-Zischen die Eheleute ins Krankenhaus geschafft wur- tzen Tann ging er nach Hause und legte sich zu Bett. In kr Nacht stand er auf und beseitigte alles, was mit dem ssinbruch M tun hatte. Am nächsten Morgen begab er lich Zw" Arbeitsnachweis, um dort die Mitteilungen der Leitungen über den Mord zu lesen und wurde darauf er- vrifsen. Sämtliche Sachen, die er zum Einbruch benutzt ^ dort erbeutet hatte, haben sich an den von ihm bezeich­nen Stellen gefunden.

Der Frauenmord

W der Lutherbrücke in Berlin hat nun ebenfalls hine Aufklärung gefunden. Ms Täter kommen vier Männer in Betracht, von denen die Kriminalpolizei drei Wqenommen hat. Einer von ihnen ist geständig, bei dem Ml-tsamen Tode des Mädchens, das als eine Stra- rendirne vom Humboldthofen rekognosziert wurde, zu- icqen gewesen zu sein. Nach seinen Bekundungen vergingen ich die drei anderen an dem Mädchen, wobei dieses umge­kommen ist. Die Leiche wurde dann ins Wasser geworfen.

Bei Pforzheim brannte aus dem "weithin sichtbaren Äartberghof unweit der Stadt eine große gefüllte Scheuer, eine ehemalige Reithalle und ein Stall ab. Das Wohn­gebäude, das sogenannte Schlößchen, blieb verschont.

Im Altöttinger Staatsforst entdeckte ein Aorstassistent eine regelrechte Fälschmünzerwerk- Katt mit Gußformen zur Herstellung von Ginmark- und Kchiipfennigstücken. Die Falschmünzer selbst, die bereits eine große Zahl von falschen Geldstücken in der hiesigen Gegend verausgabt haben, sind noch nicht ermittelt.

Gerichtssaal.

Leichensektion im Bäckerladen.

Stuttgart, 7. Nov. Ueber einen Fall, dessen Er­ledigung dem Rechtsempfinden durchaus widerspricht, wird sn derSchwäbischen Tagwacht" berichtet. Vor einem hahre wurde in einem Orte bei Stuttgart die Tochter kines Bäckermeisters von ihrem geisteskranken Bruder er­schlagen. Tie Vornahme der Sektion der Leiche tvurde, wie das genannte Blatt behauptet, trotz des vom Pater erhobenen Einspruchs in der unteren Stube ange- xrdnet, die als Verkaufsraum für die Backwaren dimt. Der bestürzte und verstörte 70jährige Mann habe sich der Hinausweisung durch den Staatsanwalt inzwi­schen gefügt gehabt. Tie Sektion sei dann kaum einen Meter von dem durch einen leichten Tüllvorhang abge­schlossenen Schaufenster erfolgt, das mit frischen Backwaren msgelegt war und noch dazu auf den Tischen, die sonst zur Aufnahme von Backwaren dienen. Die Folge war, daß unter ausdrücklichem Hinweis auf dieses Vorkommnis der größte Teil der K u n d s ch a ft a u s b l i e b. Ter Mann stellte beim Justizminister Antrag auf Ersatz des ihm durch die Sektion zugesügten Schadens in Höhe von jährlich M Mark. Das Justizministerium lehnte diesen Krsatzanspruch ab. Ter Geschädigte beantragte nun­mehr beim Landgericht Stuttgart die Gewährung des Ar- menrechts zur Einleitung einer Schadensersatzklage gegen dm Staat, wurde aber abgewiesen, mit der Begründung, daß die Rechtsverfolgung aussichtslos sei, da der Nach­weis einer schuldhaften Amtspflichtverletzung nicht zu er­bringen sei. Nach den Erhebungen des Justizministeriums hätten sich die Beamten dienstlich übereinstimmend dahin geäußert, dem Raume sei seiner inneren Einrichtung nach nicht anzusehen gewesen, daß es sich hier nm einen Bäk- kereiderkaufsraum handle, überdies sei gegen die Vornahme der Leichenöffnung in diesem Raum von niemand Wider­spruch erhoben worden. TieSchwäbische Tagwacht" s'-cklt dem entgegen, durch Vernehmung des Klägers sei fest- llflellt worden, daß dieser den Polizeidiener mit dem Er­starr an die Gerichtskommission gesandt habe, die Sek­tion im Laden zu unterlassen. Auch das Oberlandesge­richt versagte dem Geschädigten das Armenrecht.Zu sei­nem Trost hat er jetzt die Auflage erhalten, in der Bäckerei einen fugenlosen Fußboden zu legen, damit wenigstens hierin der Ministerialverfügung (die u. a. die Benutzung der im Betrieb verwendeten Tische zu andern als Be­triebszwecken verbietet) entsprochen wird."-Es mag sein, daß dem schwer betroffenen Manne ein Rechtsan­spruch nicht zusteht, obwohl hierüber, wenn die in der Schwäb. Tagwacht" gemachten Angaben zutreffen, erst die Gerichte entscheiden sollten. Wenn aber auch ein Rechts­anspruch von den Gerichten nicht festgestellt werden sollte, ß scheint hier ein Fall vorzuliegen, der über dieses for­male Recht hinaus eine Erledigung nach dem höheren besetz der Gerechtigkeit verlangt.

ungen mit Strafe bedroht sind, so würden.' Beide unter Anklage gestellt. In jener Verhandlung nun behauptet der Verteidiger der beiden Pantle, Hofmann habe gar nicht die Absicht gehabt, die beiden Pantle anzuzeigen, er sei vielmehr durch den GR. Sporte dazu veranlaßt worden. Einerseits deshalb und andererseits well der Amtsrichter wußte, daß Spörle den Leuten Klagschriften verfaßte, fragte er den als Zeugen vernommenen Hofmann nach der Verfasserschaft der Anzeige. Und darauf soll Hofmann dann gesagt haben, der Spörle habe sie nicht verfaßt, er habe ihm nur geholfen. Nach der Verhandlung legte der Amtsrichter die Akten der Staatsanwaltschaft vor und diese leitete eine Untersuchung gegen Hofmann wegen Mein­eids ein. Bei einer Hausdurchsuchung fand man dann auch das K on zept der Eingabe, das, wie sichs herausstellte, tatsächlich von Spörle geschrieben war und mit der Eingabe auch fast wörtlich übereinstimmte. Und diese dumme Ge­schichte brachte den Hofmann vor die Geschworenen. Und nun fügte Hofmann zu der ersten Dummheit noch eine zweite hinzu. Anstatt den Sachverhalt darzulegen und damit ein mildes Urteil zu erwirken, sagte er, er habe eigentlich nicht gewußt, was man von ihm wolle, er habe gemeint, man wolle die Richtigkeit der Eingabe in Zweifel ziehen, deshalb habe er gesagt, er selbst habe sie verfaßt.' Er sei durch die vielen Fragen ganz verwirrt geworden. Aus den Zeugenaussagen ging aber unzweifelhaft hervor, daß Hofmann nicht im Zweifel sein konnte, in welchem Sinn die Fragen gelautet haben und die Protokollierung der Antwort entspricht auch den gestellten Fragen. Tie Geschworenen bejahten die auf fahrlässigen Falsch­eid gerichtete Frage, worauf der Vertreter der Anklage eine Gefängnisstrafe von 5 Monaten beantragte. Das Gericht ging über diesen Antrag hinaus, es verurteilte den Ange- llagten zu 8 Monaten Gefängnis. Die Strafzumessung wurde damit begriurdet, daß der Fall nahe an Meineid grenze und daß der Angeklagte hartnäckig geleugnet habe.

DieWahrheit" siegt.

Der E. rpress erprozeß gegen den Herausgeber und Redakteur des Berliner SensationsblattesTie Wahr­heit", Neichstagsabgeordneter Bruhn, der sich seit Wochen vor einem Berliner Gericht abipielte, ist nun zu Ende. Der Angeklagte Bruhn wurde freigesprochen. Dem Urteil wurde folgende Begründung beigegeben:Die Verhandlung hat keinen Anhalt dafür ergeben, daß die Tendenz, derWahrheit" sich als erpresserisch darstellt, das heißt, daß dieWahrheit" ein Revolver­blatt sei und schon ihre Existenz! als eine Drohung anzu­sehen sei. Der Gegenbeweis ist dadurch geliefert, daß hier durch die Verlesung der Artikel festgestellt ist, daß solche er­presserische Absichten nicht verfolgt worden sind, nm von den Betroffenen Inserate zu -erlangen. Es ist nament­lich nach keiner Richtung sestgestellt worden, daß die In­serate derWahrheit"Angstinserate" waren. Es ist viel­mehr festgestellt worden, daß große Institute, die über jeden Verdacht erhaben sind, wie z. B. die Dresdner Bank, die Schultheißj-Brauerei u. a. in derWahrheit" inseriert haben und daß'zu den Lesern derWahrheit" Personen aus den besten Gesellschaftskreisen gehören. Es muß ferner als sestgestellt angesehen werden, daß auch die Art der Verbreitung keineswegs als die eines Revolverblattes be­zeichnet werden kann. Tie Straßenhändler haben hier bezeugt, daß sie völlig selbständig sind und sich von niemand dreinreden lassen. Dagegen muß man sagen, daß die Wahrheit" ein Sensationsblatt ist. In den Ar­tikeln sind die Farben sehr dick ausgetragen und in man­chen Fällen ist das Persönliche in den Vordergrund ge­stellt, was unterbleiben konnte, ohne den Artikeln sachlich Abbruch zu tun. Aber die Sensation ist noch nicht straf­bar und wird von anderen Wochenblättern ebenso ge­trieben. Richtig ist, daß der Angeklagte Inserate von Fir­men ausgenommen hat, die er bis dahin bekämpft hatte. Ties geschah im geschäftlichen Interesse, wie der Angeklagte selbst gesagt hat, denn er war durch eine von Tietz gegen ihn erstrittene einstwellige Verfügung lahm­gelegt iworden. Tie in dem allgemeinen Teil der An­klage enthaltenen Verdachtsmomente haben sich nicht be­stätigt' und es ist nicht erwiesen, daß Bruhn bei Aufnahme der Artikel in derWahrheit" die 'Absicht verfolgt hatte, Inserate dadurch zu erwerben; denn trotz der Inserate sind in einzelnen Fällen doch noch Angriffe gekommen."

Stuttgart, 8. Nov. (Schwurgericht.) Unter Aus­schluß der Oesfentlichkeit wurde verhandelt gegen die 38 Jahre alte, ledige Näherin Margarete Maier von Holz­gerlingen, wegen Kindstötnng. Tie Geschworenen ver­neinten die Schnldsrage, woraus Freisprechung erfolgte un­ter Nebernahme der Kosten auf die Staatskasse.

Das Beweisstück.

Heilbronn, 8. Nov. Schwurgericht. Eine an sich unbedeutende Sache brachte heute den 23 Jahre alten le- llzen Wetzsteinmacher Johann Paul Hofmann von öux OA. Backnang wegen Meineids auf die Anklage- vank. Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Fischbach, bfe Anklage vertritt Staatsanwalt Tr. Sigel, die Vertei­lung führt Rechtsanwalt Dr. Spröhnle. Dem An- geklagten wird zur Last gelegt, er habe in einer am 26. öun, vor dem Schöffengericht in Backnang stattgefundenen > ^yandlung^ aljs Zeuge die Wahrheit wissentlich verletzt, /Em er auf die Frage, ob die von ihm an die Staats- "waltschaft geschriebene Anzeige nicht der GR. Spörle r'!/Üsttzt habe, antwortete, Spörle habe sie nicht aufge- habe ihm dabei nur geholfen, er habe sie allein Grieben, das sei ihm eine Kleinigkeit. Und sei auf .^fchalte bei dieser Behauptung geblieben. Tic Vor- dieser Eingabe war folgende. Der Metzger Pantle drnw Sohn hatten dem Hofmann wiederholt ge- sff schlagen ihn tot und der junge Pantle habe ml, vier Monaten lebe er nicht mehr. Ta Hof- -> Metzgersprache nicht verstand, nahm er die Troh- schickte an die Staatsanwaltschaft ein bv ^ er um Beschützung seines jungen Lebens Soim m Erhebungen ergaben dann, daß Vater und s>- allerdings dem Hofmann gedroht haben,

- Magen ihn einmal tot und da solche gefährliche Droh­

Paris, 7. Nov. Das hiesige Schwurgericht verurteilte den verantwortlichen Redakteur des Blattes Anarchie", Jmbard, wegen eines antimilitaristischen Artikels zu einem Jahr Gefängnis und 3000 Francs Geldbuße.

Handel und Volkswirtschaft.

Frachtmärkte.

Lau-esprovuktenbörse Stuttgart.

vom 7. November 1910.

Die Tendenz auf dem Getreidemarkte hat sich Anfangs der Woche noch weiter verstaut, da Nordrufzland, dessen Häfen bald geschlossen werden, mit reichlichen und billigeren Offerten ans- trat und auch die amerikanischen Terminbörsen weichende Kurse meldeten. Infolge kleinerer Weltverschiffnngen hat sich jedoch die Marktlage letzter Tage wieder befestigt und ist das Angebot nicht mehr so dringend. Kernen und Württembergischer Weizen, deren Qualität aber viel zu wünschen läßt, waren ebenfalls stärker und billiger käuflich, dagegen gibt Bayerischer Weizen bis jetzt kaum Rechnung hierher. Zu den ermäßigten Preisen zeigt sich auch bei uns größeres Interesse für die Nordrns- fischen Weizen und wurden letzter Tage, sowie auch ans heutiger Börse, größere Qualitäten hierin umgesetzt.

Wir notieren per 100 Kilogramm frachtparität Stuttgart Getreide und Saaten ohne Sack netto Kassa je nach Lieferzeit Lund Qualität:

Weizen, württembergischer 20 bis 21.25 Mark, Weizen, batzrch'cher 21.60 bis 22 Mk., Weizen, Rumänischer 21.50 bis 22.50 Mark, Weizen, Ulka 22.25 bis 22.75 Mark. Weizen, La- pkata 21.50 bis 22.50 Mark, Dinkel 13 bis 15 Mark, Kernen

20 bis 21.50 Mark, Roggen, württembergischer nominell 15 bis 16 Mark, Gerste württembergische 16 bis 18 Mark, Futter- Lgerste russische 13 bis 13.50 Mark, Hafer württembergischer 14.50 bis 16 Mark, Mais Laplata 14.25 bis 14.50 Mark/ Mais Donau 14.25 bis 14.50 Mark. Mehl Nr. 0: 32.50 bis 33.50 Mk. Nr. 1: 31.50 bis 32.50 Mk. Nr. 2: 30.50 bis 31.50 Mk. Nr. 3: 29 bis 30 Mk. Nr. 4: 25.50 bis 26.50 Mark; Kleie 8 bis 8.50 Mark sahne Sack netto Kasse).

*

Aalen: Gerste 16.4017.20 M, Haber 13.60-15.10 M.

Biberach: Kernen 19.6021.20 M, Gerste 15.60 bis 18 M, Haber 11-16 M.

Bopfingen: Gerste 16.8018 M, Haber 13.40 bis 14.60 Mark.

Ebingen: Haber alt 1618 M, Haber neu 14.4020 M, Kernen 21.60 M.

Ehingen: Gerste 1616.80 M.

Geislingen: Kernen 2021.40 M.

Giengen Br.: Kernen 20.4021.60 M, Weizen 20.20 bis 21 M, Gerste 16-18 M, Haber 14.6015.60 M.

Heidenheim: Kernen 20.4021.60 M, Weizen 20.80 bis 21 M, Gerste 1718 M, Haber 1415.60 M.

Langenau: Kernen 2021.20 M, Weizen 2021.20 M, Gerste 17.3017.60 M, Haber 15.4015.80 M.

Laupheim: Haber 1415.60 M.

Mengen: Kernen 20.60 M, Gerste 1516 M,- Weizen 2020.40 M. >

Nagold: Dinkel 14.8016 M, Weizen 21.4024 M, Roggen 17.6020 M, Gerste 15.5016.40 M, Haber 13.20 bis 14.60 Mark.

Nördlingen: Kernen 20.70 M, Weizen 20.70 M, Rog­gen 17.50 M, Gerste 18 M, Haber 15.20 M.

Ravensburg: Weizen 19.5021 M, Haber 14 bis 16.70 M.

Reutlingen : Dinkel 1320 M, Haber 13.4015.20 M- Gerste 1620 M.

Riedlingen : Gerste 16.4018 M, Haber 13.6015.60 M.

Saulgau: Kernen 2020.40 M, Weizen 1821 M, Gerste 1718 M, Haber 14.2017.40 M.

Ulm: Kernen 1921.40 M, Wetzen 1821.40 M, Rog­gen 15.2016.60 M, Gerste 1618.20 M, Haber 1116 M.

Waldsee: Kernen 21.20 M, Haber 14.8015.40 M.

Winnenden: Dinkel 14.4015.40 M, Haber neu 14.60 bis 15 M, Haber alt 17.2018 Mark.

*

Stuttgart, 3. Nov. Dem heutigen Mo sto bstm arkt auf dem Wilhelmsplatz waren 350 Ztr. zugeführt. Preis 7.00 Mark bis 7.50 Mark per Zentner.

Schweinepreise:

(Die Schweinepreise verstehen sich per Paar). '

Blau selben : Milchfchweine 2444 M.

Breiten: Milchschlveine 2038 M, Läufer 6070 M. -

Gaildorf: Milchschweine 28-40 W>

Güglingen: Milchschweine 1625 M, Läufer 4090 M.

Heilbronn: Milchschweine 2230 M, Läufer 50110 M.

Kirchheim T.: Auf dem letzten Bieh markt kosteten Farren per 50 Kilo lebend Gewicht 3638 M, Pas Stück zu 200925 M; 116 Ochsen, per 50 Kilo lebend Gewicht 4749 M, das Stück zu 270650 M; 234 Kühe,- per 50 Kilo lebend Gewicht 3638 M, das Stück zu 250630 M; 358 Kalbeln und Rinder, per 50 Kilo leb. Gewicht 4647 M, das Stück zu 140725 M; 41 Kälber, per 50 Kilo lebend Gewicht 59 bis 60 M, das Stück zu 90100 M; 900 Milchschweine/ das Paar zu 2055 M, 160 Läuferschweine, das Paar zu 70105 M.

Künzelsau: Milchschweine 2648 M, Läufer 55 M.

Ludwigsbnrg: Milchschweine 2032 M, Läufer 70 bis 100 M.

Mergentheim: Milchschweine 2044 M, Läufer 72 bis 118 M.

Oehringen: Milchschweine 2444 M, Läufer 53120 M.

Offen bürg: Milchschwein« 1633 M, Läufer 5078 M.

Ravensburg: Milchschweine 2444 M, Läufer 94 M

Riedlingen: Milchschweine 3045 M.

Rottweil: Milchschweine 1656 M.

Tuttlingen: Milchschweine 1430 M, Läufer 54 M.

Urach: Schafmarkt: Hämmel 76.5083 M, Hammelläm­mer 64.6077 M, Hammeljährlinge 58.5063 M, Brackschaie 57-64 M, Mutterschafe 62-sO M

Tabak.

Aus dem Bezirk Brette».

In Ruit wurde der Heringe Tabak zu 40 Mark pro Ztr verkauft. Wesentlich höhere Preise erzielte Sulzfeld im Nach- barbezirk Eppingen, dort ging das Erträgnis zu 4555 M ab

Vor 40 Jahren.

Denkwürdigkeiten

an den deutsch-französischen Krieg.

Donnerstag, den 10. Nov. 1870.

Diedenhosen belagert. Arrieregardengefecht bei Cer- eottes. Ausfallgefecht bei Chalonvillars. Kapitulation von Neubreisäch. General Aurelles de Paladine besetzt Orleans.

88. Dep- v. Kri egsschaupl.General von der

Tann hat kein weiteres Vorrücken des vor ihm befind­lichen Feindes gemeldet. v. Podbielsky.

89. Dep. v. Kri egsschaupl. Versailles.Im

Gefechte des Generals von der Tann vom 9. ds. Mts. wur­den sämtliche Angriffe des Feindes mit großem Verluste für denselben zurückgewiesen, .und erst hierauf der Abmarsch angetreten. Heute vormittags verirrte sich eine Abteil­ung der bayer. Munitiousreserve, bei ivelcher sich zwei Reserve-Geschütze befanden, und siel in die Hände des Feindes. . v. Podbielsky.

9 0. Dep. v. Kri egsschaupl. Versailles.Ge­neral von der Tann meldet, daß sein Verlust am 9. ds. Mts. 42 Offiziere und 667 Mann tot und verwundet beträgt. Ter Feind gibt in einer offiziellen Nachricht seinen Verlust! aus Ä>00 Mann an." v. Podbielsky.

Ter deutsche Gesamtverlust beträgt 47 Offiziere, 736 Mann, davon vermißt 1 Offizier, 192 Mann. 1000 deutsche Verwundete mußten in Orleans znrückgelasien werden. Heute setzte General von der Tann seinen Rück­marsch fort und vereinigte sich mit den Truppen unter General von Wittich.

91. Dep. v. K riegsschaupla tz. Künheim.Neu­breisach hat soeben kapituliert, .etwa 100 Offiziere und 500 Mann sind Kriegsgefangene, 100 Geschütze erobert. Die Nebergabc erfolgt morgen vormittags 10 llhr."

v. Schmerling.

Tours. TicFrancs" klagt:Bis jetzt ist der Kriegsmann in Garibaldi noch nicht zum Vorschein ge­kommen, sondern blos der Feind des Katholizismus. Es ist hohe Zeit, daß er seine Tapferkeit bezeige, nicht gegen' Priester und Mönche, sondern gegen die Preußen."