Bekanntmachung.

Kontrollversammlung

des

NsBililete« 8e»itft«ms WW " ' . . .

Sämtliche noch nicht zur Dienstleistung eingezogenen ansgebildeteu Landsturmpflichtigen aller Waffengattungen bis zum 45. Lebensjahr haben bei Vermeidung der im Gesetz angedrohten Strafen zu den Kontrollversammlungen zu erscheinen.

Die Kontrollversammlung für den Kontrollbezirk Neuen­bürg findet am

Samstag, den 19. September,

vormittags V--10 Uhr bei der Turnhalle i« Neuenbürg statt.

Diejenigen Unteroffiziere und Mannschaften, welche das 45. Lebensjahr bereits überschritten haben, sind von der Teilnahme an der Kontrollversammlung befreit.

Hierzu wird bemerkt:

1. Von den Mannschaften ist der Militärpaß und das Führungszeugnis mitzubringen.

Stöcke, Schirme, Zigarren «sw. sind vor Beginn der Kontrollversammlung abzulegen.

Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen.

2. Urientschuldigtes Fehlen bei der Kontrollversammlung wird mit Arrest bestraft.

3. Von den aüsgebildeten Landsturmpflichtigen, welche sich zur Dienstleistung schon gestellt, aber wegen Dienst­unfähigkeit wieder entlassen worden sind, haben sich bei den Kontrollversammlungen nur diejenigen zu stellen, bei welchen die Diinftunfähigkeit zwar als länger dauernd, aber vorübergehend erklärt wurde.

Nicht zu erscheinen haben die als dauerud dieustnnfähig Entlassenen.

4. Diese Meldung bei der Kontrollversammlung ist nicht gleichbedeutend mit Einberufung und wird dadurch nur der gesamte ausgebildete Landsturm der militärischen Kontrolle unterworfen.

Durch diesen Aufruf sind die davon betroffenen aus­gebildeten Landsturmpflichtigen der Meldepflicht nach den Bestimmungen der Landwehr unterworfen und unterstehen den Militär-Ttrafgesktzen und der Disziplinar-Straf-Ordnung.

Befreiungsgesuche werden nur in besonders dringenden Fällen berücksichtigt und müssen 2 Tage vor Beginn der betr. Kontrollversammlung beim Hanptmeldeamt Calw eingehen.

Calw, den 9. September 1914.

K. Bezirkskommando Calw.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.

Wildbad, den 14. September 1914.

Stadtschnltheistenamt: Bätzner.

Bekanntmachung.

Einstellung der Rekruten.

Die Rekruten, die bei der diesjährigen Friedens- Aushebung (Generalmusterung) ausgehoben wurden, werden zum

Montag, de« Ä1. September 1014

einberufen. Die für Marine, Fußartillerie, Telegraphen-, Luftschiffer- und Fliegerbataillone bezw. Abteilungen aus­gehobenen Rekruten sind hiervon ausgeschlossen. Für diese wird der betreffende Gestellungstag später bekannt­gegeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Gestellungsbefehle, die für die Einberufung maßgebend sind, wegen der noch zu bestimmenden Abfahrtszeit der Eisenbahnzüge erst kurz vor dem Gestellungstag zugesandt werden. Für die bei der Kriegs- und Landsturmmusterung Ausgehobenen kommt diese Einstellung nicht in Betracht.

Den 13. September 1914.

Bezirkskommaudo Calw.

Vorstehendes wird Hiemil bekannt gemacht.

Wildbad, den 14. September 1914.

Stadtschultheißeuamt: Bätzner.

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Mittwoch, 16. September. 8 Uhr: Zusammenkunft.

Um zahlreiches Erschein!» wird gebeten.

Die regelmäßigen

Turnstunden

beginnen wieder Dienst«- und Freitag von 8 Uhr »b Die aktiven Turner, so»» Zöglinge werden ersucht, W' reich zu erscheinen.

Der stv. Vorstand.

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