Dem „S t a a t s a n z e i g e r" schließlich merkt man die Erlösung an, die die Regierung empfindet, daß sie M'ch das Wahlergebnis vor der Alternative: Bestätigung §dcr Nichtbestätigung eines Sozialdemokraten verschont geblieben ist. Er schreibt: „Bei der Entscheidung, die in den letzten Tagen gefallen ist, war ein gewisser Patriotischer Zug wahrzunehmen. Mail dachte in der Wählerschaft bei dieser Entscheidung vielfach unmittelbar auch an den Träger der Krone. Ter Sieg, den -Stuttgarts Bürgerschaft errungen hat, ich hochersreülich. Er hat den politischen Ruf der württembergischen Hauptstadt gerettet „nd diesozialdemokratische M a s s e n h errschaft ziirü ckg e w i e s e n, sowie das Land vor weiterer auf- Mgelnder Agitation bewahrt und gewährt der Haupt- »ttd Residenzstadt, eine ruhige Entwicklung unter Leitung eines tüchtigen, tatkräftigen, besonnenen Mannes. Es wird der Bürgerschaft überall zum Ruhme augerechnet werden, daß sie ihre Sache nicht aus einen Eingriff der Siaatsregierung und Krone und Auf unabsehbare Wirrnisse eines wiederholten Wahlgangs gestellt, sondern mit Tatkraft und Entschlossenheit selbst in die Hand genommen hat." — Ans diesen letzten Bemerkungen geht unzweideutig hervor, daß die Regierung im Falle der Wahl Lindemanns ihn nicht bestätigt hätte.
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Stuttgart, 13. Mai. Tas Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, hat dem Antrag der Generaldirektion entsprechend, verfügt, daß Arbeiter der Verkehrsanstalten, die einem Arbeiterausschuß als Mitglied oder als Ersatzmann angehören, künftig auch im Wege der Kündigung des Dienstverhältnisses, nur durch die Vorgesetzte Generaldirektion entlassen werden können. Durch diesen Erlaß wird in gewisser Beziehung die Stellung eines Ausschußmitgliedes gefestigt. Tie Staatsarbeiter werden den Beschluß sicher dankbar begrüßen.
Nah und Fern.
Ei» gefährlicher Kunde.
In Stuttgart verfolgte heute Sonntag nacht eine Schutzmannspatrouille einen in einer Wirtschaft der inneren Stadt durchgebrannten Zechpreller. Der Flüchtling wandte sich üm und gab' sechs R e v o l v e rs ch ü s s e auf die vier Schutzleute ab', ohne zu treffen. Ein Schutzmann erwiderte das Feuer, er verletzte den Zechpreller, her dann verhaftet und in ein Krankenhaus eingeliefert wurde.
Auf dem Bodensee.
Tas Drachenboot „Gna" der Friedrichshafener Dra- chenstation begegnete auf einer Frühfahrt, etwa 4 Kilometer vom Hafen entfernt, einer auf dein see treibenden unbesetzten Gondel. Bei näherem Zusehen, fand inan darin einen Hut samt goldenen Zwicker, ein Handtäschchen, sowie neben der Gondel im Wasser schwimmend einen Schirm mit gebrochenem Griff. Tas Boot wurde von der „Gna" nach Friedrichshafen znrückgefchafft und der Hafendirektion übergeben. Tiefe stellte eine nähere Untersuchung an, die zunächst zur Auffindung eines Portemonnaie mit 25 M Inhalt und eines Briefes, adressiert an einen Herrn Buck in Stuttgart führte. Nach Aussage des Bootsverleihers tvaren die Insassen ein Herr und eine Tarne im Alter von etwa 40 Jahren, anscheinend ein Ehepaar, das dadurch äusfiel, daß der Mann einen stark schwindsüchtigen Eindruck machte. Tie Persönlichkeit der beiden Bootsinsassen, deren Leichen noch nicht gefunden werden konnten, bedarf noch.der Feststellung. Man nimmt an, daß sie beide aus Stuttgart kamen.
Tas Opern- und Operettenensemble des Konstanzcr Stadttheater wollte dieser Tage im Saale des Buchhorner Hofes in Friedrichs Hasen eine Aüfführung der Oper „La Traviata" veranstalten. Vor der Vorstellung vertrieben sich einige Mitglieder des Ensembles den warmen Nachmittag mit einer Kahnfahrt auf dem See. Plötzlich zog ein Gewitter herauf und alsbald setzte eine der gefürchteten Böen ein, die die Schiffer samt ihrem Kahn in die größte Not brachte. Tie Wellen schlugen in das Fahrzeug und den sangesfrohen Musenkindern verging das Singen so gründlich, daß abends „Ter Troubadour" gegeben werden mußte. Zum Glück waren sie in ihrer Bedrängnis von einem hiesigen Geschäftsmann in seiner Werkstatt beobachtet worden. Ter brave Mann bot alle Tatkraft auf, die Schiffbrüchigen zu bergen, was ihm denn auch 'nach großer Mühe glücklich gelang.
Eine merknmrdigc Hochzeitsgeschichte, i Aus Stuhlmcißcnbürg wird dem „N. Wien. Tbl." berichtet: .Tort wurde die Hochzeit der Tochter Katharina des llrhidaer Landwirtes Stephan Bardas gefeiert. Als sich der Hochzeitszug gegen die Kirche in Bewegung setzte, stürzte die 95sährige Großmutter der Braut infolge der Aufregung tot zusammen. Tie Trauung fand dennoch statt. Als sich die Gäste zum MaM setzten, machte ein Herzschlag dem Leben der Mutter der Braut ein Ende'. Ter Väter der Braut forderte hierauf 'seinen Schwiegersohn auf, die Frau aus dem Hause zu tragen und auch die als Mitgift versprochenen zehn Säue mitgu- uehmen. Als der Schwiegersohn beim Schweinestall ün- kangte, nahm er betroffen wahr, daß sämtliche Säue u m - gestanden waren.
In Aep singen bei Biberach ist durch Blitzschlag das Haus des Wendelin Hensinger bis auf die .Umfassungsmauern abgebr annt.
In Krakau hat eine Bauersfrau sich, ihren Mann und zwei Kinder durch ein Mittagessen vergiftet. Tie ganze Familie starb.
Lustschiffahrt.
Luftverkehr Hamburg-Kopenhagen.
Ein Vertreter des „Hansa-Luftverkehrs" in Hamburg, Marinekapitän Hüete, weilt augenblicklich in Kopenhagen, um Verhandlungen mit dem „Skandinavischen Aerodrom" ^ pflegen wegen einer Parsival-Fahrt nach Kopenhagen. Parftval-Schiff soll, wenn der Vertrag in Ordnung
Die Aufrührer von Ponape,
ir, wie erinnerlich, im Herbst vorigen Jahres auf der K.irolineninsel vier deutsche Beamie ermordeten cklüktinfolgedessen standrechtlich erschossen wurden.'/.'.
kommt, Mitte Juni von Hamburg nach der Hauptstadt T-änemark fahren und dort mehrere Aufstiege unternehmen.
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Halmstad (Schweden), 15. Mai. Bei der Latz o l m sbu ch t ist ein deutscher Ballon, der mit drei Passagieren in Königsberg ausgestiegcn war, gelandet. Der Ballon wurde nach seinem Aufstieg in Königsberg nach Rußland getrieben. Tann schlug der Wind um, und der Ballon flog über die Ostsee nach Schweden. Als der Führer des Ballons morgens das Kattegat erblickte, beschloß er die Landung, die südlich von Aaholm nach einer angenehmen Fahrt stattsand.
Tor Allgemeine Deutsche Sprachverein
bittet gemeinsam mit dem Sprachausschuß des Deutschen Luft- fahrcrverband sich der vom Achten Deutschen Luftfahrertage einstimmig angelrommenen Fachausdrücke zu bedienen. Danach sind in der Luftfahrt (nicht mehr: Aeronautik) zwei Gebiete zu unterscheiden: „1. Die Luftschiffahrt (uicht: Aerostatik) mit gas- getragenen Fahrzeugen (nicht Aerostaten) d. h. mit Freiballonen und mit Luftschiffen, Krastballonen, Lenkballonen. Nach ihrer Bauart (nicht: Typ), sind hie Luftschiffe teils Starrschiffe ohne Luftsack (nicht Baffonett), teils Prallschifse mit Luftsack. Die Prallschiffe wieder sind enrweder ohne Hüllenversteifung (unstarr) oder mit Hüllenversteifung (halbstarr). 2. Das Flugwesen oder der Flug (nicht: Aerodynamik oder gar Aviatik) mit Fahrzeugen ohne Gassüllung, d. i. Flugzeugen, Flugdrachen oder Drachen (nicht: Aeroplanen). Die Aviatikern sind zu Fliegern geworden. Wenn sie das Flugführerzcugnis (nicht: Piloteu- diplom) erworben haben oder nach einer zweiten, schwereren Prüfung Flugineister geworden sind, beteiligen sie sich an Flugtreffen, Wettfliegen, Fluglagen, Flugwochen, nicht mehr an aviatischen Meetings. Ihr« Flugzeuge teils Eindecker, teils Zwei- oder Doppeldecker (nicht: Monoplanc, Biplane usw.) bergen sie in Schuppen oder Fliegerschuppen, nicht mehr im Hangar, sie starten nicht mehr, sondern sie steigen oder fliegen puf, umkreisen den Flugplatz oder das Flugfeld, nicht mehr das Aerodrom oder die Piste. Auch Ueberlaudflüge führen sie aus, größere wohl auch in Teilstrecken (nicht Etappen), Fluggäste oder Mitflieger (nicht: Passagiere) begleiten sie. Unfälle (nicht Havarien) oder Schäden am Triebwerk wicht: Motorpannen) werden dabei immer seltener Vorkommen. Die Erzielung von Höchstleistungen (nicht: Rekords) wird außer von reichlichein Benzin- und Oelvorrat in den Behältern (nicht: Tanks) oft von der Zahl der Umdrehungen (nicht: Touren) ihrer Triebschranben, Luftschrauben oder Schrauben (nicht Propeller) und von der Zahl der Pferdckräftcn oder ?8 (nicht: Horse Power oder llk) ihres Triebwerkes abhängen. Die Mehrzahl der hier znsammen- gestellten Ausdrücke ist übrigens keineswegs neu, vielmehr hat man damit nur auf die ältere Sprache zurückgcgriffen, wie sie schon von den Fachschriftstellern vor 1500 und in den Werken eines Goethe, Wieland u. a. geredet wird.
GerichLsaal.
Zum Tode verurteilt.
Tas Augsburger Schwurger > cht verurieittc nach 'viertägiger Verhandlung den ledigen 38 Jahre alten Sticker und Dachdecker Johann Kappelsberger, der schon wegen Sittlichkeitsverbrechen schwer vorbestraft ist, wegen Ermordung des yeun Jahre alten Töchlerchens der Schreinerschen Eheleute Jrmler zum Tode. Ter Angeklagte hatte am 17. Juli 1910 dem Kinde im Kielsbergholz bet Unterreitnau in der Nähe von Lindau am Bodensee den Leib ausgeschnitten und die Leber herausgenommen, in dem Verbrecherabcrglauben, daß der Mörder, der seinem Opfer die Leber herausschneidet, nnentdeckt bleibt.
Ter galante Bersichcruugsdircttor.
Eine beachtenswerte Klage, welche die seit viereinhalb Jahren bei der Wiener Gencralpräsentanz der „Stuttgarter Lebensversicherungsanstalt" bedienstet gewesene Beamtin Olga Nagel gegen die Anstalt angestrengt hatte, weil sie plötzlich ohne eine Kündigungsfrist vom damaligen Generalpräsentanten Alexander Freytag entlassen worden war, gelangte dieser Tage zur gerichtlichen Entscheidung. Als Entlässungsgrund war geltend gemacht worden) daß die Angestellte grundlos Pom 6. bis 9. Februar den Dienst nicht versehen hatte. Die Klägerin begehrte das ihr nach dein .HandlungSgehilfengesetze zustehrnde Honorar für die Kündigungsfrist im Betrage von 233 K. 22 H. Als Grund ihres Fernbleibens hatte die Klägerin angegeben, daß ihr eine 15jährige Kollegin erzählt habe, Direktor Frcytag habe sie anr Sonntag ins Bureau beschieben, um ihr Briefe zu diktieren, und habe sich Vertraulichkeiten gegen sie erlaubt, sic geküßt, und sie zu vergewaltigen versucht. Fräulein Nagel teilte diesen Vorfall ihrer Mutter mit, welche ihn an die Zentrale in Stuttgart mitteilte und bekanntgab, daß ihre Tochter bis zur Klärung der Angelegenheit dem Bureau fernbleiben werde. Sie erhielt aus Stuttgart keinen Bescheid, .dagegen den Entlassungsbrief. In der Verhandlung hatte der Vertreter der geklagten Repräsentanz erklärt, daß d>>« Klägerin grundlos den Dienst verweigert Hab«. Der Direktor habe sich zu einer Dummheit Hinreißen lassen, indem er das junge Mädchen küßte. Die Sache
sei von den ihm feindseligen Angestellten aufgebauscht worden. DaS Verhallen des Direktors gegen ihre Kollegin habe Klägerin durchaus nicht Anlaß zum Ausbleiben gegeben. Der Bezirksrichrer vernahm nur die jugendliche Kollegin der Entlassenen, die einen ganz kindlichen Eindruck machte und angab,: daß außer zwei Küssen nichts vorgesallen sei, daß sie mit ihrer Kollegin allerdings davon jprach, daß der Direktor sie zu vergewaltigen versucht habe, sich jedoch der Bedeutung dieses Ausdruckes nicht bewußt war. — Nunmehr ist das Urteil in schriftlichem Wege den Parteien zugegangen. Die geklagte Verfichtt- nngsanstalt wurde zur Zahlung von 34 K. 92 H. an die Klägerin verurteilt, ivogegen die Klägerin mit ihrem Mehrbegehren ab- aewiesen. Das Urteil stellt in seiner Begründung fest, daß der Repräsenlant der Gesellschaft bei dem ' am Sonntag stattgc- fundencn Vorfall sie nur gestreichelt und zweimal geküßt habe. Jedenfalls" sei kein Akt der Vergewaltigung vorgekommen. Das Festhalten ihrer Hände und die Bemerkung: „Schrei nachher!" und „Auf deinen Willen kommrs nicht an!" kamr mir so aufgefaßt werden, daß Frcytag ein drittes Mal das sich nunmehr wehrende Mädchen küssen wollte. Es mag dahin'gestellt bleiben, wie das Vorgehen des Direktors, wenn es sich mich bloß um Küsse handelte, zu beurteilen ist. Für das Ausbleiben der Klägerin liegt aber kein rechtmäßiger Hinderungsgrund vor. Ihre Entlassung ist gerechtfertigt gewesen.
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Stuttgart, 13. Mai. Der in der Presse vielfach behandelte Prozeß des Polarfahrcrs Theodor Lern er gegen den Grafen Zcppcllin und Professor HcrgesÄl hatte ein Nachspiel vor der Strafkammer. Bekanntlich hatte Lerne» Klage erhoben, als gleichberechtigter Teilhaber die Luftschiff- expedition in die Antarktis mitniachen und die hierzu erforderlichen Vorexpeditionen leiten zu dürfen. Mit dieser Klage iflj Lerner inzwischen vom Oberlandesgericht abgewiesen worden,, hat aber Revision ans Reichsgericht eingelegt. Durch verschiedene Bemerkungen, die in einem für Professor Hergesell! in diesem Prozeß abgegebenen Schriftsatz enthalten waren, fühlte! sich Lerner beleidigt. Eine halbe Stunde vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung begegnete Lerner zufällig den Rechtsanwälten Hergesells in einem hiesigen Cafs und stellte den einen Anwalt wegen des Inhalts des Schriftsatzes zur Rede. Als der Anwalt es ablehnte, sich an dieser Stelle mit ihm ausrittanderzu setzen, versetzte ihm Lerner unversehens einen heftigen Schlag ins Gesicht. Lerner' hatte sich nun wegen öffentlich begangener tätlicher Beleidigung vor der Strafkammer zu verantworten. Im Laufe der gegen ihn geführten Untersuchung hatte Lerner gegen den von ihm geohrfeigten Stuttgarter Anwalt, lowie gegen den eigentlichen Verfasser des Schriftsatzes, einen Straßburger Anwalt, Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Während iin allgemeinen den Anwälten der Schutz des 8 193 (Wahrung berechtigter Interessen) zugebilligt wurde, erfolgte wegen zweier Sätze die Eröffnung des Hauptversahrens wegen formeller Beleidigung. Nach mehrstündiger Verhandlung der beiden Fälle beantragte der Staatsanwalt gegen Lerner eine Gefängnisstrafe von drei Wochen, gegen die Heiden Anwälte Geldstrafen von 80 bczw. 100 Mk. Ans die in eindringlicher Weise abgegebene Versicherung Lerners, daß er den Vorfall rief bedauere und ihn nur durch seine außergewöhnlich« Erregung erklären könne, kam schließlich ein Vergleich zustande. Lerner gab die Erklärung ab, daß er sein Vorgehen gegen den Stuttgarter Anwalt leblMt bedaure und daß er sich davon überzeugt habe, daß die Anwälte hm den verschiedenen Wendungen in denr Schriftsatz lediglich die Interessen ihrer Mandanten haben wahren wollen und daß ihnen die Absicht, zu beleidigen, ferngclcgen habe. Lerner verpflichtete sich außerdem, sämtlich« Kosten zu bezahlen und eine Buße in Höhe von 200 Mk. für wohltätige Zwecke zu entrichetn.
Leipzig, 13. Mai. In der Revision der Grafen K lv 'leck ftgegen das Urteil des ersten Zivilsenats des Oberlandcsgerichts Posen erkannte der vierte Zivilsenat des Reichsgerichts auf Aufhebung des Urteils. Tas Urteil des preußischen Landgerichts Lissa von 1907 wird dahin abgeändert, daß die Klägerin Meyer mit ihrer Klage abgewiesen wird. — Somit bleibt der Jüngling, um den sich der jahrelang svrtgesührte Prozeß dreht, Gras Kwilecki und Majoratsherr.
Handel und Volkswirtschaft.
Schlacht-Pi-H-Markt Stuttgart«
13. Mai 1SI1.
Großvieh: Kälber: Schweme,
Zugekrleten 55 34 216
Erlös aas ll» Ki Ochsen, 1. Qual., von — bis — 3. Qual, D » Bullen 1. Qual., , 87 „ Sv 3. Qual„ „ 83 „ 86 Stiere u. Jungt. 1. „ s? „ivo 2. Quak.. „ !-4 „ S7
S. Queck.» „ 91 „ 93 Kühe 1. Qual.. „ — „ — Verlauf des Marktes: mäßig
Schlachtgewicht:
Kühe 3. Qual.,
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Kälber 1. Qual.,
1V5 . 110
3. Qua!..
97 . 103
6. Qual.
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Schwel«« 1. „
62 , 64
L. Qual.,
59 „ 61
3. Lual.,
— Ah so! Tommy: „Mama, ist das Haaröl hier in dieser Flasche? — Mama: „Himmel, nein! Das iH flüssiger Leim." — Tommy (nonchalant): „Aha, deshaW kann ich wohl meinen Hut nicht abnehmcn."