kein Gebrauch .«.! -inveistaqden. da»! "hi wird. daß bi^ abgeschlossen find.!

! von Milchliese. ergäbe der Milch- > benutzt, die Ver- abgeschlossen Hier­von Butter und beibehalten Wer­der landwirtschast. rnden. Dadurch ist sverträgen gestört itt. Im Bertram bas Ernährungs- -fugnis. den Zeit- irordnung hinaus i der Abschluß vo« lchpreise gefährdet seine Stellrmg- id Käse wird als» en.

toriatheaters.

n die Leitung d« noch eine dritte das sehr aktuell« Die vorzügliche« iegene Leistungen,

fest.

l zur Uniechiitzunz d hat 73 «8!> Marl i am PfinKsest i, diesem Zweck be. rtenen evangelisch- schland getrennt««/

-Regt. 120 am -H. 1 abhält. Mheni 'annt gegeben. L den. Anineldnngnh

markt.

Mitteilung dns ,ut beliefert. Va»! wie von Kohle«.. ifrage. Wenn dir müßten die Vei- fe wegen der ZoH

»tuttgart.

r Nachmittagsstunih »s zunächst hamlois Westen nach Ost«, nd über dem Niiü-'i e Entladungen m, rrollen folgten sch :nde Regen steigert Uhr schien das 8<-. s plötzlich schnxms fangs von- der Laß >d, und das inaiiin eine Eislandschijt e niedrig gelegene»? ,ie sie seit mehrere« War gehaust. inzelne, dem MM Lüste starren. D«? sank innerhalb einer, sah man, als g«S^ ,de Kinder >md«»!?

Stuttgart. ». Mai. Das «eit- und FahrtWMi«, ^Sck>wäb. R-iteroereins. das im Hof der ÄriilleriMerne in 7,»nkiatt den letzten Tagen stattfand, zeigte, daß auch Lei ^ Reichswehr der alte Reitergeist der früheren Armee ge- Mat wird. Das Turnier, die Dressurprüfung, das Hindern',s- inrinaen das Puppenrennen, das Jagdspringen, die Vorführung mrickied'enartiger Gespanne gaben glänzende Beweise treuer, Mtiger und froher Arbeit. Das Pferdematerial war tadel­los in Stand. Dem Schluß des Turniers am Sonntag wohn- . Generalleutnant Reinhardt, der Kommandeur der 5. Divi­sion und Generalleutnant Kabisch, Minister Graf und Minister oiel'ching nd für den in Berlin weilenden Staatspräsidenten dessen Frau, wie auch Frau Staatspräsident Trunk-Karlsruhe an Unter den Preisen fielen durch ihre Schönheit auf der Ehrenpreis des württ. Staatsministeriums und der 1. Preis der Stadt Stuttgart.

(SLB.l Stuttgart. 1». Mai. Die Welt-Kriegsbiicherei im Schloß Rostnstein. die Dr. Richard Franck (Lndwigsbnrg, in Mliii gesammelt und dem württ, Staat geschenkt hat. wird am 31. Mat eröffnet. Die Bücherei umfaßt 70 000 Bände, mehr als 4000 Zeitschristen und. 9000 Stück Notgeld. Sie ent­hält sämtliche Lebensmittelkarten der Länder, die damit be­glückt waren Lezw. noch sind. Zum Transport der Bücherei waren 13 Eisenbahnwagen nötig.

(STB.) Stuttgart, 10. Mai. In Stuttgart gibt es 3895 Invaliden-, 5.13 Kranken-, 1920 Waisen- und 807 Witwenrent- ner, die einen monatlichen Aufwand von 511412R erfordern. Im Durchschnitt erhält der einzelne Rentenempfänger 665 .41 jährlich, eine Summe, die weitaus nicht hinreicht, um ein dürf­tiges Leben zu fristen. Verschiedene Organisationen, u. a. die Freien und Christlichen Gewerkschaften, haben deshalb an den Eemeinberat Vorschläge zur Besserung der Lage der Sozial­rentner gemacht. Es werden Zusatzunterstützungen, Zuweisung von Kleidungsstücken und Vergünstigung bei der StraßenLahn- fahrt gefordert. Rechtsrat Dr. Elsaß hat eine Denkschrift über die Frage verfaßt, aus der hervorgeht, daß Rentenerhöhungen neue erhebliche Beitragserhöhungen notwendig machen. Auch die Lage der Kapitalkleinrentner, die in der Zeit der finan­ziellen Not ebenso schwer ist, wird in der Denkschrift beleuchtet. Der Cemeinderat genehmigte 100 006 Mark zur Verbesserung der Lage der Sozialrentner. Die Prüfung der Verhältnisse erfolgt durch das Fürsorgeamt, das auch die Frage des Ab­schlusses von Leibientenverträgen zu prüfen hat.

(STB.) Miiwrrl, 10. Mai. Ein löjähriger Radfahrer aus Zimmern fuhr in rasendem Tempo die Hauptstraße herunter. Die Bremse versagte, der Radler sauste gegen den Marktbrun­nen. Man sah eine Wassersäule aufspritzen. Radfahrer samt Rad waren verschwunden. Ein Schutzmann und ein Landjäger fischten den Radler ans dem Marktbrunnen, er war völlig un­versehrt, das Rad total zertrümmert.

Zar ReichsemkoiiMM- md das-itiiltttrWftmrgesez.

(Schluß.)

Nicht abziigSsähig sind: Aufwendungen zur Verbesserung und Bmnrhrung des Vermögens, zu Geschäftserweiterungeil, zu Kapital­anlage», zur Schuldentilgung oder zu Ersatzbeschaffungen, soweit hie- stir bereits Wcrbnngskosten abgesetzt sind; Zinsen für das in dem land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebe angelegte eigene Vermögen des Steuerpflichtigen, die zur Bestreitung des Haus­halts des Steuerpflichtigen und zum Unterhalte seiner Familienange­hörigen aufgewcndeten Betrüge, die von den Steuerpflichtigen entrich­tete Einkommensteuer, sowie sonstige Pcrsonalsteuern. Der Steuer- tackf mit seinen von 1060 Prozent in 10 Stufen steigendeil Sätzen bewirkt, daß der Steuersatz der betreffenden Stufe tatsächlich erst bei einen, höheren Einkommen eintritt, er rundet das steuerbare Ein­kommen auf volle Hundert nach unten ab. Für alle Einkommen bis -u 24 000 gilt der gleichmäßige Steuersatz vou 10 Prozent. Der Höchstsatz vo oo Prozent nnrd bet 400 000 Einkommen erreicht.

Die Veranlagung «folgt brach Haushaltungen. Ehegatten werden zusammen veranlagt. Bezieht die Ehefran Arbeitseinkommen aus einem fremden Betriebe, so wird fie mit diesem Arbeitseinkommen selb­ständig veranlagt. Ein Haushaltungsvorstand wird mit seine» zu seiner Haushaltung zählenden minderjährigen Kindern, wie Sties-, Adoptiv-, Schwieger- und Pflegekinder, sowie der Abkömm­linge derselben (Enkel und Urenkel) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Bezieht das minderjährige Kind Arbeitseinkommen, so wird es mit diesem Einkommen selbständig veranlagt. Das Einkom­men des minderjährigen .Kindes aus Kapitalvermögen, Grundbesitz, wird nnt dem des Haushaltungsvorstandes zusammen veranlagt, einerlei ob dem letzteren die Nutznießung zusteht oder nicht. Das Einkommen volljähriger, also über 21 Jahre alter Kinder, wird ge­trennt veranlagt, auch bei gemeinsamem Haushalt. Im Falle der Zusammenveranlagung hasten der Haushaltungsvorstand und die Kinder nebeneinander für die Steuer. Die nach dem ursprünglichen Gesetz steuerfreien Einkommensteile sind weggefallen. Die Steuer wird jetzt vom gesamten steuerbaren Einkommen berechnet und die .bzügc werden an der Steuer selbst gemacht. Die Höhe des Steuer­abzugs ist nach der Kopfzahl der Familie und nach der Höhe des Einkommens abgcstuft. Dieser Abzug an der Steuer beträgt für dm Steuerpflichtigen und seine Ehefrau, und jedes zu seiner Haushaltung zählende nicht steuerpflichtige und minderjährige Kind 120 Ueber- steigt das steuerbare Einkommen 60 000 aber nicht 100 000 . sti, so beträgt dir Abzug pro Kopf 60 .sti; übersteigt dos steuerbare Einkommen 100 OM so stillt der Abzug ganz weg und zwar so­wohl beim Steuerpflichtigen selbst wie bei seinen Familienmitgliedern. Vom 1. April 1921 an erhöht sich der an der Steuer vorzunehmende Abzug für jedes nicht selbst steuerpflichtige minderjährige Kind von 120 auf 180A, wenn das steuerbare Einkommen nicht 24 MO übersteigt. Die Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigende Ver­hältnisse, z. B. KriegSbeschädtgung, besondere Aufwendungen im Haushalt infolge Erwerbstätigkeit der Frau, Unterhalt und Er­ziehung der Kinder, Krankheit, Unglücksfälle können bei steuerbarem Einkommen bis zu Ist OM durch Nachlaß der ganzen Steuer, bei Einkommen bis 20 OM durch deren Ermäßigung bis zur Hälfte, Lei Einkommen bis zu 30 0M .4/. um Z-j der Steuer berücksichtigt werden. Ein Antrag an das Finanzamt wird notwendig sein bei sol­chen Steuerpflichtigen, die keine Steuererklärung abgeben. Die Ver­anlagung erfolgt jeweils für ein Rechnungsjahr und zwar durchaus nach dem Ergebnis des Kalenderjahrs, dessen Ende in das Rechnungs­jahr fällt. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung be­steht für jeden, dessen steuerbares Eüikommen im maßgebenden Kalen­derjahr 10 OM ,F. überstiegen hat. Ucber das Arbeitseinkommen der Frau aus fremdem Betrieb und das Arbeitseinkommen des minder­jährigen Kindes ist eine besondere Erklärung abzugeben. Nichtbe­folgung oder Fristversänmnis haben nach 8 170 Abs. 2 R.AD. einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der endgültig festgestellten Steuer im Gefolge. Außerdem ist zur Abgabe einer Steuererklärung nach 8 169 R.A.O. jeder verpflichtet, der vom Finanzamt zur Abgabe einer sol­chen ausgefordert wird. Die für ein Rechnungsjahr festgestellte Steuer­schuld gilt als vorläufige Steuerschuld für das folgende Rechnungs­jahrs Diese Bestimmung soll eine Unterbrechung der Steuerzahlung verhindern. Erhöht sich das Einkommen aus dem Rechnungsjahre 1920 im Rechnungsjahre 1921 voraussichtlich uni mehr als ein Fünf­tel, mindestens aber am 5000 so kann die vorläufige Steuerschuld neu festgesetzt werden. Macht der Steuerpflichtige glaubhaft, daß sich sein Einkommen im neuen Steuerjahr um die genannten Sätze ver­mindern wird, so ist der entsprechende Teil der vorläufigen Steuer­schuld außer Hebung zu setzen. Wer Personen gegen Gehalt oder Lohn länger als 2 Monate beschäftigt, hat dies dem Finanzamt mit­zuteilen. Oeffentliche Behörde«, Vorstände von juristischen Personell oder, von Vereinen haben die gleiche Airzeigepflicht hinsichtlich des Berufs- oder Pensionseinkommens ihrer Beamten, Angestellten oder Bediensteten. Dies geschieht durch Einreichung von Lohn- und Ge­haltszetteln. (Zuwiderhandlungen werden mit 5SM .47 bestraft, 8 377 R.A.O.) Die vorläufige Steuerschuld ist je auf de» 15. Mai, 15. August, 15. November, 15. Februar mit je Xtel fällig. Solange dem Steuerpflichtigen der Steuerbescheid noch nicht zugegangen ist, hat er auf die vorläufige Steuerschuld für das folgende Rechnungs-

3l)

Der Kampf im Spessart.

Erzählung von Levin Schücking.

Was schwatzt der da? Den jammert's?" rief hier ei dritter aus. .

gewiß jammert's mich, und jeden friedliebenden rech Mstenen Christenmenschen muß es jammern," fuhr Ler Blatte , * E dem Aermel den Schweiß von der Stirn wischen 5 , 7 " " er so hinter ihnen dreinlaufen muß und all d »«IN und Sekatur mit ihnen hat! Wenn das so for ^ u>«>ß ich nicht, wie ich's noch lang dermachen soll; scho I Tage lang bin ich dabei, und ,s graust mich"

Tage lang bist dabei?" fragte hier der Waldmeiste A? 7 ^ l" bin Fremder woher kommst denn und we- Mb bist denn dabei?"

komme?" sagte der Mann, sich mit dem Rück­in den ln bnier Buche lehnend und seinen dreieckigen H» sein-, «E" schiebend, und dann die Hände über die MLndun iL öu kreuzen.Ich komm« von Teining, da bi ^So weit her?"

Patzer, wo der Franzose zuerst kehrt gemacht ha öei d-r N ^ h'"ker ihm dreinmarschiert, ganz still und zumei armen i ?!' ^'^er dem Nachirab drein, habe dabei manch« schoss»«- ^ " von halbtotem Marodeur oder zum Krüppel g den Lumpen angetrosfen, im Straßengraben und i

Un7k7 warmen am Wege."

^nden mw Ü '7*" "'"hl geholfen und sie getränkt und vei d» Riinn» 7^ barmherzige Samariter?" rief hier lachend ein« ,-v« »!', binsn Kreis um den Fremden geschlossen hatte, Golfen m»nn 7* ^atternarbige lakonisch;ich habe ihne -Ab» « 7 '"cht schon genug hatten!"

Waldmeister "" mitleidiges Herz Haft." fragte de

^Ra" kommst denn hierher zu uns?"

.bWe der Mann gus Peinig, he« hreieckiAen Lu

wieder über die Stirn ziehend und mit den kleinen stechenden Augen zwinkernd, «ich muß noch ein wenig so mitmachen, ich habe meine Zahl nicht voll!"

Deine Zahl? Was ist das, deine Zahl?"

Meine Zahl ist siebzig. Just stetig, nicht mehr und nicht weniger! Ich muß ihrer siebzig haben; für jeden zehn; das habe ich geleckt bei der Mutter Gottes von Oetting. Denn sieben Ochsen haben sie mir verbrannt lebendig im Stadel armes unschuldiges Vieh und fett dabei, schwer fett Hab' eine Brauerei in Teining, den Eaishofstoffel nennen's mich da und das Mensch, die Stallmagd, ist auch hin worden, als sie ssiir Haus und Stadel mit Feuer angestoßen haben! Da Hab' ich ein Gelübde getan zur Mutter Gottes von Alt- ötting für jeden Ochsen zehn, di« dran glauben müssen!"

Die Bauern lachten auf.

Bist ein Kerl, ein wüster!" sagte der Waldmeister kopf­schüttelnd; aber der richtig« Franzosenjäger! Na. komm nur mit »nd vorwärts, ihr Leut, ich sehe den Jörg von der Bergegge herlaufen und winken richtig, man hörts schon stoßen und rumpeln das müssen Kanonen sein. Hallet nur brav auf die Pferde, Leute, nur immer aus dl« Pferde!"

Die ganze Schar eilt« zu Häuf und unter dem Laubdach der Bäume der Kergegge, welche die Straße beherrscht«, zu. Der .Hranzosenjäger" ihnen nach; es wurde jetzt erst sichtbar, daß er hinkte, daß eins seiner Beine kurzer als das ander«; aber seine Bewegungen waren trotzdem und trotz seiner Stärke auf­fallend behende; auch war er bald an der Spitze der Schar, obwohl er, wie er sagte, so viele Tage hindurch schon dem ab- ziehenden Heere gefolgt war wie ein böser Wolf dem Leichen­geruch.

Eine andere für das rückziehende Heer verhängnisvolle Eleve lag weiter westwärts, da, wo der Verhau, von dem wir Wilde- rich reden hörten, angebracht worden, ein Verhau, zehnmal er- WrM M dann )edesmak KurM

jahr zu de» genannte» Zahktngszeiten Teilzahlungen von je Pskel der zuletzt sestgestellten Steuerschuld zu entrichten. Die endgültige Steuerschuld ist innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des Steuer­bescheids zu entrichten; soweit sie den Betrag übersteigt, der auf dir döfläus-ge Steuerschuld entrichtet ist, tritt eine 5 A Verzinsung von» Schluffe des Rechnungsjahrs bis zum Zahlungstage ein. Bei not­wendigen Rückerstattungen werden Zinsen ini gleichen Verhältnis ver­gütet. Ist die Steuerpflicht im Lauf« des Rechnungsjahrs begründet worden oder weggefallen, so bleibt die endgültige und vorläufig« Steuerschuld für dieses Rechnungsjahr in dem Verhältnis uncrhoben, in dem die Zahl der Monate, in denen die Steuerpflicht nicht be­standen hat, zu 12 Monaten steht. Ueber seine Steuerschuld erhält der Steuerpflichtige einen schriftlichen Steuerbescheid verschlossen zn- gestellt. Der Steueranspruch verjährt in 5 Jahren. Einem Steuer­pflichtigen, der über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig oder nicht bloß verübergehend behindert ist, seinen Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb zu bestreiten, wird, wenn sich das Einkommen hauptsächlich aus Kapttaleinkommen, Ruhegehalt, Witwen- und WaisenpensOm usw. zusammensotzt, auf Antrag die Kapitalertragssteucr ans die Einkommensteuer ganz oder teilweise angerechnet. Die Anrechnung erfolgt bet einem steuerbaren Einkommen bis 5000 .ck in voller Höhe und erniäßigt sich für jedes weitere 1000 Einkommen um 10 v. H., so daß bei einem Einkommen von 14 000 noch 10 v. H. der Kapi­talertragsteuer dem Einkommensteuerpflichtigen vom Finanzamt bar zurückerstattet wird, soweit er überhaupt nicht einkommensteuerpflichtig ist, oder die Kapttalcrtragstcuer den Betrag der Einkommensteuer übersteigt. Antragsformulare zu Anrechnung?- u. Erstattungsgesuche» siild für die Einwohner von Calw beim Ortssteueramt, für die Be- zikkseinwohner beim Finanzamt erhältlich. Gesuche sind bei diesen Stellen einznreichcn und Bescheinigungen über die Höhe der entrich­teten Kapitalertragstcuer anzuschließen. Beim Steuerabzug vom Ar­beitseinkommen hat nach dem neuesten Gesetz vom 1. April 1921 an für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau bei Berechnung des Arbeitslohns nach Tagen je 4 täglich, bei Berechnung nach Wochen je 24 wöchentlich, bei Berechnung nach Monaten je IM .ckk. monatlich, der Abzug zu unterbleiben. Der abzugsfrcie Betrag erhöht sich, wenn das Einkommen 24 OM .//. nicht übersteigt, für jedes min­derjährige nicht selbständig steuerpflichtige Kind um 6 >F. täglich, 36 .T wöchentlich, 150 .//. monatlich. Der Arbeitgeber haftet dem Reich für die Durchführung des Steuerabzugs neben dem Arbeit­nehmer als Gesamtschuldner. Bei der Lohnzahlung an Dienstboten, erfolgt der Abzug nur aus dem Barlöhne, solange keine andere Ver­fügung getroffen wird. Das Einkommen aus Lohn und Gehalt wird demnächst durch ein besonderes Lohnsteuergesetz geregelt »»erden. Einkommensteuerhinterziehungen werden mit Geldstrafen im 5 bis Wachen Betrage der hinterzogenen Steuer geahndet werden. Da­neben kann auf Gefängnis erkannt werden. Die Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgt durch einen, für einzelne Teile des Finanz- amtsbezirks auf 3 Jahre bestellten Steueransschuß. Für die juri-, stischen Personen ist die EinkommcnSbestcuerung in den» Körperschafts­steuergesetz vom 30. März 1920 geregelt. Der Steuersatz für diese ist gleichbleibend 10 A. Reich, Staat und Gemeinden sind diesen» Gesetz nicht unterworfen, also zunächst steuerfrei. Nach dem Lan-' dessteuergesetz vom 30. März 1920 erhalten die Länder und Gemeinden zusammen 5jtel der Rcichseinkommensteuer. Die Gemeinden er­halten vom Staat für das Rechnungsjahr 1920 und 1921 das Auf­kommen des Steuerjahrs 1919 an Gemeindeeinkommen und -Kapital­sten« zuzüglich 25 A. Die Zusahsteuer für die Gemeinden aus dem reichSsteuerfrrien Mindesteinkommen ist durch die Gesetzesnovelle weg­gefallen zum Leid mancher Gemeinde und zur Freude mancher Steuer-, zahl«.

Druck und Verlag der A. Oelschläger'schen Buchdruckerei, Calw. Für die Schriftleitung verantwortlich: Otto Seltinann, Calw.

Reklameteil.

Alsa kRrdv cislieim nur mit eckten LrLlllls'sckea Ltvkksrben und forciere die lekrreicde Oratisbrorcklire Klo. L von Wilkeim krauns, Oeselisck. m. desckr. llsktunA yuedliodurx s. tt.

wiederhergestellt, sobald den Verteidigern desselben di« Muße dazu geblieben. Darüber war es Mittag geworden; eben hatte sich wieder ein hitziges Gefecht zwischen einer Infanteriekolonne und den den Verhau verteidigenden Bauern und Forstleute« entspannen, als sich ihm eine Schwadron französischer Chasseurs näherte, die, wie von den Folgen der allgemeinen Auflösung unberührt, sich in straffer Ordnung zusammenhielt. In ihrer Mitte ritt ein General, über dessen dunkle, schweiß- und stmttii- bedeckte Züge der Zorn der Niederlage und die Empörung über dies« wilden Angriffe verachteten Landvolks einen er­schreckenden Ausdruck von Grimm und Wildheit gelegt hatten. Er mochte kaum vierzig Jahre zählen, aber sein Gesicht war stark durchfurcht, die schmalen, blitzenden Augen lagen tief ein­gesunken und das glatt und schlicht an seinen Schläfen an- liegende lauge schwarze Haar ließ dieses ursprünglich edel ge­schnitten« Gesicht »»och schmaler, gelber und magerer erscheinen.

In seinem Gefolge ritten ein paar Offiziere und über­raschender Anblick in dieser wilde» Kampfszene zwei Fraue«.

Mit der Truppe, welch« ihn umgab, war er rasch heran­getrabt. Die vorderste» seiner Retter sorgten dafür, daß da» marschierende Kriegsvolk ihm Platz machte.

Aber wenn er bisher von den einzelnen Kampfszenen, durch di« er gekommen, sich nicht aufhalten lasten, so war es hier ein! anderes. Die Straße war gründlich versperrt, und für dta nächste Zeit schiene» di« Verteidiger des Verhaues durchaus picht geneigt, den Kugeln, di« hageldicht in ihre aufgeschichte­ten Baumstämme schlugen, weichen zu wollen; zwischen de« Ritzen und Zwischenräumen dieser Baumstämme durch, über den Rand der Barrikade hinweg zischte Kugel auf Kugel zurSch die wohlgezielt jedesmal ihren Mann traf. Dazu schmetterte«» die Hörner ihre Signale, wirbelten die Trommel» ttü- jchriOtz und tobten die Offiziere, und über dem ganzen wüsten Schar»« ^ spiel schwankten und wogte« Wolken von PulvcrLampf.