentum des Grundstücksbesitzers übergehen bczw. übergegangen sind.
Dte am 1. Januar 1900 auf städtischen Bllmaudc» gestandenen, im Eigentum irgend eines Bürgers oder Einwohners befindlichen Bäume können sonach nicht nur lebenslänglich weiter benützt, sondern auch vererbt und ohne Einschränkung anderweitig verkauft werde,:; mit den; Abgang des Baumes selbst erlöschen aber alte seitherigen Rechte.
Durch den mn 7. Mai 1914 gefaßte» gemeinderäil. Beschluß wurde dieser Rechtsstandpunkt, durch den tn absehbarer Zeit alle in: Eigentum Dritter stehenden Allmaudbäume verschwinden werden, anerkannt und der entgegenstehende frühere Gemeinderatsbeschluß vom 14. Mörz 1912, der dortmals schon von einem Teil der Gcmeinderatsmitglic- der lebhaft bekämpft wurde, wieder aufgehoben.
Noch wäre zu bemerken, daß der Gemeindcrat mit vollem Recht und un Interesse des Obstbaues selbst schon im Jahre 1912 beschlossen und diesen Beschluß letzte Woche erneuert hat, daß dte Besitzer von Allmandbäumen zur geordneten Pflege derselben angehalten uird daß verwahrloste Bäume, auf deren geordnete Weiterbenützung der derzeitige Besitzer keinen Wert zu legen scheint, ohne Weiteres durch die Stadt entfernt oder zu ihren Gunsten eingczogcn werden sollen. Da eine ganze Anzahl solcher verwahrloster Bäume auf den städtischen Allmanden stehen, liegt cs im eigenen Interesse der derzeitigen Eigentümer^ rechtzeitig solche in Stand setzen zu lasten. Emil Staudenmeyer.
Für die Schristleitung verantwortlich: Otto Seltmann, Calw. Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Calw.
Sie nun meinem Schutze übergeben werden sollen! Beruht' gen Sie sich, Sie sollen der Demütigung entgehen, einem Manne, den Sie Haffen wie mich, etwas zu verdanken zu haben. — In der Tat, Kapitän", wandte der Erzherzog Karl sich durchs Fenster an den französischen Offizier zurück, „ich habe nicht die geringste Lust, mich länger der gefährliche« Nähe einer solchen Fei,Win, wie Madame uns ist, auszusetzen. Ich überlaste sie gern Ihrem weiteren Schutz, und damit Sie diesen ausüben können, ziehen Sie »«belästigt mit Ihren Leuten davon. Wie Sie mir meinen Degen gelaffen, laste ich Ihnen die Massen. Aber ziehen Sie sofort ab."
Der Kapitän Lesiaillier senkte vor dem Erzherzog die Spitze seines Säbels.
„Königliche Hoheit, das sind Bedingungen, die ich annehmen kann. Ich danke Ihnen dafür, Sie werden einen Verkünder Ihres Ruhmes und Ihres Edelmutes mehr in der Welt haben."
„Ich kämpfe nicht um den Ruhm, mein Kapitän, sondern um die Befreiung des Reiches von hochmütigen Feinden; das ist alles, was uns je die Waffe in die Hand drücken wird gegen die, welche nichts hinderte, unsere Freunde zu sein."
Der Erzherzog entließ den Kapitän mit einer stolzen Verbeugung des Hauptes, n>w dann sagte er zu Frau Marcllin«: „Und »un, Madame, brechen Sie auf."
Madame hatte ihre Farbe, ihren Mut wiedergefunden.
„Aber ich gehe nicht ohne diese meine —", sie stockte —- „meine Gefangene", rief sie dann entschlossen, „nicht ohne sie l"
„Was hat das Mädchen verbrochen?"
„Soll ich das hier Ew. Hoheit berichten, diese lange, erschütternde Geschichte, während alle diese Zeugen umherstehe» und während Sie mich zu raschem Aufbruch mahnen
(Fortsetzung folgt.)