gelehnt wurde. Damit war die Regierungs v n r!a g e avf Ausheubng des Landesversichermrgsamtes und Errichtung eines einzigen OberversicherungsamteZ für das ganze Land angenommen. Zugestirnmk wurde hierauf einem Antrag des Berichterstatters Baumann, der Die Regierung ersucht, sie nwge von der Möglichkeit außerhalb des Sitzes des Oberversicherungsamtes Spruchkammern zu errichten, Gebrauch machen.
Ein Heiratserlatz. Nach einem jüngsten Erlaß still sich lt. „Beobachter" bei den Anträgen auf Erteilung von Heiratsbewilligungen die bestimmungsgemäß dem Ministerium vorzulegen sind, die einzelnen Behörden aus- phrlicher als bisher über die Persönlichkit der Braut und die Verhältnisse ihrer Eltern aussprcchen. Bon der Braut, so sagt der Erlaß werden neben dem Leumund insbesondere Angaben über ihre Erziehung und über einen etwa von ihr ausgeübten Beruf, bei Witwen und Ge- fchredenen außerdem die Verhältnisse des ersten Mannes, Ser letzterer auch der Grund der Trennung interessieren. Bei den Eltern der Braut ist Auskunft über Beruf, Stellung innerhalb desselben, sowie über die gesellschaftliche Einordnung und das Ansehen, in de msie stehen zu geben. — Was von so einer Beamtenbraut nicht alles verlangt wird!
Stuttgart, 8. Februar. Der Landesverband selbständiger Dekorateure, Sattler und Tasteziere für Württemberg und Hohenzollern K. B- hielt im Stadtgarten seinen diesjährigen Verba n d s t a g ab. Der Vorsitzende, Th. Fischer, begrüßte unter anderen die Vertreter der Handwerkskammern Stuttgart und Ulm des Kreisverbandes der Tapezierer der Pfalz, des Bayerischen Verbandes und des Württem- bcr gischen Bundes für Handel und Gewerbe und des Gewerbevereins Stuttgart. Aus dem Jahresbericht geht hervor, daß der Verband 600 Mitglieder zählt. Tapeziermeister Braun-Stuttgart hielt einen Vortrag über Farbenharmonie, Demonstrationen mit Tasteten und Stoffen. Im Anschluß daran zeigte Tapeziermeister Bürkert-Stuttgart die Wirkung der verschiedenen Farben und Stilarten. Genossenschastsrevisor Schumacher-Stuttgart sprach über den Wert der Handwerkergenossenschaften mit besonderer Berücksichtigung des Tapezier- und Sattler-Gewerbes. Folgende Resolution fand einstimmige Annahme: „Die Landes- versammlung begrüßte es, daß es der Rohstoffgenossenschaft der Tapezierer gelungen ist, sich im letzten Jahre wesentlich auszudehnen und rät den Verbandsmitgliedcrn üch im eigenen Interesse der Rohstoffgenossenschaft möglichst vollzählig anzuschließen. Ein weiterer Antrag, die Dauer der Lehrzeit im Tapeziergewerbe innerhalb Württembergs auf 3 Jahre festzulegen, wurde mit allen gegen 8 Stimmen angenommen.
Stuttgavt, 8. Febr. Die Ausstellung gegen die Schundliteratur, begeggnet immer noch dem lebhaften Interesse des Publikums. Bon Ulm und H e rl- Sronn sind Gesuche um Ueberlassung der Ausstellung »ingelaufen. Die hiesige Ausstellung schließt am Sonntag, Ick. Februar.
Nah und Fern.
Ei» Mordversuch
wird aus Stuttgart gemeldet: Am Donnersrag, kurz vor Mittag, erschien plötzlich ein jugendlicher Ar- kkei ter in der Küche des Hotels Ihle und stieß einem Kort seit kurzer Zeit angestellten 42jährigen Spül- mädchen ein großes Messer in den Rücken. Die Angestellte fiel blutüberströmt zu Boden und mußte vl schwer verletztem Zustande in das Kätharinen- hospital überführt werden. Der Täter, der zuerst flüchtig ging, stellte sich später der Polizei. Es handelt sich um einen 25jährigen Arbeiter, der mit der Angestellten ein Verhältnis unterhielt und Grund zur Eifersucht zu lstrben glaubte.
Weitere Nachrichte«:
Aus Tal heim wird uns geschrieben: Unsere zahlreichen Steinbrüche haben wieder einmal ein Opfer gefordert. In dem Steinbruch des Engelbert .Mgmann «cl der- 35jährige Steinbrecher Karl Messer etwa 25 Meter hoch Drunter. Bewußtlos wurde er nach Hause geführt und starb nach wenigen Stunden. Ter Wittve mit ihren 4 unerwachsenen Kindern wendet sich allgemeine Leilnahine zu.
In Oedheim brach ein Knabe von ungefähr 4 Jahren auf dem zugefrorenen Kocher Plötzlich ein. Mit Mühe hielt er sich mit beiden Händen an dem Eise fest, bis ein lediger Bursche, seines Standes ein Drechsler, der von seiner Werkstatt aus die Hilferufe hörte, schnell hcrbeikam, aus dem Bauche hineinkroch und Sen Knaben mittelst einer Stange herausbeförderte.
Der wegen Verdachts der Brandstiftung in Tailfingen verhaftete Schreiner Schmalz und dessen Ehefrau wurden wieder aus der Hast entlassen.
GerichLsaal.
Gi« Landjäger vor Gericht.
Heilbronn, 8 Februar.
Vor t«r Strafkammer steht der frühere Landjäger Dar! Christ. Seeg er, geboren in Rappoldshofen Gde. Oberftschach, zuletzt in Althütte, der angeklagt ist, Eine Ehefrau Marie geb. Otterbach von Obersischach, körperlich mißhandelt zu haben, so daß deren Tod Arbei- Neführt wurde. Der Angeklagte gibt zu, seine Frau ge- «ch-lagen zu haben, jedoch nicht mit einem Werkzeug. Auf Pen Vor^rlt des Vorsitzenden, daß er tue Frau roh bc- ßandelt habe, gibt der Angeklagte an, daß seine Frau molitiös gewesen sei. Der Angeklagte hat 7 Jahre in Ghc mit seiner Frau gelebt uird schildert 'cjne Frau zeit- lveije gut, manchmal auch böse. Leidend war seine Frau hhon länger und besonders in letzter Zeit sei sie MMliH
nervös geworden. Die Frau sei jedoch von Anfang an normal gewesen und auch sparsam, sogar zu sparsam, sie habe sich selbst kaum etwas zn essen gegönnt: in letzter Zeit sei ihr Kochen nichts mehr wert gewesen. Ter Vorsitzende meint, es sei dies auf das rohe Benehmen des Angeklagten zurückzuführen. Ebenso hält der Vorsitzende dem Angeklagten vor, daß er viel im Wirtshause gesessen habe und nach Althütte strafversetzt worden sei. Der Angeklagte meint, er sei nicht öfters ins Wirtshaus gegangen wie andere auch. Angeklagter behauptet, er habe seine Frau zur Arbeit anleiteu müssen, sie habe keine Betten gemacht usw. Die Frau ist schon einmal weggelaufen und hat auf der Wiese übernachtet. An dem fraglichen Tage habe seine Frau Krampfanfälle gehabt, sei ans Fenster gegangen, habe ihrer Mutter und ihrem Vater gerufen und sich die Haare ausgerauft; auch sei sie öfters aus dem Bett gefallen. Der Angeklagte meint, daß die bei der Obduktion der Leiche gefundenen Verletzungen von diesen Anfällen herrühren. Er gibt zu, daß er seine Frau, die auch noch unnötig eifersüchtig war, öfters geschlagen und zwar ins Gesicht und auf die Schultern. Seine Frau sei launisch und zeitweise anormal gewesen. In Althütte hatte der Angeklagte Dienstwohnung. Angeklagter will durch eine Reihe von Fällen zu beweisen suchen, daß seine Frau sich die Verletzungen selbst hergebracht habe.
Zeuge Wilh. Fr. Lenz, Stationskommairsant in Nagold, gibt als Vorgesetzter des Angeklagten über die Führung Auskunft. Er bezeichnet ihn als stillen, nüchternen und zuverlässigen Mann;, auch dienstlich sei er tüchtig gewesen und dies sei so geblieben, bis Seeger geheiratet habe. So nach und nach habe sich herausgestellt. daß die Frau nicht für ihn gepaßt habe. Im 3. Jahre ihrer Ehe sei ein Mädchen gekommen. Bald nach der- Niederkunft kMe die Frau Anfälle gehabt. Zeuge ha: die Frau und den Seeger zur Rede gestellt, warum die Frau so blaue Flecken Abe, ob sie ihr Mann schlage, das habe die Frau verneint, sie sei gefallen. In der Gemeinde habe es aber allgemein geheißen, er schlage sie, gesehen hat es aber niemand. Auf seine Informationen ^rbe er nie erfahren, daß der Angeklagte betrunken war, soweit er eine Kontrolle über ihn gehabt Hobe. Allgemein wird gesagt, daß die Frau ihren Mann vernachlässigt habe. Der Zeuge hat die Frau selbst gefragt, ob sie Schläge von ihrem Mann erhalten habe, sie habe dies aber verneint und ihre Verletzungen auf ihre Anfälle zurückzuführen gesucht. Auch sei die Frau sehr, geizig gewesen und unerfahren in den Einkäufen. Der Angeklagte sei noch heute in seiner Gemeürde beliebt. Von einer Mißhandlung seiner Frau konnte Zeuge nie etwas erfahren. Infolge der schlechten häuslichen Verhältnisse sei Seeger vielleicht etwas mehr als andere Landjäger ins Wirtshaus gegangen, aber Trunkenheit konnte nicht festgestellt werden.
Zeuge Otterbach, Bauer von Oberfischbach, der Bruder der verstorbenen Frau, gibt an, daß die Ehe des Seeger nicht glücklich war und daß Seeger an diesen: Zerwürfnis schuld war. Er habe seine Krau nicht richtig behandelt, er müsse aber zugeben, daß die Frau nicht richtig gekocht lMbe. Seine Schwester habe öfters Schläge von ihrem Mann erhalten. Sie sei auch eifersüchtig gewesen ; Grund hiezu kann Zeuge auch nicht angeben. Nachdem sie einige Wochen in ihrem elterlichen Hause war, wollte sie nicht mehr zu ihrem Mann zurück. Sie habe auch diesem Zeugen geklagt, daß sie Nachts Anfälle bekomme. Zeuge gibt noch an, daß das dreijährige Kind Seegers, das der Zeuge nach dem Tod der Mutter zu sich nahm, gesagt habe, der Vater habe die Mutter mit dem Stecken und mit dem Säbel geschlagen. Weiter sagt der Zeuge noch, daß seine Schwester auch in normalem Zustande geklagt habe, ihr Mann schlage sie.
Zeuge Georg Otterbach, Bauer, Schwiegervater des Angeklagten, gibt an, daß die Ehe im Anfang gut war, nur später habe seine Tochter über rohe Behandlung ihres Mannes geklagt. In Simmersfeld, wo das See- ger'sche Ehepaar 3 Jahr nach ihrer Heirat wohnhaft war, llrm dann ein Töchterchen und bald darauf singen die Klagen an. Seiner Frau habe sie geklagt, sie werde auch geschlagen. Er habe dann zum Frieden geredet, worauf Seeger gesagt habe, er hätte seine Frau gleich wieder fortjagen sollen. Auch soll er gesagt gaben, als er schon ,in Älthütte war, wenn es nicht besser werde, drücke er seiner Frau noch den Hals zu, wenn er auch eingesperrt werde. Seeger soll auch gesagt haben, wenn er seine Frau nicht alle 8 Tage schlage, könne er nicht mit seiner Frau Anisen. Er sei wiederholt in Sfmmersfeld und auch- in Allhütte gewesen und habe zum Frieden geredet. Seeger habe ihm zugemutet, er soll seine Tochler mitn-hmen, er habe sie aber auch nicht gewollt, sondern l/abe Seeger gesagt, er soll sie in eine Anstalt tun, oder mit ihr auszukommen suc^n.
Karoline Otterbach, 71 Jahre alt, die Schwiegermutter des Angeklagten, gibt eine ähnliche Tar- tzfllung.
Am Nachmittag wird die Zeugenvernehmung fortgesetzt. Der Sachverständige Dr. Cloß schildert die Frau d?s Angeklagten als in hohem Grade nervös, hysterisch, bösartig und zänkisch. Weitere Zeugen aus Allhütte können nichts von Bedeutung aussagen. Swtiouskomman- dant Faul stellt dem Angeklagten kein günstiges Zeugnis aus und befindet sich damit in Uebereinstimmlurg mit dem Schultheißen Binder. Leichenschauer Bei nie hat an der Leiche der Frau blutunterlaufene Flecken gefunden, Seeger sagte zu ihm, seine Frau habe sich beim Fallen verletzt. Der Sachverständige Dr. Heller hat bei der Sektion der Leiche Verletzungen des KörpecS der Frau festgestellt, die unmöglich vom Fallen herrühren könnten, vielmehr durch äußere Einwirkung mit einem Werkzeug herbeigeführt sein müßten. Der Tod sei durch Ersticken eingetreten. Durch Krampf oder Schreck oder durch Erbrechen habe sich Speisebrei aus dem Magen in die Luftröhre gedrängt und so den Tod der Frau herbeigeführt. Auf die Anfrage des Staatsanwalts, ob die an der Leiche gefundenen Verletzungen tödlich wirken können, wurde von Dr. Helber dahin beantwortet, daß Verletzungen in solcher Menge und von solcher Ausdehnung bei einem geschwächten Körper wohl geeignet seien, Lebensgefährlich
zu wirken. Die Verletzungen seien unzweifelhaft.. M einem harten Gegenstand verübt, was die vielen gleichmäßigen Verletzungen zur Genüge beweisen, voch lasse sich schwer feststellen, mit welchem Gegenstand dies geschehen sei. Bei der stattgehabten Haussuchung habe sich nichts gefunden.
Der Vertreter der Anklage plaidierte auf gefährliche Körperverletzung und beantragte eine Gefängnisstrafe von 10 Monaten. Der Verteidiger Dr. Gumbel machte demgegenüber geltend, daß von einer gefährlichen Körperverletzung keine Rede sein könne. — Das Urteil lautete auf 6 Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung. Drei Wochen Untersuchung sl^fft kommen in Abzug. Das Gericht nahm als erwiesen an, daß die Verletzungen mit einem gefährlichen Werkzeuge geschehen sind und nieinand als der Angeklagte der Täter sein könne, mildernde Umstände seien in Anbetracht der Roheit der Tat zu versagen. Zu Gunsten des Angeklagten spreche daß er durch die Krankheit der Frau zu leiden hakte; auch die seitherige Straflosigkeit des Angeklagten sei die Ausmessung der Strafe berücksichtigt worden.
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Stuttgart, 8. Febr. Das Schwurgericht verhandelte heute gegen die ledige Ottilie Fritze nschaft von Aulendorf, den verh. Maurer Franz Mancher von da, und den verheirat. Maschinisten Georg Kaz meier von Plattenhardt, wegen Abtreibung zu 2 Monaten 15 Tagen, Mancher wegen Beihilfe hiezu zu 3 Monaten und Kazmeier wegen Beihilfe gegen Entgelt zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt. Bei Fritzenschaft und Mancher gelten die Strafen als durch die Untersuchungshaft verbüßt, bei Kazmaier gehen 3 Monate Untersuchungshaft ab.
Tübingen, 9. Febr. Der 15jährige Bäckerlehrling Albert Schempp, der s. Zt. in der Nähe von Nürlingen seinen gleichaltrigen Kameraden und Kollegen aus einem Sonntagnachmittagspaziergang mit den: Spazierstock und durch Revolverschüsse schwer verletzt und dann erwürgte, ist vom Schwurgericht zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ter jugendliche Mörser zeigte keinerlei Reue über seiire scheußliche Tat
Ravensburg, 8. Febr. Das Schwurgericht bat den 37 Jahre alten ledigen Taglöhner Karl Möhrle von Ebersbach OA. Saulgan, zuletzt in Buchau OA. Riedlingen wohnhaft, der am 14. Oktober v. ^ den Gärtner Gustav Wild erschoß wegen Totschlags zu 7 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt. 13 Zeugen wurden vernommen. Der Angeklagte zeigte keine Reue. Er hat die Tat bekanntlich wegen nachbarlicher Streitigkeiten verübt, indem er aus einem Revolver einen Schrot- und einen Kugelschuß auf Wild abgab. Der zweite Schuß traf sein Opfer tödlich.
Vermischtes.
Aus diesen Tagen.
Tie Welt tanzt auf einem Vulkan? Schwarzseh'r behaupten es. Die Einen versichern, der Erdkloß, der in jüngster Zeit so oft unruhig gewackelt hat, lverde demnächst in die Brüche gehen, Andere wollen wissen, daß ein Krieg in Sicht sei und bald nach den Faschingstünze'ir ein großer Schwertertanz losgehe. Ich glaube nichts von alledem und mag mir nicht durch so trübselige Phantasien die Laune verderben lassen. So lange die Geigen klingen, schweigt der Krater; so lange die Paare im Ballsaal lustig dahin wirbeln, .rufen die Schwerter. Vorläufig regiert noch Prinz Karneval, und man tanzt an der Themse und an der <Äine, an der Spree und an der Donau, am Rhein und a«n Neckar! Große und klein? Ballfestc und Redouten folgen einander. Von allen Seiten singt es und llingt es, von rechts und von links dringen Tonsluten auf uns ein und locken mit Streiicn- stimmen, daß wir in ihnen untertauchen und altes Leid und alle Plage vergessen sollen. Wie so viele jungen Mädchen flattert auch Fräulein Helene von einem frohen Feste zum andern: Tanzend legt sie oft abends 20 bis 30 Kilometer zurück, Strauß- und Leharsche Melodien klingen ihr nach der Heimkehr noch im Ohre und wiegen sie in Schlummer, wo sie dann träumend die Faschings- freuden noch einmal durchkostet:
Helene schwelgt um 6 Uhr früh In wonnevollen Träumen:
Sie träumt von heiterer Compagnie In glanzerfüllten Räumen;
Sie fliegt im Traume hopp, hopp, hopp, Dahin in sausendem Galopp Am Arme eines Mannes,
Des reizenden Johannes!
Der Traumgott führt sie rings herum Im weiten Faschingsstaate,
Wo sich vergüngt das Publikum In närrischem Ornate.
Bon einem Fest zum andern hin Eilt sie mit leichtein, frohem Sinn Gleich luftiger Silphide;
Des Tanzens nimmer müde.
Manche Damen, namentlich ältere Semester, führen bittere Klage, daß die Tanzlust der Herren gegen srül-er bedenklich Nachlasse. Fräulein Adelgunde seufzt: „Das ist die Not der bösen Zeit!
Sie schleicht sich in den Tanzsaal Und mindert stetig weit und breit Der flotten Tänzer Anzahl.
Schon unerschwinglich sind die Eh'n, — Bräut'gams vor allen Dingen!
Bald ist nun auch — wir werden's sehn —
Kein Tanzbein zu erschwingen!"
L-er närrischen Faschingszeit entsprechend, hat aucy die Witterung in der jüngsten Zeit närrische Sprünge gemacht. Bald war es bitter kalt, so daß alle Nasen bedenklich rot und bläulich schimmerten, bald wehte ein laues Lenzlüsterl; bald gab es ungewöhnlich hohen Schnee, bald watete man durch Seen von schmutzigem Tauwasser, liebet erging's einem Liebespärchen in der Amorstraße: