Wtldbad.

Bekanntmachung

betreffend

Musterung des Landsturms.

I. Die Musterung und Aushebung deS unautgebildeten Landsturms findet im Rathaus i» Neuenbürg statt:

SM Freitag, den 11. September I.,

vormittags V '/, Uhr,

für die in den Jahren 18761883 einschl. geborenen,

am Samstag, den 12. September d. I.,

vormittags V V, Uhr,

für die 18831894 geborenen Landsturmpflichtigen.

Die Vorstellung der Landsturmpflichtigen erfolgt jahr­gangsweise und innerhalb der Jahrgänge gemeiudeweife.

II. Zu der Musterung haben alle unauSgebildeten Landsturmpflichtigen der vorstehend genannten Jahrgänge zu erscheinen, die im Oberamtsbezirk zur Landsturmrolle gemeldet find oder sich aufhalten und zwar auch diejenigen, die bei der am 28. vor. Mts. stattgehabten Kriegsmuste- ruug dem Landsturm überwiese« wurde«. Unter­lassene Anmeldung znr Laudsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.

Unpünktliche- Erscheinen wird bestraft und kann außerdem Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat spätestens bis zum Musterung-- tag ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeug­nis vorzulegen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel etc können auf Grund eines derartigen Zeugnisses vom Er­scheinen durch das Oberamt entbunden werden

HI. Die Landsturmpflichtigen haben zuverlässig ihre Militärpapiere mitzubringen; wer nicht mehr im Besitz eines solchen ist, hat dies sofort durch Vermittlung der OrtSdehörde de« Oberamt anznzeige».

Wer für unabkömmlich erklärt ist, hat seine Uuabkömm- lichkeitsbescheiuignng mitzubringen; für unabkömmlich erklärte Beamte und Arbeiter der Eisenbahn, Post, Tele- graste und militärischen Fabriken sind von der persönlichen Gestellung befreit, haben aber die Unabkömmlichkeits­bescheinigungen einzureichen.

Wildbad, den 7. September 1914.

Stadtschnltheißeuamt: Bätzner.

Wildbad.

WekannLrnclchrrng.

Der Unterricht an der

Realschule

beginnt am Donnerstag, de« 1V. September ds. IS.

Die Schüler haben sich an diesem Tag vormittags 7 Uhr in der König-Wilhelm-Schule einzufinden.

Wildbad, den 7. September 1914.

Studienkommisfion : Vors. Bätzner.

Wildbad.

Bekanntmachung.

Das K. stell». Generalkommando hat am 31. August d. I. die

Polizeistunde

für Gemeinden H Klaffe, wozu Wildbad gehört, auf

10 Uhr abends

festgesetzt.

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß auf die pünktliche Einhaltung der Polizeistunde gesehen wird Polizeistundverlängerungen können nicht erteilt werden. Wildbad, den 7. September 1914.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Bekauutmuchuug.

Berfügnng des K. Ministerium- de- Inner« betr. de« Handel mit kriegsbranchbare» Pferde«.

Zur Deckung deS Bedarfs der Heeresverwaltung an kriegsbrauchbaren Pferden wird demnächst eine wettere Pferdeaushebung eingeleitet werden.

Um eine geordnete Aushebung zu gewährleisten und Verschiebungen im Pferdebestand des Landes möglichst ein- zuschränken, hat das K. stellv. Generalkommando am 2. d. M. verfügt, daß bis auf weiteres Verkauf der als kriegs­brauchbar erklärten Pferde innerhalb Württembergs vor Ablieserung der Pferde den K. Oberämtern anzuzeigen und nach Gebieten außerhalb Württembergs überhaupt Ver­bote» ist. Diese Verfügung bezieht sich jedoch nicht auf solche Pserdekäufe, bei denen der bisherige und der neue Pferdebefiher Angehörige derselben Gemeinde sind.

Die K. Stadtdirektion Stuttgart und die K. Ober­ämter werden beauftragt, von denen ihnen hienach angezeigten Pferdekäufen alsbald den OctSoorsteher der Gemeinde, in welcher der zukünftige Besitzer des zu verkaufenden Pferdes wohnt und, falls er in einem andern Oberamtsbezirk wohnt, zugleich das für diesen Bezirk zuständige Oberamt behufs Richtigstellung der Vorführungslisten in Kenntnis zu setzen.

Stuttgart, den 3. September 1914.

lgez.) Fleischhauer.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.

Wildbad, den 8. September 1914.

Stadtschnltheißenamt: Bätzner.

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