Wtldbad.
Bekanntmachung
betreffend
Musterung des Landsturms.
I. Die Musterung und Aushebung deS unautgebildeten Landsturms findet im Rathaus i» Neuenbürg statt:
SM Freitag, den 11. September I.,
vormittags V '/, Uhr,
für die in den Jahren 1876—1883 einschl. geborenen,
am Samstag, den 12. September d. I.,
vormittags V V, Uhr,
für die 1883—1894 geborenen Landsturmpflichtigen.
Die Vorstellung der Landsturmpflichtigen erfolgt jahrgangsweise und innerhalb der Jahrgänge gemeiudeweife.
II. Zu der Musterung haben alle unauSgebildeten Landsturmpflichtigen der vorstehend genannten Jahrgänge zu erscheinen, die im Oberamtsbezirk zur Landsturmrolle gemeldet find oder sich aufhalten und zwar auch diejenigen, die bei der am 28. vor. Mts. stattgehabten Kriegsmuste- ruug dem Landsturm überwiese« wurde«. Unterlassene Anmeldung znr Laudsturmrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.
Unpünktliche- Erscheinen wird bestraft und kann außerdem Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat spätestens bis zum Musterung-- tag ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis vorzulegen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel etc können auf Grund eines derartigen Zeugnisses vom Erscheinen durch das Oberamt entbunden werden
HI. Die Landsturmpflichtigen haben zuverlässig ihre Militärpapiere mitzubringen; wer nicht mehr im Besitz eines solchen ist, hat dies sofort durch Vermittlung der OrtSdehörde de« Oberamt anznzeige».
Wer für unabkömmlich erklärt ist, hat seine Uuabkömm- lichkeitsbescheiuignng mitzubringen; für unabkömmlich erklärte Beamte und Arbeiter der Eisenbahn, Post, Tele- graste und militärischen Fabriken sind von der persönlichen Gestellung befreit, haben aber die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen einzureichen.
Wildbad, den 7. September 1914.
Stadtschnltheißeuamt: Bätzner.
Wildbad.
WekannLrnclchrrng.
Der Unterricht an der
Realschule
beginnt am Donnerstag, de« 1V. September ds. IS.
Die Schüler haben sich an diesem Tag vormittags 7 Uhr in der König-Wilhelm-Schule einzufinden.
Wildbad, den 7. September 1914.
Studienkommisfion : Vors. Bätzner.
Wildbad.
Bekanntmachung.
Das K. stell». Generalkommando hat am 31. August d. I. die
Polizeistunde
für Gemeinden H Klaffe, wozu Wildbad gehört, auf
10 Uhr abends
festgesetzt.
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß auf die pünktliche Einhaltung der Polizeistunde gesehen wird Polizeistundverlängerungen können nicht erteilt werden. Wildbad, den 7. September 1914.
Stadtschultheißenamt: Bätzner.
Bekauutmuchuug.
Berfügnng des K. Ministerium- de- Inner« betr. de« Handel mit kriegsbranchbare» Pferde«.
Zur Deckung deS Bedarfs der Heeresverwaltung an kriegsbrauchbaren Pferden wird demnächst eine wettere Pferdeaushebung eingeleitet werden.
Um eine geordnete Aushebung zu gewährleisten und Verschiebungen im Pferdebestand des Landes möglichst ein- zuschränken, hat das K. stellv. Generalkommando am 2. d. M. verfügt, daß bis auf weiteres Verkauf der als kriegsbrauchbar erklärten Pferde innerhalb Württembergs vor Ablieserung der Pferde den K. Oberämtern anzuzeigen und nach Gebieten außerhalb Württembergs überhaupt Verbote» ist. Diese Verfügung bezieht sich jedoch nicht auf solche Pserdekäufe, bei denen der bisherige und der neue Pferdebefiher Angehörige derselben Gemeinde sind.
Die K. Stadtdirektion Stuttgart und die K. Oberämter werden beauftragt, von denen ihnen hienach angezeigten Pferdekäufen alsbald den OctSoorsteher der Gemeinde, in welcher der zukünftige Besitzer des zu verkaufenden Pferdes wohnt und, falls er in einem andern Oberamtsbezirk wohnt, zugleich das für diesen Bezirk zuständige Oberamt behufs Richtigstellung der Vorführungslisten in Kenntnis zu setzen.
Stuttgart, den 3. September 1914.
lgez.) Fleischhauer.
Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.
Wildbad, den 8. September 1914.
Stadtschnltheißenamt: Bätzner.
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