meinde» an dem Steuerertrage sollte erhöht werden. Es werde Großgrundbesitz herangezogen werden, aus die l.m- dcssttrstlichen Häuser; dagegen darf der schwerverdiente Zuwachs nicht unter die Steuer -allen. Sie Ausnahme für die Bergwerkseigentümer ist berechtigt. Gerade, im Interesse der Arbeiter gegen verschiedene scharse Bestimm ungeii werden wir noch Anträge einbringeu.
Cuno (s. Vp.) Tie Beibehaltung des Nmsatzftempels erscheint nicht wünschenswert. Eine Rückwirkung des Gesetzes würde verheerend wirken. Es liegt ein ganz neues Gesetz vor, das gründlich durchberaten werden sollte.
Tarans wird die W-eitcrberatung um aft7 Uhr au' morgen 1 Uhr vertagt.
Deutsches Reich.
Die Etatsberatung im preußischen Abgeordnetenhaus
erreichte mit der Rede des von der Fortschrittlichen Äolkspartei vvrgeschickten Abgeordneten Wiemcr einen gewissen Höhepunkt. Frisch und temperamentvoll sagte der freisinnige Führer den Herren vom Zentrum und von den Konservativen die Wahrheit. Ten Friedensschalmeien des Zentrums traut der Redner utchr recht, und mit Schärfe wandte er sich gegen das Uebermaß von Religion, das den Kindern auf der Schule beigebracht werden solle. Er verlangte ein schnelleres Tempo in der Besetzung der Schulinspektorstellen mit Nichtgeistlichen, wünschte die Beseitigung der Gesandtschaft beim Vatikan und wandte sich entschieden dagegen, daß die konfessionelle Zerklüftung auch ans die Fortbildungsschulen übergreife. Ten Lobpreisungen des Herrn von Rheinbaben seitens der vereinigten Rechtsparteien setzte Wiemer sein sehr viel skepterischcs Urteil entgegen. Er erörterte eingehend die Finanzlage Preußens und warnte den neuen Finanzminister ironisch vor dein Betreten neuer Bahnen, die dem allmächtigen Herrn von Pavpenheim vielleicht nicht sympathisch sein möchten. Er empfahl die zahlreichen, aber sehr zeitgemäßen Anträge der fortschrittlichen Volkspartei hinsichtlich der Quotisierung der Einkommensteuer, der Austeilung der Staatsdomänen der Verminderung der Fideikommisse, und äußerte sich sehr kritisch über den geplanten Zweckverband für Berlin, die zu erwartende Fciierbestattimgsvorlage und die Berwaltungsresorm. Ten guten Willen des Herrn von Tallwitz, Schikanen und Eingriffe der Landräte zu verhindern, erkannte der Redner an, aber mit Recht fragte er, -ob denn die Anweisungen der Zentralstelle von den Nachgeordneten Organen der Staatsverwaltung auch immer befolgt würden. Tie Landräte machen doch sehr häufig Politik aus eigene Faust, lind es war ein sehr hübscher Gedanke als Tr. Wiemcr ausführte, unter deutlicher Anspiegelung ans den ehemaligen Kanalrebellen von Tallwitz, daß man sogar Minister werden könne, auch wenn man vorher als Landrat gemaßregelt worden sei. Im übrigen verwies Tr. Wiemer auf die demnächst zur Beratung anstehende Land- ratsintcrpellation. Er brachte nur eine kleine B-lütenlese aus Labiau-Wehlan und vom Prozeß Becker. Als er hierbei ausries: „Hut ab vor dem Ehrenmann Becker!", brach die Rechte in tobenden Lärm aus, der gar kein Ende nehmen wollte. Tie Herren fühlten sich eben in ihren heiligsten Gefühlen gekränkt. Wer sie beleidigt, soll auch noch ein Ehrenmann sein? Ter freisinnige Redner schloß wirkungsvoll mit einer warmen Empfehlung der neuen Wahlrechtsvorlagc, die kommen müsse, wenn Preußen die Vormacht Teurschlands sein und bleiben wolle.
Ein konservativ-sozialdemokratisches Wahlabkommen.
Interessante Einzelheiten über ein konservativ- sozialdemokratisches Wahlabkommen brachten dieser Tage freisinnige schlesische Blätter. Danach war dem Vertreter des Wahlkreises Sagan-Sprvt- tau im Reichstage, dem konservativen Abgeordneten 0. Bo! ko, kürzlich in einer Versammlung der Vorwurf gemacht worden, daß er im Jahre 1907 die Stichwahlhilfe der sozialdemokratischen Partei gegen seinen fortschrittlichen Rivalen durch das Versprechen, gegen alle indirekten Stenern zu stimmen, gesichert, aber sein gegebenes Wort nicht gehalten habe. Nach dem Bericht des „Sagan. Wochenbl." hat Abgeordneter v. Bolko diesem Vorwurf gegenüber erklärt, daß er seinerzeit infolge der Anstrengungen bei der Wahlbewegung erkrankt sei und in diesem Zustande Herrn Häckel (den Führer der Sozialdemokraten in Sagan- Sprottau), welcher ihn freiwillig ausgesucht, empfangen habe. Er habe Erklärungen abgegeben, aber nie daran gedacht, daß man ihm daraus später einen Strick drehen werde. Daß diese Erklärungen „befriedigend" gewesen sind, beweist Wohl der Umstand, daß der Sozialdemokrat Häckel seine Parteigenossen in Sa- gan-Sprottau zur Wahl des erzkonfervativen Abgeordneten v. Bolko ansgefordert hat, der denn auch tatsächlich mit Hilfe der Sozialdemokraten gewählt wurde, obwohl er mit einem Freisinnigen in Stichwahl stand. — Wenn die Sache so steht, dann brauchen auch die Herren von Oldenburg-Jannschau und Heydebrand und der Lasa die Hoffnung aus eine Rückkehr in den Reichstagssaal nicht aufzugeben. Tie Herren Sozialdemokraten werden ihnen schon Helsen.
Presse und Gesetzgebung.
Man hiebt es, die Presse als „siebente Großmacht" zu bezeichnen, man hat die Chefredakteure großer Blätter mir kommandierenden Generälen verglichen — das geschah g.lerdings in Amerika - man sucht die Presse für alle möglichen und unmöglichen Tinge verantwortlich zu machen. Sie soll schuld sein an der allgemeinen politischen Depression, sie soll die Moabiter Krawalle veranlaßt haben, — kurz, was sich auch nur auf dem Erdenrund ereignet, überall soll die „siebente Großmacht" ihre Hand im Spiele haben. Wenn man indessen genauer zusicht, so ist bei uns in Deutschland die Macht der Presse nicht größer, wie etwa die Macht Monacos im europäischen
VötkeAonzerr. Das zeig: stch vor allem auch in der Ärr, wie die Gesetzgebung die Presse behandeln zu können glaubt. Gerade jetzt hat man bei der zweiten Lesung der „kleinen Strafrechtsreform" wieder ein charakteristisches Beispiel hierfür erfahren. Debattelos wurde ein An- Bezüglich der Frage der Entrichtung einer Wandergewerüe- stener.seitens der Bild- und Steinhauer wird der Antrag Wagner angenommen, der die von der Kommission gestrichene Verschärfung der Strafen für Preßbeleidignngen wiedcrherstellt. Hinterher stellte es sich heraus, daß die Abgeordneten gar nicht wußten, worum eS sich bei diesem Anträge handelt.
Tiefe Art der Behandlung ttef einschneidender Fragen der Gesetzgebung wirft nicht nur ein sehr ungünstiges Licht auf die ganze Art des Geschäftsbetriebes im Reichstage - und notabene auch in den Landtagen - , sondern zeugt auch von der Geringschätzung, die man der Presse zuteil werden läßt. Was die Frage selbst anbetrisfc, so ist sie ja schon wiederholt in der Presch eingehend behandelt worden. Tie Stra'oerschärsuugen sollen sich gegen gewisse Sensa- tions- und Klatschblätter richten, die es lwben, allerlei Privatangelegenheiten öffentlich breit zu treten. Wenn auch die anständige Presse diese Tendenz nur billigen kann, so gibt leider der Wortlaut der vorgeschlagenen Strafbestimmungen keinerlei Gewähr dafür, daß sie nicht auch auf durchaus ernste Blätter an,gewendet werden. Jedenfalls ist diese ganze Frage zur Zeit noch nichts weniger als geklärt pnd man muß sich fragen, ob hier wirklich ein so dringender Notstand vorliegt, daß man diese Streitfrage noch vor der in wenigen Jahren bevorstehenden „großen Strafrechtsreform" zum Anstrag bringen muß. Vs wäre doch Wohl richtiger gewesen, das jetzige Notgesetz nicht mit dieser Materie zu beschweren. HoGentlich gel'ngt es wenigstens noch bei der dritten Lesung die jetzigen übereilten Beschlüsse rückgängig zu machen.
Noch.ein anderes Danaergeschenk hat der Reichstag nir die Presse in petto. Es ist dies das Kurpfuscher g e- setz. Werden durch die Verschärfung der Beleidigungs- Paragraphen in erster Linie die Redakteure getroffen, so trifft das Kurvfuschrrgosetz. die Verleger. Wird die Vorlage Gesetz, ,so werden die Verleger künftig ihrer Annoncenab- teilnng einen juristischen Sachverständigen attachieren müssen, hem die Aufgabe zusällt, die diversen Heilmittelannoncen auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Es erscheint dies gls das einzige Mittel, um sich den Fallstricken des Gesetzes zu entziehen. Auch beim Kurpfuschergesetz schüttet man das Kind mit dem Bade aus. Gewiß soll man nicht jeden, der den Beruf eines Heilkünstlers in sich spürt, wahllos ans die Menschheit loslassen, und es ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit seiner Bürger vor gemeingefährlichen „Heilkünstlern" zu bewahren. Aber über diesen löblichen Zweck geht das vorliegende Gesetz weit hinaus, sa es erschwert geradezu die Popularisierung der hygienischen Bestrebungen unserer Zeit, die gerade von nichtzünstiger Seite M chie stärksten Anregungen erfahren haben.
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Berlin, 17. Jan. Das Unterseeboot II. III. ist in der Heikendorferbucht im Käelerhasen gesunken. Das Hebeschiff „Vulkan" und der große Kran der kaiserlichen Wer't sind zur Hilfeleistung abgegangen.
Berlin, l7. Januar. Der „Reichsanzc-ger" veröffentlicht den Entwurf eines V e r si ch e r u n g s g e- setzes für Angestellte. (Wir bringen den Entwurf morgen zum Abdruck).
Ausland.
Wien, 17. Jan. Tr. Karl Schön Herr hat für seine „Tragödie eines Volkes" „Glaube und Heimat" den Grillparzerpreis erhalten. Schönherr stammt ans einem uralten Tiroler Bauerngeschlecht, dem gegenwärtig auch ein klerikaler Reichsratsabgeordneter gleichen Namens angehört. Er selbst ist vor etwa 10 Jahren im Dörfchen Arams geboren, das ans einem Uebergangs- loege vom Sellraintak zum Stubbaital südwestlich von Innsbruck liegt. Ter Vater war Schullehrer, er selber Arzt. ^
Württemberg.
Die GchaltsarrfSssierrrng vor Geistlichen.
Wie man hört, geht die noch nicht erschienene Vorlage betr. die Aufbesserung der Gehalte der Geistlichen davon aus, daß entsprechend den Ausbesserungen von 1899 und 1905 für die Erhöhung der Gehalte der evangelischen und katholischen Geistlichen je eine Pauschalsumme ausgesetzt wird. Für 1913, wie für die folgenden Jahre, sind für die Geistlichen beider Konfessionen zusammen Pauschalsummen im jährlichen Gesamtbetrag von rund 720 000 Mark in Aussicht genommen. Hierzu treten die Aufbcsseriingsbcträge für die Geistlichen, die an den Pauschalsummen nicht teilnehmen (Generalsuper- intendenten, Mitglieder des Domkapitels :e.). Entsprechend den Bestimmungen für die Beamten der Abteilungen III und IV der Gehaltsordnung fallen die Summen weg, die 1907 zwecks provisorischer Gewährung nichtpensionsberechtigter 70 Mark-Zulagen an die Geistlichen verabschiedet worden sind. Neben einer im Entwurf des ordentlichen Etats für 1911—12 noch nicht berücksichtigten Bcreinsachnngsmaßnahme sieht die Vorlage für 1911—12 eine bedeutende Ermäßigung des in den Etat- entwurf vorläufig eingestellten Staatszuschusses zur Geist- lichen-Witweiikass: vor; die Ermäßigung des Zuschusses wird dadurch ermöglicht, daß ein Teil der Reservemittel, welche der Witwenkasse in den letzten Jahren aus der Staatskasse zugeflossen sind, zur teilweisen Deckung des Aufwands für Witwen- und Waisenpensionen in den Jahren 1911 und 1912 beigezogen wird. Als Mehrbedarf für die Neuordnung der Bezüge der Geistlichen ist zufolge dieser Aendcrimgen in Etatshest XIII für das Jahr 1912 die Summe von 480 000 Mark vorgesehen; da für die Ausbesserung der Geistlichen wie für die der Beamten Nebergangsbestimmungcn in Ansstcht genommen sind, ist der Mehrbedarf für 1911 auf 310 000 Mark festgesetzt.
Das ttcrre israciitische ÄlLchengesetz.
Ten Entwurf der neuen israelitischen Kirchenversass ung ist jetzt erschienen und wird die Stände im Laufe dieser Session beschäftigen. Am wichtigsten sind die Aen- dcrungen, die der Entwurf gegenüber dem bisherigen Recht in Bezug auf die Bestimmungen über die Kirchen- gemeindeangehörigkeit und den Austritt aus der Religionsgemeinschaft bringt. Tie vorgeschlagene Neuordnung 'läutet in diesen beiden Punkten: „Tie Kirchengc- meindeangehörigkeit wird durch den Wohnsitz derart bestimmt, daß jeder Angehörige der israelitischen Religionsgemeinschaft von selbst Mitglied der am Orte seines Wohnsitzes bestehenden Kirchengemeinde ist. In Ermangelung eines Wohnsitzes innerhalb Württembergs steht ein Aufenthalt von mindestens 6 Monaten dem Wohnsitz gleich. Israeliten, die an Orten sich niederlassen, wo keine israelitische Kirchengemeinde besteht, werden einer solchen unter tunlichster Berücksichtigung ihres Wunsches durch die Oberkirchenbehörde zugeteilt. Hat ein Mitglied der israelitischen Religionsgemeinschaft seinen Wohnsitz in mehreren Kirchengemeinden Württembergs, so ist: er Kirchengenosse dieser sämtlichen Kirchengemeinden. Die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde erlischt durch das Aufgeben des Wohnsitzes oder des Aufenthalts in Be zirk derselben, sowie durch Austritt aus der Religionsgemeinschaft. Der Austritt muß, um Wirksamkeit Zn haben, bei dem zuständigen Rabbiner von dem Ansteckenden selbst entweder schriftlich oder zu Protokoll erklärt werden. Tie Austrittserklärung tritt erst nach 4 Wochen in Kraft. Hieraus ist dem Austretenden von den: Rabbiner eine Bescheinigung darüber auszustellen."
Der Verband für das Bild- und Steinhaus:- gewerbe für Württemberg und Hvhenzollern
(L. V.) hielt in Stutt gart seine G e n e r a l v e r ja m m- lung ab, die sich eines guten Besuchs zu erfreuen hatte. Ter Verbandsvorsitzende Ehr. Teufel-Tuttlingen begrüßte zunächst in einer längeren Ansprache die Erschienenen und gab seiner Verwunderung darüber Ausdruch daß sämtliche vier württembergischen Handwerkskammern, die ausdrücklich eingeladen waren, keinen Vertreter entsandt hatten und nur die Stuttgarter Kammer entschuldigt fehle. In den Kreisen der Berufsgenossen werde diese Behandlung nicht verstanden werden, denn man könne wohl darauf rechnen, daß die berufenen Körperschaften zur Förderung des Gewcrbestandes auch dort vertreten sind, wo die einzelnen Berufsvertretungen über das Wvhl und dir Interessen ihres Standes zur Beratung versammelt sind. Bei der Erstattung des Jahres- und Tätigkeitsberichts hob der Vorsitzende hervor, daß der Verband, der jetzt 156 Mitglieder zähle, im letzten Jahre allein einen Zuwachs von 42 neuen Mitgliedern erfahren habe. Tie hervorragendste Tätigkeit sei auf dem Gebsteüe der Stärkung und Befestigung der jungen Organisation zu verzeichnen gewesen. Trotz der sich oftmals geltend machenden Gegnerschaft, der Gleichgültigkeit in weiteren Kreisen sec doch eine erfreuliche Weiterentwicklung zu konstatieren gewesen. Es werde auch weiterhin als Hauptaufgabe zu etrbachten sein, den noch fernstehenden Berufsgenoften den Wert einer starken Organisation und die wirtschaftlichen Vorteile durch den Anschluß an den Verband begreiflich zu machen. Was die Lehrlingssrage anbetrisft, so sei man dahin übereingekoinmen, für jeden Betrieb zwei Lehrlinge zu bewilligen. Diejenigen Meister aber, die drei Gesellen beschäftigen, können auch drei Lehrlinge halten, da für ihre Ausbildung genügend gesorgt ist. lieber die Abschaffung oder Beibehaltung des Z 100 g der Reichsge- werbeordnung (Festsetzung von Mindestpreisen) sei man im Ausschuß verschiedener Meinung gewesen. Eine Klärung dieser Frage werde wohl die am 3. März ds. Js. im Reichsamt des Innern stattsindende Handwerkerkonferenz bringen. Ter von Kassier Lindenbergcr erstattete Kassenbericht hob die günstigen Kassenverhältnisse des VerbanöK hervor. Während im vorigen Jahre noch ein Abmangel zu konstatieren war, schloß das letzte Vcreinsjahr mit einem größeren Ueberschuß ab. Tie durch die Eintragung des Verbands in das Vereinsregister notwendig gewordene Statutenänderung wurde einstimmig gutgeheißen. Im weiteren Verlaus der Verhandlungen wurde eine größere Anzahl interner Fragen des Bild- und Steinhauergewerbes besprochen. G r ä t er-Heilbronn und Rau-Fenerbach traten energisch für einen zielbewussten Ausbau der Organisation ein, während Wender- Bitzfeld die Interessen der in ländlichen Bezirken ansässigen Berufsgenossen vertrat uird eine Berücksichtigung ihrer schwierigen Lage forderte, sitzende an das Steuerkollegium eine Eingabe richten, uw eine genaue Auskunft darüber zu erhalten, ob die Berufs- genosscn einer derartigen Steuer unterworfen werden, und dafür einzutreten, daß in einem solchen Falle keine schikanöse Behandlung der Steuerpflichtigen Platz greift. Nachdem der Landesausschuß fast vollzählig wieder gewählt worden war, richtete am Schluß der Sitzung der Verbands- Vorsitzende Teufel nochmals die Aufforderung an alle Mitglieder, tatkräftig für die Stärkung des Verbands einzutreten, durch Gründung von Bezirksorganisattonen werbend im Lande zu wirken, den Geist der Solidarität M pflegen und überall beizutragen, die etwa noch vorhandene!! Gegensätze auszugleichen.
Was die Rsichstagstvahl kostet? Die in Aussicht stehende ReichZtagswah! wird den württembergischen Staat etwa 4600 Mark kosten, die letzte allgemeine Reichs- tagstoahl hat einen Aufwand von genau 3390,75 Mark verurjacht. Ganz erheblich teurer ist die Landtagswahl' Sie erforderte am 5. Dezember 1906 21 690 Mark. Dich Summe bedeutet allerdings wenig gegenüber den Ausgaben, welche jede Landtags- und' Reichstagswahl bei de» politischen Parteien erfordert.
Rebenvcredlungen. Tie Nebenveredlung sch«!' tet in Württemberg rüstig fort. Im Frühjahr 1909 us 10 wurden je rund 42000 Veredlungen angefertigt, lW Anwachsung ist nach dem in Offena u eingesührten Vek-I fahren fortgesetzt eine fthr befriedigende und beträgt etiw 80 Proz. b:c auSgepflanzten Veredlungen. Zu Versuchszwecken konnten im Frühjahr 1910 nach den verschiedenen Weinbaugebieten des Landes etwa 25009 Veredlungen zur Verteilung gebracht werden. Die Nächst^