DemS t a a t s a n z e i g e r" schließlich merkt man die Erlösung an, die die Regierung empfindet, daß sie M'ch das Wahlergebnis vor der Alternative: Bestätigung §dcr Nichtbestätigung eines Sozialdemokraten verschont ge­blieben ist. Er schreibt:Bei der Entscheidung, die in den letzten Tagen gefallen ist, war ein gewisser Patriotischer Zug wahrzunehmen. Mail dachte in der Wählerschaft bei dieser Entscheidung vielfach unmittelbar auch an den Träger der Krone. Ter Sieg, den -Stuttgarts Bür­gerschaft errungen hat, ich hochersreülich. Er hat den po­litischen Ruf der württembergischen Hauptstadt gerettet nd diesozialdemokratische M a s s e n h errschaft ziirü ckg e w i e s e n, sowie das Land vor weiterer auf- Mgelnder Agitation bewahrt und gewährt der Haupt- »ttd Residenzstadt, eine ruhige Entwicklung unter Leit­ung eines tüchtigen, tatkräftigen, besonnenen Mannes. Es wird der Bürgerschaft überall zum Ruhme augerechnet werden, daß sie ihre Sache nicht aus einen Eingriff der Siaatsregierung und Krone und Auf unabsehbare Wirr­nisse eines wiederholten Wahlgangs gestellt, sondern mit Tatkraft und Entschlossenheit selbst in die Hand genommen hat." Ans diesen letzten Bemerkungen geht unzweideutig hervor, daß die Regierung im Falle der Wahl Linde­manns ihn nicht bestätigt hätte.

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Stuttgart, 13. Mai. Tas Ministerium der aus­wärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, hat dem An­trag der Generaldirektion entsprechend, verfügt, daß Ar­beiter der Verkehrsanstalten, die einem Arbeiterausschuß als Mitglied oder als Ersatzmann angehören, künftig auch im Wege der Kündigung des Dienstverhältnisses, nur durch die Vorgesetzte Generaldirektion entlassen wer­den können. Durch diesen Erlaß wird in gewisser Be­ziehung die Stellung eines Ausschußmitgliedes gefestigt. Tie Staatsarbeiter werden den Beschluß sicher dankbar begrüßen.

Nah und Fern.

Ei» gefährlicher Kunde.

In Stuttgart verfolgte heute Sonntag nacht eine Schutzmannspatrouille einen in einer Wirtschaft der inne­ren Stadt durchgebrannten Zechpreller. Der Flüchtling wandte sich üm und gab' sechs R e v o l v e rs ch ü s s e auf die vier Schutzleute ab', ohne zu treffen. Ein Schutz­mann erwiderte das Feuer, er verletzte den Zechpreller, her dann verhaftet und in ein Krankenhaus eingeliefert wurde.

Auf dem Bodensee.

Tas DrachenbootGna" der Friedrichshafener Dra- chenstation begegnete auf einer Frühfahrt, etwa 4 Kilo­meter vom Hafen entfernt, einer auf dein see treibenden unbesetzten Gondel. Bei näherem Zusehen, fand inan da­rin einen Hut samt goldenen Zwicker, ein Handtäschchen, sowie neben der Gondel im Wasser schwimmend einen Schirm mit gebrochenem Griff. Tas Boot wurde von der Gna" nach Friedrichshafen znrückgefchafft und der Ha­fendirektion übergeben. Tiefe stellte eine nähere Unter­suchung an, die zunächst zur Auffindung eines Portemon­naie mit 25 M Inhalt und eines Briefes, adressiert an einen Herrn Buck in Stuttgart führte. Nach Aussage des Bootsverleihers tvaren die Insassen ein Herr und eine Tarne im Alter von etwa 40 Jahren, anscheinend ein Ehepaar, das dadurch äusfiel, daß der Mann einen stark schwindsüchtigen Eindruck machte. Tie Persönlichkeit der beiden Bootsinsassen, deren Leichen noch nicht gefunden werden konnten, bedarf noch.der Feststellung. Man nimmt an, daß sie beide aus Stuttgart kamen.

Tas Opern- und Operettenensemble des Konstanzcr Stadttheater wollte dieser Tage im Saale des Buchhorner Hofes in Friedrichs Hasen eine Aüfführung der OperLa Traviata" veranstalten. Vor der Vorstellung vertrieben sich einige Mitglieder des Ensembles den war­men Nachmittag mit einer Kahnfahrt auf dem See. Plötz­lich zog ein Gewitter herauf und alsbald setzte eine der gefürchteten Böen ein, die die Schiffer samt ihrem Kahn in die größte Not brachte. Tie Wellen schlugen in das Fahrzeug und den sangesfrohen Musenkindern verging das Singen so gründlich, daß abendsTer Troubadour" gegeben werden mußte. Zum Glück waren sie in ihrer Be­drängnis von einem hiesigen Geschäftsmann in seiner Werkstatt beobachtet worden. Ter brave Mann bot alle Tatkraft auf, die Schiffbrüchigen zu bergen, was ihm denn auch 'nach großer Mühe glücklich gelang.

Eine merknmrdigc Hochzeitsgeschichte, i Aus Stuhlmcißcnbürg wird demN. Wien. Tbl." berichtet: .Tort wurde die Hochzeit der Tochter Ka­tharina des llrhidaer Landwirtes Stephan Bardas ge­feiert. Als sich der Hochzeitszug gegen die Kirche in Bewegung setzte, stürzte die 95sährige Großmutter der Braut infolge der Aufregung tot zusammen. Tie Trauung fand dennoch statt. Als sich die Gäste zum MaM setzten, machte ein Herzschlag dem Leben der Mutter der Braut ein Ende'. Ter Väter der Braut forderte hierauf 'seinen Schwiegersohn auf, die Frau aus dem Hause zu tragen und auch die als Mitgift versprochenen zehn Säue mitgu- uehmen. Als der Schwiegersohn beim Schweinestall ün- kangte, nahm er betroffen wahr, daß sämtliche Säue u m - gestanden waren.

In Aep singen bei Biberach ist durch Blitzschlag das Haus des Wendelin Hensinger bis auf die .Um­fassungsmauern abgebr annt.

In Krakau hat eine Bauersfrau sich, ihren Mann und zwei Kinder durch ein Mittagessen vergiftet. Tie ganze Familie starb.

Lustschiffahrt.

Luftverkehr Hamburg-Kopenhagen.

Ein Vertreter desHansa-Luftverkehrs" in Hamburg, Marinekapitän Hüete, weilt augenblicklich in Kopenhagen, um Verhandlungen mit demSkandinavischen Aerodrom" ^ pflegen wegen einer Parsival-Fahrt nach Kopenhagen. Parftval-Schiff soll, wenn der Vertrag in Ordnung

Die Aufrührer von Ponape,

ir, wie erinnerlich, im Herbst vorigen Jahres auf der K.irolineninsel vier deutsche Beamie ermordeten cklüktinfolgedessen standrechtlich erschossen wurden.'/.'.

kommt, Mitte Juni von Hamburg nach der Hauptstadt T-änemark fahren und dort mehrere Aufstiege unter­nehmen.

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Halmstad (Schweden), 15. Mai. Bei der La­tz o l m sbu ch t ist ein deutscher Ballon, der mit drei Passagieren in Königsberg ausgestiegcn war, gelan­det. Der Ballon wurde nach seinem Aufstieg in Kö­nigsberg nach Rußland getrieben. Tann schlug der Wind um, und der Ballon flog über die Ostsee nach Schweden. Als der Führer des Ballons morgens das Kattegat erblickte, beschloß er die Landung, die südlich von Aaholm nach einer angenehmen Fahrt stattsand.

Tor Allgemeine Deutsche Sprachverein

bittet gemeinsam mit dem Sprachausschuß des Deutschen Luft- fahrcrverband sich der vom Achten Deutschen Luftfahrertage ein­stimmig angelrommenen Fachausdrücke zu bedienen. Danach sind in der Luftfahrt (nicht mehr: Aeronautik) zwei Gebiete zu unterscheiden:1. Die Luftschiffahrt (uicht: Aerostatik) mit gas- getragenen Fahrzeugen (nicht Aerostaten) d. h. mit Freiballonen und mit Luftschiffen, Krastballonen, Lenkballonen. Nach ihrer Bauart (nicht: Typ), sind hie Luftschiffe teils Starrschiffe ohne Luftsack (nicht Baffonett), teils Prallschifse mit Luftsack. Die Prallschiffe wieder sind enrweder ohne Hüllenversteifung (un­starr) oder mit Hüllenversteifung (halbstarr). 2. Das Flugwesen oder der Flug (nicht: Aerodynamik oder gar Aviatik) mit Fahr­zeugen ohne Gassüllung, d. i. Flugzeugen, Flugdrachen oder Drachen (nicht: Aeroplanen). Die Aviatikern sind zu Fliegern geworden. Wenn sie das Flugführerzcugnis (nicht: Piloteu- diplom) erworben haben oder nach einer zweiten, schwereren Prüfung Flugineister geworden sind, beteiligen sie sich an Flug­treffen, Wettfliegen, Fluglagen, Flugwochen, nicht mehr an aviatischen Meetings. Ihr« Flugzeuge teils Eindecker, teils Zwei- oder Doppeldecker (nicht: Monoplanc, Biplane usw.) bergen sie in Schuppen oder Fliegerschuppen, nicht mehr im Hangar, sie starten nicht mehr, sondern sie steigen oder fliegen puf, umkreisen den Flugplatz oder das Flugfeld, nicht mehr das Aerodrom oder die Piste. Auch Ueberlaudflüge führen sie aus, größere wohl auch in Teilstrecken (nicht Etappen), Fluggäste oder Mitflieger (nicht: Passagiere) begleiten sie. Unfälle (nicht Havarien) oder Schäden am Triebwerk wicht: Motorpannen) werden dabei immer seltener Vorkommen. Die Erzielung von Höchstleistungen (nicht: Rekords) wird außer von reichlichein Ben­zin- und Oelvorrat in den Behältern (nicht: Tanks) oft von der Zahl der Umdrehungen (nicht: Touren) ihrer Triebschranben, Luftschrauben oder Schrauben (nicht Propeller) und von der Zahl der Pferdckräftcn oder ?8 (nicht: Horse Power oder llk) ihres Triebwerkes abhängen. Die Mehrzahl der hier znsammen- gestellten Ausdrücke ist übrigens keineswegs neu, vielmehr hat man damit nur auf die ältere Sprache zurückgcgriffen, wie sie schon von den Fachschriftstellern vor 1500 und in den Werken eines Goethe, Wieland u. a. geredet wird.

GerichLsaal.

Zum Tode verurteilt.

Tas Augsburger Schwurger > cht verurieittc nach 'viertägiger Verhandlung den ledigen 38 Jahre alten Sticker und Dachdecker Johann Kappelsberger, der schon wegen Sittlichkeitsverbrechen schwer vorbestraft ist, wegen Ermordung des yeun Jahre alten Töchlerchens der Schreinerschen Eheleute Jrmler zum Tode. Ter An­geklagte hatte am 17. Juli 1910 dem Kinde im Kielsberg­holz bet Unterreitnau in der Nähe von Lindau am Bo­densee den Leib ausgeschnitten und die Leber herausgenom­men, in dem Verbrecherabcrglauben, daß der Mörder, der seinem Opfer die Leber herausschneidet, nnentdeckt bleibt.

Ter galante Bersichcruugsdircttor.

Eine beachtenswerte Klage, welche die seit viereinhalb Jahren bei der Wiener Gencralpräsentanz derStuttgarter Lebens­versicherungsanstalt" bedienstet gewesene Beamtin Olga Nagel gegen die Anstalt angestrengt hatte, weil sie plötzlich ohne eine Kündigungsfrist vom damaligen Generalpräsentanten Alexander Freytag entlassen worden war, gelangte dieser Tage zur ge­richtlichen Entscheidung. Als Entlässungsgrund war geltend ge­macht worden) daß die Angestellte grundlos Pom 6. bis 9. Februar den Dienst nicht versehen hatte. Die Klägerin begehrte das ihr nach dein .HandlungSgehilfengesetze zustehrnde Honorar für die Kündigungsfrist im Betrage von 233 K. 22 H. Als Grund ihres Fernbleibens hatte die Klägerin angegeben, daß ihr eine 15jährige Kollegin erzählt habe, Direktor Frcytag habe sie anr Sonntag ins Bureau beschieben, um ihr Briefe zu diktieren, und habe sich Vertraulichkeiten gegen sie erlaubt, sic geküßt, und sie zu vergewaltigen versucht. Fräulein Nagel teilte diesen Vorfall ihrer Mutter mit, welche ihn an die Zentrale in Stuttgart mitteilte und bekanntgab, daß ihre Tochter bis zur Klärung der Angelegenheit dem Bureau fernbleiben werde. Sie erhielt aus Stuttgart keinen Bescheid, .dagegen den Entlassungsbrief. In der Verhandlung hatte der Vertreter der geklagten Re­präsentanz erklärt, daß d>>« Klägerin grundlos den Dienst ver­weigert Hab«. Der Direktor habe sich zu einer Dummheit Hin­reißen lassen, indem er das junge Mädchen küßte. Die Sache

sei von den ihm feindseligen Angestellten aufgebauscht worden. DaS Verhallen des Direktors gegen ihre Kollegin habe Klägerin durchaus nicht Anlaß zum Ausbleiben gegeben. Der Bezirksrichrer vernahm nur die jugendliche Kollegin der Ent­lassenen, die einen ganz kindlichen Eindruck machte und angab,: daß außer zwei Küssen nichts vorgesallen sei, daß sie mit ihrer Kollegin allerdings davon jprach, daß der Direktor sie zu ver­gewaltigen versucht habe, sich jedoch der Bedeutung dieses Aus­druckes nicht bewußt war. Nunmehr ist das Urteil in schrift­lichem Wege den Parteien zugegangen. Die geklagte Verfichtt- nngsanstalt wurde zur Zahlung von 34 K. 92 H. an die Klägerin verurteilt, ivogegen die Klägerin mit ihrem Mehrbegehren ab- aewiesen. Das Urteil stellt in seiner Begründung fest, daß der Repräsenlant der Gesellschaft bei dem ' am Sonntag stattgc- fundencn Vorfall sie nur gestreichelt und zweimal geküßt habe. Jedenfalls" sei kein Akt der Vergewaltigung vorgekommen. Das Festhalten ihrer Hände und die Bemerkung:Schrei nachher!" undAuf deinen Willen kommrs nicht an!" kamr mir so auf­gefaßt werden, daß Frcytag ein drittes Mal das sich nun­mehr wehrende Mädchen küssen wollte. Es mag dahin'gestellt bleiben, wie das Vorgehen des Direktors, wenn es sich mich bloß um Küsse handelte, zu beurteilen ist. Für das Aus­bleiben der Klägerin liegt aber kein rechtmäßiger Hinderungs­grund vor. Ihre Entlassung ist gerechtfertigt gewesen.

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Stuttgart, 13. Mai. Der in der Presse vielfach behandelte Prozeß des Polarfahrcrs Theodor Lern er gegen den Grafen Zcppcllin und Professor HcrgesÄl hatte ein Nach­spiel vor der Strafkammer. Bekanntlich hatte Lerne» Klage erhoben, als gleichberechtigter Teilhaber die Luftschiff- expedition in die Antarktis mitniachen und die hierzu erforder­lichen Vorexpeditionen leiten zu dürfen. Mit dieser Klage iflj Lerner inzwischen vom Oberlandesgericht abgewiesen worden,, hat aber Revision ans Reichsgericht eingelegt. Durch ver­schiedene Bemerkungen, die in einem für Professor Hergesell! in diesem Prozeß abgegebenen Schriftsatz enthalten waren, fühlte! sich Lerner beleidigt. Eine halbe Stunde vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung begegnete Lerner zufällig den Rechts­anwälten Hergesells in einem hiesigen Cafs und stellte den einen Anwalt wegen des Inhalts des Schriftsatzes zur Rede. Als der Anwalt es ablehnte, sich an dieser Stelle mit ihm ausrittanderzu setzen, versetzte ihm Lerner unversehens einen hef­tigen Schlag ins Gesicht. Lerner' hatte sich nun wegen öffentlich begangener tätlicher Beleidigung vor der Strafkammer zu ver­antworten. Im Laufe der gegen ihn geführten Untersuchung hatte Lerner gegen den von ihm geohrfeigten Stuttgarter An­walt, lowie gegen den eigentlichen Verfasser des Schriftsatzes, einen Straßburger Anwalt, Strafantrag wegen Beleidigung ge­stellt. Während iin allgemeinen den Anwälten der Schutz des 8 193 (Wahrung berechtigter Interessen) zugebilligt wurde, er­folgte wegen zweier Sätze die Eröffnung des Hauptversahrens wegen formeller Beleidigung. Nach mehrstündiger Verhandlung der beiden Fälle beantragte der Staatsanwalt gegen Lerner eine Gefängnisstrafe von drei Wochen, gegen die Heiden An­wälte Geldstrafen von 80 bczw. 100 Mk. Ans die in eindring­licher Weise abgegebene Versicherung Lerners, daß er den Vor­fall rief bedauere und ihn nur durch seine außergewöhnlich« Erregung erklären könne, kam schließlich ein Vergleich zustande. Lerner gab die Erklärung ab, daß er sein Vorgehen gegen den Stuttgarter Anwalt leblMt bedaure und daß er sich davon überzeugt habe, daß die Anwälte hm den verschiedenen Wend­ungen in denr Schriftsatz lediglich die Interessen ihrer Mandanten haben wahren wollen und daß ihnen die Absicht, zu beleidigen, ferngclcgen habe. Lerner verpflichtete sich außerdem, sämtlich« Kosten zu bezahlen und eine Buße in Höhe von 200 Mk. für wohltätige Zwecke zu entrichetn.

Leipzig, 13. Mai. In der Revision der Grafen K lv 'leck ftgegen das Urteil des ersten Zivilsenats des Oberlandcsgerichts Posen erkannte der vierte Zivilsenat des Reichsgerichts auf Aufhebung des Urteils. Tas Urteil des preußischen Landgerichts Lissa von 1907 wird dahin abgeändert, daß die Klägerin Meyer mit ihrer Klage abgewiesen wird. Somit bleibt der Jüngling, um den sich der jahrelang svrtgesührte Prozeß dreht, Gras Kwilecki und Majoratsherr.

Handel und Volkswirtschaft.

Schlacht-Pi-H-Markt Stuttgart«

13. Mai 1SI1.

Großvieh: Kälber: Schweme,

Zugekrleten 55 34 216

Erlös aas ll» Ki Ochsen, 1. Qual., von bis 3. Qual, D » Bullen 1. Qual., , 87 Sv 3. Qual 83 86 Stiere u. Jungt. 1. s?ivo 2. Quak.. !-4 S7

S. Queck.» 91 93 Kühe 1. Qual.. Verlauf des Marktes: mäßig

Schlachtgewicht:

Kühe 3. Qual.,

von ,

3. Qual..

»

Kälber 1. Qual.,

1V5 . 110

3. Qua!..

97 . 103

6. Qual.

, -

Schwel«« 1.

62 , 64

L. Qual.,

59 61

3. Lual.,

Ah so! Tommy:Mama, ist das Haaröl hier in dieser Flasche? Mama:Himmel, nein! Das iH flüssiger Leim." Tommy (nonchalant):Aha, deshaW kann ich wohl meinen Hut nicht abnehmcn."