2er.HansabttuS und das Tuvmissionswese«.

Unter dem 18. März ds. Js. l-aben die K. württ. w mitcrien des Auswärtigen, für die Berkehrsabteilung,

, Kuncrii und der Finanzen auf dem Verordnungsweg ^Bestimmungen über das öffentliche Submissionswe-

s,erausaeqebcn. Wenn darin auch, und zwar auf von Beschlüssen des Volkswirtschaftlichen Aus­rittes der Württ. Zweiten Kammer, einzelne Verbesser­en aeaen früher anzuerkennen sind, so fehlen in jener Äüilcrialverfügung doch wesentliche und wichtige Be- T ' mmcn, die Bewerbe, Handel und Industrie bei der «r.',uiia des öffentlichen Submissionswesens nicht mehr Än wollen. Ohne auf die Einzelheiten dieser Mängel 2e einzugehen, sei festgestellt, daß das Fehlen einer «Mmmung, die das Beschwerderecht des Submittenten Idrücklich regelt, ferner die ganz ungenügenden Vor- Mstcn über die Zuziehung von Sachverständigen, die Miestlilb völlig dem freien Ermessen der vergebenden Be­iden anheimgestellt ist, und endlich die Nichtberücksichtig- E der Wünsche des organisierten Handwerks in den wei­testen Kreisen der interessierten Erwerbszweige zn einer nninütiacn Stellungnahme gegen diese Submissionsvcr- Munc, der Württ. Ministerien geführt hat. Bewerbe, Wandel und Industrie, soweit sie an der Vergebung von Etlichen Arbeiten und Lieferungen beteiligt sind, haben -u dieser, wiederum auf dem Wege der Verordnung er­raten Regelung des öffentlichen Verdingungswesen nicht ^ Vertrauen, daß bei ihrer Handhabung durch die ein- -xineu vergebenden Behörden die alten Klagen der Er- mrbskreise' über das öffentliche Submissionswesen schwin­den werden. Ls ist auch schon jetzt festgestellt, daß z. B. im Fall der Generalunternehmung die Bestimmungen der neuen Submissionsverfügung seitens einer vergebenden Staatsbehörde nicht in erwünschtem Maße beachtet wur­den. Diese Vorgänge und Erfahrungen weisen Gewerbe, MNdcl und Industrie immer mehr daraufhin, den vom Kansabund empfohlenen Weg der gesetzlichen Regelung des staatlichen SuLmissionswesens zu fordern, weil allein ein Wetz diese Verdingungsvorschriften mit so zwingen­der Gestalt ausüben kann, daß eine Umgehung der Vor­schriften undenkbar wird und dadurch Gewerbe, Handel and Industrie den lange gewünschten nachhaltigen Schutz Ms dem Gebiete des öffentlichen Submissionswesens end­lich erhalten könnten. Der Württemberg. Landesverband des Hansabundes für Gewerbe, Handel und Industrie rich­tet daher an die gesetzgebenden Körperschaften Württem­bergs die Bitte: Die K. Württ. Staatsregierung aufzu- sordern, die Ministerialverfügung, betr. die Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen, vom 18. März 1912 zu ersetzen durch eine gesetzliche Regelung dieser Materie md darüber in aller Bälde dem Landtag einen Gesetzent­wurf vorzulegen.

Zentralstelle für die Landwirtschaft.

Das Gesamtkollegium trat gestern zur Beratung des Aal-Entwurfs für 1913/14 zusammen. An neuen Stellen werden gefordert: 1 Verbandszuchtinspektor, 1 Landwirt- jchastsinspektor, 2 Landwirtschaftsaufseher (für Hall und Rottweil), 1 zweiter Beamter für die Kulturinspeklion des Marlreises, 2 Bcreinigungsfeldmesser. In den Etat neu eingestellt sollen werden: für das landwirtschaftl. Buchsührungswesen 10000 M, für das landwirtschaftl. Hauptfest in Eannstatt 25000 M, für die Beteiligung an der nächstjährigen Wanderausstellung in Straßburg i. E. 12000 M, für das technische Hilfspersonal beim Felddereinigungswefen werden 14000 M mehr gefordert. Ae Errichtung einer neuen landwirtschaftl. Winterschule im Oberland wurde als dringend notwendig bezeichnet.

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Bestellgeldfreie Zahlungsanweisungen. Im

chr nach dem Reichspostgebiet und nach Bayern können fortan - wie bei den sonstigen bestellgeldpflichtigen Post­sendungen auch die Bestellgebühren für Zahlungsan- drismrgen (vom Aussteller des Schecks) im voraus entrich­tet werden, lieber die- Höhe der Bestellgebühren geben die Postanstälten Auskunft. Der Scheckaussteller hat in solchem Falle aus der Rückseite des Schecks und zwar am oberen Rande über dem VordruckAdresse für die HHbeförderung" den Vermerkbestellgeldfrei" nie- deHuschreiben und die der Gebühr entsprechenden Frei- Mken rechts neben den Vermerk zu kleben. Bei Sammel- schM ist der Vermerk in der Anlage neben den Beträgen Ergeben, die bestellg-eldfrei ausgezahlt werden sollen, vstMeimarken sind in diesem Falle so beizufügen, daß sw beitzi Postscheckamt äbgenommen und auf die Zahlungsan-- deisimg geklebt werden können. Hat der Scheckaussteller trotz des Vermerksbestellgeldfrei" die entsprechende Frei- mmke nicht aufgeklebt so holl das Postscheckamt -dies nach d schreibt ihm den fehlenden Betrag mittels Gebühren- KttW zur Last. Wird der angewiesene Betrag am Be- tnmmungsorte nicht bestellt, sondern abgeholt, oder ist Zahlungsanweisung unbestellbar, so wird die voraus- WMe Bestellgebühr nicht erstattet. In Württemberg Verden für Zahlungsanweisungen Bestellgebühren nicht erhoben.

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Berücksichtigung etwaiger Einträge im Anlastenbuch bei der amtlichen Schätzung von dNMostückeU. Auf den Wert eines Grundstückes sind ,")^uden feine etwaigen Belastungen von erhcb- Einfluß. Diesem Gesichtspunkt tragen auch die ^ in Z 38 verglichen mit ß 43 Nr. 1 der Ver- Mung des Justizministeriums vom 21. Oktober 1899, lii- die Aufnahme von Bermögensverzeichnissen und "rnahme von Schätzungen, Rechnung. Als Be I ugen, die für die Feststellung des Werts eines Grund- ^ Bedeutung sind, können insbesondere auch die

8 annten Baulasten in Betracht kommen. Nachdem da- w« A Art. 99 der Bauordnung vom 28. Juli 1910 - ^"9 mit HZ 88 ff. der Vollzugsverfügung des Ministeriums des Innern vom 10. Mai 1911 die Führung de» -.E^stenbüchern in den Gemeinden angeordnet wvr- ^ bs nach einer Verfügung des Justizmim geboten, diese neue Einrichtung auch für die >vertp» etlichen Schätzung von Grundstücken zu der- - -demzufolge wird in Ergänzung der vornwähnten

Vorschriften der Verfügmrg vom 21. Oktober 1899 nach­stehendes bestimmt: Die Schätzungsbchörde hät sich bei der Schätzung eines GrundstüiW stets darüber zu unter­richten, ob in einer der .Abteilungen des Baülastenbuchs ft, Bezug auf das Grundstück eine Baulast eingetragen ist. Trifft dies zu, so ist in dem Schätzungsprotokoll ersicht­lich zu machen, ob und in welcher Weise die eingetragene Baulich bei der Schätzung des Grundstücks Berücksichtigung gefunden hat, auch soweit letzteres nicht geschehen ist, hat die Schätzungsbehörde in dem Protokoll die Baulast ih­rem wesentlichen Inhalt nach unter Hinweis auf die be­treffende Stelle des Baulastenbuchs anzugeben. Besteht eine Belastung des zu schätzenden Grundstücks nqch dem Baulastenbuch nicht, so ist dies im Schätzungsprotokoll gleichfalls zn vermerken.

Württemb. Landesverein für Bienenzucht

Air Pfingstmontag fand in Stuttgart «ine allster- ordentliche Vollversammlung im Hotel Tertor statt, zu der sich die Vertreter aller Bezirksvereine Württembergs zahlreich eingefundc» hatten. Landesvorstand Rektor Wandel eröffnet« mit einer Begrüßung um 10 Uhr die Versammlung. Den Hauptgrund der Einberufung bildete die Gründung ei­ner H o n i g v e r m i t t l u n g s st e l l e. Ueber diesen Punkt re­ferierte Architekt Scheuster- Stuttgart. Der Württemb. Obst­bauverein und der Landesverein für Bienenzucht schließen nun­mehr einen Vertrag ab dahingehend, daß der erster« die Ver­mittlung von naturreinem Honig für die Mitglieder des Letzteren übernimmt im Anschluß an die Zentralvermittlungsstelle für Obstoerwertung, und wird diese in gleicher Weise wie die Obft- verniiitlung gehandhäbt. Hiefür zahlt der Bienenzuchtverei.i jähr­lich 1000 M exklusive der nötigen Drucksachen etc. Der Obst­bauverein übernimmt sämtliche nötigen Arbeite», auch die Hin­weise in den Samstagsberichten der Zentralvermittlungsstctle: ebenso die Vermittlung von Angebot und Nachfrage, nicht aber die Festsetzung der Preise und Lieferungsbedingungen. Der Ver­trag soll vorläufig bis 1915 in Kraft bleiben. Die Bermitt- lungsstellc kann stur von Mitgliedern des Landesvereins für Bienenzucht in Anspruch genommen werden. Bei der Anmeld­ung ist anzngeben: Quantum, Qualität, Farbe und Preis. Be­zahlt müssen für die Vermittlung werden von 1 lO Völker 1 M, Weller für je 10 Völker 1 M. Ueber diesen Zahlungs­modus entspann sich eine lebhafte Debatte. Sämtliche Gebinde mit Honig müssen mit Schutzbändchen n. Etiketten versehen sein; dieser Verschluß leistet Garantie, daß nur reiner Honig darin enthalten ist; abgegeben werden diese Schutzzeichen nur an Imker, nicht an Händler, um der Honigfälschung entgegenzuarbeiten. Zuckerhonig wird als gefälschter Honig angesehen. Das kleinste anzumeldende Quantum ist 10 Kg. Die Minimalpreite für Honig werden jedes Jahr vom Ausschuß des Landesvereins festgesetzt. Eine Kontrolle der Honighändler soll für später in Aussicht genommen werden, damit ,es diesen nicht mehr möglich ist, unter dem Deckmantel des Laudesvereins Honig-schwindel zu treiben. Der Ausschuß wurde beauftragt, eine Eingabe an die Regierung zu richten, damit es den Mitgliedern möglich gemachr werde, steuerfreien Zucker zum Einfüttern sür den Winter beziehen zu können. Der nächste Punkt der TagesordnungHaft­pflichtversicherung" wurde zur nächsten Tagung zurückgestellt: diese findet in Ravensburg vom 24.-26. August statt. Dort finden die Neuwahlen statt und kündigt der Vorsitzende Rektor Wandel seinen Rücktritt wegen vorgerückten Alters an. Den Schluß der Tagung bildete ein gemeinschaftliches Mittagsmahl im Holet Textor.

* Das Ende einer Sportsdame.

Frau Fabrikant Klara Thekla Kuppeicheim yorr Pforzheim, die sich anläßlich des 3. Preisreitens des Nürnberger Reitervereins an der Reitkonkurrenz für Da­men beteiligte, verunglückte am Pfingstsonntag morgen im Hofe der Nürnberger Eheveauxlegers-Kaserne beim Ueberspringen eines Hindernisses. Das Pferd blieb an einer Planke hängen, überstürzte sich und begrub die Reiterin unter sich, wobei ihr vom Sattelknopf der Schä­del eingedrückt wurde, sodaß der Tod sofort eintrat. Die Einäscherung der Leiche fand in Karlsruhe statt.

Möhringen a. F., 29. Mai. Seit gestern stehen die Maurer bei sämtlichen hiesigen Firmen im Ausstand. Lohndifferenzen sollen die Ursache sein. Für alle Man­ier wird der Mindestlohn von 58 Pfg. pro Stunde gefor­dert ohne Unterschied des Alters und der Leistung. Bis­her wurden pro Stunde 5657 Pfg. bezahlt.

Plochingen, 29. Mai. Gestern ist hier der älteste Einwohner und vermutlich auch der älteste Mann des Be­zirks, der in weitesten Kreisen des Landes bekannte frühere Leiter der Hahnschen Gemeinschaft, David Eitel, im Alter von 981/s Jahren gestorben.

Nah und Fern.

Luftschiffqhrt.

Stuttgart, 29. Mai. Fabrikant Lr. Robert Bösch hat dem Württ. Flugsportklub, dessen Vorstands­mitglied er ist, 20 000 M gestiftet, wodurch der Klub in die Lage versetzt wurde, der Anschaffung eines Flug­zeuges und einer Flugzeughalle näher zu tre­ten. Die letztere wird in Eannstatt in unmittelbarer Nähe des Wasens erstellt und soll bis Ende Juni in Benützung genommen werden können.

Gerichtsaal.

Raubanfall.

Dienstag nachmittag wurden in Ger Hausen auf der Alb zwei ledige Burschen verhaftet, welche am Pfingst­sonntag nachts etwa um 12 Uhr einen durchziehenden Pfingsttouristen derart mit Stöcken traktierten, daß er bis morgens 6 Uyr bewußtlos liegen blieb, wo ihn dann Ar­beiter, die des Weges kamen, im Straßengraben liegend, mit Blut überströmt auffanden und sich seiner annahmen- Ter Tätigkeit der Landjägermannschaft ist es gelungen, die anfänglich unbekannten Täter, die sich auch noch am Ei­genruin des Verletzten vergangen haben sollen, festzu­stellen und hinter Schloß und Riegel zu führen. Der Verletzte, ein etwa 20 Jahre alter Eisendreher von Ulm, der bei der Firma Magirus in Ulm beschäftigt ist, hat sich in einem Blaubeurer Gasthof von seinen Freunden in der Absicht getrennt, eine Nachttour nach Ulm über Gcrhfiusen zu machen, wo ihm dann dieser bedauerliche Un­fall zugestoßen ist.

Ein verhängnisvoller Streich.

Aus Baienfurt OA. Ravensburg wird berichtet: In der vorletzten Nacht hat ein 25 Jahre alter Tienst- knecht im Uebermut einen Stein durch das Kammerfenster eines etwa gleichalten Kameraden geworfen und dem be­reits im Bett Liegenden eine blutende Verletzung im Gesicht beigebracht. Ter Verletzte sprang aus dein Bett, ergriff in der Verwirrung eine neben dem Bett hängende Muskete und gab einen Schuß auf den davonlaufen­den Attentäter ab. Unglückseligerweise wurde dieser in den Hinterkvpf getroffen und tödlich verletzt. Un­tersuchung ist eingeleitet.

Der Mor» auf dem Katzenbuckel.

Tie Untersuchung hat ergeben, daß es sich bei dem mit Schußwunden ausgesundenen jungen Mann um ei­nen Raub m vrd handelt. Ter Ermordete ist der Student Hilmar Aries aus Norden bei Emden. Ter junge Mann, bet in Heidelberg Philologie studierte, habe am Samstag eine größere Summe Geldes erhalten und wollte während der Psingstferien eine achttägige Tour in den Odenwald und das Neckartal unternehmen. Nach der gerichtsürztiichen Feststellung ist der Ermordete durch ei­nen Schuß in den Rücken getötet worden.' Ter Mörder scheint Kenntnis davon gehabt zu haben, daß der Tourist kurz vor Antritt seiner Wanderung eine größere Summe Geldes erhalten Hatz

Stuttgart, 2!-!. Mai. Einbrüche in Wirtswohuungen wur­den im Februar hier verübt. Sv wurden einem Wirt in der Hnupistätterstrnße drjrch Erbrechen eines Sekretärs 2 Uhren, eine goldene und eine silberne Halskette gestohlen. Außerdem fielen dem Einbrecher 10 M in die Hände. Sein übriges G^ld hatte der Wirt sicherheitshalber mit aus eine Festlichkeit ge­nommen. Nach Begehung des Diebstahls nahm der Täter, nach­dem er die Haustüre verschlossen fand, seinen Weg durch die Wirtschaft, in der noch Gäste saßen. Ein ähnlicher Diebstahl war in der Nacht zum 11. Februar in der Wohnung einer Wirtin :n der Wagnerstraße verübt worden. Gestohlen wurden in diesen- Fall 136 M, 10 Jubiläumstaler und mehrere goldene Ringe. Die Diebstähle legte man dem 1893 in Plüderhaussn geborenen Schlosser Karl Müller zur Last. Er bestritt der Täter' zu sein. Die Strafkammer kam aber auf Grund der Be- weiSansnohnieii und der Fingerabdrücke zu der Ueberzengnng- daß er den Diebstahl in der Hauptstätterstraße begangen hat und verurteilte ihn in diesem Fall als rückfälliger Dieb zu 2 Jahren 6 Monaten Zuchthaus.

Handel und Volkswirtschaft.

Landesproduktenbörse Stuttgart.

Vom 28. Mai.

Die ruhige Stimmung auf dem Getreidemarkte hat auch in der abgelanfenen Woche angehalten und blieben höhere No­tierungen der amerikanischen Terminbörsen fast ohne Beachtung. Zu den billigeren Preisen zeigte sich jedoch mehr Kauflud, dos überall die Vorräte klein und wurden in der Hauptsache größere Posten schwimmende La Plaia Weizen gehandelt. Die Witterung war regnerisch und kühl, der Saatenstand wird weiter günstig beurteilt und auch die Futteraussichten haben sich gebessert. Die heutige Börse war 'schwach besucht. Wir notieren Weizen württ.

24.50 25 M, Weizen fränk. 24.5025 M Weizen Rnmönier

25.50 26 M, Weizen Ulka 25.7526.25 M Weizen Saxonska 25.7526.25 M, Weizen Azima 25.7526.25 M. Weizen Laplattr

24.5025.50 M, Kernen 24.5025 M- Futtergerste 20.2520.50 Mark, Hafer württ. 22.25 -22.75 M, Hafer Laplata 21 bis

21.50 M, Mals Donau 18.75 -19 M. Tafelgries 35.5086 M. Mehl Jir. 0: 35.50-36 M, Nr. 1: 34.50-35 M .Nr. 2: 33.50 bis 34 M, Nr. .3: 32-32.50 M. Nr. 4 : 28.5029 M. Klei«

13.50 -14.50 M (ohne Sack netto Kassa.)

AruchtNlärkte.

Aalen: Haber 21.2022 Mark.

Biber ach: Haber 21.20 22 Mark.

Langenau: Kernen 24.40- 24.80 Mart, Haber 21.40 bis 21.80 Mark.

Reutlingen: Dinkel 17 19.20 Mark, Haber 22 - 22.80.

Urach: Dinkel 17.6018 Mark, Haber 21.4022.40 M. Ravensburg: Haber 21.5023 Mark.

Saulgau: Kernen 24 Mark.

Ulm: Kernen 22-24.40 Mark, Weizen 23.60 -24.20 Mark, Gerste 2121.60 Mark, Haber 2121.80 Mark.

Wald fee: Kernen 24- 24.20 Mark, Haber 21.4022.20. Winnenden: Dinkel 17.7018 Mark, Haber 21.40 bis 22 Mark.

Hopfen.

Nürnberger Hopfenpreis zettel der letzten Woche.

Seit unserem letzten Bericht vom 18. ds. hat sich die Ge­schäftslage geändert; während vorige Wock>e meistens Pcima- und gute Kundschastshopfen gefragt waren, wurden in dieser Woche fast ausschließlich Mittel- und geringe Hopfen gehandelt. Der erzielte Wochenumsatz mit 300 Ballen würde ja in An­betracht der vorgerückten Jahreszeit und der kleinen Lager- üestände immerhin genügen, die erhebliche Wochenzufuhc von über 300 Ballen, meist ausländische .Hopfen, aber hat die Stimm­ung ungünstig beeinflußt urid bei großer Verkaufswilligkeit der Eigner den Preisstand um 510 Mark gedrückt. Preise für 50 Kilogramm am 25. Mai: GebirgsHopfen 280290 Mark, MarkjHopfen prima, .265-7-275 Mark, do. mittel 2510-260 Mark, do. geringe 220 240 Mark, Hallertauer, prima 290300 Mk., do. miltel 260 -280 Mark, do. geringe 240250 Mark, Haller­tauer Siegel prima 295305 Mart, do. mittel 275290 Mk., Württemberger, prima Tettnanger 305315 Abart, do. prima 290300 Mark, do mittel 270285 Mark, Spalter Land 270 bis 300 Mark, Elsässer, prima 270280 Mark) do. mittel 250 bis 265 Mark, do. geringe 220240 Mark.

* -

Bieh- und Sch» einem ärkte.

Kchlacht-Uieh-Markt Stuttgart.

28. Mai 1912.

Großvieh: Kälber: Schweine:

Zugetrieben 171 08 1010

Erlös aus 0- Kilo Schlachtgewicht:

Ochsen, 1 Qual., von 1v0bisl03

»rüde

Qual von

_

2. Qual., . .

3.

Quai. ..

Bullen t. Qual., . 93 85

Kälber

1.

Qual., ,

110 . IIS

3. Qual., 90 . 02

A.

Qual» ,

103 . 100

Stiere u-Jungr. t. .. 103 .106

2.

Qual. ..

98 .102

L. r^ual.. . 101103

Schweine

1.

76 . 77

3. Qual.. ,. 97 . 100

L»

Quac. .

-4 . 7S

Kühe 1. Qual..

6.

ouuai. .

68 . 70

Verlauf des Marktes : mäßig belebt.

(Die Preise verstehen sich per Paar).

Ludwigs bürg: Milchschweino 4068 Mark, Läufer 63 bis 140 Mark

Ulm: Milchfchweine 5260, Läufer 100120 Mark. Rvttweil: Milchschweine 3650 Mark.

Giengen: Milchschweine 3858, Läufer 66115 Mark. Ravensburg: Ferkel 4254, Läufer 60130 Mark.