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Bei der am IS. November ISIS vorgeuow- mene« Wahl eines Landtags-Abgeordnete« für de« Oberamtsbezirk Neuenbürg find ans Herrn Karl Commerell, Sägwerksbesitzer in Höfe« S027 Stimmen, Herrn Otto Wasuer, Gemeinderat in Stuttgart 2880 Stimmen «ud Herrn Karl Häber- len, Schultheiß a D- in Calmbach 220 Stimmen gefalle«. 8 Stimme» waren zersplittert. Somit hat keiner der Bewerber mehr als die Hälfte -er abgegebene« Stimme« erhalte«. Es ist daher die Vornahme eines zweiten Mahlgangs anf Freitag, de« ÄS. November 1S12 anberanmt worden.;
Demgemäß findet die nene Wahl in den Ab- stimmnngsdistrikten Nr. I S4 «nd II SS an dem eben genannte« Tage in demselben Wahlranm, wie die erste Wahl, nämlich für den I. Distrikt rechts der Enz anf dem Rathaus hier und für de« II. Distrikt links der Enz in dem Volksschulgebäude parterre links hier statt. Die Wahlhandlung beginnt am Freitag, den 2S. November ISIS, vormittags 10 Uhr «nd wird geschlossen 7 Uhr abends.;
Tie Wahl wird auf Grund derselben Wählerlisten, nach denselben Abstimmungsbezirken und bei gleicher Besetzung der Wahlkommission wie die erste Wahl vorgenommcn
Zur Abstimmung ist nur zugelafsen, wer in der Wählerliste ausgenommen ist.
Die Wahl erfolgt durch unmittelbare u. geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten.
Jeder Wähler, welcher seine Stimme abgeben will, nimmt von der in der Nähe des Eingangs zu den Ab- sonderungsvorrichtungen besonders ausgestellten Person (Amis- diener. Polizeidiener und dergl.) einen gestempelten Umschlag in Empfang und begibt sich an den abgesonderten Tisch, wo er seinen Stimmzettel in den Umschlag steckt; er tritt sodann an den Tisch, an welchem die Distriktswahlkommission sitzt, nennt seinen Namen und gibt, wenn der Abftimmungsdistnkt aus mehreren Gemeinden besteht, seinen Wohnort, in Orten, in welchen die Wählerliste nach Straßen und Hausnummern aufgestellt ist, seine Wohnung an. Hat der Protokollführer den Namen sdes Abstimmenden in der Wählerliste aufgefunden, so legt der Wähler selbst den Umschlag unverschlossen in die Wahlurne.
Wähler, welche durch körperliche Gebrechen gehindert sind, an den abgesonderten Tisch zu treten oder ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu verbringen und diesen in die Wahlurne zu legen, dürfen sich der Beihilfe einer Vertrauensperson bedienen.
Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein.
Stimmzettel, welche nicht in einem amtlich gestempelten oder welche in einem mit einem Kennzeichen versehenen Um- chlag oder von Wählern abgegeben werden wollen, die sich nicht zuvor an den abgesonderten Tisch begeben haben, hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen.
Die Distriktswahlkommission entscheidet über sich ergebende Anstände; sie handhabt bei dem Wahlg eschäte die Ordnung.
Bei dem neue« Wahlgang habe« swiedernm sämtliche Wahlberechtigte, wie beim ersten Wahlgang abznstimme»; die Wahl ist nicht anf die im erste« Wahlgang anfgetretene» Bewerber beschränkt, es entscheidet aber nunmehr in diesem Mahlgang die verhältnißmäßige (relative) Stimmenmehrheit nnd im Falle der Stimmengleichheit das durch die Hand des Vorfitzende» der Ober- amtswahlkommisfiou zu ziehende Los.
Während der ganzen Wahlhandlung einschließlich der Stimmzählung steht jedem Wähler der Zutritt zu dem Wahl- aum offen. Es dürfen jedoch daselbst außer den Beratungen und Beschlüssen der Distriktswahlkommission, welche durch die Leitung des Wahlgeschäfts bedingt sind, weder Beratungen staltfinden, noch Ansprachen gehalten, noch Beschlüsse gefaßt, noch Stimmzettel aufgelegt oder verteilt werden.
Um 7 Uhr abends erklärt der Wahlvorsteher, daß nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelafsen werden, welche im Wahlraum bereits anwesend sind. Die in diesem Falle noch zuzulassenden Wähler werden von den übrigen im Wahlraum anwesenden Personen in geeigneter Weise getrennt gehalten; erforderlichenfalls werden die Türen des Wahlraums auf kurze Zeit, jedoch höchstens bis zur Beendigung der Abstimmung abgeschlossen.
Als Wahlvorsteher ist bestellt: Herr Stadtschultheiß Bätzner hier für den 1 Abstimmungsdistrikt und Herr Verwaltungsaktuar Schmid hier für den 2. Abstimmungsdistrikt.
Zu deren Stellvertreter im Verhinderungsfall: Herr Stadtpfleger Gutbub hier für den 1. Abstimmungsdiftnkr und Herr Hofapotheker Dc. Metzger für den 2. Abstimmungsdistrikt.
Wildbad, den 21- November 1912.
Stadtfch nltheißeuamt : Bätzner.
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Marke „Salamander" ist nicht mit inbegriffen.