Vom Dessorgungsweseu.

lieber die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegs­hinterbliebenen nach dem neuen Reichsversorgungsgesetz vom 12. 3- 1920 findet zurzeit beim Hauptversorgungsamt Stuttgarr eine Reihe von Vorträgen statt, die den Zweck habest, Beamte sämtlicher württ. Versorgungsbehörden mit dem neuen Gesetz vertraut zu machen. Die Vorträge werden in einem Hörsaal der Technischen Hochschule von Beamten des Hauptversorgungs­amts gehalten, die Gelegenheit hatten, beim Reichsarbeitsmint- sterium in Berlin in das neue Reichsversorgungsgesetz eingeführt zu werden. Auch den Vertretern der verschiedenen Organisa­tionen der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegs­hinterbliebenen ist Gelegenheit geboten worden, die Vorträge zu hören, um durch diese Vertreter den Mitgliedern der Organi­sationen die weitgehenden Neuerungen des Reichsversorgungs­gesetzes, das in der Hauptsache auf dem Fürsorgegedanken auf­gebaut und von sozialem Geist getragen ist, ebenfalls möglichst rasch bekannt zu machen. Die Vorträge bilden einen wichtigen Schritt im Aufbau des Versorgungswesens, der nach Ueberwin- dung zahlreicher Schwierigkeiten in Württemberg energisch geför­dert wird, wodurch bereits eine erhebliche Verbesserung der Ge­schäftslage bei den Versorgungsbehörden Württembergs erzielt wurde. Das Versorgungswesen hat die' übelste Erbschaft des Krieges zu verwalten. Württemberg hatte prozentual die höch­sten Verluste im Weltkrieg. Welch hohe Bedeutung diesen Be­strebungen und dem Versorgungswesen daher namentlich in Württemberg zukommt, geht daraus hervor, daß nach dem gegen­wärtigen Stand in Württemberg rund L6 500 Kriegsbeschädigte und 55 000 Kriegshinterbliebene, die bereits im Genuß ihrer Versorgungsgebührnisse stehen, vorhanden sind. Da täglich neue Ansprüche zur Anmeldung gelangen, werden sich diese Zahlen noch erheblich erhöhen. Für diese Kriegsopfer ist z. Zt. in Württemberg ein Jahresbeitrag von insgesamt 110 Millionen Mark an Rentenbezügen aufzuwenden, der sich nach Durchfüh­rung des neuen Reichsversorgungsgesetzes, die sofort nach Be­kanntwerden der Ausführungsbestimmungen mit größter Be­schleunigung betrieben werden wird, auf rund 250 Millionen Mark jährlich erhöhen dürste. Daraus erhellt, daß ein ganz er­heblicher Teil unseres Volkes an der Versorgung der Kriegsbe­schädigten unmittelbar interessiert ist, zumal wenn man bedenkt, daß nicht nur die Existenz der Beschädigten und Hinterbliebenen selbst, sondern auch diejenige von weiteren Angehörigen in mehr oder weniger hohem Grade dadurch beeinflußt wird.

Nochmals der Steuerabzug.

lieber die Gesetzlichkeit, den Zweck, das Wesen und die Not­wendigkeit des Abzugs der Einkommensteuer vom Arbeitslöhne bestehen immer noch Zweifel. Seit 1. August ist der Steuer­abzug nach dem in den Zeitungen veröffentlichten Gesetz vom 21. 7. 1920 durchzusühren. Es ist nicht richtig, daß die Aus- führungsbsstimmungen hiezu abgewartet werden müßten. Dem­nach ist es gesetzliche Pflicht der Arbeitgeber unter Haftung für die Steuer, den Steuerabzug zu vollziehen und der Arbeitneh­mer, den Abzug sich gefallen zu lassen. Es soll dem Steuer­pflichtigen durch den Abzug die Entrichtung der Steuer in mög­lichst kleinen Teilbeträgen ermöglicht werden auf eine Art, die für das Reich die billigste und für den Steuerpflichtigen die müheloseste ist. Der Abzug ist durchaus keine Bevormundung des Steuerpflichtigen; die württ. Staatsbeamten ließen sich schon seit Jahren die Steuer bei der Gehaltszahlung abziehen. Der Arbeiter, Angestellte, Beamte ist auch durch den Abzug gegen­über den freien Berufen, den Gewerbetreibenden, Landwirten nicht im Nachteil. Die letztgenannten Berufe haben ihre Steuer in vierteljährlichen Raten zu entrichten, worüber ihnen in den letzten Tagen Anforderungen zugingen; die erste Rate ist sofort, die zweite Rate bis 15. September zu entrichten. Beide Arten der Steuererhebung sind nur vorläufige Abschlagszahlungen. Die endgültige Veranlagung durch das Finanzamt erfolgt zu Beginn des nächsten Jahres nach dem Einkommen, das im Ka­lenderjahr 1920 erzielt wurde. Hierbei werden die beim Steuer­abzug nicht zu berücksichtigenden gesetzlichen Abzüge (Fahrt­kosten, Arbeitsaufwand, Versicherungs- u. Vereinsbeiträge usw.) gemacht, die der Steuerpflichtige durch eine Steuererklärung zur Anmeldung bringen kann. Ergibt sich bei der Veranlagung ein niedrigerer Steuerbetrag, als durch Abzug am Lohn erhoben wurde, so erhält der Steuerpflichtige anstandslos die zuviel be­zahlte Steuer zurück. Dieser Fall wird übrigens kaum eintre- ten, da der Abzug, wenn er ab 1. August einsetzt, nur etwa acht Monate erfolgt, während die Steuer aus dem Einkommen in 12 Monaten zu berechnen ist. Die finanzielle Lage des Reiches erfordert dringend den glatten Eingang der zu erhebenden Steuern, einerlei, ob sie unmittelbar von der Steuerbehöroe beim Steuerpflichtigen oder in anderer Weise erhoben wird. Jede Hemmung des Steuereinzugs gefährdet den Bestand des Rei­ches. Es ist deshalb Pflicht jedes Einzelnen gegenüber der Gesamtheit des Volkes die möglichst glatte Vereinigung der Steuern auf dem durchs Gesetz vorgeschrteb. Wege zu ermöglichen.

Mutmaßliches Wetter am Sonntag und Montag.'

Eine Eewitterzone liegt über Süddeutschland, aber der Hochdruck nimmt wieder zu. Am Sonntag und Montag ist unter dem Einfluß der Störung strichweise gewittrige?, aber meist trockenes und warmes Wetter zu erwarten.

*

Liebcnzell, 6. Aug. (Sitzungdes Gemeinderat s.) Anwesend 12 Mitglieder. Von Gemeinderat Kustecer liegt eine Erklärung vor, daß er sein Mandat niederlegt, wozu der Gemeinderat die Genehmigung erteilt. An seine Stelle tritt Eugen Jsola, Maurer, der auf dem soziakdemokr. Wahlvorschlag die nächsthöchste Stimmenzahl erzielte, und es wurde beschlossen, denselben in der nächsten Sitzung einzuführen. Zuzugserlaub­nis wird den Käufern des Gasthauses z.Waldhorn", Fried- rike Reich und Karl Lindenschmied erteilt. An Stelle des aus dem Kollegium ausscheidenden Gemeinderats K ifterer wird Ge­meinderat Hahn in die Holz- und Kohlenkommission berufen. Die Anstricharbeit an einem stüdt. Gebäude wird dem Maler­meister Wohlleber übertragen. Gegen Abhaltung eines Kon­zerts des Mandolinenklubs Calw in den Kuranlagen am 21. Aug. hat der Gemeinderat nichts einzuwenden, und es wird der Vor­sitzende ersucht, die Sache zu regeln. Durch Stichentscheid des Vorsitzenden wird beschlossen, bei Tanzveranstaltungen die Ver­gnügungssteuer, wenn solche als Flächensteuer bezahlt werden will, nicht nur um 50, sondern um 100 Prozent zu erhöhen. Auf ein erneutes Gesuch der Firma Stoll-Reutlingen um Ueber- lassung der beschlagnahmten Wohnung in dem von ihr erworbe­nen Anwesen beim Oberen Bad wird die Beschlagnahme mit 8 gegen 4 Stimmen aufgehoben.

(SCB.) Leonberg, 6. Aug. Im Lagerhaus des Kommu­nalverbandes sind seinerzeit Waren im Werte von mehreren 1000 gestohlen worden. Auch die großen Schuhdiebstähle in der Fabrik von Schmalzriedt sind wohl noch in Erinnerung. Nunmehr sind einige Verhaftungen vocgenommen worden, die eine Bestrafung der Stehler und Hehler erhoffen lassen. Der Hauptbeschnldigte ist ein hier wohnhafter und verheirateter Mann aus Eltingen, der auch bereits geständig ist. Auch mehrere ledige Bürgcrsöhne von Leonberg sind in die Sache verwickelt.

Für die Schriftleitung verantw.: Otto Seit mann, Calw. Druck und Verlag der A. Ölschlägsr'schen Buchdruckerei, Calw.

Bezirksarbeitsamt Calw

<fllr die Oberamtsbezirke Calw u. Nagold),

Fernsprecher Nr. 109.

Offene Stellen: s) für männliche Personen:

2 tüchtige Bruchsteininaurer

1 Stenihauer (auf Grab­steine geübt).

d) weibliche Personen:

3 Dienstmädchen

2 Küchenmädchen 1 Servierfräulein 1 Zimmermädchen

Lederstraße 161 Stellensuchende: s> männliche Personen:

1 Handlungsgehilfe der Si- ienbranche

1 Kaufmann

2 Pferdeknechte 1 Säger

I Schlosser

3 Schuhmacher 1 Taglöhner.

b) weibliche Personen:

1 Haushälterin.

Meldungen werden auch von unserer Nebenstelle Nagold, Herrenbergerstraße, Telephon Nr. 80 entgegengenommen. Calw, den 5. August 1920. Vermalter: Praß.

Stadtgemeinde Calw.

Bekanntmachung.

Der für kommenden Mittwoch, den 11. August d. I. vorgesehene

Bieh-tl. Pserde-

Markt

nicht statt.

iS

aus seuchenpolizeb sichen Gründen Calw, den S. August 1920.

Stadtschultheißenamt:

Gähn er.

Stadtgemeinde Calw.

Bekanntmachung.

Die vom Gemeinderat an, 25. März 1920 beschlossene Abänderung der besonderen

«MmWWMWW Moiioorschrift

siik die Nhlandsteatze

ist vom Ministerium des Inner», Abt. f. d. Hochbauwesen put Erlaß vom 26. Juli 1920 Nr. 1229 genehmigt worden.

Dieselbe hat folgenden neuen Wortlaut:

Am Neuen Weg (Uhlandstraße) dürfen nur Wohn­gebäude von laudhausartigein Aeußcrn errichtet werden. Dieselben dürfen an beiden Straßenseiten nicht weniger als I 5 und auf der Talseite, Linie GH. nicht mehr als 21 z Stockwerke enthalten und di« Lange von IS Meter» nicht überschreiten. Bon Haus zu Haus ist ein Abstand von iiiindesteiis 6 Metern, von der Eigentums- grenze jedoch ein solcher von mindestens 3 Metern ein- znhaltcn."

Calw, den 4. August 1920.

Stadtschultheißenamt:

Unsrer

vier?

Kühner.

Oberamtsstadt Calw.

Vergebung der Beifuhr

des erforderlichen Schottermaterials pro 1920 21 auf stiidt. Straßen- und Feldwege.

Die Beisuhr von ca. 500 cdm Schotter aus dem stüdt. Schotterwcrk auf dem Muckberg ist zu vergeben.

Nähere Bedingungen über die Anlieferung, Verladen, Ausmaß usiv. können auf dem Stadtbauamt eingesehen werden, woselbst auch Offerten, verschlossen mit entsprechen­der Aufschrift versehen, bis Dienstag, den 10. ds. Mts. abends 6 Uhr, einzureichen sind. Die Oeffnung der Offerten erfolgt zu demselben Zeitpunkt und können die Bieter zu­gegen sein.

Calw, den 8. August 1920.

Stadtbauamt: Herbolzheimer. Tel. ISS.

Kellner-

Lehrling

aus guter Familie für sofort oder später

gesucht.

Hotel Waldhorn, Calw.

Müller-

Gesuch!

Einen tüchtigen Kunden­müller, welcher selbständig arbeiten kann, auf 15. August, gesucht.

Mühlenbesitzer Nonnenmacher, Dachtel.

Anzug

zuverkaufen (neu), grau, mittlere Figur.

Lederstr. 89 I.

Zu verkaufen:

2 schöne Gönse

und eine weiße

Zi-g«

(im März erstmals gelammt)

E. Staab, Ltebenzell.

Den Herbstertrag

von 20 Ar

Angersen

larkung Calw, sowie gu laltenen

eiserne» Pslug

verkauft. Wer, Geschäftsstelle dieses

t die lattes.

MM. Zimmer

sofort zu vermieten.

Schab, zurJungfer".

Ws

Kurzgesiiqtes, trockenes

Brennholz

in Fuhren zu Mk. 70. Kanu sofort geliefert werden

L. Kärcher, Sägewerk, Hirsau.

Einen neuen

Leiiernmgen

Hai zu verkaufen

Ehr. Stürner.

Am Donnerstag Abend

VrikstW

mit kleinerem Geldbetrag u. Papieren gefunden.

Zu erfragen auf der Ge­schäftsstelle des Blattes.

Bestellungen

auf schöne

Einmach-

Bohnen

können noch gemacht werden.

Kinderrettungsanstalt

Stammheim.

Liebenzell.

Einige Liter altes

Kirschen-

Waffer

hat noch abzugcben.

Eugen Sattler» Gasthof zurLinde".

Zu verkaufen:

2 gute 3teilige

WBmtWN

mit Polster,

sowie

2 Vettröste,

(Friedensware).

Wo? sagt die Geschäfts­stelle des Blattcs.

Verkaufe oder vertausche

eine hochträchtige

Kalbin

gegen ein anderes StückVieh. Schultheiß Rentschler, Schmieh.

Stadtgemeinde Calw.

Die Stadtverwaltung hat eine

größere Menge Stockholz

ausbcreiten lassen. Auf die Aufforderung der Stadtpflegc wurde von hiesigen Geschäftsleuten und Haushaltungen nur geringer Bedarf angemeldet. Bevor das Stadtschnithelßen- amt Schritte unternimmt, das Stockholz nach Auswärts zu verkaufen, ergeht wiederholt

Aufforderung zur Bedarfsanmeldung

mit dem Hinweis, daß nach dem 10. August ds. Is. cin- laufende Anmeldungen unberücksichtigt gelassen werden müßten

Die diesjährige Produktion der Stadtgemeinde an

Brenntorf

o'l im Laufe der nächsten Wochen an die Einwohnerschaft angegeben werden.

Anmeldungen sind bei Landesproduktenhändler Jung Metzgergasse zu machen. Verkaufspreis ab Händlcrlager 18 Mk. der Zentner.

Calw, den 6. August 1920.

_ Stadtschultheiß enamt: Köhner.

Wildberg.

Ein bis jetzt gewerblichen Zwecken dienendes

LLLLS

wird mit der Bedingung der

Verwendung für Wohnungen

dem Verkauf ausgesetzt.

Angebote wollen bis IS. August bei der Unterzeichneten Stelle, woselbst auch nähere Auskunft zu erhalten ist, cin- gereicht werden.

Stadtschultheißenamt: Mutschler.

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