vkMMttNH m Wq Kurs, an dm > dem MM 8m-, eine Grundirze M nen der alten Am i HandelSschMi«, -ntenschast die W. ger, Exner, Gm--, Zchmidt, SteyhinW, sonderen Vorickzt«
Reisenden aus -» :tzten Jahren anher- infälle in der durch e Entente nötig g«. lnd ihrer teilweise» überwiegende Teil und Zuwiderhaud- den Personenwam Eisenbahn-BetrieÄ- rückzuführen. Tie in- und Aussicht», ig verunglücken aber r dem cinfahrerde» Bahnsteig abgelehr- gere Leute scheine» luden, während der sogar aus den P»s- oder in den weil« end Steh- oder ger ilen auch zur Falze, t Mühe ins Wagen- n ivcrden dringend mungen zuwider;»- sich nicht bloß ine ng aus. Die Eisen- egeu UebertrrtnM
Mungen.
zweifelhafte lluter- sche Reklame in de» »ruckschriftrn T-E M»g von Prämie» cn. Diese meist m Erfahrung zeigt, ge- ae» durch sie l>a>O rcht. So wurde «iß chmen der Konkurs e eingestellt wcrie» ch aus kleinen L-.u- : erworbenen 3M- er dieser Schwindelgehen. Vor solch« cd nachdrücklich S--
mag einer besoude- m Ertrag der deui- on die städt. Kleiu- inden 7000 .st er- sowie die Ferien- cstlichen AM — Im Jahre ISN Landgemeinden 2A oond der beteiliM igen Beiträge. Bo» rzirkSwohlMMS-
MV
a
'«o»
/OÄ7/7 k/L>/i?/e?/77L'
Ollsen bie vergessen, neue Anregungen V L- U ^ SL sollten Sie sich suchen ; äazu brauchen Sie Ausspannung in eurem kreise Sleichge- sinnier. Gute Freunde finäen sich immer bei einem so eälen Serstensast wie
ckas gute Magstaäter.'
Es ist pikant, erfrischenä unä kommt nur in Brauerei-Abfüllung zum versanä.
Au haben in: Ostelsheim: „Kose", „Köszle"; Aithsngstett: „Draube"; Neuhengstett: „Lamm"; Slamm- m- «> .n>^> htzjn». „Ivalähorn"; Hirsau: „Kötzle", „Sonne", walz, Bäckerei unä Wirtschaft; Lrnstmühl:
„6nker"; Monakam: „Hirsch"; Möttlingen: „Krone"; Ottenbronn: „Hirsch"; Calw: Handlung Steck; Sechingen: „Käler"; Dachtel: „Kötzle"; Oeckenpsronn: „Köstle". —
Lelii-Sss!
in gnt ke'unsühiger Ware empfiehlt
Otto Jung.
MffkkOS
empfiehlt
CH. Schlatterer. Suche sofort
IS« R,kt
aus 1 Hypothek lHaus und Feld) Wer, sagt d.e Ge- schüstsstclle dieses Blalies.
^ LläSlil-?-
/e Kr-§o„K»itlel. ^üklorge.
- - Es tza„n gekauft werden a»s!
» Kranken-Lebeiisiiiit'elmarke Nr. 83 !
. 4b dz» g P„Ket Zwieback und 2 Paket i G r ü n k r r n m e i> i. Nr. 84 3 Paket Keks und 3 Paket G e r st e n m e h l.
MötttzsllkAiMttkU
W AM ei«u StnnMSmi iür d>e BemlWR zur KÄSAiiieiiftkiler für dos MmnMr IM.
Auf Grund der heuüge» öffentlichen Aufforderung sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet:
1. alle im Fjuanzamisbezirkc wohnenden oder si., dauernd oder nur vorübergehend aushaltenden selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtdeutsche):
2. sämtliche Personen, die. ohne im Deutschen Reiche zu wohnen oder sich aufzuhaUe», in dem F-.iaiiz- amtsbezirke Grundbesitz haben oder ein Gewerbe oder eine Erwerbstätigkeit ausliben oder Bezüge aus öffentlichen, innerhalb des Finanzamtsbezirks gelegene» Kasse» mit Rücksicht auf frühere oder gegenwärtige dienstliche odciBeriifstätigkeiierhaiten,
somit die vorstehend Genannten nicht bei einem anderen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben und soweit sie Im Kalenderjahr 1920 oder i» dem während dieses Kalenderjahres eudenden Wirtschaftsjahr ein Einkommen von mehr als 10000 ^ bezogen haben.
Die Steuererklärung eines Ehemanns mutz das Einkommen seiner Ehefrau »lUumfasseii, sofern die Ehegatten nicht dauernd voneinander getrennt leben. Bezieht jedoch die Chejrau Arbeitseinkommen aus Beschäftigung in einem dem Ehemann fremden Be-.-ebe, so wird sie mit diesem Einkommen selbständig zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Steuererklärung eines Haushaitungsvorstandes muß das Einkommen seiner zu seiner Hanshaituiig zählenden mwderjährigen Kinder (eigene Abkömmlinge. Stief-, Schwieger-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie deren Abkömmlinge) iiiituiiifassen, soweit es sich nicht um das Arbeitseinkommen der Kinder handelt.
Die Steuererklärung ist für Personen, die unter Pflegschaft oder Vormnndschast oder unter elterlicher Ge mast stehen u-d selbständig zu. Einkommensteuer zu veranlagen find, von dem Pfleger, Vormund oder Träger der elterlichen Eewalt abzugeben.
Wer durch Abwesenheit oder sonst verhindert ist, die Steuererklärung abzugeben, kann die Erklärung durch Be- »olimächiigtc abgeben lasten.
2ür einen Steuerpflichiige», der nach dem Beginn des Rechnungsjahrs, aber vor Abgabe der Steuererklärung verstorben ist, ist die Steuererklärung, soweit ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlaßpfleger die Verwaltung des Nachlasses übernommen hat, von düsen Personell, andern- joiis von den Erben abzugcben.
Dem Steuerpflichtigen steht es frei, die seinen Angaben w der Steuererklärung zugrunde liegenden Einzelberechnunqen »ad andere zum Verständnisse seiner Angaben dienende» Erläuterungen und Zusätze in die Steuererklärung oder in tiii« beizusügende Anlage aufzunehmen.
Soweit es sich um Einkommen handelt, das nur durch «chötzmig ermittelt werden Kanu, steht cs dem Steuerpflichtigen frei, die Schätzung solcher Einkoinmciisteilc selbst vorzumhmen und unter Mitteilung der Tatsachen, auf die sich die Schätzung gründet, deren Ergebnis in die Steuer- «klärung einzuiragen oder nur die Tatsachen anzugeben, er zur Ermittelung des Einkommens beizubriugen vermag.
3st ei» Einkommen auf Grund besonderer Buch oder eschästsabschliiste oder auf Grund von Bilanzen ermittelt. ^ avb Abschriften dieser Buch- oder Geschäftsabschlüsse
^-Bilanzen der Steuererklärung brizusügen.
Die hiernach zur Abgabe der Sieuererkiäruna Ver- pflichttten werden ergebenst a»fge'ordert,'die Steuererklärung unter e'nihung des voroeschricbenc» Bordrucks
bis spätestens 3Ä. April 1621
bei dein imterzrickiieien Finanzamt einzureichc». Steuererklärungen aus Calw können auch beim Orlssicueramt Calw, Bahnhofstraße Nr 407 abgegeben werden.
Entgegen der bisherigen Hebung wird de» Steuerpflichtigen in diesem IaA ein Vordruck für die Ein- konimensteuererkläruiig von Amts wegen nicht zugesanüt. Vielmehr haben die nach den vorstehenden Bestimmungen zur Abgabe einer Steuererklärung Vrpflichteten den ersorderliche» Vordruck aus dem Rathaus bezw. in Calw beim Ortsstcueramt abzuhslen.
Die Eiusendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des zur Abgabe der Eicuererkiäruilg Verpflichteten. Mündliche Erklärungen werden von dem umerzei'chneien Finanzamt während der Geschäftsftuiiden zu Proiokol! eutgegengeiiommeii.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, wird mit Geldstrafen bis 800 ^ zu der Abgabe der Steuererklärung augehaite» : uuch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H der endgültig festgesetzten Steuer auferkegt werden.
Wer zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines anderen vorsätzlich bewirkt, daß die nach dem Einkommensteuergesetze zu entrichtende Einkommensteuer verkürzt wird- wird wegen Steuerhinterziehu»g mit einer Geldstrafe in« fünf- bis zwaiizigfachcii Betrage der hiiiterzogcneii Steuer bestraft Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis und unter Umständen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie aus Bekanntmachung der Bestrafung auf Kosten des Verurteilten erkannt werden (8 83 des Einkommensteuergesetzes und ßZ 359 ff. der Reichsabgübeiiordnung). Wer fahrlässig als Steuerpflichtiger oder als Vertreter oder bet Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, daß die Eiiikommenstelier verkürzt wird, wird wegen Sleuergefährdnug mit einer Geldstrafe bestraft, die im Höchsibctrage halb so hoch ist ivie die für die Steuerhinterziehung angedrohie Geldstrafe (8 367 der Rcichsab- gabenordnung).
Hirsau, den 20. April 1921.
Das Finanzamt:
_ Voelter.
Stadt-wmeinde Calw.
Ortspolizeiliche Borschrist
betr. das Hausgeflügel.
Die bürgerlichen Kollegien haben am 1. August 1884 zum Schutze des Fcldbau's gegen das Hausgeflügel folgende
ortspolizeiliche Vorschriften
erlaffen, welche durch Erlaß des Oberamts vom 6. Aug. 84 sür vollziehbar erklärt wurden:
1. Es ist während des ganzen Jahres verboten,
DM" Hausgeflügel "MM
(Gänse, Ente», Hühner und dergl.) auf fremdem Grundeigentum laufen zu laste». Wird es auf solchem betroffen, so wird der Eigentümer des Geflügels aus Grund des Palizeistrasgesctzcs Art. 74 mit einer Strafe bis zu 9 ^ belegt.
2. Während der Zeit vom 1. März bis 1. Oktober jeden Iah es ist der ausgestellte Fingjchütze berechtigt und verpflichte: Geflüael jeder Art, welches in fremdes Grundeigentum eingedrungen ist, zu erlegen. Getötetes Geflügel verbleibt dem Eigentümer desselben, solange es noch nicht in Verwesung übergeaange» ist.
Ealw, den 23. Avril 1921.
_ Stadtschultheißenaml: Gö h n er.
MM-RilheSM.
Ein neuer
Divan
prima verarbeitet ist zu ver- kausen.
Zu erfragen in der Geschäftsstelle dieses Blattes.
ÄÜgW
hat abzugcben
Moros zum .Rappen-.
Eine ältere gutnüyenüe
Singer-
RSHinaslhine
(Langschiff)
Verhältnisse halber billig zu verkaufen
M. Gichtel b. Anker _Ernstmühl.
1 Paar feste
Schnökschnhe
(Gr. 46) hat zu verkaufen.
Wer, sagt die Geschäftsstelle diese» Blatte».
Mes Mm MW« M Mem- slchende Witsrs«
würde einem Wi wer niit einem Kind (cv Glaubens),
de« HM»« oer- lrMS«MilWes?
Schriftliche Angebote erbeten unter P. H. 234 postlagernd Calw, dv
GWGGVBWG
Im Auftrag zu verkaufen
einen Hellen
Aiziig
wenig getragen, sehr preiswert A F. Schützte jr. Schneiderineiner. (Borstadt).
FW M
Kauft zu Tagespreisen
H.Röhm-Daleolmo.
Ostelsheim.
15 schöne
EttteN( 1 S 20 er.)
sowie
15 Lcghetim
setzt dem Verkauf aus Karl Krämer, Mühle, Fcriyprcchcr Nr. 4.
mit Zungen
verknust
Fritz Kusterer» Oberreichenbach.
Zu vcrkausen eine Deutsche Riesenschecke»-
Häsin,
sowie zwei 7 Wochen alte
" r.
Bo» wem. sagt die Geschäftsstelle dieses Blattes.
Wegen gänzlicher Zucht aufgabe verkaufe zu jedem annchiiibaren Preis meine
16 Monate alt, 0,1 mit 6 Zungen 4 Wochen alt, 0.1 8 Wochen alt.
Alle gesunde, kräftige Tiere. H. Schuster, Verwalter, Bolksheilstätte Ehar- lottenhvhe Post Calmbach a, d. Enz Telefon Wildbad Nr. 61
Stodtqemeinde Calw.
Zufolge gesetzlicher Vorschrift ist es Sache der Gemeinde, für die am 1. Mai 1921 in die Schule (Grundschule) neu ciilirciends» Kinder die erforderliche»
Lernmittel
zu beschaffe». Der Gebrauch vorschriftsmäßiger Lernmittel, die freiwillig auf Kosten der Eitern beschafft werden, darf den Schülern jedoch nicht verwehrt werden
Fm Hinblick aus die Kosten, die der Stadikasse durch diese Vorschrift erwachse» und ivegen der nicht ganz zu beseitigenden Ansteckungsgefahr bei Benützung gebrauchter Lernmittel (insbesondere vo» Büchern) hat der Genieiiidc- rat beschlossen, diejenigen Eltern, deren Vermögens- und Einkommeiisoerhältniffe cs einigeimatzen gestatten, aufzu- - fordern, von dieser Möglichkeit der Beschaffung eigener Lernmittel Gebrauch zu machen.
Auch der Umstand, daß über die aus öffenilicheil Mitteln angcschafften Lernmittel genaue Kontrolle stattzu- findea hat und deshalb Eltern und Kinder für Beschüdi- N»no»n verantwortlich gemacht werde» müssen, wird d,e Beschaffung eigener Lernmittel iiahelegcn.
Schließlich sei noch bemerkt, daß die sogen, „kleinen Lernmittel" wie Federn, Federhalter, Griffel und dergl. nicht »nter die aus Kosten der Stadlkaffe a»z»schaffcliden Lernmittel fallen, also von den Eltern beschafft werden müssen.
Ealw. den 22. April 1921.
Stadtschultheißenamt: Gähner.
Pferchverkauf
1921, vormlttags 8 Uhr.
am Montag, den 28. April für Bezirk ll.
Calw, den 22. April 1921
Stadtpflege: Frey.
Oberamt Calw.
Gemeinde Mchhalden-SötlMu.
Straßenbau-Arbeiten.
Zum Neubau einer Berbindungsstraßc von der Hornberger Wcndcplatte bis zum Ort Ätchhalden-Oberweiler» sollen die Bauarbeite» aus Grund der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferungen der Straßen- und Wasserbauverwaltung im Submissionsweg vergeben werden.
Die Kosten der in 3 Neubaustrecken eiugctcilten Arbeitslose betragen:
Ardeitsgattung
Teil I
Teil II
TeU lll
Betrag in ^
Betrag in,4k
Betrag
in
Erdarbeiien
180000
6900
24 l X)
Chaussieruiigs- Arbe len
270000
28000
85600
Maurer- und Steiuhauerarbeiten
80LO
400
400
Dohlen und Pflasterungen
7809
8800
4000
Sicherheitsmittel
16590
—
—
Ms.
4890V0
43800
84000
Pläne, Kostenvorailschlag und Bedingungen sind vom Dienstag, den 28. ds. Mts. an, auf dem Rathaus in Atchhalden zur Einsicht aufgelegt und wollen Angebote in Prozenten der Voranschlagspreise ausgedrückt und mit Fähigkeils, und Vermögeiiszeligiiissea beleg!, bis
Dienstag, den 3. Mai 1921,
vormittags 10'/, Uhr
doilselbst etngereicht werden. Der Zuschlag erfolgt innerhalb 8 Tagen Bemerkt wird, daß Teil l, und Teil ll und lll der Neubaustrecken je an einen Unternehmer vergeben werden.
Calw, den 21. April 192l.
Der beauftragte Baumeister:
Köhler.