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mkt Erzähler vom Schwarzwald.
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Sol ollen loiirtt. kostsns^lten unä Loten im Ork- o. llolkösr- ortsverkslir vierteil. R, l.3S, ousserliolv clesseLön stk. 1.3Z, ktiern Lestellgelä 3<l Lkg.
Amtsblatt für die Stadt wildbad.
verkündigungsblatt
der rtgl. Forstämter wildbad, Meistern, Enzklösterle ic. während der Saison mit
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Nr. 47.
Montag, den 26. Februar 1912.
29. Jahrg.
Die Wertzuwachssteuer.
^ i.
Es dürfte allgemein bekannt sein, daß wir seit dem 1. April 1911 ein Reichsgesetz haben, das den an Grundstücken, (Gebäuden und Feldgrundstücken) ohne Zutun des Eigentümers entstandenen Wertzuwachs mit Steuer beugt. Tie Kenntnis der Grundsätze dieses Gesetzes ist für den Grundstückseigentümer und den, der es werden will, wie für die Allgemeinheit gleichermaßen von Bedeutung. Tiefe Kenntnis zu vermitteln, nicht Kritik an dem Gesetz zu üben, ist in erster Linie der Zweck dieser Zeilen.
Vorauszuschicken ist zunächst, daß das Zuwachsstenerge- setz unter „Grundstück" versteht nicht eine einzelne Par- > zelle oder ein einzelnes Gebäude, sondern daß für die Bestimmung des Grnndstücksbegrifss maßgebend ist die Bewirtschaftung und die. wirtschaftliche Zusammengehörigkeit einzelner Parzellen und Gebäude, so daß z. B. ein Bauerngut, ein Weingärtnersanwesen, eine Wirtschaft mit Garten, Spiel- und Sportplatz als ein einzelnes Grundstück, ein sogenanntes Gesamtgrundstück, anzusehen sind ' und Veräußerungen von einzelnen Parzellen ans diesem Ganzen als Teilveräußerungen gelten. Ties ist wichtig zum Verständnis des Gesetzes überhaupt, wie auch hauptsachlich der Vorschrift, nach welcher Veräußerungen zuwachs-steuerfrei sind, wenn der Veräußerungspreis, und bei Teilveränßerungen der Wert des Gesamtgrundstücks 2ÜOOO M bei bebauten, öOOO M bei unbebauten Grundstücken, nicht übersteigt, der Veräußerer und sein Ehegatte den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreiben. Auch für die Beantwortung der Frage, was als bebaut und was als unbebaut zu gelten hat, ist das Hauptgewicht aus die wirtschaftliche Benutzung des Grundstücks gelegt.
Beherrscht ist das Gesetz in erster Linie von dem Gedanken der Besteuerung des Objektes, das heißt, daß augefaßt wird der an der einzelnen Parzelle entstandene Gewinn, ohne Rücksicht darauf, welche Rolle dieser Gewinn in der Gesamtwirtschaft des Steuerträgers spielt. Des näheren bedeutet das, daß Verlustgeschäfte, die sich auf den Grundbesitz des Veräußerers, von dem die betreffende Parzelle einen Teil bildet, überhaupt beziehen,. prinzipiell außer Betracht bleiben. Eine Ausnahme ist nur für den Fall gemacht, daß Teile eines örtlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Grundbesitzes innerhalb L Jahren veräußert werden, insofern als hier
gestartet ist, den bei einem Teil sich ergebenden Verlust
an dem bei dem andern Teil sich ergebenden Gewinn ab- znzichen.
In zweiter Linie geht das Gesetz davon ans, daß die Steuer zu zahlen ist erst dann, wenn der Gewinn verwirklicht wird, weshalb cs bestimmt, daß die Steuerpslicht begründet wird durch die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch, oder wenn es einer solchen Eintragung nicht bedarf durch den Vorgang der die Rechtsünderung bewirkt, (dies ist znm Beispiel im Zwangsver- steigcrnngsverfahren die Verkündigung des Zuschlagsbe- schlusses.)
Also nicht schon der Abschluß des Kaufvertrags an sich, sondern erst die Eintragung des Eigentums im Grundbuch, führt in den weitaus meisten Fällen zur Steuerpslicht.
Ta das Gesetz vom Gedanken der Besteuerung des Zuwachses im Moment der Gewinnverwirklichung ausgeht, mußte es Erwerbungen von Todeswegen (Vermächtnisse, Auflagen) ans Grund von Schenkungen, Auseinandersetzungen eines Nachlasses unter Miterben, ferner Erwerbungen durch Abkömmlinge von ihren Eltern, Großeltern und entfernteren Voreltern, sowie ähnliche Fälle von der Steuer frei -lassen.
Tie Steuer zu zahlen hat der Veräußerer. Ter Erwerber haftet jedoch für den Fall, daß die Steuerbehörde, die Steuer vom Veräußerer nicht beitreiben kann, bis zum Betrag von 2 Proz. des Veräußerungspreises. Bei unsicheren Vermögensverhältnissen des Veräußerers wird deshalb der vorsichtige Erwerber sich beim Abschluß des Kaufvertrags das Recht Vorbehalten, von dem Kaufpreis den seiner Haftpflicht entsprechenden Betrag bis zur Zahlung der Steuer zurückzubehalten. Für den Fall jedoch, daß der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt, tritt die Haftpflicht nicht ein.
Umgehungen sucht das Gesetz unter allen Umständen zu verhindern, sie mögen in einer Form auftreten, in welcher sie wollen. Diesem Zwecke dienen neben 'zahlreichen Sondervorschriftcn insbesondere die sogenannte kleine und die große Generalklansel. Nach der erstereil wird die Besteuerung nicht dadurch ausgeschlossen, daß ein nach dem Zuwachssteuergesetz steuerpflichtiges Rechtsgeschäft durch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt wird, insbesondere an die Stelle des Uebergangs des Eigentums ein Rechtsvorgang tritt, der es ohne Uebertragnng des Eigentums einem andern ermöglicht, über das Grundstück wie ein Eigentümer zu verfügen (z. B. Erteilung
der Generalvollmacht des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Grundstücks und ähnliche Verschleirungs- geschäfte).
Nach der letzteren (der Generalklansel) dagegen ist der Bundesrat allgemein ermächtigt, Fälle, die an sich nicht zuwachssteuerpflichtig sind, für zuwachsstenerpflichtig zu erklären. Ter Reichstag hat sodann nachträglich znzu- stimmen.
Auch der bei sogenannten Zwischcnverträgen erzielte Wertzuwachs ist zu versteuern. Solche Zwischenverträge sind z. B. die Abtretung der Rechte ans dem Meistgebot, die Wciterveräußerung von Grundstücken, ohne daß vorher Auflassung stattgesunden hat, sei cs, daß der durch den Veräußernngsvertrag Berechtigte weiterveränßert oder nachträglich erklärt, für einen Tritten erworben zu haben; ferner Verträge durch die jemand ermächtigt wird, ein Grundstück ans eigene Rechnung zu veräußern (z. B. Generalvollmachtserteilung).
Die Strafen, die auf Umgehungen ruhen, sind sehr strenge.
Was nun die Berechnung des Wertzuwachses anbelangt, so erklärt das Gesetz als steuerpflichtigen Zuwachs den Unterschied zwischen dem Erwerbs- Preis lind deni Veräußerungspreis. Dem Lrwerbspreis dürfen gewisse Beträge zuge'schlagen, von dem Veräußerungspreis verschiedene Abzüge gemacht werden. Ein näheres Eingehen ans die hierüber bestehenden ausführlichen Vorschriften liegt außerhalb des Rahmens unserer Betrachtung; hervorgehoben zu werden verdienen nur die Grundsätze:
1- hinsichtlich der Hinzurechnungen znm Erwerbspreis :
Tas Gesetz will nur de» Zuwachs treffen, der auf der Wertsteigernng von Grund und Boden beruht. Erfahrungsgemäß aber pflegt der Wert von Gebäuden nicht annähernd so zu steigen, wie von Grund und Boden; vielfach sinkt sogar der Gebäudewert infolge der Abnutzung. Es wurde deshalb wegen dieser Erfassung der Wert- stcigerung an Grund und Boden für alle Arten von Grundstücken die Hinzurechnungsmöglichkeit der Aufwendungen für eigene Bauten (Neubauten), Umbauten und sonstige dauernde Verbesserungen von Seiten des Veräußerers geschaffen. Zu bemerken ist jedoch, daß der Aufwand nur insoweit angerechnet werden darf, als die Bauten etc. noch vorhanden sind, mit anderen Worten, die Aufwendungen dürfen nur in ihrem noch vorhandenen Wert hinzugerechnet werden. Als .Vergütung für die eigene
Wcim ein Schnelläufer das Bein bricht, ist dal psrv bei de/i Kriechern. !Nntatuli (<Ld. D. vekkert
f- ,Y. Febr. 1 ft 87 .
Die Tochter.
28) Roman von Adolf Willbrand.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
„Aus seinen Wünschen nn Rimels', gereimten Oieschichten; wo ich merke oder denke, daß Sie ein Wort nicht verstehn, sag' ich es leise auch hochdeutsch dazu!" — Nsred nahm das Buch und las. Er wählte die stärksten,
. unfehlbarsten dieser heiteren Geschichten, deren Humor jum Lachen und zur Bewunderung zwingt. Albertinen brach denn auch oft ein herzliches Lachen ans der Kehle. Im lachte auch; aber mit tiefem, staunendem Ernst starrte ist dann immer wieder in Alfreds Gesicht, ihre Augen, lösten nicht von ihm.
Auguste, das Stubenmädchen, rief zum Essen; sie Mgen ins Speiseziinmer, sie setzten sich. „Ich vundere uuch weiter", sagte Albertine: „so jung wie Sie sind ^ Me haben Sie sich in das alles hineingelebt. Zwei verschiedene Sprachen, muß man doch wohl sagen, das Plattdeutsche und das Nürnbergische; und man denkt, Sir ßnd beides!"
Alfred lächelte: „Es sind ja beide doch echte Deutsche; und wie!"
Ina sprach kein Wort. Sie aß, sie trank, zumeist "us ihren Teller oder in ihr Glas blickend, wie tief ^sonnen: die vorhin so Ausgelassene war verstummt, ^ur zmyZtM hob Fehden Köpft zu einem Blick ans Alfred, w ihn still ^anleuchtete, ihn: so manches zu sagen schien:
Hder Freude, oder Bewunderung — oder vielleicht
dies und das. So verging das Mahl. Ter Regen lckb der Wind pfiff oder sang dazu. Albertine
^ von seinen Studien erzählen und von seinem ihre mütterlichen Fragen führten ihn weiter und "u kr, ihn? sqst unbewußt. Endlich standen sie airs; Ina
trat vor Alfred hin. Sie legte ihre Hände bittend aneinander ohne zu sprechen.
„Kind, was willst du?" fragte die Tante. Er soll nviterlesen?"
Ina nickte stumm.
„Nein, das ist zu viel. Sei nicht unersättlich: sonst kommt Herr Eckard morgen ohne Stimme nach Salzburg zurück!"
Alfred schüttelte heiter den Kops: „Oh, da können Sie ruhig sein. Mein Kehlkopf ist gut. Wer als Student
ganze Nächte gesungen hat-Ich lese bis zum A bend
vor, wenn die Damen wollen!"
„Eine noch sehr, junge Dame, die möcht' es wohl";
Inas Stimme sprach wieder, die herzliche, goldige. „Es ist so ein himmlischer Regentag! Kein Mensch, der uns stört. Und wenn sein Kehlkopf so gut ist, Tante Tine. Wir baben noch Hebel und Stelzhamer und Kübelt und Stieler; im Wohnzimmer liegen sie alle auf dem Tisch. Warum sollen wir wühl glücklich sein!! Oder — sind Sie's nicht?"
„Ich war nie so glücklich", fuhr aus Alfred heraus. „O wie haben Sie recht: ein himmlischer Regentag! - Aber Sie wollen wohl ruhen, gnädige Frau, werden müde sein."
„Nein", sagte Albertine, „ich bin nicht müde, heute ganz und gar nicht. An heißen Sommertagen, da kommt es wohl, aber so wie heute nicht. Die Nichte und die Tante möchten beide mehr."
„Also uci locw!" rief das Mädchen, wie vor vier Tagen in der Jnahütte.
Sie gingen ins Wohnzimmer zurück, jedes setzte sich wieder auf seinen Platz: Alfred nahm ein Buch und las. Er hatte Franz Stelzhamers „Lieder in obderennsscher Volksmundart" ergriffen, in der ältesten Ausgabe; auch die waren ihm wohlbekannt. Er stellte sich den Dichter vor Augen, wie er, der gewesene Komödiant, jahrelang durch Oesterreich und Bayern zog, seine Lieder vortrug; so persönlich lebendig suchte er ihn nun auch aus sich heraus- zuschasfen, in seinen eigensten Tönen. Er sing unsicher an, dann gelang es besser und besser; das Gesicht, das
er vor sich sah, das junge, das achtzehnjährige, hauchte ihm gleichsam neue Kräfte zu, gab ihm ein Feuer, das er noch nicht kannte. Es hing an ihm, aber cs starrte nicht mehr; es hatte sich ansgewundert, wie es schien, nun lebte es jede Zeile mit. Alles spiegelte sich in diesen unbewußten, aber ganz hingegebencn Zügen; jedes Gefühl, das wqhr und voll über Alfreds Lippen trat, kam ihm von Inas Gesicht wie eine Art von Echo zurück. Was in seinem Vortrag nicht gelang, nicht lebte, blieb da drüben stumm; was ihm glückte, das lebte dort. Ihm glückte immer mehr, da er diese Wirkung sah und im tiefen Innersten spürte. Eine Seligkeit, die. ihn zum Künstler machte, trug ihn von Vers zu Vers und von Lied zu Lied. O Ina! Ina! dachte er oft, während seine Stimme sprach. Wunderbare, liebe, holde, süße Ina! Ja, ich lese für dich, für dich. Und du sprichst in mir! zurück. Albertine nickte ihm gerührt und dankbar zu: sie war diesmal stumm. Ina sagte leise: „O wie schön.
- Wie schön haben Sie's gemacht!"
Wer hat's denn gemacht? wollte er erwidern, cs lag ihm auf der Zunge; ihm verging nur der Mut. Was bist du denn für ein Mensch? sprach er aber im Geist zu ihr hin. Oder wie viele Mensü-en sind in dir? Auch das hast du also — dieses Miterlebcn, diese himmlische warme Brust, dieses '.himmlisch beredte Gesicht. Was kannst du aus dem Menschen machen, der dich fühlt, dich versteht. Du, fast noch ein Kind! Was wirst du erst sein, wenn '
.^ Nein, ftrchrr ihm aus einmal so recht durchs Herz,
nein, nein, keinen andern! Aus m i r alles macl>en, was in mir ist! Meine Ina! Meine!
„Sie haben aber nur erst vom Stelz ha me er gelesen", sagte, die liebe Stimme jetzt. „Ta liegen noch die andern. Se wollten bis zum Äbe„d lesen, haben Sie gesagt."
„Ich will auch", antwortete er. „Wenn die Frau Tante noch will."
Albertine nickte und deutete bittend aus die Bücher hin.
(Fortsetzung fo!H.Z j