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mkt Erzähler vom Kchwarzwald.

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Amtsblatt für die Ltadt Mldbad.

Verkündigungsblatt

der rtgl. Forstämter Mldbad, Meistern, Lnzklösterle rc. während der Saison «it

amtl. Fremdenliste.

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Dienstag, den S. Dezember 1St3.

»0. Jahrg

Nr. 288

Dev Wehrbeitrag.

Justtzrat Bernhard Sänger-Berlin gibt in derPass. Ztg." eine allgemein verständliche Darlegung über den Wehrbeilrag, der Mir folgendes entnehmen:

Der Wehrbeitrag ist eine Vermögens-- und Einkom­mensteuer. Sie unterscheidet sich aber von den sonstigen Steuern dieser Art dadurch, daß sie nur einmal er­hoben wird, während die anderen Vermögens-- und Ein­kommensteuern in regelmäßig wiederkehrenden Zwischen­räumen von neuem zur Veranlagung und Erhebung gelangen, sowie ferner dadurch, daß die Verwendung der Wehrsteuer gesetzlich festgelegt ist (nämlich zur Deck­ung der Kosten der Wehrvorlagc), die anderen Vermögens­und Einkommensteuern dagegen dem allgemeinen Staats­bedarf dienen. Ans letzterem Grunde spricht das Gesetz von einem einmaligen Wehrbeitrag. Seine Einziehung in drei gleichen Jahrestellen ändert an diesem Lharakter nichts.

Beitragspflichtig sind, soweit es sich um die Einkommensteuer bandelt, nur natürliche Vertonen, bin-

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sonen, nämlich die Aktiengesellschaften und die Komman­ditgesellschaften auf Aktien. Jedoch werden bei der Ver­mögenssteuer der physischen Personen gewisse Unterscheid­ungen gemacht. Sotveit inländisches GrnndVernrögen oder Betriebsvermögen an Frage steht, sind alle natürlichen Personen ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohn­sitz oder Aufenthaltsort beitragspflichtig. Im übrigen hängt die Steuerpflicht

a) bei Rerchsangehörigen davon ah, daß sic entweder einen Wohnsicht im 'Deutschen Reich haben »der -- wenn dies nicht der Fall ist - - sich jedenfalls nicht länger als zwei Jahre dauernd im Anslande aufhalten.

ß) bei Angehörigen außerdeutscher Staaten davon, daß sie sich dauernd des Erwerbs wegen in Deutschland aufhalten,

o) bei Angehörigen keines Staates davon, daß sie in einem deutschen Bundesstaate einen Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt haben.

Steuerfrei bleiben die Vermögen bis zu 10000 Mark einschließlich. Da es >lbcr unbillig wäre, Personen, die ihr Einkommen ausschließlich oder in der .Hauptsache aus dem Vermögen ziehen, mit geringen Vermögen heran- zuzielMt, sind diese bis znyi Betrage von 30000 M ein­schließlich freigelassen, wenn das Einkommen nicht mehr als iOOO Mark beträgt, und sogar bis zum Betrage von

50000 M, wenn das Einkommen sich nur ans höchstens 2000 M beläuft.

Das Grundvermögen besteht aus den Grund­stücken und den Berechtigungen, welche nach dem bürger­lichen Recht wie Grundstücke behandelt werden, z. B. das Erbbaurecht, das Bergwerkseigentnm.

Unter Betriebsvermögen versteht das Gesetz die Gesamtheit aller einem land- oder forstwirtschaft­lichen Unternehmen, dem Bergbau oder eurem Gewerbe dienenden Gegenstände.

Kapitalvermögen ist alles sonstige Vcrnrögen, das also weder Grund- noch Betriebsvermögen ist, z. B. selbständige Rechte, wie das bereits genannte Erbbau­recht. das Patent- und Verlagsrecht, die sogenannten Urheberrechte, ferner die Kapitalforderungen aller Art, Aktien, Kuxe, die Guthaben der Genossenschafter, Ge­schäftsanteile an Gesellschaften mit beschränkter .Haftung, bares Geld, Banknoten und Kassenscheine (jedoch mit der oben erwähnten wichtigen Ausnahme), Gold und Silber in Barren, Rechte auf Renten mit Ausnahme derjenigen, welche mir Rücksicht auf ein früheres Arbeits- »der Dienst- n-rhäUnis gewährt werden, und Univrnlbe ans Lebens-, Kuper»,- UN» Rerm-rweesitHerunge,», pvwerr <s sich ÄttW nur solche an Witwen-, Waisen- oder Pensionskasse.. ,2.'^ aus einer Unfall- oder Krankenversicherung, besonders der Reichsversicherung handelt.

Es scheiden also hiernach von'der Steuerpflicht aus: Kleidungsstücke, Schmncksachen, andere Kostbarkeiten, Bü­cher, Reit- und Wagenpferde, Equipagen, Gemälde, über- hauvt Knirstgegenstände, Instrumente, der Aerzte, Bureau­einrichtungen der Anwälte u. dgl.

Für die Bewertung von Grundstücken, Wert­papieren, Kuxen, Bergwerksanteilen, Anteilen an einer Genossenschaft oder einer Gesellschaft m. b. H. und von gewissen Forderungen und Schulden sind Spezialvor- schriftcn gegeben. Davon verdienen diejenigen über die Einschätzung der Grundstücke besondere Beachtung, da diese sich von der Veranlagung des übrigen Vermögens wesent­lich unterscheidet.

Als Ertragswert gilt bei den land- oder forst­wirtschaftlichen oder Gärtnereigrundstücken das 25fache des Reinertrages, den sie nach ihrer wirtschaftlichen Be­stimmung und bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften nachhaltig gewähren können. Bei bebauten Grundstücken, die Wohn- oder ge­werblichen Zwecken dienen dagegen ist der Ertragswert das 25fache des Durchschnitts der wirklichen oder - soweit solche nicht vorhanden möglichen Mets- oder Pacht­

erträge der drei letzten Kalenderjahre nach Abzug der nachgewiescnen Nebenleistnngen und Jnstandhaltungs- kosten, an deren Stelle man aber nach seiner Wahl einftlch 20 Prozent des Bruttoertragswcrtes setzen kann.

Wählt der Hausbesitzer den Ertragswert und Spe­zialisierung seiner Ausgaben, so kann er bei dieser auch seine eigene Arbeitslerstung bewerten und in Ansatz bringen.

Ter Besitzer der bebauten Grundstücke hat ein dop­peltes Wahlrecht, einmal des gemeinen Wertes statt des Ertragswertes, sodann, wenn er diesen wählt, zwischen dem Abzug der- nachgewiesenen Unkosten nnd dem Pausch- satz von 20 Prozent statt derselben. Er wird dieses Wahl­recht selbstverständlich so ausüben, wie cs sein Interesse er­fordert, d. h. wie er' am basten und am billigsten dabei weK- kommr. Ein für alle Fälle zutreffender Rat für due Ausübung dieses Wahlrechts läßt sich aber nicht geben. Sie hängt ganz davon ab, wie im Einzelfalle der gemeine Wert bestimmt wird oder zu bestimmen ist. Würde er sich höher stellen als der Ertragswert, nun, dann würde selbstverständlich nach diesem einzuschätzen sein, im um­gekehrten Falle umgekehrt. In Preußen haben wir nun. schon eine Einschätzung nach dem gemeinen Wert, das ist

--t- tu... sw..e»-L_ -u.-L._a--.

Bei dieser wird nach zutreffender Feststellung der gemeine Wert erheblich niedriger angenommen, als der nach dem Gesetz zu berechnende Ertragswert betragt, nämlich auf das 13- vis l »fache des Reinertrags. Der preußische Haus­besitzer fährt also zweifellos besser, wenn er seine Ein­schätzung nach dem gemeinen Wert herbeiführt.

Ferner mag noch erwähnt werden, daß noch nicht füllige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- nnd Ren­tenversicherungen mit zwei Dritteln der eingezahlten Prä­mien oder Kapitalbeträge oder mit dem Rückkaufswerte der Police ln Anrechnung zu bringen sind.

Der maßgebende Zeitpunkt für die Besteuerung ist der 3 l. Dezember 1913, d. h. nur, wenn an diesem Tage düs Vermögen bezw. das Einkommen die erforder­liche Höhe hat und die Person des Zensiten allen an sie vom Gesetz gestellten Anforderungen (Reichs- bezw. Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Aufenthaltsort) entspricht, tritt die Steuerpflichi ein. Das Vermögen wird bei dieser Prüfung auf volle Tausend nach unten abgerundet.

Außer dem Vermögen ist auch das Einkommen beitragspflichtig. Seine Steuerpflichtigkeit richtet sich aber nach den Landeseinkommensteuergesetzen, und das auf Grund dieser gleichzeitig mit oder zuletzt vor der Ver­anlagung zum Wehrbeiträg festgestellte steuerpflichtige

tvobliätigkeit ist eine edle Sache,

Nur sei sie ehrlich, nicht ttergnügungrmache!

Heinrich vierordi.

Ein Rekrut von Anno 13

Von Erckman« Thalrian.

«euortsierle Uebersegung von Ludwig Pfau.

96 i Na,vor net verbot« n.j

Unser Zorn verwandelte sick aber vollends in Freuoe, als wir plötzlich gegen zehn llhr in einer Entfernung von fünf oder sechs Stunden zur Linken, jenseits der Sambre, die Kanonen brummen hörten. Tie Mannschaft steckte die Tschakos aus die Spitze der Bajonette und alles rief:

Vorwärts! es lebe der Kaiser!"

Viele Veteranen weinten vor Rührung. Auf der ganzen großen Ebene hörte man nur einen ungeheuren Schrei; toenn ein Regiment schwieg, fing oas andere wieder an. De Kanonendonner rollte fortwährend; wir beschleunigten un­fern Marsch, und nachdem wir sieben Stunden lang in der Richtung von Ehaneroi marschiert waren, erhielten wir Plötzlich durch eine Stafette den Befehl, rechts abzuschweukeu.

Ich erinnere mich auch noch, daß in allen Dörfern, durch die wir kamen, Männer, Weidet und Kinder am Fenster und unter der Haustürc standen und mit ausgestreckten Armen freudig riesen:Tie Franzosen! die Franzosen!"

Man sah, daß die Leute uns liebten, daß sie das­selbe Blut in den Adern hatten, wie wir, und beidemale, da wir Hat: machten, kamen sie sogar mit ihrem guten Hausbrot,, in dem schon das Messer steckte, und großen Krügen Braunbier, das sie uns boten, ohne etwas dafür M verlangen. Wir kamen eigentlich als Befreier hierher, ohne cs zu wissen. Auch in der Gegend selber wußte vor­her niemand etwas davon; ein Beweis von der Klugheit des Kaisers, daß unser schon mehr als hunderttausend Mann in der Ecke der Sambre und Maas beisammen waren, ohne daß die Feinde die mindeste Kunde davon bekommen hatten.

Bounnonts Verrat hinderte uns, sie in ihren Kauto- Nterungen zerstreut zu überfallen; altes wäre mit einem Schlag beendigt gewesen, jetzt war es viel schwerer, sie za drnnchten. ,

Wir setzten unfern Marsch den ganzen Nachmittag in der großen Hitze und in dem Straßenstaub sott. Ir weiter bin kamen, je mehr andere Regimenter, Jpsantenr und Ka­

vallerie, bekamen wir zu Gesicht. Man häufte sich so zu sogen mehr und mehr an, denn hinter uns kamen wieder andere. Gegen fünf Uhr langten wir in einem Torfe an, wo die Bataillone und Schwadronen über eine Brücke von Bell st e> neu passierten. Als wir durch das Tors gingen, welches von unserer Vorhut genommen worden war, sahen wir rechts und links in den Gäßchen einige gefallene Preu­ßen liegen. Ich sagte zu Johann Busch:

Ta, das sind Preußen: ich Hab' ihrer nicht wenige bei Lützen und Leipzig gesehen, und du wirst auch bald welche zu sehen kriegen."

Um so besser," meinte er,mehr verlang' ich mcht."

Das Dorf, durch das wir zogen, hieß Chatelet; der Fluß war die Sambre, ein gelbes, lehmiges Wasser und tief; wer das Unglück hat, da hineinzufallen, kommt schwer wieder heraus, denn die Ufer sind steil; wir haben das spate: kennen gelernt. Jenseits der Brücke lagerten wir uns am Flusse entlang; wir bildeten nicht ganz den Bor­trab, denn vor uns .waren Husaren hinübergegangen; aber wir waren die erste Infanterie des Gerard'schen Kvrps.

Ten ganzen Abend zog das vierte Korps über die Brücke und wir erfahren nachts, daß die Armee über dir Sambre gegangen sei, und daß man sich bei Charleroi, in Mar- chiennes und in Jumet geschlagen habe.

Auf dem jenseitigen Ufer der Sambre angekommen, stell­tet: wir in e:nem Bauuigarten die Gewehre in Pyramiden und jeder konnte seine Pfeife anzünden, ausschnaufen und zusehen, nne Husaren, Jäger, Artillerie und Infanterie cinanderaach über die Brücke zogen nnd in der Ebene Stell­ung nahmen.

Ja unserer Front lag ein Buchenwald, der sich Fleurus zu wrhl drei Stunden lang hiuzog. Man sah in demselben große gelbe Stellen, es waren Brach- und Getreidefelder, anstatt der Brombeeren, des Ginsters und Heidekrauts, wie bei ans. Etliche zwanzig alte baufällige Häuser lagen über der Brücke hüben, denn Chatelet ist riu großes Torf, grö­ßer als tie Stadt Zabern.

Zwischen den vorüderziehenden Bataillonen und Schwa­dronen liefen immer auch Frauen und Kinder mit Toppel- bier, Brot und starkem Branntwein, den sie uns um einige Sous verkauften. Busch und ich teilten ein Stück Brot, wobei wir diesem Treiben zusahen und sogar mit den Mäd­chen schäkerten, welche in dieser Gegend blond und sehr hübsch sind. Ganz in unserer Nähe sah man das Töcjchen Ca- tekineau liegen und links davon in weiter Ferne, zwischen dem Wald und Fluß, das Torf Gilltz.

Das Schießen, der Kanonendonner und das Rottenfeuer dauerte in dieser Richtung ununterbrochen fort.

Bald erfuhr man, daß die Preußen, vom Kaiser aus Charero: geworfen, sich am Waldeck in Vierecken ausge- stetlr hatten. Jeden Augenblick erwartete man Befehl zum Abmarsch zu bekommen, um ihnen den Rückzug abzujchnerdeu. Zivilehen sieben und acht Uhr ließ jedoch das Schießea nach; die Preußen hatten sich aus Fleurus zurückgezogen; nachdem sie eins ihrer Karrees verloren, hatte sich der Rest ia den Wald gerettet, und wir sahen zwei Regimenter Dra­goner ankommen. Sie nahmen rechts von uns, an der Sambre hin, Stellung.

Gleich daraus verbreitete 'ich das Gerücht, der Garde- general Le Tort habe c' e Kugel in oen Unterleib bekommen, in derselben Gegend, wo er in der Jugend das Metz eines Gutsbesitzers gch"ttl hätte. Wie viel Ueberraschendes be­gegnet einem doch im L-'wn. Tiefer General hatte zwan­zig Jahre lano in ganz Europa gekämpft und nun ereilte ihn der Tod gerade an dwstr Stelle.

Es mochte etwa abeuvs acht Uhr sein und man glaubte, wir werden bis nach dem Ueberaang unserer drei Divi­sionen in Chatelet bleiben. Ein aller, kahlköpfiger Bauer in blauer Bluse und Zipfelmütze, mager, der sich z« uns fand, sagte dem Kapitän Grrgoire, daß jenseits des Waldes m einer Bdulde das Torf Fleurus, und rechts davon das kleinere Lambusart liege, daß seit wenigstens drei Wochen Preußen in diesen Dörfern im Quartier und daß gestern und voraestern noch mehr dazu gekommen seien. Er sagte uns ferner, daß längs einer weißen mll Bäu­men besetzten Heerstraße, die sich zur Linken wenigstens zwei Stunden lang kerzengerade Hinzog, Belgier und Hanno­veraner Posten in Gosselies und Quatrebras stehen hätten, daß dies die Hauptstraße nach Brüssel sei, wo die Enz­ian oer, Hannoveraner und Belgier ihre sämtlichen Streit- kräsie zusammengezogen hätten, währeiw di- Preußen vier oder süns Stunden weiter rechts die Straße nach Nanrur besetzt hielten; daß sich zwischen ihnen und den Engländern, von de: Höhe von Quatrebras bis zur Höhe von Lrguy hinter Fleurus eine gute Straße hinziche, aus der chre Stafetten von morgens bis abends hin- und hergehen, so daß du; Engländer so von den Preußen, und die Preuße« von den Engländern fortwährend Nachricht Hätten und sie einaiwer unterstützen können, indem sie sich Mannschaft^ Kanonen und Munition aus dieser Straße senden.

Fortsetzung folgt.