Reich den Lllndern und Gemeinden erwachsenden Ausgaben erfolgt durch den Ertrag neuer Steuern und sonstiger neuer Einnahmen. Diese Steuern und Einnahmen sind in dem gleichen Gesetz sestzn- legen, durch das die Ausgaben bewilligt werden. Bis zum Fließen der neuen Einnahmen sind die den Ländern und Gemeinden durch die Erhöhung der Teuerungszuschläge erwachsenden Ausgaben durch das Reich zu erstatten.
Aus Stadt und Land.
Dom Rathaus.
Unter dem Vorsitz von Stadtschultheiß Eö'huer fand am Donnerstag nachmittag eine öfsentliche Sitzung des Eemeinde- rats statt. Als erster Punkt stand auf der Tagesordnung eine Eingabe des Haus- und Erundbesitzerveretns in Staatsangelegenheiten. Zur Geschäftsordnung stellte ER. May den Antrag, die Eingabe vorläufig nicht zu behandeln, da der Verein noch nicht rechtsfähig sei. Da dieser Antrag gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Vertreter abgelehnt wurde, so kam die Eingabe zur Erörterung. Die Eingabe enthält auf Erund eines geschichtlichen Rückblicks der Darlegung der heutigen Verhältnisse in bezug auf den Haus- und Grundbesttzerstand folgende Anträge an den Eemeinderat:
Erund- und Gebäudesteuer«.
1. Mir bitten um möglichste Beschleunigung der Herausgabe des Steuerzettels für die Erund- und Eebäudesteuern.
2. Wir bitten, die Erhöhung der Steuern erst aus einen Zeitpunkt eintreten zu lassen, der es dem Hausbesitzer ermöglicht, diese Steuern wenigstens teilweise auf seine Mieter umzulegen. Sollte dies mit Rücksicht auf den zu erwartenden großen städtischen Abmangel nicht möglich sein, so bitten wir, auf das Mieteinigungsamt in der Weise einzuwirken, daß
a) entweder die für 1928 zu zahlenden Steuern vom Meter rückwirkend erhoben werden dürfen, oder daß
b) die ab 1. April n. I. eintretende Erhöhung der Mietpreise so bemessen wird, daß der Vermieter im Lause des nächsten Jahres den Verlust für 1928 wieder einholen kann.
Ein Entgegenkommen gegenüber den Hausbesitzern in der «inen oder anderen Weise ist unbedingt notwendig. Wenn der Hausbesitzer, seinen Mietern gegenüber durch Vertrag gebunden, die Steuern nicht rückwirkend umlegen kann, so würde es für das Volksempfinden unverständlich sein, wenn die Stadtverwaltung ihrerseits rückwirkend erhöhte Steuern erhebt. Ein Ausgleich im einen oder anderen Sinne ist möglich und wir vertrauen tn den Eemeinderat, daß er einen Ausgleich finden wird. Höh« der Wohnungsmieten.
Die bisherigen Wohnungsmieten sind nicht nur außerordentlich nieder, sondern auch in der Höhe für Wohnungen gleicher Güte sehr verschieden.
Als Durchschnittssotze galten bei Streitigkeiten vor dem Mieteinigungsamt bisher etwa folgende Normen:
Für die Zimmereinheit, Nebentäume und Zubebörden inbegriffen: Erring« Wohnungen, für düs Zimmer 128 Mittlere „ .. .. 158 .«
Bessere - » !,, ,, 288-K u. mehr
Wir bitten den Eemeinderat, in seiner Eigenschaft als Behörde, die mit den hiesigen Verhältnissen und ihrer Auswirkung -auf alle Schichten der Bevölkerung aufs innigste vertraut ist, diese Durchschnittssätze zu erhöhen und vorerst für ein Jahr neu festzusetzen. Als neue, den hiesigen Verhältnissen einigermaßen entsprechende Mindestsätze erlauben wir uns, vorzujchlagen:
Für die Zimmereinheit. Nebenräume und Zubehörden inbegriffen: Geringe Wohnungen, für das Zimmer 158 Mittlere .. .. .. 289 -k
Bessere .. 258 u. mehr
Dazu kämen nach Zuschläge: für die Lage der Wohnungen, sowie für besondere Bequemlichkeiten, die der Mieter genießt, aber nie schätzt, z. B. Badezimmer, Waschküche, Earienante'l, -außerdem: die Auslagen für Master-, Abort- und Kamingebühren und die Erund- und Eebändcsteuer, umgeleg: im Verhältnis zu dem vom Mieter benützten Raume.
Mit diesem Antrag glauben wir, die Ansprüche der Hausbesitzer auf das Exifienzminimum beschränkt zu haben. Die Annahme dieser Sätze würde eine Stabilität in der Bewertung der Wohnungen durch Vermieter und Mieter bringen, die bisher nicht vorhanden war. Heute weiß niemand mit Bestimmtheit zu sagen, was eine Wohnung tatsächlich wert ist.
Bei der Verschiedenheit der Verhältnisse iu jedem Hause sind, bei der durch die Gründung des Mietervereins in die Bevölkerung getragenen Bewegung, auch nach Neufestietzung der Mindestsätze Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten nicht zu vermeiden. Wir biten deshalb den Eemeinderat um Aufstellung eines Ausschußes,
welcher auf Anruf einer Partei sowie tn Streitfällen die Einreihung der Wohnungen in die verschiedenen Klassen, unter Berücksichtigung aller Nebenumstände, vorzunehmen hätte. Das „billige Ermessen" des Mieteinigungsamts bekäme dadurch eine Grundlage. Es ist ein Unding, daß heute das Mietetnigungs- amts. mit einem Beisitzer der Mieter von Ealw und einem Beisitzer für die Hausbesitzerinteresten von auswärts nach „billigem Ermessen" Entscheidungen fällt, gegen die es keine Berufung gibt. Für die Beurteilung Calwer Fälle müssen Calwer Beisitzer berufen, mindestens aber Calwer Grundlagen für die Bewertung geschaffen werden.
Wir schlagen vor, daß der zu bildende Ausschuß besteht: 1. aus einem sachkundigen Gemeinderat oder Bürger, oder ortskundigen städtischen Beamten als Unparteiischem, 2. einem Vertreter des Hausbesitzervereins, 3. einem Vertreter des Mietervereins, die beiden letzteren von ihren Organisationen gewählt.
Der Spruch des Ausschußes würde die Grundlage für die Entscheidungen des Mietcinigungsamtes in Streitfällen zu bilden haben.
Amtliche Bekanntmachungen.
Betreff.: Ausländisches Kochmehl.
Gegen die Aushilfsmarken ! und II für die Zeit von 16. Januar bis 15. Februar 1921 können je 1V8 Gramm ausländisches Kochmehl bezogen werden.
Die Abgabe von gewöhnlichem Brotmehl oder Brot gegen diese Aushilfsmarken ist verboten.
Ealw» den 14. Januar 1921.
Kommunalverband: Vögel, Amtmann.
Wir versprechen uns von einer Behandlung der Mietfragen auf der von uns vorgeschlagenen Grundlage d>c Wiederherstellung des Friedens in unserer Stadt und eines auf Recht und Billigkeit beruhenden Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter.
Wir bitten um wohlwollende Behandlung unserer Eingabe und Vorschläge, sowie Weitergabe der Beschlüsse an den Bezirksrat.
Der Vorsitzende äußerte sich zur^dcr Eingabe folgendermaßen: Die Anträge des Hausbesitzervereius gehe» in vielerlei Richtungen: 1. Solle der Eemeinderat dafür sorgen, daß den Vermietern die Möglichkeit geschahen werde, die erhöhten Gemeindesteuern ab 1. April 1928 auf die Mieter abzuwälzen. 2. Solle der Eemeinderat die Mietzinse normieren und 3. solle er einen Ausschuß bestellen, welcher auf Ersuchen des Mteieinigungsamts oder auf Antrag einer Partei die strittige Wohnung in einer der vorgeschlageneu drei Klaffen auf Eruud eines Augenscheins einzureihen Hütte. Was zunächst die Aufstellung eines örtlichen Ausschußes anbelange, so habe sich auch der Bczirksrat schon mit dieser Frage befaßt und beschlossen: 1. Das Mieteinigungs- amt zu ersuchen, lünstig vor der Entscheidung bei Mietzins- streitigkeiten die hierfür gebildete örtliche Wohnungskommission gutächtlich zu hören. 2. Sämtliche Gemeinden auszusordcrn, örtliche Kommissionen zu diesem Zweck zu bilden, welche aus dem Ortsvorsteher, einem Vertreter der Hausbesitzer und einem Vertreter der Mieter bestehen. In denjenigen Gemeinden, in welchen Hausbesitzervereine bzw. Mictervcreine bestehen, sollen von diesen Vereinigungen gewählte Beisitzer zugczogen werden. Etwaige Unkosten sind nach den für das Vezirksmieteinigungs- amt bestehenden Grundsätzen derjenigen Gemeinde aufzurechnen, in welcher die Streitigkeit sich abspielt. 4. Die Erklärung dieser Kommission ist lediglich ein Gutachten und cs bleibt dem De- zir'smieteinigungsamt nach wie vor die Entscheidung nach billigem Ermessen Vorbehalten. Der Haus- und Grundbcsitzerver- cin möchte den Ausgabenireis dieser Kommission weiter gefaßt wissen. Nicht nur auf Ersuchen des Mieteinigungsamts, sondern auch auf Antrag der Parteien soll dieser Ausschuß seine Guiachtertätigkeit aufnehmen. Gegen diese Erweiterung der Zuständigkeit sei nichts eiuzuwsnden. Im Gegenteil könnten dadurch manche Streitigkeiten noch che sie ans Mieteinigungs- amt gelangen, ihre Erledigung finden. Es werde deshalb dies wohl auch im Sinne des Mietervereins liegen. Er, der Vorsitzende, glaube. deshalb, daß man sich über diesen Punkt der Eingabe werde rasch einigen können. Was das Gesuch des Hausbesitzervereins um Normierung der Wohnungsmieten anbelange, so werde hier eine Entscheidung nicht so ganz einfach sein. Der Hausbssitzerverein wünsche vom Eemeinderat die Ausstellung von Mindrstmietzinsen für Wohnungen verschiedener Güte, so daß für die örtliche Sachverständigcnkommisstion und damit auch für das Mieteinigungsamt Unterlagen über die Höhe der Mietsbctrüge gegeben wärest, Di« Festsetzung solcher Normalbeträge werde der Kommission die Erfüllung ihrer Aufgaben sehr wesentlich erleichtern, sie aber auch in ihrer Freiheit bcschänken. Auch im Bezirksrat habe inan Hierwegen verhandelt, einen dahingehenden Antrag aber abgclehnt. Aus verschiedenen Gründen. Die Erledigung von Mictzinsstreitigkeiten erhalte dadurch ein etwas starres, schematisches Gepräge. Es bestehe die Gefahr einer Gleichmacherei, die nicht im Sinne der Mieterschlitzbesiimmungen liege. Diese Hütte» vielmehr dem Mietetnigungsamt als Versahrensgrunosatz die Entscheidung nach billigem Ermessen mit auf den Weg gegeben. Größtmögliche Freiheit habe das Gesetz dem Mietelniguugsami gebe» wollen; „Unter Berücksichtigung aller Umstünde", wie es in der amtlichen Begründung geheißen habe, solle das Mtrteiniguiigs- amt seinen Spruch fällen. Es seien deshalb nicht nur die sachlichen Eigenschaften der Wohnung für die Bemessung des Mietzinses durch das Mietcinigungsamt bestimmend, sondern auch persönliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen: so z. B. Einkommcns- und Vermögensverhältnisse von Mieter und Vermieter, Notlage, Einnahmen aus Untcrvermietung usw. Also gerade das Gegenteil von einer Normalisierung sei der Wille des Gesekes, und insofern die Erfüllung der Bitte des Hausbesitzervereius nicht ganz unbedenklich. Diese Bedenken könnten aber fallen gelassen werden, wenn die Tätigkeit der Kommission ausdrücklich auf die sachliche Werteinschätzung beschränkt und cs ganz dem Mieteinigungsamt überlasten werde, periönltche Verhältnisse überhaupt das. was das Gesetz unter „billigem Ermessen" verstehe, beim Spruch zu berücksichtigen. Deshalb sei es ja nicht ausgeschlossen, daß von der Konimission zum Schluß noch daraus hingewiesen werde, daß bei seiner Einschätzung diese und jene besonderen Verhältnisse nicht berücksichtigt seien. Er habe den Antrag des Hausbesitzervereins der bestehenden Wohnungskommission vorgetrage». Diese habe es für zweckmäßig angesehen, die Wohnungen statt in 3. in 5 Klassen etnzuteilen, und bringe nun folgende Sätze in Vorschlag, die künftig als ortsüblich gel
ten sollen:
Ganz geringe Wohnungen für das Zimmer 128 Geringe Wohnungen 140
Wohnungen mittlerer Güte 188
bessere Wohnungen 228 -ck
und besonders schöne Wohnungen 268 -<t
Dazu kämen dann noch besonders Zuschläge für Wasseizl«. Gebühre» für Abortentleerung, Kaminreinigung, für zimmer, Eartenanteile und andere ähnliche Vorteile. ^ Kommission wäre die Anweisung zu erteile», auf Ersuchen ^ Mieteinigungsamts oder auf Antrag eines Mieters oder B-g Mieters in Tätigkeit zu treten, die Wohnung zu besichtigen „iS nach Anhörung von Mieter und Vermieter unter BerücksiGj gung aller Vorzüge und Nachteils der Wohnung r» eine inj genannten Klassen einzureihen: evcntl. auch für besondere b,! der Einreihung nicht berücksichtigte Vorteile noch einen besoniü ren Zuschlag zu machen, wie auch die auf die Wohnungen enW lenden Anteile an Wasserzins, Abort-u. Kamlnreinigungsgebi^ ren hinzuzurechnen ».die ganz« Veranschlagung der Wohnung Ansuchen schriftlich zu bestätigen. Für die Begutachtung wen,! die Erhebung einer Gebühr in Höhe von 5 -Ä und für schM liche Bestätigung eine solche von 1 ^ vorgeschlugen. wc'che voÄ Antragsteller zu entrichten sei. — Es wurde schließlich d-! schlossen, eine Kommission mit der Behandlung der Eingabe unter Zuziehung von je 3 Vertretern der Vermieter und Met« zu betrauen. In die Kommission, der Siadtschultheiß Göhnrh als Vorsitzender angchören wird, wurden durch Zuruf gewählt:: Die GN. ER. Ganz, Dreiß und Wagner. !
* Den Bericht über die Aussprache bezüglich der Eingab« müssen wir wegen Raummangels auf Montag verschieben.
Das fremde Mädchen festgestellt.
(SCB.) Stuttgart» 14. Jan. Nachdem die Oefsentllchkcil, veranlaßt durch die Erörterungen in der Presse, den Fall des i« Stuttgart angehaltenen fremden Mädchens aufgegriffen hah gibt die Polizeidirektion das Ergebnis des Ermittelungsvei-! fahrens zur Feststellung der Persönlichkeit und Herkunft bekannt! Die Persönlichkeit der Fremden ist nunmehr festgestellt. Es handelt sich um das 25 Jahre alte katholische Dienstmädchen Bert« Weger aus Luzern, eine in Wangen im Allgäu beheimatete württ. Staatsangehörige. Die Weger, die zuletzt in Ulm i» Stellung war, ist Psychopathin. Sie war schon längere Zeit i» Irrenanstalten untergrbracht. Ihre Psyche ist seit der Kindhcii beherrscht von einer Zwangsvorstellung zur Nachahmung von heidnischem Nomadenlult. Durch eine ungewöhnliche Begabung hat sie es verstanden, ihre ganze Umgebung und all die zahlreichen Personen, die sich für sie interessierten oder sich ihr« annahmen, bis zum heutigen Tage zu tauschen. Die Weger wiib nunmehr dem Bürgerhospital zur Beobachtung ihres Geisteszustands zugeführt. — Es ist noch festzustellen, daß der Kauf-! man» Rudolf Formis, der die Erörterung in der Presse herbei-! führte, schon seit 26. Dezember 1928 den Sachverhalt gena« kannte und diesen seither absichtlich verschwiegen hat. Di« beiden Personen, die das Mädchen am 18. September 1928 dec Polizeidircktion in hilflosem Zustand übergeben haben, sind zwei Stuttgarter Versicherungsbeamte. — Die polizeilich» Nachforschungen und Maßnahmen waren bezüglich der Persönlichkeit und Hcrkunlt des Mädchens von Anfang an auf ein«! doppelte Annahme eingestellt: nach Typus, Sprache usw. Fremd länderin, oder aber Psychopathin. Die Polizeidirektion glaubt, daß auch vom Standpunkt der nachträglichen Betrachtung IHN Plan, dag Mädchen still beobachten zu lassen, nachdem das er-- lennungsdienstliche Ermittlungsverfahren zunächst ergebnislo»! geblieben ist, gerechtfertigt war. Sie hat aus diesem Grund« auch ihrerseits davon abgesehen, den Fall in die breite Oefstnt- lichkeit zu bringen.
Unteerrichenbsch, 15. Jan. Ueber den derzeitigen Stand d««^ Frage der Errichtung eines Kriegerdenkmals erfahren wir: Daj auch am hiesigen Platze ein Denkmal für die für ihr Vaterlands gefallenen Helden erstellt werden soll, darüber ist man sich!»> allen Kreisen einig. Auch bezüglich der Platzsrage besteht keim, nennenswerte Meinungsverschiedenheit. Die zu den vordere!-: tenden Arbeiten gewühlte Kommission des Gemeinderats halt«: mit den> Bildhauer Gold er er aus Neuhausen, Amt: Pforzheim, eine Vereinbarung getroffen, nach der dieser das Denkmal auf dem zuoor von der Gemeinde hergerichteicn Plaj um den festen Preis von ^ 10 008.— aufstellen soll. Der Ec- samtgeineinderat, dem das Projekt zur Einsichtnahme vorgeleg! wurde, hat in seiner Mehrheit jedoch dagegen Stellung genommen. weil dcr auf dem Denkmal als würdiger Abschluß ang«- brachte Stahlhelm ein Symbol des Krieges darstelle, und U«-s ser damit verherrlicht würde. Seither haben keinerlei Vrrhnab-! lungen mehr stattgefunden, und so ist die ganze Frage aus de»^ toten Punkt angelangt. /
(SCd.) Stuttgart, 14. Jan. Zu den R„dausze,,rn bei dcr fahrt eines Arbeiterzugs nach Feuerbach auf dem hiesigen Vaiiichch wird von zuständiger Seite erklärt, das; nur in den vorderen WM- eine Ucbersü'ülng vorlag, während in den am Schluß laufend«» Wagen noch 188 freie Sitzplätze gezählt wurden. Den Anlaß zu bk» Vorfällen gab eine lautscbreicnde Frau, die beim AuSsteigcn vor^s führt werden sollte. Die Reisenden, offenbar im Glauben, sie '»erdi mißhandelt, griffen die Schaffner an. Steine und Flaschen flog«! in dein Handgemenge. Drei Mann des Eisenbahnpersonals wurd«' verletzt. Nun kamen den acht Mann des Zugpersonals etwa?«»>!
weitere zu Hilfe. Auch mehrere Beamte eilten herbei, um
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ruhigen, aber auch sie wurden angegriffen. In dem Handgemc^ wurden auch einige Arbeiter durch Schläge mit GummikniW' verletzt, jedoch nicht schwer. Der Mail» jener Frau, der i»üM gab selbst zu, daß seine Frau, die krank sei. den Vorfall hcrvorgt rufen habe. Tags darauf gelang cS den Ordnern aus den ArLM kreisen und dun Zugpersonal, den Zug ab Feuerbach ordnungsmM zu besetzen,
(SCB ) RavcüSburg. 11, Jan, A n Dienstag ist nn Krankenhaus eiue 38jährige Pianistin aus Pasing an B-rgistE: erscheinungcn gestorben. Auf die Aussagen hin. die das vor ihrem Tode machte, wurde nun ein hiesiger Ingenieur >» Hss genommen. Man ist auf den AuSgang der Untersuchung
BeLau
Die K»i>z!eieil r
sind wegen Hauptreinig!
am Montag. 17.
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Calw, den 13. La,
Haushalte, die ihr ?ahr ourch Vermittlung können sich am
Montag, d,
kn Rathaus Zimmer 8, adgabe melden.
Es wird ausdrückl: freihändige Einkauf oo« daß eine Belieseruna je der verfügbaren Bestäni Calw, den 14. Ja,
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Das Weiderecht a: zirka 1828 iw «worun komm! am Freitag, dc 2 -- Uhr ans 1 Jahr - Rath-- >s zur Verpacht» b'r 31 . Juli mit 21--1 L mit 3l>8 Stück beschlag, Unbekannte E ugc zeugnisse neuesten Dali»
Den 8. Januar 19:
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Mein Guthaben « wkhrend für das Iah tracht kommen. Schn
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